Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.11 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Rz. 29a Für ein nach dem Beginn der Altersrente einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Entgeltpunkte zu ermitteln, wenn kein nach § 194 hochgerechnetes Arbeitsentgelt verwendet wurde. Bei Verwendung eines hochgerechneten Arbeitsentgelts ist davon auszugehen, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in dem im Voraus bescheinigten Arbeitsentgelt bzw. in dem hochgerechneten Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Leopold, Einflüsse des EU-Rechts auf das Recht der Erwerbsminderungsrenten – Teil I, ZESAR 2022, 11. Rz. 23 Einem Versicherten mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist auch vorzeitiges Altersruhegeld bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit nur dann zu zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ausschließlich auf seinem Gesundheitszustand beruht;...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 259b erfassen. Die GRA der DRV zu § 259b hat den Stand 30.4.2015 (i. d. F. des Rü-ErgG v. 24.6.1993, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 18 Die gemäß § 260 Satz 2 im Bundesgebiet (West) geltenden Bemessungsgrenzen sind bereits für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet anwendbar. Diese allgemeine Beitragsbemessungsgrenze ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum kann darin – wenn es überhaupt anwendbar ist – schon deshalb nicht liegen, weil...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1 Ermittlung von Entgeltpunkten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem i. S. d. Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1677) wird bei der Ermittlung der Entgeltpunkte der Verdienst nach dem AAÜG zugrunde gelegt (vgl. stellv. auch: BSG, Urteil v. 7.12.2017, B 5 RS 1/16 R, Rz. 23; mit Anmerkungen von Guttenberger, NZS 2018, 7...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Geltungszeitraum

Rz. 20 Die Haltelinie nach § 255e gilt (vorerst) bis 2025. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert (§ 255e Abs. 1). Der Gesetzgeber wird die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus vor Steuern von 48 % erst künftig angehen. Es bestand beim Erlass des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes v. 28.6.2022 (BG...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.2 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungsfreie Beschäftigte

Rz. 6 Für die freiwillig bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle abzuführen, bei der der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung gehören nach § 28d Satz 1 nicht zum Gesamtsozialversicherungsb...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 16 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.2 Ausschluss von Zeiten der Ausbildung (Satz 2)

Rz. 27 Satz 2 stellt eine Ausnahme von der Privilegierung nach Satz 1 dar. § 259 findet daher keine Anwendung bei Zeiten der Ausbildung als Lehrling oder Anlernling (zu Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung vgl. §§ 70 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 2). Rz. 28 Der Begriff Ausbildung wird durch § 7 Abs. 2 SGB IV näher bestimmt. Berufsausbildung ist jede Beschäftigung, die zum E...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264d erfassen. Die GRA der DRV zu § 264d hat den Stand 11.11.2015 (i. d. F. des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012, in Kraft getreten am 1.1.2013) und kann online im Rechtsportal der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2.1.1 Grundsatz der Ermittlung von Entgeltpunkten aus den Berliner Zeiten (Satz 1)

Rz. 7 Die Entgeltpunkte aus den Berliner Zeiten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 errechnen sich aus der Beitragsbemessungsgrundlage und dem Durchschnittsentgelt (Anl. 1 zum SGB VI) für dasselbe Jahr (vgl. auch § 70 Abs. 1; vgl. zur Entwicklung und zu den Berliner Zeiten oben Rz. 2 f.).mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255h erfassen. Die GRA der DRV zu § 255h hat den Stand 21.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.3 Geschichtliche Entwicklung des Saarlandes

Rz. 4 Hintergrund der saarländischen Sonderregelung in § 258 ist die geschichtliche Entwicklung des Saarlandes; auf eine Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet und auf die gute zusammenfassende Darstellung der rentenversicherungsrechtlich spezifischen Entwicklung im Saarland in den Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen der DRV verwiesen (vgl. GRA der DRV zu § 258 SGB VI,...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.1 Materiell-rechtliche Vorgaben der Berechnungsformel – Satz 1

Rz. 24 Der für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus erforderliche aktuelle Rentenwert wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154 Abs. 3a Satz 5 des laufenden Jahres mit 48 % multipliziert wird und durch das Produkt aus 45 und 12 und der Nettoquote der Standardrente für das laufende Kalenderjahr dividiert wird. Rz. 25 Der aktuelle Rentenwert na...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2 "Präambel" zur Anlage 13 und deren Bedeutung

Rz. 35 Die Anl. 13 besteht aus 2 unvollständigen Rechtsnormen, nämlich 2 Sätzen, die einen Grundtatbestand – eine Art "Präambel" – (Satz 1) und einen Ergänzungstatbestand (Satz 2) ausgestalten, in die jeweils als weitere "gemeinsam und deshalb ausgeklammerte" Tatbestandsmerkmale die nachgestellten Qualifikationsgruppen einzufügen sind (BSG, Urteil v. 24.7.2003, B 4 RA 61/02 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift neu gefasst.. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.7 Beitragserstattung und Kapitalabfindung

Rz. 30 Höherversicherungsbeiträge können unter den Voraussetzungen des § 210 erstattet werden (vgl. Komm. dort). Eine Kapitalabfindung kommt hingegen nicht in Betracht (zutreffend GRA der DRV zu § 269 SGB VII, Stand: 18.6.2015, Abschn. 4). Die Beitragserstattung kommt dabei insbesondere dann in Betracht, wenn z. B. mangels Wartezeit ein Rentenanspruch nicht besteht, was unab...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 268a ist eine Übergangsregelung zu § 101 Abs. 3. § 268a steht damit auch im Kontext zu § 76, der die Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich regelt. Weitere ergänzende Vorschriften finden sich in § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 3 in der ab 1.9.2009 geltenden Fassung und in § 30 VersAusglG. Die Weitergeltung von bereits getroffenen Entscheidungen auf der Grundlage...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.1 Beitragszeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten (Satz 1)

Rz. 7 Zu den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten zählen die ehemaligen deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die am 31.12.1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Rz. 8 In den dem Deutschen Reich vorübergehend eingegliederten Gebi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Sinn der Vorschrift in Abs. 1 ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht abe...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.2 Zeiten in den "alten" Bundesländern (Abs. 2)

Rz. 19 Pflichtbeitragszeiten bis zum 31.12.1990 werden mit den Bruttoarbeitsentgelten der Anlagen 1 bis 16 zum FRG, die sich nach der beruflichen Tätigkeit des Versicherten und seiner Qualifikation richten, abgegolten (§ 256c Abs. 2). Bei der Bewertung von nachgewiesenen Beitragszeiten sind die vollen Tabellenwerte zugrunde zu legen (GRA der DRV zu § 256c SGB VI, Stand: 9.2....mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.17 Bezug von Sozialleistungen

Rz. 35 Bei Bezug von Sozialleistungen, also bei Personen, die Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Krankengeld der sozialen Entschädigung beziehen, bestimmt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte nach der für die Sozialleistung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage; § 166 Abs. 1 Nr. 2 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.13).mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 68a erfassen. Die GRA der DRV zu § 68a hat den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009, in Kraft...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.1 Anrechnung bei Auflösung (Satz 1)

Rz. 31 Nach § 90 Abs. 1 werden auf eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten für denselben Zeitraum bestehende Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegatten angerechnet. Nach Satz 1 werden hiervon auch die zu einer Witwenrente oder Witwerrente geleisteten Steigerungsbeträge erfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268a erfassen. Die GRA der DRV zu § 268a hat den Stand: 23.12.2020 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.2.2 Entgeltpunkte aus Beiträgen zur knappschaftlichen Pensionsversicherung vor März 1935 (Satz 2)

Rz. 11 Einheitsbeiträge zur knappschaftlichen Pensionsversicherung vor dem 1.3.1935 (also vor Inkrafttreten des Reichsknappschaftsgesetzes im Saarland) werden nach Anwendung der zu § 26 ÜberleitungsVO für das Saarland ergangenen satzungsrechtlichen Vorschriften mit den Werten der Anl. 3 zum SGB VI berücksichtigt (Abs. 2 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 267 erfassen. Die GRA der DRV zu § 267 hat den Stand 10.2.2015 (i. d. F. des EM-ReformG v. 20.12.2000, in Kraft getreten am 24.12.2000) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenve...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2.2 Umrechnung von Werteinheiten (knappschaftliche Rentenversicherung) in Entgeltpunkte (Satz 2)

Rz. 14 Besonderheiten ergeben sich für Anwartschaften der knappschaftlichen Rentenversicherung, da die allgemeine Bemessungsgrundlage in der knappschaftlichen Rentenversicherung höher war als in der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung. Dem trägt Satz 2 Rechnung, der eine besondere Umrechnung dieser knappschaftlichen Anrechte vorsieht (vgl. auch GRA der DRV zu § 264 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.2 Erlasszeitpunkte der Verordnungen

Rz. 11 § 69 regelt in seinem Abs. 1 für die Festlegung des aktuellen Rentenwerts und des Ausgleichsbetrags und in Abs. 2 für die Festlegung des Durchschnittsentgelts auch den Erlasszeitpunkt der jeweiligen Verordnung. Das hat spätestens bis zum 30.6.(beim aktuellen Rentenwert und Ausgleichsbedarf) bzw. bis zum 31.12. (bei den Durchschnittsentgelten) des jeweiligen Jahres erf...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.2 Abweichung vom tatsächlichen Arbeitsentgelt – Absolutheit des Hochrechnungsgebots (Satz 2)

Rz. 88 Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, so bleibt diese nach Satz 2 für diese Rente generell außer Betracht. Es verbleibt daher ausnahmslos bei dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Betrag – also den Entgeltpunkten –, auch wenn das ...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.3 Verfassungsrechtliche Implikationen zur Abschaffung des Rentnerprivilegs

Rz. 25 Bei der Abschaffung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 handelt es sich um eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung (BGH, Urteil v. 13.2.2013, XII ZB 527/12). Es ist verfassungsrechtlich zulässig, die Kürzung der Versorgungsbezüge nicht an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu koppeln. Dass der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.2 Rentenanpassungsmitteilung (Satz 2)

Rz. 14 Wie in § 118a sieht auch Satz 2 vor, unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherungsträger verpflichtet sind, unaufgefordert eine Rentenanpassungsmitteilung zu versenden; danach erhalten Rentenbezieher eine Anpassungsmitteilung nur bei einer Veränderung der Höhe des aktuellen Rentenwerts (Ost). Sinn der Regelung ist die Verwaltungsvereinfachung. Die Kosten für d...mehr

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Sauer, SGB III § 131b Weite... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 131 b ist mit Wirkung zum 19.3.2013 durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege v. 13.3.2013 (BGBl. I S. 446) in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas v. 3.3.2016 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.1 Sinn der Vorschrift

Rz. 5 § 254b steht im Fünften Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – des Fünften Kapitels Sonderregelungen – im Ersten Abschnitt – Ergänzungen für Sonderfälle – und steht damit im systematischen Zusammenhang zu der Grundregelung des § 228, der anordnet, dass die Vorschriften dieses Abschnitts die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sachverhalte ergänzen, di...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2017 durch Art. 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) eingefügt worden. Sie hat im Zuge der Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Neunten Titels SGB V den bisherigen § 106a...mehr

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Jansen, SGB VI § 259c Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Bis zum 31.12.2002 regelte § 259c eine Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, das durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Durchschnittsverdienste in Ergänzung der Anlage 14 festzusetzen hatte. Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.8.1991 in das Gesetz eingefügte Vorschrift wurde du...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.1.1 Erforderlichkeit

Rz. 7 Die zulässige Datenerhebung wird begrenzt durch ihre Erforderlichkeit. Die Erhebung muss zur aktuellen Aufgabenerfüllung notwendig sein; eine Datenerhebung auf Vorrat ist untersagt. Dies ergibt sich aus dem Wort "erforderlich" in § 67a Abs. 1 Satz 1 sowie aus dem unmittelbar anzuwendenden Art. 6 DSGVO, der in Abs. 3 Satz 2 festlegt, dass der Zweck der Verarbeitung "für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.4 Aktueller Rentenwert

Rz. 13 Nachdem 2000 nur eine "Inflationsanpassung" erfolgt war, kam es 2004 und 2006 zu keinen Rentenanpassungen (vgl. Art. 2 des 2. SGB VI-ÄndG = Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3013, bzw. das Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006 = Art. 1 des Gesetzes über die Weitergeltung der ak...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 263a unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002 bis zum 30.6.2024. Durch Art. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3 Höheres Arbeitsentgelt (Abs. 3 und 4)

Rz. 15 Die im Saarland geltende Beitragspflichtgrenze (Plafond) lag unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes. Sinn der Regelungen der Abs. 3 und 4 liegt daher in ihrer Ausgleichsfunktion (vgl. zu der im Saarland geltenden Beitragspflichtgrenze die Tabelle in GRA der DRV zu § 258 SGB VI, Stand: 16.2.2016, Abschn. 4.1). Ab 1.9.1957 galt im Bundesgebiet...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.2 Entgeltpunkte (Ost) für Berücksichtigungszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Sofern der Gesamtleistungsbewertung auch Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung, § 71 Abs. 3, oder wegen Pflege, § 263 Abs. 1 Satz 2) zugrunde liegen, sind deren Entgeltpunkte in entsprechender Anwendung von § 254d in Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) aufzuteilen und den jeweiligen Entgeltpunkten (West bzw. Ost) aus Beitragszeiten hinzuzurechnen. Daraus er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.5 Verantwortung (Abs. 5)

Rz. 13 Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Nachweiserhebung und des Nachweisabrufs nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 trägt die nachweisanfordernde Stelle. Damit weist Abs. 5 abweichend von § 67d SGB X die Verantwortung für den Nachweisabruf einseitig der nachweisanfordernden Stelle zu und trifft eine gesetzliche Bestimmung dazu, wer Verantwortlicher im Falle eines Once-Only-Nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255 erfassen. Die GRA der DRV zu § 255 hat den Stand 21.7.2015 (i.d.F des AVmEG vom 21.3.2001 in Kraft getreten am 1.1.2002) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung....mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3 Rentenformel bei persönlichen Entgeltpunkten (Ost) (Abs. 1)

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 sieht eine Sonderregelung zur Ermittlung des Monatsbeitrags der Rente vor, wenn lediglich und ausschließlich Zeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet zurückgelegt wurden; bei Mischfällen – also in Fällen in denen sowohl persönliche Entgeltpunkten (Ost) als auch persönliche Entgeltpunkte ermittelt worden s...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255i erfassen. Die GRA der DRV zu § 255i hat den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 3 Rechtsprechung

Rz. 36 Notwendig aber auch zureichende Voraussetzung für den Anspruch auf Steigerungsbetrag ist ein Bestehen des Rentenanspruchs dem Grunde nach (Stammrecht); die Steigerungsbeträge sind daher selbst dann durch die DRV Bund zu zahlen, wenn ein Zahlungsanspruch z. B. auf die große Witwenrente wegen einer Einkommensanrechnung nach § 97 auf Null herabgesetzt wäre: BFH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 269 erfassen. Die GRA der DRV zu § 269 hat den Stand: 18.6.2015 (i. d. F. des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 9.12.2004, in Kraft getreten am 1.1.2005) und kann online im Rechtsportal ...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2 Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Abs. 1 Satz 2 regelt – gestützt auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO –, dass auch besondere Kategorien von Sozialdaten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO im Bereich der sozialen Sicherheit zur Erfüllung einer Aufgabe nach dem Sozialgesetzbuch im Rahmen der Erforderlichkeit erhoben werden können. Eine Einwilligung der betroffenen Person in die Datenerhebung ist dann nicht...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.5 Anerkennungspraktika

Rz. 37 Abs. 5 grenzt die Zeiten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die nach den §§ 81 ff. gefördert werden können, von anschließenden Beschäftigungszeiten ab, die absolviert werden, um eine staatliche Anerkennung oder eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Berufs zu erlangen. Bei diesen Beschäftigungszeiten handelt es sich sehr wohl um Bestandteile einer beruflich...mehr