Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungsausgleich angepasst...mehr

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Jansen, SGB VI § 188 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschriften regeln die Fälligkeit und Zahlung der Beiträge für Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e. Gemäß § 76e Abs. 1 muss eine besondere Auslandsverwendung nach dem 30.11.2002 mindestens 180 Tage bestanden haben (in Intervallen von mindestens 30 Tagen). Der Begriff der Zeiten der besonderen Auslandsverwendung ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.1 Auswirkungen von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auf den Unterbrechungstatbestand

Rz. 58 Soweit während eines Anrechnungszeitentatbestandes aufgrund einer Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Pflichtbeiträge gezahlt worden sind (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten), endet die versicherte Beschäftigung mit dem letzten Tag der Entgeltfortzahlung; erst mit dem Tag danach gilt die Beschäftigung als durch den Anrechnu...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.4 Wartezeit

Rz. 26 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte umfasst 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 37 Satz 1 Nr. 3, § 236a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 50 Abs. 4, § 51 Abs. 3 SGB VI); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zählen Kalendermonate mit Beitragszeiten, beitragsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.1.2 Vertrauensschutzregelung zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

Rz. 12 In § 36 Satz 1 Nr. 1, § 236 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. Anlage 21 zum SGB VI in der bis zum 31.12.2007 maßgebenden Fassung war für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1948 und später eine Absenkung der Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte von 63 Jahren auf 62 Jahre vorgesehen. Aufgrund der durch das RV-Altersgrenzenanpa...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen über den Mindest- und Höchst-Jahresarbeitsverdienst (JAV) soll vermeiden, dass es zu unangemessen geringen oder hohen Leistungen kommt. Darum wird bei der Berechnung die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV zugrunde gelegt. Die Bezugsgröße i. S. d. Vorschrift ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes be...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.2 Vertrauensschutzregelung für berufsunfähige und erwerbsunfähige Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1951

Rz. 13 Gemäß § 37 i. d. F. bis zum 31.12.2000 lagen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch vor, wenn Versicherte nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht berufsunfähig (§ 43 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2000) oder erwerbsunfähig (§ 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2000) waren. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen vermind...mehr

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Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 2.2 Frist

Rz. 3b Eine Abfindungszahlung nach §§ 3, 8 Abs. 2 BetrAVG ist nur dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig beendet ist, eine Unverfallbarkeit gemäß § 1b BetrAVG festgestellt worden ist und hinsichtlich der Höhe der Abfindung kein Abfindungsverbot besteht. Denn nach dem BetrVG sind in diesen Fällen Abfindungen nur bis zu einer bestimmten Höhe zulässig, die Höhe rich...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.4 Nachversicherungsbescheinigung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 muss der Dienstherr eine Nachversicherungsbescheinigung erstellen, die alle für die Nachversicherung wesentlichen Angaben über den Zeitraum der Nachversicherung und die in den einzelnen Kalenderjahren zugrunde gelegten beitragspflichtigen Einnahmen enthalten muss. Der Vordruck "V4105-Bescheinigung zur Nachversicherung nach § 185 Abs. 3 SGB VI" ist auf der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 19 Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen; dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines Versicherten ausgeübt w...mehr

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Jansen, SGB VI § 180 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Redaktionelle Änderungen erfolgten durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) mit Wirkung zum 7.11.2001, durch die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) mit Wirkung zum 28.11.2004...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.6 Schlechtwettergeldbezugszeiten

Rz. 17 Zeiten des Bezugs von Schlechtwettergeld können nur als Anrechnungszeiten anerkannt werden, wenn sie in der Zeit vom 1.12.1959 (Einführung von Schlechtwettergeld gemäß §§ 143d bis 143n AFG i. d. F. des AVAVG-ÄndG v. 7.12.1959) bis zum 31.12.1978 zurückgelegt worden sind. Durch die allgemeine Einbeziehung der Leistungsempfänger nach dem AFG in die Rentenversicherungspf...mehr

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Jung, SGB VII § 169 Erhebun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erhebung von Säumniszuschlägen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und stellt eine Folgeregelung zur Änderung von § 24 Abs. 1 Satz 4 SGB IV dar. Hierdurch soll dem erhöhten Verwaltungsaufwand infolge der Beschwerden und Widersprüche gegen geringe Säumniszuschläge bzw. der Erhebung von Säumniszuschlägen durch eine verspätete Zahl...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.3 Berücksichtigung des Ereignismonats

Rz. 9 Ist für den Beginn oder das Ende eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis maßgebend, ist auch der Kalendermonat, in den das Ereignis fällt nach Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigen. So beginnt z. B. eine Ausbildungsanrechnungszeit gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit dem Tag nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten. Bei Versicherten, die im Laufe eines Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte gemäß § 5 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 30a Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines Versicherten ausge...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1895) fasste Abs. 2 neu und fügte Abs. 3 an (ab 1.1.1996). Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) wurden mit Wirkung zum 1.8.2004 Änderungen insoweit vorgenommen,...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.4 Kein Ausschlussgrund

Rz. 7 Abs. 1 Satz 2 (angefügt mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das 4. SGB IV ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) schließt die Aussetzung einer Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 aus, wenn ein Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 vom überlebenden Ehegatten/Lebenspartner allein herbeigeführt worden ist. Abs. 1 Satz 2 ist selbst in den Fällen anzuwenden, in denen der über...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 32 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte gemäß ...mehr

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Jansen, SGB VI § 196a Elektronische Bescheinigungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 196a ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingefügt worden. Eine redaktionelle Änderung von Satz 1 erfolgte durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) m...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 21 Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) kann grundsätzlich sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. zu § 34 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.1 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 7 Neben dem Bezug einer Regelaltersrente als Vollrente wegen Alters können Versicherte unbegrenzt hinzuverdienen; eine Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) auf die Altersrente findet somit grundsätzlich nicht statt. Abweichend von diesem Grundsatz könnte sich ein Hinzuverdienst aufgrund der in § 97a enthaltenen Anrechnungsregelung allerdings ...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.1 Teilmonate gelten als volle Monate

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt, dass ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Monat zählt. Dies gilt selbst dann, wenn ein Kalendermonat nur an einem einzigen Tag mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Soweit Kalendermonate mit mehreren unterschiedlichen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind (z. B. mit einer Beitragszeit und einer An...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5 Hinzuverdienst

Rz. 27 Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach dem bis zum 31.12.2022...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 13 Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines Versicherten...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.5 Weitere Unterrichtungspflichten (Abs. 5 und 7)

Rz. 12 Durch Mitunterzeichnung bzw. durch Unterrichtung werden Betriebs- oder Personalrat, sowie durch Unterrichtung der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes (soweit vorhanden) wird gewährleistet, dass diese ihren Aufgaben nach § 89 BetrVG bzw. § 81 PersVG und nach dem SGB VII nachgehen können. Nach Abs. 7 sind die Arbeitsschutzbehörden zu beteiligen. Der allgemeinen ...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.3 Erfahrungsbericht (Abs. 3)

Rz. 20 Der MD berichtet dem MD Bund über seine Erfahrungen mit den Prüfungen, über die Ergebnisse sowie über seine Erkenntnisse zum Stand und zur Entwicklung der Pflegequalität und der Qualitätssicherung in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege (Satz 1). Dabei ist zwischen den Diensten die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen (Satz 2). Der...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 16 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.6 Auskunftspflichten und Auskunftsansprüche

Rz. 15 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet Ehegatten/Lebenspartner sowie deren rentenberechtigte Hinterbliebene untereinander zur Auskunftserteilung im Abänderungsverfahren zum Rentensplitting. Diese gesetzlich normierte Verpflichtung der Beteiligten ist erforderlich, weil das in § 120c geregelte Abänderungsverfahren eine komplette Neuberechnung der von den Ehegatten/Lebenspartnern i...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Wegen der beabsichtigten Vereinheitlichung der Altersgrenzen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht auf das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen – Gesundheitsreformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zurück. Nachdem der Gesetzgeber sein Vorhaben aufgegeben hat, den Arzneimittelmarkt im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung über eine Liste der verordnungsfähigen Arzneimittel zu steuern (vgl. Streichung des § 92a durch das Fünfte SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.7 Beginn und Ende der Regelaltersrente

Rz. 10 Der Beginn der Regelaltersrente ist in § 99 Abs. 1 geregelt. Danach wird eine Regelaltersrente von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des 3. Kalendermonats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Bei späteterer Antragstellung beginnt die Rente mit dem Beginn des...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.2 Gesonderte Meldung bei sonstigen Versicherten

Rz. 5 Die Regelung in § 194 Abs. 2 ist mit Wirkung zum 1.1.1996 (Gesetz v. 15.12.1995, BGBl. I S. 1824) eingefügt und zum 14.9.2007 entsprechend der Neuregelung in Abs. 1 angepasst worden. Die weiteren Anpassungen sind in Rz. 1 dargestellt. Damit sollte eine Beschleunigung des Rentenverfahrens insbesondere bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erreicht werden (BR-Drs. 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die in § 120e enthaltenen Regelungen zur Übertragung des Rentensplittings unter Ehegatten auf eingetragene Lebenspartnerschaften ergaben sich ursprünglich aus § 120d, der durch Art. 3 Nr. 22 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) ins SGB VI eingefügt w...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2 Prüfung der Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 1i Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist u. a. die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§ 40 Nr. 2, § 50 Abs. 3 Nr. 1, § 238 Abs. 1 Nr. 2). Die Wartezeit von 25 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 300 Kalendermonate. Auf diese Wartezeit sind nach § 51 Abs. 2 Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund ...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 3 Nach § 35 Satz 1 Nr. 1, der für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1964 einschlägig ist (Umkehrschluss aus § 235 Abs. 1 Satz 1), haben Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Nach Satz 2 der Vorschrift ist dies nach Vollendung des 67. Lebensjahres der Fall. Dabei ist die Vollendung eines Lebensjahres nach § 26 SGB X i....mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.4 Prüfung von Rechenzentren und vergleichbaren Stellen (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 der Vorschrift sieht im Zusammenhang mit den Prüfungen der Beitragszahlungen vor, dass auch Rechenzentren und vergleichbare Stellen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft werden können, soweit diese im Auftrag von Zahlungspflichtigen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 Pflichtbeiträge berechnet und/oder Meldungen erstattet haben. Abs. 4 ist dem f...mehr

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Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 2.1 Abfindungen

Rz. 3 Eine Beitragsentrichtung ist nur möglich, wenn der Versicherte bei (endgültiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine unverfallbare Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung eine Abfindung erhalten hat. Der Begriff der Unverfallbarkeit ist in § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG definiert. Gemeint sind damit nur Abfindungen gemäß §§ 3, 8 Abs. 2 BetrAVG. Es soll...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind für einen Anspruch auf Versicherten- oder Hinterbliebenenrente wartezeitrechtliche, versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten aus §§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238, für Renten wegen Erwerbsminderung aus §§ 43, 45, 240 und für Renten wegen Todes...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.2 Widerruf von Erklärungen zum Rentensplitting

Rz. 18 Erklärungen zum Rentensplitting können nach Abs. 2 Satz 1 von einem oder beiden Ehegatten/Lebenspartnern bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 9, § 77 SGG durchgeführt ist, widerrufen werden; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht der Ehegatten/Lebenspartner. Dritte, wie z. B. Bevollmächtigte (§ 13 SGB X), Erben oder hinte...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift beruht auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Inhaltlich ist § 153 mit den früheren § 725 Abs. 1 und § 726 RVO gleichzusetzen. Abs. 4 wurde angefügt durch das Gesetz zur Änderung des SGB VII v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2410) und durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1 Anrechnungszeitentatbestände/Voraussetzungen für die Anerkennung als Anrechnungszeiten

Rz. 5 Die als Anrechnungszeiten nach der Grundnorm des § 58 in Betracht kommenden Anrechnungszeitentatbestände ergeben sich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6. Neben dem Vorliegen eines der dort genannten Anrechnungszeitentatbestandes sind für die Anerkennung als Anrechnungszeit weitere Voraussetzungen sowie die Beachtung von Ausschlussregelungen erforderlich, die sich im Einzeln...mehr

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Jung, SGB VII § 172 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Höhe der Betriebsmittel und konkretisiert § 81 SGB IV für die Unfallversicherungsträger. Die Betriebsmittel dienen ebenso wie die Beitragsvorschüsse gemäß § 164 der Vorfinanzierung des notwendigen Finanzbedarfes für das laufende Kalenderjahr, da die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeck...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.5 Berechnung von Renten für Teilmonate

Rz. 10 Bei der Ermittlung des für einen Teilmonat zu zahlenden Rentenbetrags (z. B. Beginn der Hinterbliebenenrente mit dem Todestag eines Versicherten gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2, Zahlung von befristeten Renten bei Vorliegen der in § 101 Abs. 1a genannten Voraussetzungen, Aufteilung von Rentennachzahlungen bei Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 bis 106 SGB X) ist der Berechnun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.4 Bindung des am Verfahren beteiligten nicht zuständigen Rentenversicherungsträgers

Rz. 21 Soweit die Ehegatten/Lebenspartner sich nach eingehender individueller Beratung (§ 14 SGB I) für ein Rentensplitting entscheiden, erteilt der nach Abs. 3 für die Durchführung des Rentensplittings zuständige Rentenversicherungsträger beiden Ehegatten/Lebenspartnern einen rechtsbehelfsfähigen Splittingbescheid, der einem ggf. beteiligten Rentenversicherungsträger zur Ke...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.6 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) bis c)

Rz. 27 Nach § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) bis c) sind folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung zu erfüllen: Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 55. Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren mit knappschaftlichen Beitragszeiten und Nachweis von 15 Jahren mit Hauerarbeiten vor dem 1.1.1972 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 17 Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 erstreckt die Betriebs- und Haushaltshilfe auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5c versicherten Personen, also die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätigen. Dabei muss es sich auch bei den Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschafte...mehr