Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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S / Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4118]

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.3.2 Beginn der Vorauszahlungen und Fälligkeit

Die Vorauszahlungspflicht setzt ein, nachdem die Abgabe zum ersten Mal vom Abgabepflichtigen abzurechnen war, also nach Ablauf eines Kalenderjahres (bei einer Unternehmensgründung müssen also bis zum Ende der ersten Abrechnungsperiode keine Vorauszahlungen geleistet werden). Fällig sind die monatlichen Vorauszahlungen bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats, § 27 Abs. 2 KSVG: ...mehr

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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FF 01/2022, Quo vadis Familienrecht?

Katrin Bender Das neue Jahr liegt frisch und neu, wie ein unbeschriebenes Blatt vor uns. Ein Jahr, das wir mit einer neuen Bundesregierung beginnen, die sich noch im alten Jahr auf ihr Blatt geschrieben hat, das Familienrecht zu modernisieren. Ein Schritt, der dringend nötig ist: bildet doch unser derzeitiges Familienrecht die tatsächlich gelebten Familienstrukturen an vielen ...mehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Der BGH hat eine grundsätzliche Entscheidung im Hinblick auf die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG getroffen. Danach ist eine Abfindung nur dann möglich, wenn das Anrecht dem Grunde und der Höhe nach bereits gesichert ist.[65] Allein die einem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen eröffnete Möglichkeit die Versorgungszusage zu widerrufen und/oder zu...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.2 Honorare und vergleichbare Leistungen

Zur Bemessungsgrenze zählen zunächst alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die eigentliche künstlerische Leistung erbracht werden, also etwa für das Anfertigen eines Kunstwerks, das Verfassen eines Drehbuchs, die Realisierung eines Fotoprojekts, die Gestaltung einer Broschüre oder einer Website etc. In welcher Form die Honorierung der Leistung erfolgt ist unerheblich. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1656]

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.2 Einleitung von Leistungen zur Teilhabe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Norm bezieht sich auf die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe. Sie ist insbesondere zu beachten, wenn verschiedene Leistungen erforderlich oder mehrere Leistungsträger zuständig sind. Rz. 24 Leistungen zur Teilhabe, die auch von den Krankenkassen erbracht werden, sind: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 SGB IX), unterhaltssichernde und andere e...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutachtung und Beratung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikationsplan

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) hat mit Wirkung zum 29.12.2015 § 31a eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 58 Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKRL) v. 27.8.1990. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MDK-Stichpro...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1) Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege d...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 9.6.2021 besteht aufgrund der Erweiterung durch das DVPMG (vgl. Rz. 1e) auch ein Anspruch auf Erstellung eines el...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3 Gutachtliche Stellungnahmen bei Arbeitsunfähigkeit (Satz 1 Nr. 3)

2.1.3.1 Sicherung des Behandlungserfolgs (Buchst. a) Rz. 25 Die gutachtliche Stellungnahme dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechtzeitig einzuleiten. Dazu ist durch den MD zu beurteilen, welche Behandlungsmaßnahmen geeignet und ausreichend sind, um den angestrebten Behandlungserfolg zu erzielen. Dabei ist das...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.7.1 Hilfsmittel (Nr. 1)

Rz. 45 Die Krankenkasse kann vor der Bewilligung eines Hilfsmittels prüfen lassen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33). Der MD berät dabei den Versicherten. Der MD ist verpflichtet, bei der Begutachtung und der Beratung mit den Orthopädischen Versorgungsstellen zusammenzuarbeiten. In der Praxis hat sich in diesem Zusammenhang vielfach eine intensive Zusammenarbeit zwi...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.7 Beauftragung des MD in geeigneten Fällen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 44 Die Norm enthält 4 Prüftatbestände und stellt entsprechende Prüfaufträge an den MD in das Ermessen der Krankenkassen. Dabei ist der unbestimmte Rechtsbegriff "geeignete Fälle" auszulegen. Geeignete Fälle sind u. a. gegeben, wenn die Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit erheblich sind oder Zweifel an der Eignung der Leistung bestehen (Beyer, in: jurisPK-SGB V, 2....mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.11 Ablehnung eines Leistungsantrags mit vorheriger Begutachtung (Abs. 3c)

Rz. 52c Lehnt die Krankenkasse einen Leistungsantrag aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme des MD ab, hat die Krankenkasse in ihrem ablehnenden Bescheid das Ergebnis der gutachtlichen Stellungnahme und die wesentlichen Gründe dafür in einer verständlichen und nachvollziehbaren Form mitzuteilen. Obwohl es an einer ausdrücklichen Aussage über die Schriftform der Ablehnung...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.7.3 Hilfsmittelversorgung (Nr. 3)

Rz. 48 Die Krankenkasse kann die Evaluation durchgeführter Hilfsmittelversorgungen durch den MD prüfen lassen. Der MD überprüft Hilfsmittel nach der Anpassung und Auslieferung auf Qualität, Funktionalität und Eignung.mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6.5 Außerklinische Intensivpflege (Nr. 5)

Rz. 43a Die Krankenkasse hat die Voraussetzungen für außerklinische Intensivpflege (§ 37c Abs. 2 Satz 1) durch den MD prüfen zu lassen (§ 37c Abs. 2 Satz 6). Die Prüfung wird jährlich wiederholt (§ 37c Abs. 2 Satz 7).mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6 Gesetzliche Prüfanlässe (Abs. 2)

Rz. 37 Die Norm enthält einen verpflichtenden Prüfauftrag und geht damit über die grundsätzlichen Regelungen in Abs. 1 hinaus. Ein Anwendungsermessen ist den Krankenkassen nicht eingeräumt. Lediglich beim Erstantrag auf bestimmte Leistungen (Nr. 1) prüft der MD stichprobenartig die medizinische Notwendigkeit. 2.6.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1) Rz. 38 Die Notwendigkeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.7.2 Dialysebehandlung (Nr. 2)

Rz. 47 Die Krankenkasse kann bei einer Dialysebehandlung prüfen lassen, welche Form der ambulanten Dialysebehandlung unter Berücksichtigung des Einzelfalls notwendig und wirtschaftlich ist.mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6.4 Zahnersatz (Nr. 4)

Rz. 43 Bestimmte Personenkreise (z. B. Asylbewerber) haben u. a. nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen ausnahmsweise unaufschiebbar ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 2). Den Tatbestand der aus medizinischen Gründen unaufschiebbaren Versorgung hat der MD zu prüfen.mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.14 Epidemische Lage (Abs. 4b)

Rz. 55e Der MD kann seinen Mitarbeitern unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung eine unterstützende Tätigkeit bei Dritten zuweisen (Satz 1). Die Unterstützungsleistung war bis zum 11.12.2021 davon abhängig, dass eine entsprechende Lage vom Bundestag festgestellt wurde (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG). Die Zuweisung wird durch den MD befristet. Die Zuweisung i...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (Buchst. b)

Rz. 26 Eine gutachtliche Stellungnahme ist einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen. Damit soll dem Missbrauch der Entgeltfortzahlung entgegen getreten werden. Rz. 27 Abs. 1a legt die Fälle fest, in denen insbesondere Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sind. Die Begutachtung kann nur durch die Krankenkasse veranlasst werden. Der Arbeitgeber hat...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.9 Zuordnung von Patienten (Abs. 3a)

Rz. 52 Die Ordnungsmittel zur Personalbedarfsermittlung in der stationären Psychiatrie bestimmen den Personalbedarf nach einem leistungsorientierten Konzept auf der Basis einer Zuordnung des Patienten zu Behandlungsbereichen (BT-Drs. 12/3608). Auf dieser Grundlage werden die Stellenpläne entwickelt, die wiederum Bestandteil der Budgetverhandlungen sind. Die Krankenkassen und...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.15 Unabhängigkeit der Gutachter des MD (Abs. 5)

Rz. 56 Die Gutachter des MD sind bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen (Satz 1). Damit hat der Gesetzgeber die im ärztlichen Berufsrecht manifestierte Unabhängigkeit der ärztlichen Gutachter auch auf die Ärzte und qualifizierten Pflegefachkräfte des MD übertragen. Die Unabhängigkeit wird durch Gesetze und Richtlinien begrenzt. Zu den Gu...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6.3 Häusliche Krankenpflege (Nr. 3)

Rz. 42 Versicherte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege (§ 37 Abs. 1 Satz 1). Der Anspruch besteht bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall, kann aber auch für einen längeren Zeitraum bewilligt werden, wenn der MD die Notwendigkeit festgestellt hat (§ 37 Abs. 1 Satz 4, 5).mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Baustein in jedem Gesundheitssystem. Falsche Anwendung verordneter Präparate oder auch Überversorgung sind nicht nur schädlich, sondern auch gefährlich. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch vermeidbare Medikationsfehler führen nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu etwa...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.3 Anspruch auf Aktualisierung (Abs. 3)

Rz. 9 Der Medikationsplan ist zu aktualisieren, sobald der Arzt die Medikation ändert oder Erkenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Voraussetzung für diesen Änderungsanspruch ist allerdings, dass der Versicherte auch nach der Änderung immer noch gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel (Satz 1) anwendet. Nach Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.6 Modellvorhaben (Abs. 5)

Rz. 12 Abs. 5 (bis zum 20.10.2020 Abs. 6, vgl. Rz. 1d) stellt sicher, dass Modellvorhaben nach § 63 unberührt bleiben. Hierdurch wird ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen nach dieser Vorschrift und die Teilnahme an entsprechenden Modellvorhaben nebeneinander bestehen. Regionale Modellvorhaben für einen Medikationsplan, der nicht nur in Papierform erstellt und zur V...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.2 Annahme von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1a)

Rz. 28 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn Versicherte auffällig häufig arbeitsunfähig sind, Versicherte auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind, der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die ...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.2 Inhalt des Medikationsplans (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 legt fest, was in den Medikationsplan mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren ist. Die sind zunächst die verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von dem den Plan erstellen Arzt verordnet wurden. Zusätzlich sind aufzunehmen die Arzneimittelverschreibungen durch andere Ärzte. Zu berücksichtigen sind nach Abs. 2 Nr. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Verwaltu...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.13 Dienstfähigkeit von Bundesbeamten (Abs. 4a)

Rz. 55a Dem MD wird ermöglicht, Bundesbeamte auf ihre Dienstfähigkeit zu untersuchen und hierzu Gutachten zu erstellen, wenn die zuständige Behörde sich mit einem entsprechenden Ersuchen an den MD wendet (Satz 1). Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der übrigen Aufgaben durch den MD für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht beeinträchtigt wird. Die Bundes...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.7.4 Behandlungsfehler (Nr. 4)

Rz. 49 Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt (BGH, Urteil v. 6.10.2009, VI ZR 24/09). Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erw...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3.1 Sicherung des Behandlungserfolgs (Buchst. a)

Rz. 25 Die gutachtliche Stellungnahme dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechtzeitig einzuleiten. Dazu ist durch den MD zu beurteilen, welche Behandlungsmaßnahmen geeignet und ausreichend sind, um den angestrebten Behandlungserfolg zu erzielen. Dabei ist das Leistungsangebot anderer Sozialleistungsträger zu b...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6.2 Behandlung im Ausland (Nr. 2)

Rz. 41 Wenn eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit nur außerhalb des Geltungsbereiches des Vertrages zur Gründung der EG und des Abkommens über den EWR möglich ist, dann kann die Krankenkasse die Kosten für die erforderliche Behandlung übernehmen (§ 18 Abs. 1 Satz 1). Ob die Behandlung nur außerhalb des Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1)

Rz. 38 Die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wird vor deren Erstbewilligung in Stichproben geprüft: medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23), medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40), medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41). Dazu ist ein ärztlicher Behandlungsplan vorzulegen. Umfang und Auswahl der Stich...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.3 Stichprobenartige Prüfungen der Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b – alt)

Rz. 32 Vertragssätze, bei denen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt wird (Zufälligkeitsprüfung, § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ab 1.1.2017: § 106 a Abs. 1), werden durch den MD stichprobenartig und zeitnah hinsichtlich ihrer Feststellungen der Arbeitsunfähigkeit geprüft (Satz 1). Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen vereinbaren gemeinsam und einheit...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.12 Beratung durch den MD (Abs. 4)

Rz. 53 Der MD soll den Krankenkassen und ihren Verbänden auch in anderen Fällen als den im Gesetz genannten beratend zur Verfügung stehen (Satz 1). Statt des MD können auch andere Gutachterdienste beauftragt werden (BT-Drs. 16/3100). Rz. 54 Die Beratung soll insbesondere für allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, für Frag...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.8 Begründung bei Behandlungsfehlern (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 51a Das Ergebnis einer Prüfung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 teilt der MD der beauftragenden Krankenkasse in einer gutachterlichen Stellungnahme mit. Das Gutachten ist in jedem Fall für den Versicherten nachvollziehbar zu begründen. Das gilt auch, wenn kein Behandlungsfehler festgestellt wird. Die Begründungspflicht in diesem Fall ist davon abhängig, dass eine Begründung zur ...mehr