Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB XI § 118 Beteil... / 2.4 Rechtsverordnung

Rz. 9 Abs. 2 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen für das Anerkennungs- und Beteiligungsverfahren der nach Abs. 1 mitwirkungsberechtigten Organisationen auf Bundesebene zu regeln. Die Verordnung hat hierbei auch Regelungen zu den Erfordernissen an die Organisati...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgabenist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben zu ermitteln, also das Ausgaben-Ist. Dabei handelt es sich um die kumulierten Beträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats hinsichtlich aller Leistungsausgaben, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes und alle sonstigen Au...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.3 Information und Aufklärung (Abs. 3)

Rz. 7 Die Krankenkassen haben ihre Versicherten über den Anspruch und das Verfahren der Digitalisierung und anschließenden Verarbeitung umfassend und leicht verständlich zu informieren (Satz 1). Sie haben darüber aufzuklären, dass die Übermittlung der Daten über den Anbieter der elektronischen Patientenakte und nur auf Antrag der Versicherten erfolgt (Satz 2). Die Aufklärung...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.4 Übermittlung von Daten II (Abs. 2 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 7 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind verpflichtet, weitere Daten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern: Daten zu Laborbefunden, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik, Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen und elektronische Arztbr...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.17 Verbot informationstechnischer Systeme (Abs. 16)

Rz. 22 Informationstechnische Systeme sind verboten und dürfen nicht angewendet werden, wenn sie außerhalb der Telematikinfrastruktur betrieben werden (Satz 1). Damit werden technische Möglichkeiten zum Makeln von elektronischen Rezepten unterbunden (BT-Drs. 20/9048 S. 128). Versicherte können elektronische Verordnungen diskriminierungsfrei in allen Apotheken einlösen und di...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte. Sie soll für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation sorgen, die Therapiesicherheit erhöhen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. Damit gewährleistet wird, dass Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.7 Übermittlung von Daten IV (Abs. 5 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 21 Der Versicherte kann verlangen, Abschriften der ärztlich geführten Behandlungsakte nach § 630g Abs. 2 BGB in die Patientenakte einzustellen. Die elektronische Patientenakte kann damit als Speichermedium für elektronische Abschriften der ärztlich geführten Behandlungsakte genutzt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit legt die Einzelheiten im Rahmen der Rechtsver...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.9 Zugangsdaten der Versicherten (Abs. 9)

Rz. 10e Versicherte können wählen, ob die für die elektronische Verordnung erforderlichen Zugangsdaten barrierefrei entweder durch einen Ausdruck in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden (Satz 1). Die Zugangsdaten können einem Vertreter zur Einlösung mittels des Sofortnachrichtendienstes (§ 311 Abs. 6) zugänglich gemacht werden (Satz 2). Eine Kommunikation zwisc...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.4 Anwendungsinfrastruktur (Abs. 4)

Rz. 10 Die Anwendungsinfrastruktur besteht aus den Diensten für die konkreten Anwendungen, die den Nutzern i. S. d. digitalen Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dazu gehören z. B. das Versichertenstammdatenmanagement (§ 291b Abs. 2), sichere Übermittlungsverfahren für die Kommunikation der Leistungserbringer (§ 311 Abs. 1 Nr. 5) sowie die Anwendungen nach § 334 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.10.2016 als Anlage 31...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.13 Speicherdauer (Abs. 13)

Rz. 19 Die Rechnungsdaten zu einer elektronischen Verordnung, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegt, werden mit Zustimmung des Versicherten für die Dauer von maximal 10 Jahren in den Diensten der elektronischen Verordnung (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) gespeichert (Satz 1). Auf die Rechnungsdaten kann nur der jeweilige Versicherte zugreifen (Satz 2). Versicherte können ...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2 Grundsätze der Sozialhilfe

2.2.1 Nachrang Rz. 6 Anspruch auf Sozialhilfe hat gemäß Satz 1 nur derjenige, der nicht aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten kann, in besonderen Lebenslagen nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält. Als eigene Mittel nennt § 2 Abs. 1 SGB XII die eigene Arbeitskraft sowie Einkommen und Vermögen. Eine...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.3 Betriebsmittel- und Rücklage-Soll (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Nr. 3 sind das Betriebsmittel-Soll und das Rücklage-Soll zu ermitteln. Das Betriebsmittel-Soll darf nach § 63 Abs. 2 Satz 1 im Durchschnitt des Haushaltsjahres monatlich das Einfache des nach dem Haushaltsplan der Pflegekasse auf einen Monat entfallenden Betrages der vorgesehenen Aufwendungen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Beträge sind der Rückl...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.3 Mitteilung der Berechnungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Abs. 3 haben die Pflegekassen dem Bundesamt für Soziale Sicherung die notwendigen Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. So wird die konkrete Durchführung des Finanzausgleichs ermöglicht (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Die Norm enthält damit neben der Pflicht der Pflegekassen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen in Abs. 1 auch die Pflicht zur Mitteilung bzw....mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 5 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.10.2019, die allerdin...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.6 Übermittlung von Daten III (Abs. 4 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 14 Der Versicherte kann von den Leistungserbringern verlangen, dass diese elektronische Abschriften der ärztlich geführten Behandlungsakte in die elektronische Patientenakte einstellen (Satz 1). Die Vorschrift zählt abschließend die Daten nach § 341 Abs. 2 Nr. 1 bis 5, 10 bis 14 und 16 auf. Damit ist es Versicherten möglich, Daten verarbeiten zu lassen, die nicht in Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.2 Ärztliche/zahnärztliche Leistungen durch Nichtvertrags(zahn)ärzte

Rz. 45 Nicht zur vertrag(zahn)ärztlichen Versorgung gehören die von der Krankenkasse geleisteten Kostenerstattungsbeträge, wenn vom Versicherten nach § 13 Abs. 2 Satz 6 mit Zustimmung der Krankenkasse ein Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt oder ein medizinisches Versorgungszentrum in Anspruch genommen wurde, dem nicht der Rechtsstatus eines vertraglichen Leistungserbringers zuk...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Änderungen erfolgten lediglich hinsichtlich der Namensbezeichnungen der in der Norm benannten Behörden: Zum 7.11.2001 wurde Abs. 3 durch Art. 219 Nr. 4 der Siebten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) auf ...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 KBV (Herausg.), E-Rezept: Bundesmantelvertragliche Regelungen, Tokenausdruck und Infomodell, www.gematik.de/fileadmin/user_upload/MediaUploads/202012_Industrieforum_E-Rezept_Datenmodell.pdf; zuletzt abgerufen: 23.3.2021. Meyer, Rechtliche Auswirkungen des elektronischen Rezepts auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen deutschen Vor-Ort-Apotheken und ausländischen Versand...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift beschreibt die gesetzlichen Modalitäten für die Auflösung von Versorgungsverträgen durch Kündigung. Abs. 1 regelt die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung und eröffnet zu deren Vermeidung den Landesverbänden der Pflegekassen daneben eine Vereinbarungsoption. Abs. 2 schreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine außerordenliche (fristlose) Kü...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.4 Verfahrensordnung (Abs. 3)

Rz. 5 Die KBV regelt die Nutzung des Systems durch Dritte in einer Verfahrensordnung (Satz 1). Die Verfahrensordnung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG; Satz 2). In der Verfahrensordnung ist ausdrücklich zu regeln, dass die Termine diskriminierungsfrei an Patienten vermittelt werden und keine Selektion nach Versicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus den von ihnen genutzten Hilfsmitteln und Implantaten, die von den Herstellern oder Dritten verarbeitet werden, in eine digitale Gesundheitsanwendung (§ 33a) zu übertragen, damit sie für ihre Versorgung genutzt werden können. Um dies zu erreichen, müssen künftig die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Hil...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Dazu enthält die Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in § 2 eine Übergangsregelung, die ab 1.10.2021 durch eine neue Vereinbarung abgelöst werden soll (Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Krankenkassen können sich bis zum 31.3.2022 finanziell an einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte ihrer Versicherten beteiligen (§ 68). Die Vorschrift wird nach diesem Zeitpunkt aufgehoben (Digitale-Versorgung-Gesetz v. 9.12.2019, BGBl. I S. 2562). § 351 stellt sicher, dass entsprechend gespeicherte Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden k...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.3 Nutzung durch Dritte (Abs. 2)

Rz. 4 Die KBV stellt die Informationen und Vermittlungsdienste, die sie im Rahmen des Systems nach Abs. 1 verarbeitet bzw. bereitstellt, Dritten zur Verfügung (Satz 1). Dritte sind etwa Fachgesellschaften, Organisationen der Selbsthilfe oder sonstige Stellen, die Gesundheitsinformationen anbieten und diese mit dem Angebot einer Videosprechstunde verbinden möchten. Dritte kön...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.18 Nachweis der technischen Ausstattung (Abs. 17)

Rz. 23 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und zu übermitteln (Satz 1). Wird der Nachweis nicht bis zum 1.5.2024 erbrach...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.2 Zugriff auf den Medikationsplan (Abs. 2)

Rz. 4 Grundsätzlich darf auf den elektronischen Medikationsplan (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) nur mit Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden (Satz 1). Der Versicherte muss nur einwilligen, wenn die Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert sind. Eine vorherige Einwilligung durch eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.2 Erklärung zur Organ- und Gewebespende (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende und Hinweise der Versicherten auf den Aufbewahrungsort von Erklärungen dazu unterstützen. Die Regelung erfasste neben dem Organspendeausweis auch alle anderen Dokumentationen einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Dem Versicherten wird nunmehr ausschlie...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.5 Vergütung außerhalb der vereinbarten vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 48 Neben der Leistung zur individuellen Verhütung von Zahnerkrankungen sind auch die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach dem Vierten Abschnitt außerhalb der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütung zur finanzieren. Für die zahnärztliche Individualprophylaxe (§ 22), die Gesundheitsuntersuchungen (§ 25) und die Kinderuntersuchungen (§ 26) sind gemäß Abs. 2 Sa...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.6 Verordnungen (Satz 2 Nr. 6)

Rz. 14 Sobald die Telematikinfrastruktur hierfür flächendeckend zur Verfügung steht, ist diese verpflichtend für die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form zu nutzen. Inwieweit eine ärztliche Verordnung in elektronischer Form ausgestellt und unter Nutzung der Telematikinfrastruktur übermittelt werden muss oder in Papierform ausgestellt werden kann, h...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zugriffsrechte auf elektronische Verordnungen (www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eRezept.pdf, www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_Anleitung_e_Rezept_Apothekenpersonal_V05.pdf; zuletzt abgerufen: 12.8.2022). Die Versicherten erteilen dazu ihre Einwilligung gegenüber dem zugriffsberechtigten Leistungserbringer. Der...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.1 Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfsmittel oder Implantate, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an Versicherte abgegeben werden und die Daten über den Versicherten elektronisch über öffentlich zugängliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, müssen ab dem 1.7.2027 über eine Schnittstelle (Interface) verfügen, über die Daten an digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) übermitt...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vereinbarungen nach §§ 364 bis 368 werden dem BMG zur Prüfung vorgelegt. Vorher haben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Gelegenheit, zu den Vereinbarungen Stellung zu nehmen. Für eine Beanstandung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.9 Datenverarbeitung der beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen (Abs. 9)

Rz. 18 Nach Abs. 9 verarbeiten die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die nach den Abs. 4 und 5 übermittelten Angaben ausschließlich für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und den Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nach § 55 Abs. 3a. Für die Verarbeitung der durch das automatisierte Verfahren gewonnenen D...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.7 Vergütung nach Leistungspauschalen

Rz. 38 Für nachträglich eingeführte Leistungen, die Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (§ 22), Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25) und die Kinderuntersuchungen (§ 26) schreibt das Gesetz vor, dass Pau...mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 2.1 Datenübertragung von einer Gesundheitsanwendung in die Patientenakte (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse ermöglicht, dass Daten der Versicherten in digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 33a) in die elektronische Patientenakte der Versicherten (§ 341 Abs. 2 Nr. 9) übermittelt und dort gespeichert werden. Der jeweilige Versicherte muss mit der Datenübermittlung einverstanden sein und darin nachvollziehbar einwilligen. Der Hersteller der Gesundheitsanwendungen...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abrechnungsdaten medizinischer Leistungen, die nicht als Sachleistung abgerechnet und von Versicherten getragen werden, können innerhalb der Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die Nutzung der elektronischen Rechnung wird möglich sein, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft für Te...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 2.2 Stellungnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Bevor das BMG eine Ermessensentscheidung darüber trifft, ob die vorgelegte Vereinbarung zu beanstanden ist, haben der BfDI, das BSI und die DGUV eine Gelegenheit zur Stellungnahme (Satz 1). Dafür kann das BMG eine angemessene Frist setzen (Satz 2). Die Frist ist so zu bemessen, dass dem BMG ggf. eine Beanstandung innerhalb der Frist nach Abs. 3 möglich ist.mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gematik richtet einen Beirat ein, der sie in fachlichen Belangen berät. Der Beirat nimmt zu Grundsatzthemen Stellung und ist vor der entsprechenden Beschlussfassung zu hören. Grundsätzliche Bedeutung haben insbesondere Fachkonzepte zu Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, Planungen und Konzepte für Erprobung und Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie Konz...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.9 Elektronischer Medikationsplan (Abs. 8 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 9c Der elektronische Medikationsplan wird ab dem 1.10.2024 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird (Satz 1). Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in ...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.6 Nachweis der Komponenten und Dienste (Abs. 6)

Rz. 19 Kassenärzte und Kassenzahnärzte haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (Satz 1). Der Nachweis ist bis zum 30.6.2021 zu erbringen (Satz 2). Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbrac...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.4 Medikationsplan (Satz 2 Nr. 4)

Rz. 9 Die Anwendung ermöglicht, Medikamente zu dokumentieren, um so Arzneimittelverträglichkeiten prüfen zu können. Erste Stufe zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung ist der elektronische Medikationsplan (§ 31a). Auf freiwilliger Basis können alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Die ele...mehr

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Sommer, SGB V § 318b Evalui... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Gesellschaft für Telematik (gematik) hat sich hinsichtlich ihrer Festlegungen zu Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit den Anwendungen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ins Benehmen zu setzen und durch den Digitalbeirat (§ 318a) ber...mehr

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Sommer, SGB V § 370b Techni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der Verordnungsermächtigung kann das BMG Anforderungen definieren, die zur Umsetzung der inhaltlichen Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 137f) auf Bundesebene erforderlich sind. Es handelt sich dabei um technische Anforderungen an die von den Leistungserbringern einzusetzenden Dienste und Anwendungen (z. B. digitale Gesundheitsanwendungen). Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 331 Maßnahm... / 2.2 Angaben der Anbieter (Abs. 2)

Rz. 5 Die gematik legt fest, welche näheren Angaben ihr die Anbieter der Komponenten und Dienste offenzulegen haben, damit die Überwachung nach Abs. 1 durchgeführt werden kann. Die gematik kann damit die erforderlichen Maßnahmen treffen, Cyber-Attacken oder andere Sicherheitsvorfälle zu erkennen. Auf diese Weise kann die gematik die Überwachung der Sicherheit der Telematikin...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.2 Unterstützung durch die elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 15 Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 werden von der gematik zugelassen und durch die elektronische Gesundheitskarte unterstützt (Satz 1). Rz. 15a Der elektronische Medikationsplan wird nicht mehr in eine eigenständige Online-Anwendung der Telematikinfrastruktur überführt, sondern ab der Zurverfügungstellung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenak...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.2 Sachliche oder rechnerische Fehler (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 bestimmt für den Fall, dass erst nach Abschluss des Jahresausgleichs sachliche oder rechnerische Fehler in den Berechnungsgrundlagen festgestellt werden, das Bundesamt für Soziale Sicherung diese bei der Ermittlung des nächsten Jahresausgleichs nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu berücksichtigen hat. Damit wird klargestellt, dass Korrekturen na...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.2 Versichertennummer (Abs. 2)

Rz. 4 Als Versichertennummer kann der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer (§ 290 Abs. 1 Satz 2) genutzt werden (Satz 1). Die Regelung ermöglicht es, die Karte oder digitale Identität bei einem Wechsel in ein anderes Sicherungssystem lückenlos zu nutzen. Die Krankenversichertennummer kann aus der Rentenversicherungsnummer generiert werden (Satz 2). Die Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 374 Abstimm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr