Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.4 Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Ist für den pflegenden Angehörigen die Durchführung einer freiwilligen Versicherung (z. B. wegen nicht erfüllter Vorversicherungszeit) nicht möglich, tritt für ihn die Versicherungspflicht als "Nichtversicherter" ( § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ) ein, sofern er zuletzt vor Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. In diesem Fall tritt zugleich Ver...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.1 Allgemeines

Die im Gesetz zur Förderung häuslicher Pflege naher Angehöriger (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) sowie die im Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) genannten arbeitsrechtlichen Regelungen werden durch Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) flankiert. § 44 SGB XI führt Leistungen zur sozia...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.2.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI (mindestens Anerkennung der Pflegestufe I) in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Betreuung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 123 Abs. 2 SGB XI, die zwar Pflegegeld erhalten, jedoch ohne Pflegestufe sind, lösen für die Pf...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.2.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind künftig Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (vgl. Ziffer 3.2.3.2) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen. Wegen des geringen Um...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.4.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde geregelt, dass für Personen, die ihre Beschäftigung für kurze Zeit unterbrechen, um die Pflege eines nahen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegesituation zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen, und für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Ab...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Bezug von Pflegeunterstützungsgeld

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen, bleibt während des Leistungsbezugs erhalten. § 28a SGB XI, der die Pflegeversicherungsleistungen bei Pflegegrad 1 benennt, enthält dabei auch die zusätzlichen Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsver...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2.3.2 Überleitung

Nach § 140 SGB XI werden Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, bei denen am 31.12.2016 eine Pflegestufe nach § 14 SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 vorliegt oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 festgestellt wurde, ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung ei...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.3.1 Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Soweit Arbeitnehmer, die eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit aufgrund Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen und vor der Inanspruchnahme der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, werden diese i. d. R. die Jahresarbeitsentgeltgrenze...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.3.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI bei der Pflege eines Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI kraft Gesetzes versichert ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SGB VII ). Die versicherte Tätigkeit umfasst Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und – soweit diese Tätigkeiten überwiegend Pflegebedürftigen zugutekommen – Pflegetätigkeiten in...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff

Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anford...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.2 Freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflichtversicherung in der sozialen Pflegeversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung (siehe 4.5.2.1) nicht in Betracht (beispielsweise weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung ( § 9 SGB V ), sofern die dafür notwendige Vorversicherungszeit erfüllt ist. Gefordert wird, dass der pflegende Angehörige vor dem Ausscheid...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.4.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Mit dem PSG II wird die soziale Sicherung von Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI in der Arbeitslosenversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach dem PflegeZG für die gesamte Dauer der Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 (vgl. Ziffer 3.2.3.2). Auch muss die Pflegepe...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.3 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Um die Beitragsbelastung während der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegezeit für die Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 1 finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag gemäß § 44a Abs. 1 SGB XI einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beit...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.1 Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung

Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen ab dem Beginn der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung ( § 10 SGB V, § 25 SGB XI ). Regelmäßig dürfte hierbei die Familienversicherung über den Ehe...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.3.3 Zuständigkeit

Zuständig sind die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich, die Gemeindeunfallversicherungsträger ( § 129 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII ). Beiträge werden nicht erhoben ( § 185 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ).mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

– Unternehmen mit mehr als 15 "Beschäftigten" Sog. Kleinunternehmen sind von den Bestimmungen zur 6-monatigen Pflegezeit ausgenommen. Der Anspruch besteht nur für Beschäftigte in Unternehmen mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.[1] Teilzeitkräfte sind bei der Bemessung der notwendigen Unternehmensgröße voll mitzuzählen. Eine dem § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG entsprechende Vor...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.2 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Um Lücken in der gesetzlichen Altersversorgung, die gegebenenfalls entstehen, wenn wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht ausgeübt oder aufgenommen wird, zu vermeiden, sind Pflegepersonen unter den Voraussetzungen der §§ 44 SGB XI und 3 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. 8.2.1...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.6 Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Pflegepersonen, die nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren wollen, können bei beruflicher Weiterbildung nach Maßgabe des SGB III bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gefördert werden. Als Berufsrückkehrer i. S. d. § 20 SGB III können für sie insbesondere Beratungs- und Vermittlungsangebote wie auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung du...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.1 Ziel der Regelung, Überblick über die Freistellungsansprüche

Die Regelungen im PflegeZG zielen darauf ab, im Pflegefall die Möglichkeit "flexibler Auszeiten" zu schaffen, ohne den Arbeitsplatz zu gefährden. Die zeitliche Begrenzung der Pflegezeit soll sicherstellen, dass die Betreuung durch Familienangehörige die Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch professionelle Pflegeeinrichtungen oder Pflegeheime nicht ersetzt, sondern auf d...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2 Vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund Pflegezeit

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG hat zur Folge, dass das Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet, da es ab diesem Zeitpunkt zum einen an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und zum anderen an der Entgeltzahlung des Arbei...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 2 Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Überblick

Einführung des Pflegezeitgesetzes zum 1.7.2008 Zum 1.1.1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt. Sie hat nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werd...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.4 Freistellung zur Sterbebegleitung (bis zu 3 Monate)

Um einem pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase vor dem Tod Beistand zu leisten, ist es seit 1.1.2015 möglich, eine bis zu 3-monatige vollständige oder teilweise Freistellung nach § 3 Abs. 6 PflegeZG in Anspruch zu nehmen ("sonstige Freistellung"). Hinweis Sterbebegleitung Sterbebegleitung liegt vor, wenn der zu begleitende nahe Angehörige an einer Erkr...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.3.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Für die Pflichtversicherung von Pflegepersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. § 19 SGB XI kraft Gesetzes gilt, dass die Pflichtversicherung der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung erforderlich ist und die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf rege...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2.3 Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 SGB XI erfüllen. 3.2.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.4.1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Keine Regelung zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im PflegeZG Das PflegeZG selbst enthält keine eigenständige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation. Es verweist jedoch in § 2 Abs. 3 auf andere bestehende Verpflichtungen: "Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergüt...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.2.2 Finanzierung des Aufstockungsbetrags

Die Aufstockung des Teilzeitentgelts bei vor dem 1.1.2015 vereinbarter Familienpflegezeit erfolgt entweder zulasten eines bestehenden Wertguthabens des Beschäftigten, das in der "Vorpflegephase" aufgebaut wurde ("Flexi II-Gesetz") oder zulasten eines Arbeitszeitkontos nach der Übergangsregelung in § 116 SGB IV (Arbeitszeitkonten, die bereits vor dem 1.1.2009 bestanden oder auf...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6 Finanzielle Förderung durch Gewährung eines Darlehens

Bis zum 31.12.2014 sah das Pflegezeitgesetz einen finanziellen Ausgleich für die Pflegezeit nicht vor. Bei Vereinbarung von Familienpflegezeit hat der Arbeitnehmer nach dem FPfZG i. d. F. vom 6.12.2011 gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Aufstockung des während der Familienpflegezeit erzielten Entgelts aus der Teilzeitbeschäftigung. Die Aufstockung erfolgt durch En...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.9.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich des "negativen" Wertguthabens besteht fort, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis kündigt oder ausnahmsweise aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird [1] oder einen Aufhebungsvertrag aus den genannten Gründen schließt und keine Übertragung des Wertguthabens auf andere Arbeitgeber nach § 7f des SGB IV erfolgt. Es besteht ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.9 Störfälle in der Familienpflegezeit; Risikoabsicherung des Arbeitgebers

Störfälle können sowohl in der Phase der Familienpflegezeit als auch in der Phase der sog. Nachpflegezeit eintreten. Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei ganz- oder teilweisem Scheitern der vertraglichen Pflichten in der Familienpflegephase ist zu beachten, dass bei einer Familienpflegezeitvereinbarung, die auf dem ratierlichen Abschmelzen von bereits vo...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.3 Freistellung zur Betreuung von minderjährigen Pflegebedürftigen (bis zu 6 Monate)

Pflegezeit konnte und kann nach § 3 Abs. 1 PflegeZG lediglich zur Ausübung der Pflege "in häuslicher Umgebung" genommen werden. Seit 1.1.2015 können Beschäftigte eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen, um einen pflegebedürftigen minderjährigen nahen Angehörigen zu "betreuen" (§ 3 Abs. 5 PflegeZG, "sonstige Freistellungen"). Diesbezügl...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.3.2.1 Monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. bis zu 450 EUR

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsbefreiung ein Arbeitsentgelt, welches monatlich nicht mehr als 450 EUR beträgt, handelt es sich ab dem Beginn der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ( § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ). Insoweit kommen für die weitere Beurteilung die entsprechenden versicherungs- und beitrag...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.2.4 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ist lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt. § 3 Nr. 28 EStG regelt nur die Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit. Eine dieser Vorschrift entsprechende Bestimmung gibt es für den Aufstockungsbetrag bei Familienpflegezeit nicht. Der Aufstockungsbetrag ist auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.5 Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung

Für die Dauer der Inanspruchnahme der Pflegezeit bei vollständiger Freistellung von der Arbeitsleistung ist ein Arbeitnehmer dem Kreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Personen nicht mehr zuzurechnen. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit zunächst unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.1 Überblick über die Regelungen

Das PflegeZG basiert auf 2 Säulen: Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage (COVID-19-pandemiebedingt bis zu 20 Arbeitstage) der Arbeit fernzubleiben, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die sofortige pflegerische Versorgung des betroffenen Angehörigen sicherzustellen (kurzzeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.2.3 Dauer der Pflegezeit, Höchstgrenzen, erneute Inanspruchnahme von Pflegezeit

Die Pflegezeit beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens 6 Monate (Höchstdauer). Nimmt die/der Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen Pflegezeit und Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG in Anspruch, so dürfen Pflege- und Familienpflegezeit insgesamt die Gesamtdauer von 24 Monaten je pflegebedürftigen nahen Ang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Rahmen des Personalm... / 3.1.3 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Pflicht zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ergibt sich aus § 167 Abs. 2 SGB IX. Während im Gesetz nur der Auftrag an die Unternehmen besteht, betroffenen Beschäftigten ein solches anzubieten, ist der weitere Verfahrensablauf offen und demnach durch das Unternehmen gemeinsam mit dem Beschäftigten zu klären. Da seitens der Personalabteilung die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2.3.3 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Der Nachweis einer anerkannten Pflegebedürftigkeit kann durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung bzw. durch das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder des von der Pflegekasse beauftragten Gutachters erbracht werden. Praxis-Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.3 Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, Häufigkeit der Inanspruchnahme

Die Beschäftigten haben nach § 2 Abs. 1 PflegeZG in einer akut aufgetretenen Pflegesituation das Recht, der Arbeit bis zu 10 Arbeitstagen fernzubleiben. Hinweis COVID-19-pandemiebedingte Verlängerung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation COVID-19-pandemiebedingt wurde die Dauer, während derer die Beschäftigten in einer akut aufgetrete...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.4 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

"Tragende Säule"[1] des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Fassung vom 6.12.2011 ist die zinslose Refinanzierung der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (das frühere Bundesamt für den Zivildienst). Förderfähig ist die Aufstockung nur, soweit die Aufstockung über ein sog. "negatives" Wertg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.7 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

Ab 1.1.2015 besteht nach § 3 FPfZG die Möglichkeit, aufgrund der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zur Abfederung des Einkommensausfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) zu beantragen. Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettoentg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 1 Tarifliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Schon vor der Einführung der gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit im Jahr 2008 bzw. der Familienpflegezeit im Jahr 2012 konnten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis dem TVöD unterliegt, die tariflichen Ansprüche zur Vereinbarung von Beruf und Pflege bzw. Betreuung naher Angehöriger in Anspruch nehmen. Diese tariflichen Regelungen ergänzen auch nach Inkrafttreten des Pfleg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.14 Fazit

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in der Fassung vom 6.12.2011 ergänzt das seit 2008 bestehende PflegeZG. Es ermöglicht eine über die 6-monatige Pflegezeit hinausgehende häusliche Pflege naher Angehöriger, was gesellschafts- und sozialpolitisch wünschenswert und deshalb zu begrüßen ist. Zu kritisieren ist jedoch der mit der Umsetzung der Familienpflegezeit verbundene enor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann

Leitsatz Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dieses nicht absehbar, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lehrwerkstätten

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Dienen Einrichtungen der Jugendhilfe, können Lehr- und Lehrlingswerkstätten die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. Jugendliche im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz Nr. 4 AO (Anhang 1b) bzw. des § 66 Nr. 1 Buchst. b AO (Anhang 1b) sind alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres (s. AEAO zu § 52 Nr. 2.1; Anhang 2). Die besondere Förde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / IX. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 140 Besteht keine Rechtsschutzversicherung und liegen knappe wirtschaftliche Verhältnisse vor, sind mithin auch keine Barwerte oder sonstigen Geldwerte i.S.d. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII von mehr als 5.000,00 EUR (zuzüglich weiterer 500,00 EUR für jede überwiegend unterhaltene Person) vorhanden, könnte für den Mandanten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht komme...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 2. Berechnung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

Rz. 144 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist eine Art Sozialhilfe. In Bezug auf den Prozess-/Verfahrenskostenhilfeantrag ist das Formular gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO auszufüllen. Dort sind die persönlichen Daten anzugeben, des Weiteren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Es ist mit der Einreichung zu erklären, dass die Angaben vollständig und richtig sind sowie...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 100 Gemäß § 16 Abs. 1 BORA ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen.[85] Ein Anspruch auf Beratungshilfe ist in allen Bundesländern gegeben außer in Hamburg und Bremen. Dort können Rechtssuchende stattdessen eine öffentliche Beratungsstelle aufsuchen (in Berlin können sie zwischen di...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 75 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr