Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1)

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminderten Zeiten nach Abs. 2 gilt und für dessen Berücksichtigung Abs. 3 die entsprechenden Berechnungskriterien vorgibt. Inhalt des Prinzips der Gesamtleistungsbewertu...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1)

Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen einer Fachsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Dabei ist der Begriff des Lehrers in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, s...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 3 Sinn und Zweck der Vorschrift des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht um eine Prozessinnovation (vgl. Huster, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 92a Rz. 3). Die Schaffung eines Innovationsfonds beruht nach der Gesetzesbegründung darauf, dass die demographische Entwicklung und der medizinisch-...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzentwurf enthielt zunächst mit späteren kleineren Änderungen nur den (jetzigen) Text des Abs. 2. Dieser war damit begründet worden, dass die Vorschrift die Aufgaben und die Zielvorstellungen anspricht, die die Sozialversicherung in ihren verschiedenen Versicherungszweigen zu erfüllen hat. Anders als in den übrigen Sozialleistungsbereichen müsse hier die Zugehö...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.2 Gesellschafter einer GbR (§ 705 BGB), Partnerschaftsgesellschaft, OHG

Rz. 41a Eine GbR war jedenfalls nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage keine juristische Person, auch wenn sie nach der Rechtsprechung als (Außen-)Gesellschaft Rechtsfähigkeit besaß und auch ab dem 1.1.2024 als nicht rechtsfähige GbR ausgestaltet (§ 705 Abs. 2, 2. Var. BGB) besitzt und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig ist (BGH, Urteil v...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.5 Fahrkosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 5)

Rz. 29 Die Norm dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu erbringenden Reisekosten und verweist auf § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX (ab 1.1.2019). Es handelt sich dabei um eine Spezialregelung für Reisekosten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Reisekosten im Zusammenhang mit d...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Norm regelt die Höhe sowie das Verwenden und Anlegen der Rücklage, die von der Krankenkasse bereitzuhalten ist und ihre Leistungsfähigkeit sicherstellt. Die Vorschrift ergänzt als spezielles Recht die Grundsatznorm des § 82 SGB IV. Beim Anlegen der Rücklage sind die §§ 80, 83 bis 86 SGB IV zu berücksichtigen. Rz. 5 Die Rücklage soll die Leistungsfähigkeit der Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.3 Nahtloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums (Satz 2)

Rz. 13 § 46 Satz 1 befasst sich mit dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Satz 2 dagegen mit dem Fortbestehen des Krankengeldanspruchs, wenn sich der Arbeitsunfähigkeitszeitraum nach dem Ende der zunächst nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängert. Voraussetzung für einen ununterbrochenen Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs ist gemäß Satz 2, dass die...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.6 Beratungsangebot an jüngere Leistungsberechtigte (Abs. 6)

Rz. 155 Abs. 6 verpflichtet das Jobcenter für den Regelfall, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren innerhalb von 4 Wochen nach der Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot zu machen, in dessen Verlauf die Inhalte des Kooperationsplans überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Von dieser gesetzlichen Vorgabe darf das Jobcenter nur in at...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutschen Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 63 erfassen. Die GRA der DRV zu § 63 hat den Stand 14.12.2017 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 57 Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift bleibt der ursprüngliche Zugangsfaktor für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, für jede weitere Rente maßgebend. D.h., dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte im Rahmen der Abs. 1 und 2 neu zu bestimm...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1 Versicherungspflichtige Beschäftigte (Satz 1 Nr. 1), einschließlich Sonderregeln (Satz 2, Satz 3 und Satz 5)

2.1.1 Beschäftigungsverhältnis Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht ...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Unmittelbare Vorgängervorschriften existieren nicht. Vorschriften zur Ermittlung der für den Versicherten maßgebenden Rentenbemessungsgrundlage fanden sich in § 1255a RVO, § 32a AVG und § 54a Abs. 2 bis 3 RKG.mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.2 Verwendung der Zusatzbeiträge (Abs. 1a)

Rz. 18b Zusatzbeiträge (§ 242) werden getrennt von den übrigen Einnahmen des Gesundheitsfonds verwaltet und ausschließlich für den Einkommensausgleich (§ 270 a) verwendet (Satz 1). Das BAS verwaltet die Beträge. Sie sind dem BAS entsprechend nachzuweisen (Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1 Beiträge nach Beginn einer Altersrente

Rz. 9 Die Vorschrift regelt, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung entsprechend für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten. 2.1.1 Rechtslage vor Einführung des § 76d am 1.8.2004 Rz. 10 §...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 34). Die Vorschrift ist seitdem nicht verändert worden, sondern nur im Zuge der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) neu bekannt gemacht worden. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.2 Sonstige Vermögensanlagen

Rz. 15 Zum Verwaltungsvermögen gehören sonstige Vermögensanlagen aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder Ermächtigung. Sie dürfen nicht den Betriebsmitteln, der Rücklage oder einem Sondervermögen zuzuordnen sein. Dazu gehören z. B. Darlehen an Bedienstete und langfristige Anlagen in Form von Beteiligungen an gemeinsamen Einrichtungen.mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.4 Anrechnung anderer Leistungen

Rz. 26 Besteht neben der Waisenrente zugleich Anspruch auf Waisengeld, ist der Zuschlag möglicherweise nicht oder nur teilweise zu zahlen; vgl. hierzu § 92.mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängervorschriften finden sich in § 1269 Abs. 1 Satz 3 RVO, in § 46 Abs. 1 Satz 3 AVG und in § 69 Abs. 6 Satz 3 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8 Fiktion (Satz 3)

Rz. 47 Nach Satz 3 gilt die Zeit des Bezugs einer Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme. 2.2.8.1 Anwendungsbereich Rz. 48 Der sachliche Anwendungsbereich von Satz 3 bezieht sich auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten (vgl. GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm. 3; vgl...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.1.2 Mitberatungs- und Antragsrechte sonstiger Interessenvertreter

Rz. 8 Im Innovationsausschuss haben die Interessenvertreter der Patientinnen und Patienten ihre Anliegen wahrzunehmen (Abs. 1 Satz 3). Ein Mitentscheidungsrecht steht ihnen jedoch nicht zu. Satz 4 verweist auf die entsprechende Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 2 bis 7 und Abs. 5 und 6.mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 § 76a regelt i. V. m. § 66 Abs. 1 Nr. 5 den Zuschlag an Entgeltpunkten für zusätzliche Beiträge, die zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 187a; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23) oder nach Abfindung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bzw. von An...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 72... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften v. 20.12.2022 (BGBl I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.7 Nachweisführung

Rz. 140 Für den Nachweis einer Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht bedarf es einzelfallbezogen einer Offenlegung ggf. weiterer bestehender Auftragsverhältnisse und eventueller Erklärungen, die gegenüber der Agentur für Arbeit abgegeben wurden (Pietrek, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 5).mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.5 Verminderungstatbestände

Rz. 16 Die durch die Grundbewertung ermittelten Entgeltpunkte sind um die in den Nr. 1 bis 3 niedergelegten Zeiten zu mindern; also um folgende Zeiten: beitragsgeminderte Zeiten nach Nr. 1, Berücksichtigungszeiten, die auch beitragsfreie Zeiten sind nach Nr. 2 und Beitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1 Grundsätze der Bewertung beitragsfreie Zeiten nach§ 54 Abs. 4 (Abs. 1)

2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1) Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminderten Zeiten nach Abs. 2 gilt und für dessen Berücksichtigung Abs. 3 die ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1 Ermittlung der zusätzlichen Entgeltpunkte nach Abs. 1 und 2

2.1.1 Grundsätze 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Be...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.2.4 Durchlaufende Gelder (Satz 4)

Rz. 14 Durchlaufende Gelder (z. B. im Rahmen des Einzugs der Gesamtsozialversicherungsbeiträge) werden bei der Feststellung der Betriebsmittel nicht berücksichtigt.mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1 Tatsächliche Erziehungsdauer (Satz 1)

2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Sta...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.9 Verwaltungskosten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (Abs. 7)

Rz. 27 Die Verwaltungskosten des BAS werden aus dem Gesundheitsfonds gedeckt. Eine weitergehende Konkretisierung der Vorgabe erscheint nicht notwendig (BT-Drs. 19/23483 S. 36).mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.1 Maßgebliches Versicherungskonto – verstorbener Versicherter (Satz 1)

Rz. 9 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten nach den rentenrechtlichen Zeiten und dem Zugangsfaktor des verstorbenen Versicherten. 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 10 Durch die Bezugnahme auf die Waisenrenten ohne Differenzierung nach Halb- oder Vollwaisenrente wird der sachliche Anwendungsbereich des Abs. 1 beschrieben. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängervorschriften im engeren Sinne existieren nicht, da das alte Recht keine generelle Vergleichsbewertung kannte. Eine solche wurde lediglich dann angeordnet, wenn auch Beiträge entrichtet wurden; vgl. insoweit § 1255 Abs. 7 Satz 2 RVO, § 32 Abs. 7 Satz 2 AVG und § 54 Abs. 7 Satz 2 RKG.mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.1.2 Rücklage und Verwaltungsvermögen (Nr. 2)

Rz. 8 Betriebsmittel, die nicht nach Nr. 1 verwendet werden, stehen für die Auffüllung der Rücklage und zur Bildung von Verwaltungsvermögen zur Verfügung (§§ 261, 263). Die Aufwendungen sind erfolgsunwirksam, weil Vermögen lediglich kassenintern umgeschichtet wird.mehr

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Sauer, SGB II § 86 Zweites ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 86 regelt die Befristung der ebenfalls durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 eingeführten Regelungen der §§ 31a Abs. 7 und 31b Abs. 3. Diese Bestimmungen werden durch die Vorschrift mit Ablauf des 27.3.2026 aufgehoben. Dafür enthält die Regelung keine weiteren Bedingungen oder Vorbehalte.mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Durch die Bezugnahme auf die Waisenrenten ohne Differenzierung nach Halb- oder Vollwaisenrente wird der sachliche Anwendungsbereich des Abs. 1 beschrieben. Die Grundregeln des Abs. 1 gelten daher unterschiedslos für alle Waisenrentenarten. Der Zuschlag erfolgt durch die Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte.mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3 Zuschlagsregelungen für Sonderfälle (Abs. 2)

Rz. 47 § 78a Abs. 2 enthält Sonderregelungen zugunsten des überlebenden Ehegatten, wenn die/der Versicherte vor dem 3. Lebensjahr des Kindes oder bereits vor dessen Geburt stirbt. 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1) Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach A...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.3 Weitere Konsequenzen – neuer Zugangsfaktor

Rz. 71 Konsequenz von Abs. 3 ist daher auch, dass ein eigener neuer Zugangsfaktor nur noch für zusätzliche und neu hinzukommende Entgeltpunkte in der Folgerente maßgebend sind, die bisher noch nicht in Anspruch genommen wurden und somit der Folgerente noch nicht zugrunde gelegen haben (was zur Anwendung von Abs. 2 führt).mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt. Abs. 2 Satz 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) angefügt. Die Änderung trat am 6.8.2004 in Kraft, konnte jedoch erst zum 1.1.2005 wirksam werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1 Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall

2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen un...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.17 Beiträge

Rz. 155 Sofern eine Versicherungspflicht nach § 2 begründet ist, ist zu klären, wer der Beitragsverpflichtete ist und in welcher Höhe die Beiträge zu leisten sind. 2.17.1 Beitragsverpflichteter Rz. 156 Die Beitragstragung bei selbstständig Tätigen regelt § 169: nach Nr. 1 bei selbstständig Tätigen von ihnen selbst, nach Nr. 2 bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkas...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn von § 76a ist es, die leistungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Beitragszahlung nach § 187a zu regeln.mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3 Lehrer und Erzieher (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 39 Satz 1 Nr. 1 erfasst mit Lehrern und Erziehern in erster Linie Personen, die einen der geistigen Entwicklung auf dem Gebiet der Wissenschaften und schönen Künste dienenden Unterricht erteilen (Lehrtätigkeit an Bildungseinrichtungen, Erteilung von Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung usw.) oder ihre Tätigkeit auf die Bildung des Charakters richten. 2.3.1 Der rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2 Umrechnungsfaktor (Nachzahlung nach § 187a) – Abs. 1

2.1.2.1 Überblick Rz. 12 Die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme regelt § 187a der bestimmt, bis zu welcher Höhe Beiträge wirksam geleistet werden dürfen und daher bei der Bewertung Berücksichtigung finden (vgl. Komm. zu § 187a). § 187a verweist insoweit auf § 109 Abs. 5 Satz 4, der dem Rentenversicherungsträger ausdrücklich – auf Antrag des Betroffenen – au...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1 Grundsätze

2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung ge...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.7 Berichtspflicht des BMG

Rz. 28 Nach der Neufassung des Abs. 5 Satz 3 zum 26.3.2024 obliegt mit Wirkung zum 30.6.2028 dem BMG die Pflicht, dem Deutschen Bundestag einen abschließenden Bericht über das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung (Abs. 5 Satz 1) vorzulegen. Die Berichtspflicht besteht im Abstand von 4 Jahren.mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.1.2 Grundstücke

Rz. 14 Zum Verwaltungsvermögen gehören Grundstücke, die nur teilweise für Zwecke der Verwaltung der Krankenkasse oder für Eigenbetriebe erforderlich sind. Auf den Grad der Eigennutzung kommt es nicht an. Die Krankenkasse ist nicht gehindert, Teilflächen ihrer Verwaltungsgebäude anderweitig zu vermieten. Eine ausschließliche Verwendung als Vermögensanlage scheidet allerdings ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1 Zu- und Abschläge aus einem Rentensplitting (Abs. 1)

2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und A...mehr