Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 416 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 3 ist nur auf Ausbildungen anwendbar, die nach dem 30.6.2020 (Inkrafttreten des Gesetzes) begonnen wurden (Satz 1). Wurde die entsprechende Ausbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen, ist die Beitragszahlung maßgeblich (Satz 2). Wurden Beiträge gezahlt, gilt § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 3 ab Beginn der Beitragszahlung (Nr. 1). Wurden keine Beiträge gezah...mehr

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Sommer, SGB V § 413 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Auf Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen sind § 251 Abs. 4c in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung und § 242 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 30.6.2020 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden, wenn die Berufsausbildung vor dem 1.1.2020 begonnen wurde. Danach trägt der Träger der Einrichtung die gesamten Beiträge. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag.mehr

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Sommer, SGB V § 410 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 103 des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 326 mit Wirkung zum 11.5.2019 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Übergangsvorschrift betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen des Terminservice- und Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 405 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 318 ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) eingeführt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 34 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwett...mehr

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Sommer, SGB V § 410 Übergan... / 2.2 Erhöhungsverbot bis 2027 (Abs. 2)

Rz. 8 Anschlussdienstverträge dürfen bis zum 31.12.2027 keine erhöhte Vergütung vorsehen (Satz 1). Das Verbot gilt für jede Amtsperiode, die vor dem 1.1.2028 beginnt und schließt auch eine Anpassung der Grundvergütung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes aus. Zu Beginn der auf dieses Datum folgenden Amtszeiten kann die Vergütung erhöht werden (Satz 2). Dabei ist nu...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.1 Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Nr. 1)

Rz. 16 Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz intensiviert die Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 1 Abs. 1 SchwarzArbG). Schwarzarbeit leistet u. a., wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrecht...mehr

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Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.8.2009 durch Art. 15 Nr. 15 des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) mit der Nummer 319 eingefügt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Sc...mehr

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Sommer, SGB V § 409 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ist ausgeschlossen, soweit diese vor dem 1.1.2017 entstanden sind und bis zum 9.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden. Die Regelung zielt auf die Entlastung der Sozialgerichte und der Durchsetzung des Rechtsfriedens, der mit der rückwirkenden Einführung der verkür...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Norm regelt die Rechtsvorschriften für die Zeit der Umwandlung der MD der Krankenversicherung (MDK) in die MD und des MD des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in einen MD Bund. Bis dahin nehmen die bestehenden MDK und der MDS ihre Aufgaben nach den §§ 275 bis 283a in der alten Fassung (Stand: 31.12.2019) wahr. Es ist nur das vor der Reform geltende Recht anwendbar (mit Au...mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.1 Bestandsbereinigung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliederbestand um "passive" freiwillige Mitgliedschaften zu bereinigen (§ 191 Nr. 4), die nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder nach dem Ende der Familienversicherung durch § 188 Abs. 4 Satz 1 (obligatorische Anschlussversicherung) fortgeführt wurden. Der Bestand ist um Mitgliedschaften zu bereinigen, die w...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 2.1 MDK (Abs. 1)

Rz. 7 Für die MDK gelten die §§ 275 bis 283 in der bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung weiter (Satz 1). Die Vorschriften sind bis zum Ende des Monats anzuwenden, in dem die Aufsichtsbehörde die Satzung des neu errichteten MD (§ 278 Abs. 1) genehmigt (§ 412 Abs. 1 Satz 4). § 275 Abs. 1c und 5, § 276 Abs. 2 und 4 und § 281 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sin...mehr

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Sommer, SGB V § 407 Übergan... / 2.1 Fortgeltung der Vorschriften der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung i. d. F. bis zum 31.12.2011

Rz. 3 Satz 1 ordnet die Weitergeltung der in den §§ 28b Abs. 1, 28c, 28e RSAV sowie den Anlagen der RSAV geregelten Anforderungen für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ 1 und chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen bis zum Inkrafttreten der für die jeweilige Krankhei...mehr

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Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 580) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 330 mit Wirkung zum 28.3.2020 angefügt. Erlösausfälle sowie Defizite der Krankenhäuser aufgrund der sich ausbreite...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.4 Umstellung in den Basistarif zum 1.1.2009 (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 bestimmt, dass alle nach Abs. 1 abgeschlossenen Versicherungsverträge im Standardtarif zum 1.1.2009 automatisch auf Verträge im Basistarif nach § 152 Abs. 1 VAG umgestellt werden. Ein Wahlrecht wie es den Versicherten im normalen Standardtarif zukommt (vgl. Komm. zu § 401 Rz. 2) besteht damit im Anwendungsbereich der Norm nicht. Die Einführung des Basistarifs is...mehr

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Sommer, SGB V § 407 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ordnet die Weitergeltung verschiedener Vorschriften der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung an, in denen die Inhalte der Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) nach § 137f Abs. 2 geregelt waren und zwar für die Krankheitsbilder Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, kor...mehr

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Sommer, SGB V § 409 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 7 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 325 mit Wirkung zum 1.1.2019 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Regelung enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist für Ansprüche der Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf Rückzahlung geleist...mehr

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Sommer, SGB V § 416 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ergänzt § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 3, der Teilnehmer an Ausbildungen mit Abschnitten des schulischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und auch während der schulischen Abschnitte eine Ausbildungsvergütung erhalten (praxisintegrierte Ausbildung) in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 einbezie...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.3 Eingeschränkte Risikoprüfung (Abs. 3)

Rz. 11 Eine Risikoprüfung erfolgt vor Abschluss des Versicherungsvertrages nicht (Satz 1). Eine solche ist nur zulässig, soweit sie für Zwecke des finanziellen Spitzenausgleichs gemäß § 257 Abs. 2b oder für spätere Tarifwechsel erforderlich ist. Nach Satz 2 waren beim Spitzenausgleich abweichend von § 257 Abs. 2b (i. d. F. d. Gesetzes v. 14.6.2007, BGBl. I S. 1066) für Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.4 Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Nr. 4)

Rz. 19 Die Unterrichtungspflicht erfasst insbesondere Zuwiderhandlungen von gewerblichen Verleihern (Zeitarbeitsunternehmen) gegen die Erlaubnispflicht (§ 1 AÜG) oder gegen die Einschränkungen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 1, 1b AÜG).mehr

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Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ist eine Übergangsvorschrift zu dem mit Wirkung zum 1.8.2009 geänderten § 53 Abs. 6 (i. d. F. d. Art. 15 Nr. 4 Buchst. a bis c des Gesetzes v. 17.7.2009, BGBl. I S. 1990) sowie dem ebenfalls zum genannten Zeitpunkt mit diesem Gesetz geänderten § 44 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3. § 53 Abs. 6 sieht für die in § 44 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Versicherten sowie für nac...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 2.2 MDS (Abs. 2)

Rz. 11 Für den MD des GKV-Spitzenverbandes (MDS) und den GKV-Spitzenverband gelten die §§ 275 bis 283 und 413 Abs. 2 Satz 1 in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung bis zum 31.12.2021 fort (Satz 1). Ausgenommen ist lediglich § 275 Abs. 5 (gutachterliche Tätigkeit). Zuständig sind die bisherigen Organe (Stand: 31.12.2019). Rz. 12 Die §§ 275 Abs. 5 (gutachterliche Tätigkeit)...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ist im Zusammenhang mit der Einführung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 zum 1.4.2007 zu sehen. Ziel der Schaffung dieser Auffang-Versicherungspflicht war es, gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Basistarifs der Unternehmen der privaten Krankenversicherungen (§ 12 Abs. 1a Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG a. F.), der gesamten Bevölkerung in Deuts...mehr

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Sommer, SGB V § 407 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I. S 2983) mit der Nummer 321 eingeführt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zum Schutz elektronischer...mehr

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Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Angesichts der sich ausbreitenden Erkrankung COVID-19 wird zur Sicherstellung der stationären Versorgung eine Erhöhung von Bettenkapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten erforderlich, etwa durch Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen oder durch Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (BT-Dr...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 2.4 Amtszeit der Verwaltungsräte (Abs. 3, 4)

Rz. 19 Die Amtszeit der bestehenden Verwaltungsräte der MDK, die regelgemäß vor dem Umstellungszeitpunkt endet, verlängert sich bis zu diesem Zeitpunkt (Abs. 3 Satz 1). Neuwahlen für einen kurzen Zeitraum vor der organisatorischen Umstellung werden damit vermieden. Rz. 20 Die Verwaltungsräte der MDK werden in dem nach § 412 Abs. 1 Satz 4 bekanntgemachten Zeitpunkt aufgelöst (...mehr

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Sommer, SGB V § 416 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 5 Nr. 12 des Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) hat mit Wirkung zum 1.7.2020 § 331 eingefügt. Durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.102020 (BGBl. I S. 2115) wurden mit Wirkung zum 20.10.2020 d...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 2.3 Personalbedarfsrichtlinie (Abs. 2a)

Rz. 14 Der MD des GKV-Spitzenverbandes erlässt bis zum 31.12.2021 die Personalbedarfsrichtlinie nach § 283 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 (Satz 1). Darin ist eine bundeseinheitliche Methodik und Vorgehensweise nach angemessenen und anerkannten Methoden der Personalbedarfsermittlung vorzugeben (Satz 2). Die Richtlinien sind bei den im Haushaltsplan ausgebrachten Planstellen und Stellen ...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 327 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelungen für die Neuorgan...mehr

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Sommer, SGB V § 401 Leistungen / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift entfaltet mittlerweile keine Regelungswirkung mehr, da sich gemäß § 30 (aufgehoben zum 31.12.2004 durch GKV-Modernisierungsgesetz v. 14.11.2003, BGBl. I S. 2190) in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung die Fiktion der Gesunderhaltungsmaßnahmen für im Bereich der Zahnheilbehandlung auf maximal 10 Jahre erstreckte (§ 30 Abs. 2 Satz 3). Gleiches gilt fü...mehr

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Sommer, SGB V § 401 Leistungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 310 wurde durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) mit Wirkung zum 1.1.1991 eingeführt. Im Zuge der Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2001 wurde § 310 dann mit Ausnahme des Abs. 3 Satz 2 aufgehoben (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes v. 22.12.1999, BGBl. I S. 2657). Rz. 1a A...mehr

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Sommer, SGB V § 401 Leistungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthielt ursprünglich Regelungen für bestimmte Einzelfragen im Zusammenhang mit der Überleitung des Leistungsrechts auf das Beitrittsgebiet. Diese sollten der geringeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten im Beitrittsgebiet Rechnung tragen. Unter anderem war für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine geringere Zuzahlun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Sitzungen

Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die...mehr

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AGS 08/2021, Höhe der Verfahrensgebühr in Angelegenheiten, in welchen die Gewährung von SGB II-Leistungen nicht dem Grunde nach streitig ist

Nr. 3102 VV RVG; §§ 1, 3 Abs. S. 1, 14 Abs. 1, 56 Abs. 2 RVG Leitsatz Auch Streitigkeiten, in welchen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II nicht dem Grunde nach streitig sind, haben grundsätzlich eine überdurchschnittliche Bedeutung. Zwei Besprechungen mit der Klägerin mit einer Dauer von insgesamt einer Stunde sind nicht durchschnittlich umfangreich. Eine unterdurchschnitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

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AGS 08/2021, Höhe der Verfa... / II. Bedeutung der Angelegenheit

Im Rahmen der Beschwerde hatte der Beschwerdeführer argumentiert, dass Streitigkeiten, in welchen ein Leistungsanspruch nicht dem Grunde nach streitig sei, grds. keine durchschnittliche oder überdurchschnittliche Bedeutung haben und daher eine geminderte Tätigkeitsgebühr anfalle. Unter Verweis auf die höchstrichterliche Rspr. des BSG (Urt. v. 1.7.2009 – B 4 AS 21/09 R) hat de...mehr

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AGS 08/2021, Höhe der Verfa... / I. Sachverhalt

Streitig war im Grundverfahren vor dem SG der Eintritt einer Sanktion nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II (Pflichtverletzung Eingliederungsvereinbarung) bzw. die Minderung der SGB II-Leistungen um insgesamt 598,50 EUR. Hierbei war der vorgenannte Betrag auf mehrere Monate zu verteilen. Die Schriftsätze der beigeordneten Rechtsanwältin waren im laufenden Verfahren vergleichsweise k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren in Härtefällen (§ 39e Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag des ArbG gemäß § 39e Abs 7 S 1 EStG zulassen, dass dieser nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnimmt (Ermessen). Eine unbillige Härte iSd § 39e Abs 7 S 1 EStG soll insb bei einem ArbG vorliegen, für den die Kommunikation über das Internet mangels technischer Möglich...mehr

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AGS 08/2021, Höhe der Verfa... / Leitsatz

Auch Streitigkeiten, in welchen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II nicht dem Grunde nach streitig sind, haben grundsätzlich eine überdurchschnittliche Bedeutung. Zwei Besprechungen mit der Klägerin mit einer Dauer von insgesamt einer Stunde sind nicht durchschnittlich umfangreich. Eine unterdurchschnittliche Verfahrensgebühr ist dann gerechtfertigt, wenn trotz der erheb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mit dem Jahressteuergesetz 2008 – JStG 2008 – v 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) in das EStG eingefügt worden und seitdem mittlerweile 12-mal geändert worden. Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung bis zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – Steuerumgehu...mehr

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AGS 08/2021, Höhe der Verfa... / IV. Bedeutung für die Praxis

Für einen auskömmlichen Gebührenanspruch reicht es demnach nicht (mehr) aus, lediglich Streitverfahren über Grundsicherungsleistungen unter Verweis auf die besonders hohe Bedeutung zu führen. Eine feindifferenzierte Betrachtung hinsichtlich des Streitgegenstandes scheint sich mehr und mehr durchzusetzen. Eine pauschale Gebührenminderung im Fall eines nicht grds. streitbefange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Einsatz der gespeicherten Daten zur Kontrolle der Einkommensbesteuerung (§ 39e Abs 10 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 10 EStG können die beim BZSt nach § 39e Abs 2 EStG gespeicherten Daten auch zur Prüfung und Durchführung der Einkommensbesteuerung (§ 2 EStG) des StPfl für VZ ab 2005 verarbeitet werden. Die Vorschrift soll die FinVerw dabei unterstützen, eine gleichmäßige Einkommensbesteuerung sicherzustellen und durchzuführen, indem die nac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 Bundesanstalt für Arbeit

Rn 36 Demgegenüber kommt die Bildung fakultativer Gruppen nach § 222 Abs. 2 z.B. in Betracht für die Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsagentur verfügt im Regelfall wegen des den Arbeitnehmern gewährten Insolvenzausfallgeldes über auf sie nach § 169 Satz 1 SGB III übergegangene Ansprüche, sodass sie zumindest der Gruppe der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger zugehörig i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfreibetrag

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auch s Rn 2). Dieses steuerliche Ex...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Annahme des Schuldenbereinigungsplans (Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Der Schuldner hat mit seinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 dem Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Vertragsangebot über eine vergleichsweise Bereinigung seiner Schulden gegenüber allen Gläubigern enthält. Nur wenn alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden sind, ...mehr

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AGS 08/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider mit Fällen zur Anrechnung der Geschäftsgebühr in Zivilsachen (S. 337). Gerade hier bestehen in der Praxis Unklarheiten, wie in manchen Fällen die Anrechnung vorzunehmen ist. Der Verfasser behandelt zunächst die "einfachen" Grundfälle und stellt dann sämtliche Anrechnungskonstellationen (mehrere Geschäftsgebühren, mehrere Verfahrensgeb...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 592 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 3 SGB XII) haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[957] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken können (§ 41 Ab...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Muster: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V

Rz. 81 Muster 5.3: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V Muster 5.3: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V An die _____-Krankenkasse Betreff: Ihr Mitglied _____ (Vorname, Nachname, Adresse) Mitglieds-Nr.: _____ Unterstützung nach § 66 SGB V Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr im Betreff näher bezeichnetes Mitglied hat uns in einer Arzthaftungsangelegenheit mit der Vertretung seiner re...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Kostenantrag nach § 63 SGB X

Rz. 37 Muster 37.10: Kostenantrag nach § 63 SGB X Muster 37.10: Kostenantrag nach § 63 SGB X An das Versorgungsamt _____ betr. Az. _____ Nach § 63 SGB X beantragen wir festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und Kosten zu erstatten sind. Unsere Gebühren errechnen sich wie folgt:mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr