Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 338 Kompone... / 2.3 Evaluation (Abs. 3; aufgehoben mit Wirkung zum 26.3.2024)

Rz. 5 "Um einen am Bedarf ausgerichteten Ausbau von Komponenten und Einrichtungen zur Wahrnehmung der Versichertenrechte sicherzustellen" (BT-Drs. 19/20708 S. 170), untersucht die gematik, ob die flächendeckende Schaffung von technischen Einrichtungen in den Geschäftsstellen der Krankenkassen zur Wahrnehmung der Versichertenrechte (Zugriff auf die Daten nach Abs. 1) besteht ...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.1 Digitalisierung medizinischer Unterlagen (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte haben ab 15.1.2025 (§ 342 Abs. 1 Satz 2) einen Anspruch darauf, in Papierform vorliegende medizinische Informationen gemäß § 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und d (u. a. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Arztbriefe) digitalisieren und über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte übermitteln und speichern zu lassen...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ausgehend von § 294 als Grundnorm regelt die Vorschrift die Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten im Hinblick auf Sozialdaten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen. Außerdem sind Regelungen zur Übermittlungsform und die Möglichkeit enthalten, weitere Einzelheiten in den Bundesmantelve...mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.2 Anhörung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Beirat ist vor der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der gematik zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu hören (Satz 1). Dazu ist dem Beirat eine Gelegenheit zu geben. Ohne die eingeräumte Anhörung kann die Gesellschafterversammlung der gematik keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen. Das Anhörungsrecht ist von zentraler Bedeutung, damit der F...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht neben den Unternehmen der privaten Krankenversicherung weiteren Stellen (z. B. Bundesländer, Postbeamtenkrankenkasse), elektronische Gesundheitskarten auszugeben. Die Vorgaben für das Angebot und die Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur (z. B. zur widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte) sowie datenschutzrechtliche Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.1 Datenübermittlung (Abs. 1)

Rz. 4 "Sonstige Leistungserbringer" sind Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittelversorgung (z. B. Masseure, Krankengymnasten, Logopäden und Anbieter von Hilfsmitteln; §§ 124 ff.), digitaler Gesundheitsanwendungen (Software und andere auf digitalen Technologien basierende Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung; § 33a), "weitere Leistungserbringe...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabf...mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.1 Träger und Inhalt des Sicherstellungsauftrags (Satz 1)

Rz. 3 Träger und Adressat des Sicherstellungsauftrags sind ausschließlich die Pflegekassen. Demgegenüber sind die Pflegeeinrichtungen nach dem Willen des Gesetzgebers von der unmittelbaren gesetzlichen Verantwortung für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung ausgenommen. Dies unterscheidet die Regelung des Satzes 1 von der im Übrigen aus dem Bereich der gesetzl...mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.2 Durchführung des Sicherstellungsauftrags (Satz 2)

Rz. 6 Zur Durchführung des Sicherstellungsauftrags schließen die Pflegekassen bzw. deren Verbände mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen (Satz 2). Diese Regelung ist Folge des aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend übernommenen Sachleistungsprinzips (vgl. § 2 Abs. 2 S...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.2 Bedarfsdeckung

Rz. 7 Der Hilfebedürftige hat gemäß Satz 1 ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem Bedarf entspricht. Dies ist Ausdruck der aus dem Sozialstaatsprinzip erwachsenden staatlichen Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, indem durch Sozialleistungen die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein gewährleistet werden. Der danach erforderl...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.5 Anlage und Verwaltung der Rücklage (Abs. 5)

Rz. 8 Nach Abs. 5 Satz 1 ist die Rücklage getrennt von den sonstigen Mitteln so anzulegen, dass sie für den nach Abs. 1 bestimmten Zweck verfügbar ist. Damit sind langfristige Anlagemöglichkeiten grundsätzlich ausgeschlossen, denn die Rücklage muss zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen zur Verfügung stehen können, um die Leistungsfähigkeit der Pflegekasse sicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 34 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) zum 28.3.2024 in Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtslage für selbstzahlende Neumitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 1) Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Pflegekasse ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler bei Beginn einer Mitgliedschaft eine Meldung i. S. d. § 55a Abs. 3 über die zentrale Stelle nach § 81 EStG an das BZSt zu richten. Bei Ende der Mitgliedschaft hat sie eine Meldung nach § 55a Abs. 6 zu erstatten. Bei Beginn der Mitglie...mehr

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Sommer, SGB V § 332 Anforde... / 2.2 Nachweis (Abs. 2)

Rz. 4 Die Fachkunde ist dem beauftragenden Unternehmen nachzuweisen. Ein geeigneter Nachweis ist z. B. eine Zertifizierung nach § 75b Abs. 5 durch eine der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (Personenzertifizierung). Eine Erfüllung der Sorgfaltspflicht kann insbesondere durch Erstellung eines geeigneten Installations- oder Wartungsprotokolls nachgewiesen werden (BT-Drs. 19...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Eichenhofer, Die elektronische Patientenakte – aus sozial-, datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht, NVwZ 2021, 1090. Rügheimer, Patientendaten im Doppelpack besser geschützt, Ärzte-Zeitung, www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Patientendaten-im-Doppelpack-besser-geschuetzt-255071.html; zuletzt abgerufen: 24.6.2024.mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.2.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 17 Nach Abs. 2 Satz 4 sind beim Bestehen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse innerhalb desselben Zeitraums die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet. Dies entspricht der Regelung in Abs. 1 Satz 4 (vgl. Beispiel dort).mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.8 Leistungserbringer für Heil- und Hilfsmittel (Abs. 8)

Rz. 14 Die gematik ist beauftragt, den Erbringern von Heil- und Hilfsmitteln bis zum 1.1.2024 die Nutzung der Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und die elektronische Verordnung zu ermöglichen.mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.4 Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (Abs. 4)

Rz. 6 Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sind insbesondere Fachkonzepte zu Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, Planungen und Konzepte für die Erprobung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie Konzepte zur Evaluation von Erprobungsphasen und Anwendungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.mehr

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Sommer, SGB V § 374 Abstimm... / 2.2 Pflegerelevante Inhalte (Satz 2)

Rz. 5 Bei pflegerelevanten Inhalten sind die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene mit einzubeziehen. Die Regelung ist überflüssig und sollte im Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden, weil Satz 1 bereits eine entsprechende Aussage enthält.mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.2 Privat pflegepflichtversicherte Beschäftigte (Abs. 2)

2.2.1 Personenkreis Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 erhalten Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach den §§ 22 und 23 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen oder Lebenspartner, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten in der sozialen Pflegeversicherung nach § 25 versichert wären, Vertragsleis...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 3 Literatur

Rz. 33 Amelung/Binder/Chase, Die elektronische Patientenakte, medhochzwei Verlag. Eichenhofer, Die Elektronische Patientenakte – aus sozial-, datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht, NVwZ 2021, 1090. Kircher, Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und die elektronische Patientenakte (ePA), GuP 2021, 1.mehr

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Sommer, SGB V § 332 Anforde... / 3 Literatur

Rz. 6 Dittrich/Dochow, Cybersicherheitsrecht in der Telematikinfrastruktur mit Blick auf Arztpraxen, GesR 2022, 414. Dittrich/Dochow/Ippach, Auswirkungen der neuen EU-Cybersicherheitsstrategie auf das Gesundheitswesen – der Entwurf der NIS-2-Richtlinie und der "Resilienz-Richtlinie", GesR 2021, 613. Dochow, Cybersicherheitsrecht im Gesundheitswesen, MedR 2022, 100. Köhler, Der ...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 3 Literatur

Rz. 20 Köhler, Der Schutz kritischer Infrastrukturen im Gesundheitswesen – gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit, GesR 2017, 145. Zipfel, Elektronische Patientenakte, Grin-Verlag.mehr

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Sommer, SGB V § 382a Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Betriebsärzten, die nicht vertragsärztlich tätig sind, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur erstattet. Die Erstattung richtet sich nach der Finanzierungsvereinbarung für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in der jeweils geltenden Fassung. Das Abrechnungsverfahren wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten einen Anspruch gegen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu aktualisieren. Die Leistung kann durch die berufsmäßigen Gehilfen der Leistungserbringer ausgeführt werden. Apotheker sind verpflichtet, die Patientenakte um arzneimittelbezogene Daten zu ergänzen. Die Krankenkassen entrichten dafür eine ...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.1 Grundsätze der Zusammenarbeit (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fasst die wesentlichen Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst sowie dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden zusammen. Inhaltlich sehen diese Grundsätze zur wechselseitigen Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB XI und den heimr...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Medical Tribune (Herausg.), Praxen werten die Gesundheitskarte mit Notfalldaten und Medikationsplan auf, www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/abrechnung/artikel/praxen-werten-die-gesundheitskarte-mit-notfalldaten-und-medikationsplan-auf; abgerufen: 21.3.2021. Pitz, Was darf das Medizinalpersonal? – Die Kompetenzen medizinischer Helfer bei eigenverantwortlichem H...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.2 Einwilligung des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Zugriff auf Daten zu Hinweisen des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist eine Einwilligung erforderlich. Einer eindeutigen bestätigenden Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten bedarf es nicht.mehr

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Sommer, SGB V § 309 Protoko... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Czernik, Protokollierung datenschutzgerecht gestalten, www.dr-datenschutz.de/protokollierung-datenschutzgerecht-gestalten (abgerufen: 10.8.2022).mehr

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Sommer, SGB XI § 61a Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 17 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Zum 1.7.2023 wurde Abs. 2 durch Art. 1 NR. 26 des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) angefügt. Zum 1.1.2024 wurde Abs. 1 Satz 2 durch Art. 7 Nr. 1 des Haushaltsfin...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.3 Elektronische Verordnung (Abs. 3)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband regelt in seiner Richtlinie nach Abs. 2 die Voraussetzungen und das Verfahren, wenn Heil- oder Hilfsmittel elektronisch verordnet werden. Die bereits vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Datenübertragung soll durch die elektronische Verordnung für alle Beteiligten deutlich vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet werden (BT-Drs. 19/134...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Deutsches Ärzteblatt (Herausg.), Vergütung zur elektronischen Patientenakte festgelegt, www.aerzteblatt.de/nachrichten/121551/Verguetung-zur-elektronischen-Patientenakte-festgelegt?; abgerufen: 7.12.2022.mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 3 Literatur

Rz. 13 Amelung/Binder/Chase, Die elektronische Patientenakte, medhochzwei Verlag. Keilbar/Ziegler, Haftungsrechtliche Aspekte des Umgangs mit der elektronischen Patientenakte (ePA) – Chancen und Risiken eines "zentralen Bausteins" der Telematikinfrastruktur (Teil 1), MedR 2021, 346. Krönke, Die elektronische Patientenakte (ePA) im europäischen Datenschutzrechtsvergleich – Krit...mehr

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Sommer, SGB V § 361b Zugrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 65 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Regelung ermöglicht den Datenzugriff der Krankenkasse, wenn digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Weyd, Digitalisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung – Ein Überblick über das Digitale-Versorgung-Gesetz, MedR 2020, 183. KVB (Herausg.), TI-Verzeichnisdienst, www.kvb.de (abgerufen: 10.8.2022).mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.3 Pflichtinhalt der Vereinbarung (Abs. 3)

Rz. 5 Die Vereinbarung über die TI-Pauschale regelt u. a. das Nähere zu Umfang und Nachweis der Ausstattung mit den gesetzlich erforderlichen Komponenten und Diensten (Satz 1). Dazu ist festzulegen, welche gesetzlich vorgesehenen Komponenten und Dienste zum jeweiligen Erstattungszeitpunkt vorhanden sein müssen (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.1 Ablauf des automatisierten Übermittlungsverfahrens (Abs. 1)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 rufen die beitragsabführenden Stellen, die zur Berücksichtigung von Zu- oder Abschlägen verpflichtet sind, und die Pflegekassen beim BZSt die für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und 3a erforderlichen Daten in einem automatisierten Verfahren ab. Nach Abs. 1 Satz 2 erfolgt der Datenabruf der beitragsabführenden Stellen und der Pflegekassen ...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Brosch, Alles rund um den elektronischen Heilberufsausweis, DAZ 2021, Nr. 36, 17. Deutsches Ärzteblatt (Herausg.), Elektronischer Heilberufsausweis, www.aerzteblatt.de/ehba (abgerufen: 22.2.2021). Dittrich/Dochow, Digitalisierung in ambulanter und stationärer Pflege – Telematikinfrastruktur und Telepflege (Teil 2), Sozialrecht aktuell 2022, 49. Edalat, Die SMC-B-Karte al...mehr

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Sommer, SGB V § 325 Zulassu... / 2.8 Veröffentlichung (Abs. 8)

Rz. 11 Die gematik veröffentlicht eine Liste mit den zugelassenen Komponenten und Diensten sowie mit den zugelassenen Herstellern und Anbietern von Komponenten und Diensten auf ihrer Internetseite (https://fachportal.gematik.de/zulassungen).mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 34 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) zum 28.3.2024 in Kraft getreten. In Art. 35 Abs. 10 desselben Gesetzes ist sodann geregelt, dass Abs. 2 zum 1.7.2026 bereits wieder außer Kraft tritt.mehr

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Sommer, SGB V § 384 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es werden die wesentlichen Begriffe (z. B. Interoperabilität, Standard, Profil, Leitfaden und Cloud-Computing) definiert, die im Rahmen der Regelungen der Telematikinfrastruktur im SGB V verwendet werden. Die Begriffe werden im Interoperabilitätsnavigator der Gesellschaft für Telematik (gematik) auf der Plattform ina dokumentiert (www.ina-gematik.de; abgerufen 17.6.202...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.6 Verpflichtung der Krankenkasse und des Anbieters (Abs. 4)

Rz. 6 Auf formloses Verlangen des Versicherten übermittelt die Krankenkasse nachweislich fehlerhafte oder unvollständige Diagnosedaten in berichtigter Form an den Anbieter der Patientenakte. Die Fehlerhaftigkeit ist durch einen ärztlichen Beleg nachzuweisen.mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 4)

Rz. 8 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit zum 1.4.2026 über den Umfang der Nutzung des Anspruchs auf Digitalisierung. Damit kann geprüft werden, ob nach dem ersten Einführungsjahr der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte eine Verlängerung der auf 24 Monate begrenzten Anspruchsdauer erforderlich ist (BT-Drs. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telemat...mehr

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Sommer, SGB V § 325 Zulassu... / 2.6 Zulassung von Komponenten und Diensten qualifizierter Hersteller oder Anbieter (Abs. 6)

Rz. 9 Die gematik bestimmt im Benehmen mit dem BSI die Komponenten und Dienste, deren Zulassung (Abs. 2) verpflichtend auch der Zulassung der jeweiligen Hersteller oder Anbieter (Abs. 5) bedarf. Aufbauend auf der Herstellerzulassung können Zulassungsanträge schneller entschieden und bei Teilaktualisierungen oder Sicherheitsupdates stark vereinfacht werden.mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.1 Zuständigkeit und Definition (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig, die Telematikinfrastruktur zu schaffen, sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kr...mehr