Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.6 Unterbrechung des Altersrentenbezugs

Rz. 39 Bei Unterbrechung eines Teilrentenbezugs zum Beispiel deshalb, weil der anzurechnende Hinzuverdienst den Betrag der Vollrente erreicht, handelt es sich bei einer späteren Teilrente wegen Alters um einen neuen Anspruch und somit um einen neuen Rentenbeginn. Tritt eine Unterbrechung im Rentenbezug und damit ein neuer Rentenfall ein, sind sämtliche Entgeltpunkte – einsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.8 Zeiten nach Rentenbeginn – Berücksichtigung bei Folgerenten

Rz. 39 Entgeltpunkte für Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung sind – von den Fällen des Abs. 3 abgesehen – bei der "nächsten" Rente – der Folgerente (vgl. GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 2) zu berücksichtigen, z. B. bei der Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung im Anschluss an eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, bei einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 § 66 wird durch die Vorschriften im Dritten Titel – Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – §§ 70 bis 76f, 256 bis 264b, durch die Vorschriften zum Zugangsfaktor §§ 77, 264d und durch die Vorschriften zur Ermittlung von Zuschlägen bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie bei Waisenrenten gemäß der §§ 78, 78a, 264c ergänzt (vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1 Voraussetzungen des Zuschlags (Abs. 1)

Rz. 17 Abs. 1 regelt allgemein die Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag; allerdings erschöpfen sich die Voraussetzungen nicht in Abs. 1, sondern werden flankiert von der Einkommensanrechnung nach § 97a und den Regelungen in Abs. 4. Eine Vermögensanrechnung nach dem Vorbild der grundsicherungsrechtlichen Regelung des § 12 SGB II findet hingegen nicht statt. 2.1.1 Vorausse...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.4 Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen (Nr. 4)

Rz. 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 – Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen – erfasst letztlich z. B. Planstelleninhaber an einer anerkannten Ersatzschule, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 (in der bis 31.12.2008 gültigen Fassung) von der Versicherungspflicht befreit waren. Rz. 29 Eine am 31.12.2008 bestehende Befreiung von der Versicherungspflicht bleibt nach § 231 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.2.3 Anpassungspflicht (Satz 3)

Rz. 25 Dabei ist der für die Faktorenbildung maßgebende Wert des vorvergangenen Jahres an die Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen (vgl. Abs. 2 Satz 3). Dies galt nach § 255 f i. d. F. v. 1.8.2004 nicht für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2005 (vgl. zu den weitergehenden Regelungen für die Ermittlung der Veränderung der Bruttolö...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5 Renten wegen voller Erwerbsminderung – Recht auf Neufeststellung (Abs. 3)

Rz. 23 Weiterhin sieht Abs. 3 die Ermittlung weiterer Entgeltpunkte auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vor, wenn Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Leistungsfalls vorliegen. Dies gilt aber nur auf Antrag. Rz. 24 Abs. 3 betrifft ausschließlich Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrenten). Sie kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.6 Äquivalenzbeitragszahler (Satz 4 n. F.)

Rz. 41a Satz 4 ist durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) mit Wirkung zum 1.7.2022 dahingehend geändert worden, als dass der direkte Bezug auf die Anlage 1 zum SGB VI (Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM) gestrichen wurde. Das Durchschnittsentgelt als Divisor zur Ermittlung der Anzahl der Äquivalenzbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1 Grundsatz – Zu- und Abschläge bei durchgeführter Versorgungsausgleich (Abs. 1)

Rz. 13 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 den Grundsatz, dass bei der Rente ein zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag (Abs. 2) oder Abschlag (Abs. 3) an Entgeltpunkten berücksichtigt wird. Sofern beim Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren bis zum 31.8.2009 eingeleitet worden ist und die Entscheidung hierüb...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.3 Übergangsrecht

Rz. 11 Übergangsrecht zwischen altem und neuem Recht schafft § 48 VersAusglG (vgl. zu den Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen auch die Übergangsvorschrift des § 49 VersAusglG). Nach § 48 Abs. 1 VersAusglG kommt noch das bis zum 31.8.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht zur Anwendung – also insbesondere das Gesetz zur Regelung von Härten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Freudenberg, Neuregelungen durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz, B+P 2023, 125. Gummels, Vermögensberatung: Arbeitnehmer können von Sonderzahlungen an die DRV doppelt profitieren – bei Rente und Steuern, BBP 2023, 270. Husemann, Von der späten Entlassung zur frühzeitigen Rente – eine wissenschaftliche Analyse des "Mannheimer Modells", ZFA 2023, 7. Rieker, Mitteilung über ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.6 Trennungsprinzip bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 11 sind – nach Abs. 1 Satz 2 i. d. F. ab 1.1.2021 mit dem Inkrafttreten der Grundrente nach § 76g – für die Anwendung von § 97a von den übrigen persönlichen Entgeltpunkten getrennt zu ermitteln (vgl. auch GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 1 und 2). Eine isolierte Betrachtung des auf dem Zuschlag an Entgeltpunkten für...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4 Berechnung des Grundrentenzuschlags (Abs. 4)

Rz. 59 Liegen die entsprechenden Jahre an Grundrentenzeiten vor, so erhalten Rentner mit der Grundrente einen entsprechenden Zuschlag. Die Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten erfolgt erst, wenn alle anderen Berechnungsschritte zur Ermittlung der Entgeltpunkte durchgeführt wurden (vgl. BT-Drs. 19/18473 S. 37, BR-Drs. 85/20 S. 34), dies stellt den abschließenden dritten...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.7 Rechtslage bei Teilrenten wegen Alters vor dem Flexirentengesetz (bis zum 30.6.2017)

Rz. 40 Zu der Rechtslage bei als Teilrenten in Anspruch genommen Altersrenten nach den §§ 34, 42 i. d. F. bis 30.6.2017 vgl. Vorauflage und GRA der DRV zu § 66 SGB VI,Stand: 12.4.2023, Anm. 5.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.2 Wirkung des Zuschlags an Entgeltpunkten – Zeitpunkt

Rz. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die Wirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs eintreten, ab dem daher (eine bereits laufende) höhere Rente an den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen ist, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also die Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts nach § 224 Abs. 1 FamFG (vgl. zur Wirksamkeit des Versorgun...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2.2 Abwendung der Kürzung nach Nr. 2

Rz. 40 In Fällen, in denen das Familiengericht eine Übertragung von Versorgungsanwartschaften (§ 10 VersAusglG) oder eine Begründung von Rentenanwartschaften zulasten der Versorgung (§ 16 VersAusglG) verfügt hat, besteht nach Nr. 2 ebenfalls die Möglichkeit, die Kürzung vor einer Nachversicherung durch die Zahlung eines Kapitalbetrages ganz oder teilweise abzuwenden (§ 183 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21....mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Altmann, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, B+P 2022, 344. ders., Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte ist unzureichend, B+P 2017, 276. Borth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 4.5.2022, 2 C 3.21 – Zum Anspruch auf Ergänzung der gesetzlichen Altersrente bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Eur...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.2.2 Ermittlungsgrundsatz (Satz 2)

Rz. 24 Der Faktor für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer wird ermittelt, indem deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den Wert für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt wird. Der Faktor für die Veränderung bei den Bruttolöhnen ergibt sich folglich aus dem Vergleich der Bruttolohn- und -gehaltssumme je Arbeitnehmer des vergangenen Kalende...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.3 Zuschlagsberechtigte Bezugsrente

Rz. 23 Der Zuschlag ist an keinen bestimmten Rentenbezug geknüpft; mögliche Bezugsrenten sind daher alle Rentenarten (so sieht das auch die DRV, vgl. DRV-Rundschreiben 3/2020 v. 8.7.2020 S. 2): Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.3 Rentnerquotient (Satz 2)

Rz. 39 Der für die Formel zur Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors maßgebliche Begriff des Rentnerquotienten bestimmt Satz 2. Der Rentnerquotient wird ermittelt, indem die Anzahl der Äquivalenzrentner durch die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler dividiert wird.mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1 Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – Summenbildung Entgeltpunkte × Zugangsfaktor (Abs. 1)

2.1.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 8 Für die Ermittlung der für den Monatsbeitrag zugrundezulegenden persönlichen Entgeltpunkte wird die Summe aller Entgeltpunkte nach Abs. 1 Nr. 1 bis 11 ermittelt und dann mit dem Zugangsfaktor nach § 77 vervielfältigt. Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um eine rentenversicherungsrechtliche "Kunstwährung" (so bezeichnet vom BSG, Urteil v. 16....mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.5 Äquivalenzbeitragszahler (Satz 4 a. F.)

Rz. 41 Der zur Ermittlung des Rentnerquotienten ebenfalls notwendige Begriff der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler wird in Satz 4 näher beschrieben. Äquivalenzbeitragszahler sind die auf Durchschnittsverdiener normierte Anzahl der Beitragszahler (zur generellen Notwendigkeit der Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler, vgl. Rz. 34a).mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.1 Berücksichtigungszeiten (Abs. 1)

2.1.1 Begrenzungsregel (Satz 1) Rz. 7 § 263 Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. V. m. §§ 249, 249a), die vor 1957 liegen; Zeiten wegen Pflege kommen erst ab 1992 in Betracht (§ 249b) und werden daher nicht von der Begrenzung berührt. Rz. 8 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung dürfen für die Gesamtleistungsbewert...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 (Satz 1 HS 1)

2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1 Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 3 Literatur

Rz. 26 Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, DRV 2023, 117. Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr. 5/6, 17. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5 Änderung der Regelungen über den Versorgungsausgleich zum 1.1.2009

Rz. 8 Zum besseren Verständnis werden kurz die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem aktuellen, ab 1.9.2009 geltenden Recht erläutert: 1.5.1 Altes Recht Rz. 9 Rechtslage vor dem 1.9.2009: Das Familiengericht hatte rechtsverbindlich über den Ausgleich der von den Eheleuten bzw. Lebenspartnern erworbenen Versorgungsanrechte zu entscheiden. Es stellte insoweit fest, in welch...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Weitgehend gleichgelagerte Vorgängervorschriften finden sich in § 1255 Abs. 3 und 8 RVO, in §§ 30 Abs. 3 und 32 Abs. 8 AVG und in §§ 53 Abs. 3a und 54 Abs. 10 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4 Ermittlung der Entgeltpunkte (Abs. 4)

2.4.1 Entgeltpunkte aus einem Monatsbetrag (Satz 1) Rz. 44 Nach § 76 Abs. 4 Satz 1 werden Entgeltpunkte aus übertragenen oder begründeten Rentenanwartschaften (§ 16 VersAusglG ) ermittelt, indem der Monatsbetrag dieser Anwartschaft durch den aktuellen Rentenwert (vgl. § 68) mit seinem Wert bei Ende der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird (auf 4 Dezimalstellen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Vorgängervorschriften im engeren Sinne existieren nicht; im weiteren Sinne finden sich in § 1258 RVO, § 35 AVG, § 56 RKG Regelungen zur Ermittlung der Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2 Versorgungsausgleich zugunsten des Versicherten (Abs. 2)

2.2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten – Grundregel (Satz 1) 2.2.1.1 Quellen des Zuschlags Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften zu § 8 finden sich in §§ 1232, 1403 RVO und §§ 9, 124 AVG.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3 Bewertung von Anrechnungszeiten wegen beruflicher und schulischer Ausbildung (Abs. 3)

2.3.1 Schulische und berufliche Ausbildung (Rentenfälle vor 2005) – Altfälle Rz. 20 Die seit dem 1.1.1997 aufgrund des WFG maßgebenden Wertbegrenzungen aus § 74 (75 % des individuellen Durchschnittswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat) für eine schulische Ausbildung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4) und für eine berufliche Ausbildung (§ 54 Abs. 3) galten nach § 263 Abs. 3 i. d. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 15 Vorgängerregelungen enthalten § 1255 RVO, § 32 AVG und § 54 RKG. Die Regelungen beinhalteten die Rentenbemessungsgrundlage in Abhängigkeit von der allgemeinen Bemessungsgrundlage, die das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherungen abbildete.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7 5/6-Entgeltpunkte für nur glaubhaft gemachte Zeiten (Abs. 7)

2.7.1 Berufsausbildungszeiten (Satz 1) Rz. 40 Nach Abs. 7 erhalten Zeiten einer beruflichen Ausbildung (§ 54 Abs. 3 Satz 2), die nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sind (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB X), entsprechend Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 höchstens 5/6 der im Rahmen von §§ 71 ff. ermittelten Entgeltpunkte. 2.7.2 Sonstige Zeiten (Satz 2) Rz. 41 Dies gilt au...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5 Persönliche Entgeltpunkte bei nur teilweise zu leistenden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 4)

2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017 Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängerregelungen finden sich in den §§ 1304a, 1304b RVO, in den §§ 83a, 83b AVG und in den §§ 96, 96a RKG. Die Vorschrift des § 76 entspricht im Wesentlichen dem alten Recht (hierauf hatte ausdrücklich auch der Gesetzgeber hingewiesen; BT-Drs. 11/4124 S. 171 – vorgesehen noch in § 75).mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.1.2 Die gesetzliche Festlegung des Ausgangsrentenwerts (Satz 2)

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat mit Satz 2 den aktuellen Rentenwert für den Stichtag 30.6.2005 mit 26,13 EUR gesetzlich als Referenzwert festgesetzt (vgl. weitergehend Rz. 3).mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.4 Äquivalenzrentner (Satz 3)

Rz. 40 Der zur Ermittlung des Rentnerquotienten notwendige Begriff der Anzahl der Äquivalenzrentner wird in Satz 3 näher beschrieben. Die Anzahl der Äquivalenzrentner ist die Zahl der rechnerischen Standardrenten.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.4 Zusätzliche Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten (Abs. 4)

2.4.1 Pauschale Anrechnungszeit (Satz 1) Rz. 30 Anrechnungszeiten vor 1957 erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte, wie für die pauschale Anrechnungszeit (§ 253) zugrunde zu legen wären. Satz 1 setzt voraus, dass in den anstelle der pauschalen Anrechnungszeit zu berücksichtigenden tatsächlichen Anrechnungszeiten vor 1957 begrenzt zu bewertende Anrechnungszeiten enthalten s...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.8 Berechnungsgenauigkeit – auf 1.000 Personen (Satz 6)

Rz. 42 Die jeweilige Anzahl der Äquivalenzrentner und der Äquivalenzbeitragszahler ist auf 1.000 Personen genau zu berechnen. Es gelten die allgemeinen Berechnungsgrundsätze des § 121, hier insbesondere Abs. 3.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.4.2 Verteilungsregel (Satz 2)

Rz. 32 Zusätzliche Entgeltpunkte sind nach Satz 2 gleichmäßig auf die begrenzt zu bewertenden Anrechnungszeiten vor 1957 zu verteilen. Dieser Aufteilung kommt insbesondere Bedeutung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu.mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.6 Garantie gegen Rentenkürzung – § 68a (Abs. 6 – aufgehoben)

Rz. 46 Zu der ursprünglich in Abs. 6 enthaltenen Garantie gegen Rentenkürzungen vgl. nunmehr § 68 a Abs. 1 Satz 1, der den zum 1.3.2007 entfallenen Abs. 6 abgelöst hat.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2 Bewertung von Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (Abs. 2a)

2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1) Rz. 12 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.2 Ausgleichsbedarf alte Rechtslage bis 30.6.2022

Rz. 16 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde § 255g mit der Aussetzung des Ausgleichsbedarfs mit Wirkung zum 1.7.2022 gestrichen. Die Altkommentierung bleibt übergangsweise noch erhalten. Im Folgenden wird daher die Kommentierung wiedergegeben, die der Rechtslage bis zum 30.6.2022 entsprach. 2.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.7.2 Datenquellen (Sätze 3 bis 5)

Rz. 50 Abs. 7 Satz 3 bis 5 nennt die Datenquellen, die für die Bestimmung der Werte zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern und für die Ermittlung des Rentnerquotienten heranzuziehen sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4 Rechtsfolgen

Rz. 23 Grundsätzlich führt ein durchgeführter Versorgungsausgleich zu einem Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten, abhängig davon, ob der Versorgungsausgleich zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführt wurde. 2.1.4.1 Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West Rz. 24 Abschläge erfordern aber, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.9 Verfassungsrecht

Rz. 40 Die Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente (§ 75 Abs. 1) ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12).mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.2 Entgeltpunkte Knappschaft Ost/West

Rz. 25 Auch bezüglich der Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Entgeltpunkte (Ost) der knappschaftlichen Rentenversicherung ist erforderlich, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten überhaupt vorhanden ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten – Grundregel (Satz 1)

2.2.1.1 Quellen des Zuschlags Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder einer Begründung durch Beitragszahlung nach § 14 i. V. m. ...mehr