Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.5 Standardisierung und Fortschreibung (Abs. 4 und 5)

Rz. 10 Die von Abs. 4 gesetzte Frist (30.4.2016) zu Inhalt, Struktur und die näheren Vorgaben zur Erstellung (vgl. Rz. 4) und Aktualisierung des Medikationsplans sowie einem Verfahren seiner Fortschreibung (Vereinbarung v. 15.5.2017, vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/medikationsplaene/) ist von der kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.4 Wirkstoffbezeichnung (Abs. 3a)

Rz. 9a Abs. 3a ist durch das DVG (vgl. Rz. 1c) aufgrund des Beschlusses des 14. Ausschusses (BT-Drs. 19/14867 S. 10) eingefügt worden. Nach Satz 1 sind bei der Angabe von Fertigarzneimitteln im Medikationsplan neben der Arzneimittelbezeichnung auch die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben. Hierfür sind nach Satz 2 einheitl...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.5 Einzelfallprüfung bei Krankenhausbehandlung (Abs. 1c – alt)

Rz. 33 Bei einer Krankenhausbehandlung (§ 39) ist zeitnah eine Einzelfallprüfung nach Abs. 1 Nr. 1 durchzuführen (Satz 1; BSG, Urteil v. 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R zur Bedeutung einer zeitnahen Prüfung). Die Prüfung ist spätestens 6 Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und dem Krankenhaus durch den MD anzuzeigen (Satz 2). Spätere Prüfungen sind...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.1 Leistungserbringung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 20 Eine gutachtliche Stellungnahme ist in geeigneten Fällen vor der Erbringung von Leistungen im Einzelfall einzuholen. Sie dient insbesondere der Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung oder bei Auffälligkeiten der Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Norm bezieht sich auf alle Leistungen der gesetzlichen Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.10 Ablehnung eines Leistungsantrags ohne vorherige Begutachtung (Abs. 3b)

Rz. 52a Eine Begutachtung in den Fällen des Abs. 3 ist in das Ermessen der Krankenkasse gestellt. Fehlt es an einer Begutachtung und lehnt die Krankenkasse den entsprechenden Leistungsantrag wegen fehlender medizinischer Erforderlichkeit ab, kann der Versicherte dagegen einen Widerspruch einlegen. Kann die Krankenkasse dem Widerspruch nicht vollständig abhelfen (§ 85 Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.1 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 9.6.2021 besteht aufgrund der Erweiterung durch das DVPMG (vgl. Rz. 1e) auch ein Anspruch auf Erstellung eines elektronischen Medikationsplans nach § 334 Abs. 1 Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.16 Form gutachtlicher Stellungnahmen (Abs. 6)

Rz. 57a Fallabschließende gutachtlichen Stellungnahmen der MD sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu verfassen. Mündliche fallabschließende Stellungnahmen (z. B. im Rahmen einer sozialmedizinischen Fallberatung -SFB- zwischen Gutachtern des MD und Beschäftigten der Krankenkassen) sind schon aufgrund der erforderlichen Nachvollziehbarkeit der Begutachtung nicht zul...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) hat mit Wirkung zum 29.12.2015 § 31a eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) ha...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4 Datenverarbeitung bei Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b – neu)

Rz. 32a Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für eine gutachtliche Stellungnahme des MD aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit werden von den Krankenkassen anhand der bereits nach § 284 Abs. 1 Satz 1 vorliegenden Sozialdaten beurteilt (Satz 1; dazu gehören z. B. die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Krankenkasse ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpfli...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Sauer, SGB III § 19 Menschen mit Behinderungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) wurde die Vorschrif...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versorgung mit Hebammenhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift, die § 134 ersetzt hat, ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz – 2. FPÄndG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3429) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.2006 bzw. Abs. 1 Satz...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 46 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) wurde die Vorschrift, auch ihre Übersc...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.2 Anspruchsberechtigte Arbeitgeber und geförderter Personenkreis

Rz. 7 Die Leistungen nach § 46 werden an Arbeitgeber gewährt. Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer oder Auszubildenden beschäftigt. Es genügt, wenn sich die Arbeitgebereigenschaft nur auf den befristeten Probearbeitsvertrag bezieht oder die behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes der einzige Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz ist. Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst frühere arbeitsmarktpolitische Instrumente aus dem Sechsten Kapitel (§§ 237, 238 a. F.) zusammen. Für die Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen und eine behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes können Arbeitgebern nach Maßgabe der Vorschrift Kosten erstattet bzw. Zuschüsse geleistet werden. Rz. 2a Die ursprü...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.1 Leistungsvorrang

Rz. 27 Der Anwendung des Abs. 2 als arbeitsmarktpolitisches Instrument müssen durch die Agentur für Arbeit verschiedene Prüfschritte vorausgehen. Durch das Gesetz wird bereits ausdrücklich bestimmt, dass eine Förderung nicht möglich ist, soweit eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers, also zur behindertengerechten Ausstattung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes, n...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.1 Zuständigkeit und Antragstellung

Rz. 3 Für die Durchführung des § 46 ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen, insbesondere den Agenturen für Arbeit, zuständig. Als Rehabilitationsträger hat die Bundesagentur für Arbeit § 22 Abs. 1 zu beachten, ggf. ist sie nur nachrangig zuständig. Rz. 4 Die Vorschrift gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert für das Arbeitsförderungsrecht, was unter Menschen mit Behinderungen zu verstehen ist. Dazu wird auf die Bestimmungen des SGB IX über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und damit auf das Spezialgesetz im SGB für Menschen mit Behinderungen Bezug genommen. Dem dient auch die sprachliche Anpassung durch das Teilhabestärkungsgesetz. F...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.3 Erforderliche Hilfen zur Teilhabe

Rz. 8 § 19 macht die Eigenschaft eines Menschen mit Behinderungen im arbeitsförderungsrechtlichen Sinne davon abhängig, dass er Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, die seine Nachteile bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Dabei muss es sich um spezifische Hilfen handeln, die für alle Arbeitnehmer (auch ohne Behinderungen) relevanten Eingliederungsleistungen...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2 Rechtspraxis

2.1 Behinderungen Rz. 3 Eine Behinderung i. S. d. § 19 betrifft eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung. § 2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung als eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauernde Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit und seelischen Gesundheit, die eine Teilh...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2 Rechtspraxis

2.1 Partner der Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Abs. 1) Rz. 4 Nach Abs. 1 schließt der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähige Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, d...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2 Rechtswirkung der Verträge

2.2.1 Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe Rz. 5 Für die einzelnen Krankenkassen ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, den der GKV-Spitzenverband abschließt, rechtlich bindend (vgl. Abs. 1 Satz 1 "mit bindender Wirkung für die Krankenkassen"). Sie haben daher keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag zur Disposition zu stellen oder seine Geltung von ...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3 Befristete Probebeschäftigung (Abs. 1)

2.3.1 Begriff der Probebeschäftigung Rz. 14 Abs. 1 erlaubt die Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Der Begriff der Probebeschäftigung ist zunächst als arbeitsmarktpolitischer Begriff zu verstehen. Er verdeutlicht, dass Abs. 1 die Situation anspricht, in der Arbeitgeber Bedenken haben, einen Menschen zu beschäftigen, weil d...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständigkeit und Antragstellung Rz. 3 Für die Durchführung des § 46 ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen, insbesondere den Agenturen für Arbeit, zuständig. Als Rehabilitationsträger hat die Bundesagentur für Arbeit § 22 Abs. 1 zu beachten, ggf. ist sie nur nachrangig zuständig. Rz. 4 Die Vorschrift gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. N...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4 Behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes

2.4.1 Leistungsvorrang Rz. 27 Der Anwendung des Abs. 2 als arbeitsmarktpolitisches Instrument müssen durch die Agentur für Arbeit verschiedene Prüfschritte vorausgehen. Durch das Gesetz wird bereits ausdrücklich bestimmt, dass eine Förderung nicht möglich ist, soweit eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers, also zur behindertengerechten Ausstattung des Ausbildungs- ...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.1 Behinderungen

Rz. 3 Eine Behinderung i. S. d. § 19 betrifft eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung. § 2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung als eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauernde Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit und seelischen Gesundheit, die eine Teilhabe des Menschen ...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.1 Begrenzung der übergegangenen Schadenersatzansprüche

Rz. 9 Mit Wirkung zum 23.7.2015 hat der Gesetzgeber anstelle einer erneuten Zuschlagsregelung einen anderen Weg eingeschlagen und mit der Einfügung des Abs. 5 die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadenersatzansprüche der Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflichen Hebammen/freiberuflichen Entbindungspflegern auf solche Schädenfälle begrenzt, in denen die frei...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.5 Drohende Behinderung

Rz. 12 Abs. 2 stellt den Menschen mit Behinderungen diejenigen Menschen gleich, denen eine Behinderung droht, die wegen Art oder Schwere wie bei Menschen mit Behinderungen die Aussichten zur Teilhabe oder weiteren Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur vorübergehend wesentlich mindert. Die Regelung hat präventiven Charakter. Die Agenturen für Arbeit sollen nicht zuwarten, bis di...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gegensatz zum weggefallenen § 134 mit der Überschrift "Vergütung der Hebammenleistungen" ist die mit Wirkung zum 1.1.2006 eingeführte Rechtsvorschrift mit "Versorgung mit Hebammenhilfe" überschrieben. Damit ist klargestellt, dass es bei dieser Rechtsvorschrift nicht nur um die Hebammengebühren geht, sondern um die vertragliche Ausgestaltung der Hebammenhilfe zwische...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.1 Reform des Hebammenberufes

Rz. 2a Nach § 1 des HebRefG umfasst der Hebammenberuf insbesondere die selbstständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbstständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglinge...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.2 Weitere Rechtsänderungen

Rz. 3a Die Änderung des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf zum Teil geäußerte Unsicherheiten, ob sich die Qualitätssicherungsmaßnahmen nur auf die von Hebammen geleiteten Einrichtungen oder generell auf die Hebammenhilfe beziehen, und stellt endgültig klar, dass die Vertragspartner nach Abs. 1 sowohl die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen als auch di...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.6 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 18 Die speziellen arbeitsförderungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben enthält seit dem 1.4.2012 der Siebte Abschnitt des Dritten Kapitels ab § 97. Die Leistungen können Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Die Leis...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.1 Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 5 Für die einzelnen Krankenkassen ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, den der GKV-Spitzenverband abschließt, rechtlich bindend (vgl. Abs. 1 Satz 1 "mit bindender Wirkung für die Krankenkassen"). Sie haben daher keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag zur Disposition zu stellen oder seine Geltung von ihrem Beitritt zum Vertrag oder ihrer Zustimmung ab...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.2 Ergänzungsvertrag für die von Hebammen geleiteten Einrichtungen

Rz. 7a Der zum 27.6.2008 in Kraft getretene Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshaus, Hebammenpraxis) und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen vervollständigt vom Wortlaut "Ergänzung" her den bestehenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Die inzwis...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gehört zum 8. Abschnitt des 4. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern" überschrieben ist und die §§ 132 bis 134a umfasst. Das in der Überschrift enthaltene Wort "Verordnungsermächtigung" verweist auf die Rechtsverordnung des BMG nach § 139e Abs. 9 Nr. 7, die im Zusammenhang mit dem Schiedsstellenverfahren nach Abs. 3 der Vo...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.3 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 23 Der Gesetzgeber sieht eine Kostenerstattung für die ersten 3 Monate der Probebeschäftigung vor. Das sind nicht alle Kosten, die irgendwie mit der Beschäftigung des Menschen mit Behinderungen in Verbindung gebracht werden können, sondern nur die Aufwendungen, die beschäftigungsbedingt als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit fällig werden. Gefördert werden können als...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.4 Lernbehinderung

Rz. 9 Lernbehinderung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen umfassenderen und längerfristig erschwerten Lern- und Leistungsverhaltens. Mit ihr geht eine Gefährdung der gesellschaftlichen und beruflichen Eingliederung durch erhebliche Lern- und Leistungsrückstände einher. Rz. 10 Erscheinungsbilder sind Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie), Rechenschwäche (Dyskalkul...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.3 Höhe der Förderung

Rz. 36 Die Förderung wird durch einen Zuschuss erbracht. Die Höhe des Zuschusses wird durch die Agentur für Arbeit festgelegt. Rz. 37 Dabei wird sich die Agentur für Arbeit auch an den Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers orientieren und die Gesamtkosten berücksichtigen. Der Zuschuss kann die Aufwendungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl.I S. 13...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und S...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.2 Arbeitsmarktpolitischer Effekt der Förderung

Rz. 34 In arbeitsmarktpolitischer Hinsicht ist für eine Förderung nach Abs. 2 weiterhin Voraussetzung, dass der Zuschuss erforderlich ist, um eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern. In Bezug darauf bedarf es wiederum einer Prognose der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Sie hat festzustellen, ob eine dauerhafte Teilhab...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.5 Ausübung von Ermessen

Rz. 38 Die Agenturen für Arbeit entscheiden über eine Förderung durch Ausübung von pflichtgemäßem Ermessen. In Fällen des Abs. 1 üben die Agenturen für Arbeit dann Ermessen aus, wenn die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, ob eine Förderung erfolgt. Fällt diese Entscheidung für den Arbeitgeber positiv aus, hat die Förderung durch Kostenerstattung zu erfolgen, hierüber steht...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.1 Begriff der Probebeschäftigung

Rz. 14 Abs. 1 erlaubt die Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Der Begriff der Probebeschäftigung ist zunächst als arbeitsmarktpolitischer Begriff zu verstehen. Er verdeutlicht, dass Abs. 1 die Situation anspricht, in der Arbeitgeber Bedenken haben, einen Menschen zu beschäftigen, weil dieser eine oder mehrere Behinderunge...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt das Verfahren, wie die Vergütungsvereinbarungen für digitale Gesundheitsanwendungen nach dem Willen des Gesetzgebers zustande kommen sollen. Da das Gesetz erst mit Wirkung zum 19.12.2019 gilt, muss das Verfahren den gesetzlichen Rahmenvorgaben entsprechend erst im Laufe der nächsten Zeit Schritt für Schritt in die Praxis umgesetzt werden. Die V...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.3 Inhalte des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 8 Der in Abs. 1 gesetzlich vorgegebene Vertragsrahmen erstreckt sich auf die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen, die Vergütungshöhe und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung nach § 301a. Hinzugekommen sind ab Inkrafttreten des Ergänzungsvertrages zum 2...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.5 Differenzierung der Höchstbeträge für Gruppen vergleichbarer digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 5)

Rz. 8 Abs. 5 regelt die Vergütung der digitalen Gesundheitsanwendungen im ersten Erstattungsjahr unabhängig von der Frage einer unmittelbaren endgültigen oder einer zunächst vorläufigen Aufnahme in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. Nach Abs. 5 Satz 2 ist in der Rahmenvereinbarung das Nähere zur Ermittlung der tatsächlichen Preise der Hersteller zu regeln. D...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung über Vergütungsverträge auf Bundesebene (Abs. 1)

Rz. 4 Der Sachleistungsanspruch der Versicherten gegenüber ihren Krankenkassen auf digitale Gesundheitsanwendungen wird dadurch realisiert, dass der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen den Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit digitalen Gesundheitsanwendungen und über die Vergütung dieser Leistungen schließt. Die Leistungsabrech...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.6 Bildung der Schiedsstelle

Rz. 13 Abs. 4 regelt die Bildung der Schiedsstelle, die vom GKV-Spitzenverband und den auf Bundesebene für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Hebammen/Entbindungspfleger maßgeblichen Berufsverbänden sowie dem Netzwerk der Geburtshäuser, also den Vertragspartnern, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung errichtet wird. Vertreter der Krankenkassen und der Hebammen ge...mehr