Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 3 Literatur

Rz. 36 Heiden, Das Ringen um ein Triage-Gesetz, SozSich 2022 S. 358. Opolony, Corona-Pandemie und Gesundheitssystem, GuP 2020 S. 81. Roos, Der Impfschadensprozess – Risiko und Nebenwirkungen, ZFSH/SGB 2020 S. 210. Voelzke/König, Sozialstaat und Pandemie – ein Überblick, SGb 2022 S. 96.mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhabe am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Än...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36-44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Ände...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.9.3 Gemeinsame Einrichtungen

Rz. 28 Wurden die Aufgaben nach § 44b Abs. 3 Satz 1 auf eine gemeinsame Einrichtung übertragen, ist die Anzeige- und Nachweispflicht nach § 56 gegenüber der gemeinsame Einrichtung zu erfüllen (vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik, SGB II, § 56 Rz. 9).mehr

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Sauer, SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Gesetzbuch (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 20.6.2011 (BGBl. I S. 1114) wurden rückwirk...mehr

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Sauer, SGB II § 78 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorsc...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begrü...mehr

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Sauer, SGB II § 78 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 23...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläufige Entscheidung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt worden. Ebenfalls zum 1.8.2016 ist § 11 BKKG geändert worden, der eine entsprechend...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 13, Art. 17) angefügt. Diese Änderung...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 52 trat als Nachfolgevorschrift des § 192 RVO zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz – GRG – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Anders als die Vorgängervorschrift des § 192 RVO, die sich ausschließlich auf die Kürzung und das Versagen des Krankengeldes beschränkte, erstreckt sich die Kostenbeteiligung des Versicherten auf alle Krankenb...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher a...mehr

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Sauer, SGB II § 81 Teilhabechancengesetz (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Än...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 3 Literatur

Rz. 34 Blüggel, "Die Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Hammel, Beibringung einer "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" durch eine erkrankte Bezieherin von Alg II, ZfF 2016 S. 52. ders., Arbeitsunfähigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II – eine aktuelle Thematik, NDV 2013 S. 368. Klerks, Die allgemeinen Mitwi...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 23 Abs. 9 sah bis zum 31.3.2007 vor, dass die Krankenkasse in der Satzung Schutzimpfungen vorsehen konnte, wenn diese nicht aus Anlass eines privat bedingten Auslandsaufenthalts erforderlich sind. Soweit Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten und Schutzimpfungen übernahmen, erstreckte sich die Kostenübernahme im Allgemeinen auf öf...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.6 Rechtsschutz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Gegen einen belastenden Bescheid des Trägers der Grundsicherung ist der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage zulässig. Die Anfechtungsklage kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen in Rede steht. Dagegen ist die Verpflichtungsklage zu erheben, wenn eine Leistung begehrt wird, die vom Träger der Grundsicherung abgelehnt...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.6 Zwecke der Datenverarbeitung und -nutzung (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 soll nach der ursprünglichen Gesetzesbegründung klarstellen, dass die erhobenen Daten im Rahmen der Umsetzung des SGB II für das Fallmanagement, für das interne Controlling, für die Erstellung von Statistiken und für die Wirkungsforschung verwendet werden können und sollen (vgl. BT-Drs. 15/2816, Begründung S. 35 Art. 1 zu Nr. 25a § 51b). Um dies zu ermöglichen,...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.1 Monatliche Berechnung (Abs. 1)

Rz. 4 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Kalendertag der Hilfebedürftigkeit erbracht. Kalendertage sind die Tage von Montags bis Sonntags, also nicht nur die Werktage (Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41 Rz. 18). Die Regelung entspricht der Regelung zum Arbeitslosengeld (§ 154 Satz 2 SGB III). Eine Anküpfung an eine kleinere Einheit (z. B. Stunde...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche nach dem SGB II berechtigten Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Kreis der arbeitslosen Menschen gehören und damit in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitslosigkeit in Deutschland eingehen. Vorrangig dient die Vorschrift der Definition von Arbeitslosigkeit im statistischen Sinne. Die Bu...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.3 Höhe der Kostenbeteiligung und Versagung des Krankengeldes

Rz. 13 Nach der Gesetzesbegründung soll sich die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung über die Höhe des Rückgriffsrechts daran orientieren, ob und in welchem Umfang dem Versicherten ein Rückgriff zuzumuten ist. Bei der Ermessensausübung hat die Krankenkasse unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles die Interessen des Versicherten mit denen der Versichertengemeinsch...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, verpflichtet eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB II nicht definiert. Da an den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.5 Anrechnung der vorläufig erbrachten Leistungen (Abs. 6)

Rz. 53 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen auf die anschließend festgestellten Leistungen anzurechnen sind. Da die Leistungen kalendermonatlich erbracht werden, erfolgt die Anrechnung entsprechend der für die Monate gewährten bzw. zu gewährenden Leistungen. Die Anrechnung wird als eigenständiges öffentlich-rechtliches ...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.3 Bewilligungszeitraum (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 2 sollen die Leistungen jeweils für ein Jahr bewilligt werden. Hierdurch soll eine regelmäßige Überprüfung der Hilfebedürftigkeit in überschaubaren Abständen gewährleistet werden. Nach der bis Mitte 2016 geltenden Regelung war über den Anspruch für 6 Monate zu entscheiden. Damit hatten Jobcenter für Personen, die längerfristig im Leistungsbezug stehen...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.2 Aufschluss über Leistungserbringung

Rz. 11 Soweit die Regelung zur Auskunft verpflichtet, beinhaltet dies einerseits die Verpflichtung zur Beantwortung einzelner Auskunftsbegehren der Agentur für Arbeit, andererseits auch generelle Auskünfte in Form von Mitteilungen. Der Maßnahmeträger muss aus eigener Initiative tätig werden. Eine Aufforderung hierzu ist nicht erforderlich. Die Verpflichtung zur Auskunft entf...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.2 Rückwirkende Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 20 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 2 Satz 1 werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (krit. dazu Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II § 37 Rz. 21, der die Regelung für nicht notwendig erachtet, da allein die Kenntnis des Grundsicherungsträgers von der Leistungsberechtigung nicht zur Leistungsgewährung ausreicht). Anders als ...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.1 Vorläufige Entscheidung nach Nr. 1

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen längere Zeit erforderlich ist, das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aber hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung ist demnach eine bestehende Ungewissheit über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. über die konkrete Höhe des Leistungsanspruchs...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bzw. des kommunalen Trägers. Die örtliche Zuständigkeit einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b richtet sich ebenfalls nach § 36 (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36 Rz. 1). Für den Hilfebedürftigen ist die örtliche Zuständigkeit verbindlich und kann nicht abbedungen werden. Danach gilt...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 54 Die Aufforderung der Krankenkasse an den Krankengeldbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, setzt die Ausübung von Ermessen voraus: LSG München, Urteil v. 15.1.2019, L 5 KR 244/18. Zu den Voraussetzungen eines ärztlichen Gutachtens i. S. d. § 51: LSG Bayern, Urteil v. 30.5.2017, L 20 KR 545/16. Rz. 55 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld na...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.4 Inhalt der Bescheinigungspflicht (Nachweispflicht)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist der Antragsteller oder Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitslose muss der Agentur für Arbeit spätestens am 3. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigke...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.6 Abberufung und Kündigungsrecht (Abs. 6)

Rz. 47 Eine Abberufung ist auch wegen der Verbesserung der Übergangschancen möglich, um in ein anderes, gefördertes Arbeitsverhältnis nach § 16i oder in ein marktnäheres Arbeitsverhältnis nach §16e einzumünden: Eine Förderung nach § 16i kann bei einem Arbeitgeber beendet werden, um in ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber mit Fortführung der Förde...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.2.2 Leistungs- und Verhaltensbeurteilung durch den Maßnahmeträger

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sind die Teilnehmer an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit verpflichtet, eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch den Maßnahmeträger zuzulassen. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 legt dem Teilnehmer die Verpflichtung auf, sich vom Träger der Maßnahme hinsichtlich des während der Teilnahme gezeigten Verhaltens und der erbrachten Leistunge...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.2 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Das Förderinstrument nach § 16i zielt auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer. Damit ist die Förderung in erster Linie politisches Motiv und keine Marktunterstützung. § 16i wendet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten, der Arbeitnehmer – abgesehen von dem mit dem Arbeitsverhältnis einh...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Erwerbsfähigkeit, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Tatbestandsmerkmal bei der Bestimmung des für Leistungen nach dem SGB II berechtigten Personenkreises ist. Erwerbsfähigkeit ist entscheidendes Abgrenzungskriterium zugunsten eines eigenständigen Anspruches auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1) gegenü...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 6 Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat der Antragsteller dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I). Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich im Inland befinden. Dabei müssen die Umstände erkennen lassen, dass sich der Hilfebedürftige an dem Ort nicht nur vorüber...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.4 Abschließende Leistungsfestsetzung (Abs. 4 und 5)

Rz. 44 Abs. 4 ist zum 1.4.2021 neu gefasst worden und bestimmt seitdem, dass die abschließende Entscheidung nach Abs. 3 nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen soll. Hintergrund dieser Neuregelung war, dass § 67 Abs. 4 Satz 2, nach der eine abschließende Berechnung der Leistungsansprüche nur auf Antrag des Leistungsberechtigten erfolgte, nur für Bewilligungszeiträume,...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.7 Verfahrensfragen

Rz. 64 Nach § 40 Abs. 4 ist ein Verwaltungsakt, mit dem bereits abschließend über die Gewährung von Leistungen entschieden wurde, mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person Änderungen eingetreten sind, aufgrund derer nach Maßgabe von § 41a vorläufig zu entscheiden wäre. Dies ist nach der Gesetzesbegrü...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Satz 2 sind die Versicherten für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen u. a. durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Damit ist die Pflicht verbunden, möglichst alles zu unterlassen, was die Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) finanzi...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 26 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448. Ockenga, Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten – Korrekturen im Rechtsverhältnis sind notwendig, SozSich 2015 S. 26. Schweigler/Niedermeier, Leistungserbringerrechtliche Fragen kommunaler Eingliederungs...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. § 27 in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung als Ermächtigung des Bundesminis...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB III-ÄndG) v. 8.4.2008 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB II eingefügt. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift nicht verändert worden. Durch das Gesetz zur Ermitt...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten ...mehr

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Sauer, SGB II § 54 Einglied... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in das SGB II eingefügt worden. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift unverändert geblieben. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt worden. Ebenfalls zum 1.8.2016 ist § 11 BKKG geändert worden, der eine entsprechende Anwendung von § 4...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.2 Schadensersatz

Rz. 32 Eine Schadenersatzpflicht des Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes besteht nicht, wie sich aus dem Umkehrschluss des § 62 ergibt (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13). Nur die schlechte oder unterbliebene Mitwirkung Dritter wird erfasst. Auch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 56 ergibt sich keine Schadenersatz...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.6 Aufleben des Krankengeldanspruchs im Zusammenhang mit der Hinzuverdienstgrenze (Abs. 3 Satz 3 – aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 53 § 51 Abs. 3 Satz 3 stand im inneren Zusammenhang mit § 51 Abs. 1a. Beide Vorschriften galten nur für die Zeit vom 11.5.2019 bis 31.12.2022. Kam ein Versicherter seiner Pflicht zur Stellung eines Antrags zur frühzeitigen Überprüfung seines Hinzuverdienstes i. S. d. damaligen § 34 Abs. 3e (vgl. Rz. 41 ff.) nicht innerhalb der von der Krankenkasse gesetzten Frist nach, en...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.1 Datenerhebung durch die zuständigen Träger der Grundsicherung (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 und 2 werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass auch weiterhin von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die für verschiedene in Abs. 3 genannte Zwecke erforderlichen Daten erhoben und von den kommunalen und den zugelassenen kommunalen Trägern an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Die zuständigen Träger der Grundsiche...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.3 Anzeige- und Nachweispflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 9 Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Leistungsberechtigten (allg. Meinung, vgl. Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 10 m. w. N.). Voraussetzung für die Verpflichtung der leistungsberechtigten Person zur Anzeige und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist, dass diese Anzeige- und Bescheinigungspflicht in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt ist. Nach der ...mehr