Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 27 VG Potsdam, Beschluss v. 19.6.2020, 7 L 295/20 Rz. 41; VG Potsdam, Beschluss v. 22.1.2020, 7 L 11/20 Rz. 22: Zur Wirkung von Abs. 1 Nr. 1 als faktisches Berufsausübungsverbot. Rz. 28 Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Arbeitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer jetzigen Fassung geht auf Art. 1 Nr. 49 KICK zurück. Die Vorgängervorschrift regelte den Umfang, das Verfahren und den Umfang der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe sowie die Berechnung des Einkommens sowie des Vermögens im Wesentlichen durch eine Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften des SGB XII (§§ 82 bis 85, §§ 87 f., §§ 90 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 18 VG Würzburg, Urteil v. 17.12.2009, W 3 K 09.740; Zur Analogiefeindlichkeit von § 78d Abs. 2 Satz 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 2.5.2000, 1 M 126/99: Abs. 4 ist auch auf sämtliche Altvereinbarungen anzuwenden; die einseitige Kündigung einer solchen Vereinbarung ist ausgeschlossen. Rz. 19 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.10.20...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.7 Begründung des Schiedsspruchs

Rz. 22 Der Schiedsspruch muss die gefundene Abwägung hinreichend begründen. Die Begründung muss von den Beteiligten und den Gerichten auf Nachvollziehbarkeit unter Beachtung der allgemeinen Beweisgrundsätze einschließlich der Denkgesetze überprüft werden können (BSG, Urteil v. 14.12.2000, B 3 P 19/00 R). Soweit ein Schiedsspruch die festgesetzten Entgelte auf einen Vergleich...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Mit § 78c Abs. 1 Satz 1 wird der Mindestinhalt der Leistungsvereinbarung festgesetzt; außerdem zum Verhältnis von Autonomie nach § 78c und Rahmenverträge nach § 78f; VG Minden, Urteil v. 17.8.2018, 6 K 2848/17: Zum Investitionsvorbehalt nach Abs. 2 Satz 3 bei einem Grundstückskauf. Rz. 33 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJu...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.1 Zuständigkeit

Rz. 9 Zuständig für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung von Aufgaben beteiligt wird, sind nach § 85 Abs. 1 die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Aufgabe wird den überörtlichen Trägern nämlich nicht in § 85 Abs. 2 zugewiesen. Tatsächlich sind daher die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte gem...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.4 Rahmenverträge als Beschränkung der Autonomie

Rz. 17 Sofern Rahmenverträge auf Landesebene i. S. d. § 78f vorliegen, sind diese anders als im Sozialhilfe- und Pflegeversicherungsrecht (vgl. § 79 SGB XII a. F., § 80 SGB XII n. F., § 75 Abs. 1 Satz 4 SGB XI) nicht allgemeinverbindlich und haben für den öffentlichen Jugendhilfeträger und die Einrichtungsträger bei den Vereinbarungsverhandlungen nach §§ 78b, 78c nur empfehl...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.5 Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe

Rz. 26 Von Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe unterscheidet sich die Kindertagespflege neben ihrer Regelmäßigkeit auch durch das Merkmal ihrer Mindestdauer. Als Mindestdauer für die Annahme von Kindertagespflege erscheinen grundsätzlich werktäglich 3 Stunden oder wöchentlich 15 Stunden angemessen, vgl. hierzu auch § 43 Abs. 1 (so auch Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78c ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit dem 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift ist durch das 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 neu eingefügt worden (eingefügt erst durch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnu...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben

1 Allgemeines Rz. 1 § 76 ermöglicht eine begrenzte Einbindung der freien Jugendhilfe auch in den hoheitlichen Aufgabenkreis der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift knüpft damit an die Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 an. Danach können Träger der freien Jugendhilfe andere Aufgaben der Jugendhilfe (siehe dazu den gesetzlichen Aufgabenkatalog in § 2 Abs. 3) wahrnehmen oder...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 3 Literatur

Rz. 8 Bruns, Die Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, FamFR 2013 S. 217; DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.12.2016, ES 2.230 An – Formulierung von Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, JAmt 2017 S. 64; Hoffmann/Knittel, Auskünfte aus einem Sorgeregister durch das registerführende Jugendamt, JAmt 2014 S. 117; Kn...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 4 Musterschriftsatz Ablehnung Fallübernahme

Rz. 70 Stadt … Der Oberbürgermeister Stadt ………. • Postfach ….. • ………. (Ort) Jugendamt Verw-.Gebäude: … Auskunft erteilt: Herr … Zimmer: … Tel.: … Fax: … Mail: … Ihr Zeichen/Schreiben vom … Mein Zeichen … ……………, den ………. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27/33 SGB VIII für …, geb. … hier: Antrag auf Übernahme des Jugendhilfefalles sowie Kostenerstattung Guten Tag, mit Schreiben vom … beantragen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überleitung von Ansprüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das JWG kannte keine eigenständige Regelung, sondern sah in § 82 eine entsprechende Anwendung der §§ 90 und 91 BSHG vor. Erst das KJHG v. 26.6.1990 brachte in § 94 eine eigenständige Regelung im Jugendhilferecht. Artikel 1 Nr. 40 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) spaltete die Reglung des § 94 auf. § 95 übernahm die bisher in § 94 Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78g ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit dem 1.1.2012 in Kraft. § 78g wurde durch das 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 eingefügt (eingefügt erst durch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt Regelungen, die zuvor in § 47, § 47a, § 47d JWG enthalten waren. Sie ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991, im Beitrittsgebiet zum 3.10.1990 in Kraft getreten. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.7.1998 den Neuregelungen zur Beistandschaft angepasst. § 53 gilt i. d. F. des...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 46 Die Bearbeitungszeiträume sind seit Inkrafttreten des SGB VIII erheblich verkürzt worden; lagen Erhebungsergebnisse der KJH-Statistik i. d. R. frühestens ein Jahr oder später nach Ende des Berichtszeitraums vor, so liegen heute die ersten Länderergebnisse etwa 6 Monate nach Beendigung eines Berichtszeitraums für eine Statistik vor (Meiner-Teubner/Pothmann, ZKJ 2015 S....mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 78b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Die durch das 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 eingefügte Vorschrift enthält die zentrale Regelung über den Anwe...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernahm mit Inkrafttreten des SGB VIII mit einigen Modifikationen die zuvor in § 37 JWG enthaltenen Regelungen. Für die neuen Bundesländer wurden seinerzeit die Vorschriften des BGB über die gesetzliche Amtspflegschaft nicht eingeführt. Mit dem Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beist...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnu...mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernahm mit dem Inkrafttreten des SGB VIII in modifizierter Fassung die Regelungen des § 57 JWG. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde Abs. 4 Satz 2 angefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 der neuen Gesetzeslage angepasst. Durch Art. 12 Nr. 4 des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 In der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung enthielt § 58 Regelungen zur Gegenvormundschaft des Jugendamtes. Durch Art. 12 Nr. 5 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde die Vorschrift mit diesen Regelungen mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben, da das Rechtsinstitut des Gegenvormunds entfallen...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 56 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-RG v. 17.12.2008 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022). Durch das FGG-RG wurde das SGB VIII an die neuen verfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG angepasst. Die Bestimmung ist in ihrer jetzigen Gestalt auf die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Unterschied zur Zuständigkeitsregelung in § 11 JWG, die grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) des Minderjährigen abstellte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 eine generelle Anknüpfung an den g.A. der Eltern des Minderjährigen vor. Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist der möglichst effektive, ortsnahe und enge Kontakt zwischen den Eltern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78f ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit dem 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift wurde durch das 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 neu eingefügt (eingefügt erst durch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (1...mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Rechtsnorm des § 87d wurde im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) eingeführt und im Zuge der Änderung des Beistandschaftsgesetzes modifiziert (BGBl. I S. 2846). Sie gilt i. d. F. des Art. 4 Nr. 15 des Beistandschaftsgesetzes mit Wirkung v. 1.7.1998 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022)...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Reg...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 3 Literatur

Rz. 20 Frings, "Leistungen" und "andere Aufgaben" nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, RsDE 19 S. 43; Happe, Beteiligung von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe an "anderen Aufgaben" und Übertragbarkeit nach §§ 3, 76 KJHG, RsDE 23 S. 25; Kunkel, Inwieweit kann ein freier Träger die Aufgaben der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wahrnehmen?, ZKJ 2006 S. 361.mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78d ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit dem 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift ist durch das 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 neu eingefügt worden (eingefügt erst durch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnu...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Rechtsentwicklung Rz. 1 Gemäß Art. 12 Nr. 6 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 § 58a zu § 58.mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 3 Literatur

Rz. 7 DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2006, J 3.315 Sch, JAmt 2006 S. 79; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.11.2005, J 3.317 Sch, JAmt 2006 S. 32; Herigslack, Örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung und Heranziehung nach dem KJHG unter Berücksichtigung des 1. Änderungsgesetzes zum SGB VIII, ZfF 1993 S. 49; Mielitz, Die anonyme Kindesabgabe im Kinder- und Jugendhilferecht, JAmt 2006 S. 120.mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78e ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit dem 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift wurde durch das 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 neu eingefügt (eingefügt erst durch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (1...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 105 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGB VIII – durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) – inhaltlich unverändert geblieben. Lediglich durch die Neufassung des Achten Buche...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.1 Anerkannte Träger der Jugendhilfe

Rz. 3 Die Beteiligung ist beschränkt auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die damit einhergehende Privilegierung gegenüber nicht anerkannten Trägern ist im Hinblick auf die besondere Tragweite der Aufgaben, an denen die Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden sollen, für den Jugendschutz sachlich gerechtfertigt (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 4...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.5 Anspruchsqualität

Rz. 9 Je nachdem, ob und inwieweit die jeweilige Vorschrift dem Jugendhilfeträger Ermessen einräumt, besteht ein Rechtsanspruch des Bürgers auf die normierte Geld-, Sach- oder Dienstleistung (§ 38 SGB I) oder ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 SGB I). Ebenso wie in anderen Rechtsbereichen geht aus der Formulierung im Gesetzeswortlaut als Muss-, Soll- od...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine bereichsspezifische Konkretisierung der Regelungen in § 16 Abs. 4 und 5 Bundesstatistikgesetz und der datenschutzrechtlichen Regelungen in §§ 61 ff. dar. Sie konkretisiert ferner die datenschutzrechtlichen Regelungen in § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB X sind daher ebenso anwendbar wie die datens...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.4 Verpflichtung zum Vereinbarungsabschluss (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 14 Abs. 2 verpflichtet dem Wortlaut nach zum Abschluss solcher Vereinbarungen mit Trägern, die zur Erbringung der Leistung geeignet sind ("sind zu schließen"). Daraus ergibt sich zugunsten der Träger der Einrichtungen oder Dienste ein einklagbarer Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung (so bereits bejahend Wiesner, ZfJ 1999 S. 79, 83; Baltz, NDV 1998 S. 377, 381; vgl....mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.2 Berücksichtigung von gesetzlichen Abzügen und vergleichbaren Aufwendungen (Abs. 2)

Rz. 7 Vom Einkommen abzusetzen sind die Steuern (Nr. 1), die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung (Nr. 2) sowie Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zur Absicherung der Risiken Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit, soweit diese Beiträge entweder gesetzlich vorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.9 Organisatorische Aufgabentrennung

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 sind die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen. Dies wird als allgemeiner Standard festgeschrieben. Die amtsinterne Trennung der Aufgaben der Amtsvormundschaft von den Aufgaben der sonstigen Jugendhilfe wird in der Praxis bereits vielfach befolgt. Der Amtsvo...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferech...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.4 Verhältnis zu § 74

Rz. 28 Umstritten ist unter dem missverständlichen Schlagwort der "Mischfinanzierung", ob neben der Entgeltvereinbarung nach §§ 78a f. zusätzliche Subventionen nach § 74 zulässig sind. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 78c Abs. 2 Satz 2, denn danach setzt das Gesetz voraus, dass § 74 von § 78a unberührt bleibt (vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 17, BT-Drs. 11/100030/1998)...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 3 Literatur

Rz. 12 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Unterhaltsrecht, Überleitung von Unterhaltsansprüchen des jungen Volljährigen nach § 95 SGB VIII wegen Jugendhilfeleistungen – Durchsetzung des Auskunftsanspruchs §§ 1605, 1613 BGB, § 94 Abs. 3 Satz 2, §§ 95, 96 Abs. 3, § 97a Abs. 2 SGB VIII, DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.7.2000, J 3-317 Kn, DAVorm 2000 S. 781; Deutsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 56 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-RG v. 17.12.2008 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022). Durch das FGG-RG wurde das SGB VIII an die neuen verfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG angepasst. Die Bestimmung ist in ihrer jetzigen Gestalt auf die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt als Einweisungsnorm den Regelungsinhalt des Neunten Kapitels – Kinder- und Jugendhilfestatistik. Sie ordnet die regelmäßige Durchführung einer Bundesstatistik an. In der Methodik weist die Vorschrift deutliche Parallelen zur Sozialhilfestatistik (§§ 121 bis 129 SGB XII) auf. Rz. 3 Zur Entwicklung der statistischen Datenerbhebung im Jugendhilfer...mehr

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Jung, SGB VIII § 106 Einsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 42a Abs. 1 Satz 2 regelt – ebenfalls erst durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt – seitdem freiheitsentziehende Maßnahmen für die vorläufige Inobhutnahme und beinhaltet die materiellen Regeln ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.7 Andere Aufgaben

Rz. 11 Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Die Bestimmungen der §§ 78a ff. wurden durch Art. 2 des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 als Dritter Abschnitt des Fünften Kapitels...mehr