Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert als allgemeine Regelung für Leistungserbringer deren gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung und Weiterleitung von Sozialdaten, die mit ihrer Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenhängen, soweit diese Angaben für die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen erforderlich sind. Die Regelung ist wegen des Re...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.1 Vereinbarungen auf Landesebene (Abs. 1)

Rz. 3 Es steht den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen (§ 207, 212 Abs. 5) im Interesse der Verwaltungsvereinfachung frei, mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Vereinbarungen über den Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2) zu schließen. Die Norm schafft die Voraussetzungen für vereinfachte Abrec...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient mit den anderen Regelungen im Zehnten Kapitel dazu, die Transparenz des Leistungsgeschehens zu verbessern, die Unterrichtung der Versicherten über die Leistungen zu ermöglichen, die Voraussetzungen für eine qualifizierte Prüfung von Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der abgerechneten Leistungen sowie zur Bekämpfung von Missbrauch...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.1 Feststellung der Familienversicherung (Satz 1)

Rz. 3 Die Versicherung der Angehörigen (§ 10) ist bei ihrem Beginn festzustellen. Die angeordnete Feststellung des Beginns der Familienversicherung hat ausschließlich Bedeutung für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis. Demgegenüber ist sie für die Begründung des Versicherungsverhältnisses von Angehörigen irrelevant, da es insoweit nur darauf ankommt, ob die Vorausse...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 2.1 Angaben über Leistungen (Satz 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, aufzuzeichnen. Der Begriff "Aufzeichnen" ist untechnisch gemeint und bezieht sich auf die Speicherung von Sozialdaten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 292 Rz. 8). Unter Speicherung ist das Erfassen, Aufn...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.1 Notwendige Angaben

Rz. 5 Ausschließlich "notwendige Angaben" dürfen aufgezeichnet und übermittelt werden. Die entsprechenden Daten sind Sozialdaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 67 Abs. 2 SGB X), die im Zusammenhang mit der Erbringung, der Verordnung oder der Abgabe von Versicherungsleistungen anfallen. Gemeint sind die Angaben, die von den Krankenkassen oder Kassenärztlichen Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 3 Literatur

Rz. 18 Detsch, Sozialdatenschutz nach dem 2.SGB-Änderungsgesetz, RDV 1995 S. 16. Kleinert, Datenschutzaspekte bei der Abrechnung von Patientendaten, DuD 2010 S. 240. Gerlach, Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer zahnärztlichen Abrechnung wegen Splittingverbots, NZS 2017 S. 476. Pawlita, Dokumentationspflichten des Vertragsarztes, GesR 2017 S. 620. Hoffmann, Die datenschut...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Verpflichtungen bei der Abgabe von Arzneimitteln, sonstiger Leistungen nach § 31 sowie Impfstoffen und bezweckt die Herstellung von Transparenz im Bereich der Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, § 300 Rz. 24). Daten über verordnete Arzneimittel sind von Bedeutung für ...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 3 Literatur

Rz. 8 Beck/Hausch, Das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung im Spannungsverhältnis zum Akteneinsichtsanspruch der Krankenkassen nach § 294a SGB V, VersR 2008 S. 1321. Brocks/Brocks, Mitwirkungspflichten im Regressprozess der gesetzlichen Krankenversicherungsträger, GesR 2021 S. 422. Heberlein, Kein Einsichtsrecht für Krankenkassen!, GesR 2012 S. 9. Werner, D...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulanten Notfallbehandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 294a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die bis dahin nur vertraglich geregelte Mitteilung von Anhaltspunkten über die Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers wurde auf ei...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.3 Bemessungsentgelt

Rz. 10 Die Feststellung des Bemessungsentgelts erfolgt danach pauschal anhand der Bezugsgröße, die jährlich bestimmt wird (Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz, vgl. § 18 Abs. 2 SGB IV i. V. m. § 17 Abs. 2 SGB IV). Für das Bundesgebiet West und das sog. Beitrittsgebiet werden unterschiedliche Bezugsgrößen festgelegt, sodass im Einzelfall grundsätzlich darüber zu entscheide...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erhebung und Speicherung von Sozialdaten (Abs. 1) Rz. 4 Die Norm regelt entsprechend der Aufgabenstellung der Kassenärztlichen Vereinigungen die Erhebung und Speicherung von Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte. Es handelt sich um Sozialdaten (Art. 4 Datenschutz-Grundverordnung, § 67 Abs. 2 SGB X, § 35 SGB I). Die Nr. 1 bis 6 konkretis...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.6 Ärztliche Übermittlungspflicht (Abs. 6)

Rz. 12 Die Daten werden im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt (einschließlich des Institutionskennzeichens). Die softwaretechnischen Voraussetzungen dafür sind innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der Vertragsnummer zu schaffen.mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.6 Entsprechende Geltung der Regelungen (Abs. 4)

Rz. 17 Die Vorschriften des Zehnten Kapitels, soweit sie sich auf Ärzte und Kassenärztliche Vereinigungen beziehen, gelten entsprechend für Psychotherapeuten, Zahnärzte und Kassenzahnärztliche Vereinigungen. Die Vorschrift dient der Klarstellung.mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.5 Datenübermittlung Stufe 2 (Abs. 5)

Rz. 11 Bis zum 30.6.2021 sind von den Krankenkassen die restlichen Daten für ein vollständiges Verzeichnis zu übermitteln (Satz 1). Dazu werden die Krankenkassen von der Datentransparenzstelle aufgefordert. Danach eingetretene Änderungen und abgeschlossene Neuverträge sind ohne Anforderung zu übermitteln (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4 Übermittlung von Sozialdaten (Abs. 3 Satz 2 bis 8)

2.4.1 Übermittlung an ärztliche und zahnärztliche Stellen (Satz 2) Rz. 12 Qualitätsprüfungen von Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (z. B. Röntgenuntersuchungen) werden sowohl durch die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht nach § 128 Strahlenschutzverordnung von ärztlichen und zahnärztliche Stellen durchgeführt. Die ärztlichen und zahnä...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.3.3 Verantwortungsbereiche (Nr. 3)

Rz. 10 Die Vorschrift stellt sowohl auf die interne als auch auf die externe Zuständigkeit der Krankenkassen nach § 284 und der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 285 ab.mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 3 Literatur

Rz. 8 Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwirkung von Richtgrößenvereinbarungen, jurisPR-SozR 11/2006 Anm. 4. Plate/Bilzer, Beratungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vertragsärzten anhand von Sozialdaten, KrV 2019 S. 133. Zilkens, Datenschutz im öffentlichen Gesundheitsdienst, RDV 2008 S. 103.mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 3 Literatur

Rz. 11 Brandt/Engehausen/Lelle/Schilling, Selektivverträge im Spannungsfeld zwischen Innovation und Administration – Fortschritt durch Standardisierung, Welt der Krankenversicherung 2020 S. 276. Dochow, Datenschutz und Schweigepflicht: Hürden bei der Weitergabe von Patientendaten an Private Verrechnungsstellen, MedR 2020 S. 348. Hauser, Weitergabe von Patientendaten gesetzlich...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 3 Literatur

Rz. 5 Schömann, Erbringung und Abrechnung von Hebammenleistungen durch eine Hebammengemeinschaft, jurisPR-SozR 15/2018 Anm. 2. Weichert, "Datentransparenz" und Datenschutz, MedR 2020 S. 539.mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.3.2 Datenkontrolle (Nr. 2)

Rz. 9 Die Dienstanweisungen regeln berechtigte Personen, Arten von Daten und die Art und Weise, in der Daten in ein Datenverarbeitungssystem eingegeben und wieder entnommen werden dürfen.mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Norm sichert neben § 296 die für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderliche Datenübermittlung von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu den Prüfungsstellen datenschutzrechtlich ab und dient der Bereitstellung versichertenbezogener Daten.mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.3.4 Datenschutz (Nr. 4)

Rz. 11 Die Dienstanweisungen enthalten die weiteren zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffenden Maßnahmen. Dazu gehören Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle sowie Trennungsgebote.mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2.1 Abrechnung von Leistungen besonderer Versorgungsformen (Abs. 1)

Rz. 6 Leistungserbringer mit Verträgen über hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) und integrierte Versorgung (§ 140a) sind befugt, die für die Abrechnung von Leistungen erforderlichen Angaben an einen Vertragspartner (z. B. privatrechtlich organisierte Gemeinschaft von Leistungserbringern) oder an e...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2.1 Datenübermittlung durch Kassenärztliche Vereinigungen (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen, den Prüfungsstellen (§ 106c) im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern aus den Abrechnungsunterlagen der Vertragsärzte für jedes Quartal die in Nr. 1 bis 7 genannten Daten zu übermitteln. Rz. 10 Die Angabe der Arztnummer (Satz 1 Nr. 1) ist erforderlich, weil es sich ...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.1 Zugelassene Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 3 Für ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen enthält die Vorschrift eine Bestandsschutzregelung dahingehend, dass diese Einrichtunge...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden und bestand zunächst nur aus einem Absatz. Weitere Änderungen und Ergänzungen sind mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die ursprüngliche Überschrift lautete "Durchschnittsprüfungen, Prüfungen von Richtgrößen". Neugefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgabenzwecke die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV, KZV) personenbezogene Daten der Ärzte und Versicherten erheben dürfen. Die Sammlung p...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.2 Beauftragung von Rechenzentren (Abs. 2)

Rz. 12 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln können Rechenzentren mit ihren Verpflichtungen beauftragen (Satz 1). Diese werden regelmäßig aufgrund eines Auftragsverhältnisses i. S. d. § 80 SGB X für die Apotheken tätig (Waschull, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung – Pflegeversicherung, § 300 Rz. 8). Die entsprechenden Rechenzentren haben vereinnahmte Gelde...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.4 Datenübermittlung Stufe 1 (Abs. 4)

Rz. 10 Die Krankenkassen übermitteln spätestens bis zum 31.8.2020 die für die erstmalige Veröffentlichung des Verzeichnisses erforderlichen Mindestangaben nach Abs. 2 Satz 1 (Satz 1). Die Daten werden von der Datentransparenzstelle angefordert. Zu jedem Vertrag sind mindestens die Vertragsform, die vertragschließende Krankenkasse und die von der Vertragstransparenzstelle zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Leistungserbringer sind berechtigt, Patientendaten aufzuzeichnen und an Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen zu übermitteln. Rz. 2 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesser...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 3 Literatur

Rz. 21 Edalat, Telematikinfrastruktur – Wie funktioniert eigentlich die Rezeptabrechnung?, DAZ 2021, Nr. 4 S. 16. Kieser/Buckstegge, Neue Datenschutzregeln ante portas, AZ 2018, Nr. 16 S. 5. Müller-Bohn, Nachträgliche Änderungen und Abrechnung – wie funktioniert das bei E-Rezepten?, DAZ 2021, Nr. 18 S. 19. ders., Direkt oder indirekt? – Optionen, Chancen und Risiken bei der Anr...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 309 Abs. 1 und Abs. 2 wurden durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) eingeführt. Abs. 3 bis 5 kamen mit Wirkung zum 1.8.1991 durch Art. 6 Nr. 5 des Rentenüberleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) hinzu. Schließlich wurde Abs. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäf...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2.1 Datenübermittlung (Abs. 1)

Rz. 3 Freiberuflich tätige Hebammen und von Hebammen geleitete Einrichtungen sind verpflichtet, den Krankenkassen folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln: die Stammdaten der Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6), die erbrachten Leistungen mit dem Tag ...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301a wurde mit Wirkung zum 1.7.1994 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) eingeführt. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde v. 1.1.2004 an die Verpflichtung begründet, Daten im Wege elektronischer ...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift ersetzt die vorübergehende Regelung für die Nutzung privater Rechenzentren durch die in § 295 Abs. 1b Satz 1 genannten Leistungsträger (§ 295 Abs. 1b Satz 5 bis 8 a. F.; befristet bis zum 1.7.2011 durch § 320). Abs. 3 übernimmt die vorübergehende Regelung für die Abrechnung ambulanter Notfallbehandlungen der Krankenhäuser durch private Rechenzentren (§ 1...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.2 Gleichstellung von Versicherungszeiten (Abs. 5)

Rz. 4 Satz 1 stellt Zeiten, die im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1990 in den staatlichen Versicherungssystemen (Sozialversicherung, Freiwillige Krankheitskostenversicherung, Sonderversorgungssystem nach § 1 Abs. 3 AAÜG) der ehemaligen DDR zurückgelegt worden sind, Pflichtversicherungszeiten gleich. Bedeutung haben diese Pflichtversicherungszeiten in erster Linie für die Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2.3 Vereinbarungen durch Spitzenorganisationen (Abs. 3)

Rz. 16 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmen im Vertrag nach § 295 Abs. 3 Nr. 5 Näheres über die nach Abs. 2 Nr. 3 anzugebenden Arten und Gruppen von Arznei-, Verband- und Heilmitteln (Satz 1). Der Vertrag regelt Einzelheiten der Datenübermittlung einschließlich einer einheitlichen Datensatzstruktur und der Aufbereitung...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält als weitere Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands Aussagen zu Vorschriften des Vierten Kapitels (Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern). Die Vorschrift enthält in ihrem Abs. 2 für das Beitrittsgebiet zunächst eine Sonderregelung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (§ 95) im ...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.1 Datenübersicht (Abs. 1; in Kraft bis zum 25.11.2019)

Rz. 3 Satz 1 verpflichtete einerseits die Krankenkassen, andererseits die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, einmal jährlich eine Übersicht über die Art der von ihnen gespeicherten Sozialdaten zu erstellen. Erreicht werden sollte hierdurch eine regelmäßige Kontrolle des Umfangs der Datenspeicherung. Die Pflicht folgt seit dem 26.11.2019 direkt aus Art. ...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 2.2 Datenübermittlung durch Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 6 Die Krankenkassen übermitteln den Prüfungsstellen für die Prüfung nach § 106b Abs. 1 Satz 1 im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern Daten über die verordneten Leistungen der in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzte (Satz 1). Dabei ist jeweils die Arztnummer, die Kassennummer sowie die Krankenversichertennummer anzugeben. Dat...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4.2 Übermittlung an die für die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zuständige Kassenärztliche Vereinigung (Satz 3)

Rz. 13 Die von Kassenärztlichen Vereinigungen nach Abs. 1 oder 2 erhobenen und gespeicherten Sozialdaten dürfen an die für die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zuständige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden, soweit dies für die Erfüllung der in Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 5 oder 6 genannten Aufgaben erforderlich ist. Die Regelung ist erforderlich, weil § 33 Abs. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.4 Fehlerhafte Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 7 Fehlerhafte oder unvollständige Datenübermittlungen zu Diagnosen nach den §§ 295 und 295a dürfen erneut in korrigierter oder ergänzter Form übermittelt werden, wenn ein technischer Übermittlungs- oder formaler Datenfehler ursächlich ist (Satz 1). Die restriktive Regelung verbietet eine Korrektur aus anderen Gründen und schließt eine missbräuchliche nachträgliche Veränd...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung knüpft an § 319a RVO an und hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 erhalten. Das Versichertenverzeichnis enthält die Angaben, die für die Beurteilung des Versicherungsverhältnisses und des Anspruchs auf Versichertenleistungen von Bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 298 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Es wird die versichertenbezogene Datenübermittlung in einem Prüfverfahren geregelt. Die Vorschrift wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.3 Verträge mit ermächtigten Einrichtungen (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 enthält eine Sonderregelung für ermächtigte Einrichtungen. Zwar gelten die Gesamtverträge nach § 83 grundsätzlich auch für ermächtigte Einrichtungen. Allerdings enthält die Norm hierfür insoweit eine Einschränkung, als die Verbände der Krankenkassen mit den ermächtigten Einrichtungen oder ihren Verbänden unmittelbar besondere Verträge abschließen können. Hierfür...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 3 Literatur

Rz. 15 Berry, Vereinfachung der medizinischen Forschung durch Nutzung von Datenbeständen der elektronischen Patientenakte?, GesR 2021 S. 553. Pawlita, Dokumentationspflichten des Vertragsarztes, GesR 2017 S. 620. Schliephorst, Sozialgerichtliche Verwertbarkeit von Ergänzungen der Behandlungsdokumentation, KH 2020 S. 427. Thomae, Berücksichtigung der Patientendokumentation des K...mehr