Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.2 Kündigungsfrist

Rz. 171 Für den Insolvenzverwalter gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende, sofern nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Längere gesetzliche Kündigungsfristen oder eine längere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sind unerheblich. Gleiches gilt für den einzel- oder tarifvertraglichen Ausschluss einer ordentlichen Kündigung. Die 3-monatig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Information des Betriebsrats

Rz. 136 Das Mitbestimmungsverfahren bei Betriebsänderungen leitet in der Regel der Arbeitgeber ein, indem er den Betriebsrat über die geplante Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert (§ 111 BetrVG). Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor. Insbesondere muss der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG und gegebenenfalls auch den Sprecherausschuss der leitenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Beschleunigtes Verfahren bei Nichtzustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 165 Nach der Insolvenzordnung (§ 122 InsO) ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchführung von Betriebsänderungen vorgesehen. Statt des üblichen Verfahrens vor der Einigungsstelle kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Erteilt das Gericht seine Zustimmung, wird dadurch der Interessenausgleich ersetzt. Voraussetzung für die Anrufung des Arbeitsgerichts ist es, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Schriftform

Rz. 7 Die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Interessenausgleich ist schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten zu unterschreiben. Erforderlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB, also die eigenhändige Unterzeichnung des Interessenausgleichs durch den Betriebsratsvorsitzenden und den Unternehmer oder eine von diesem bevollm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Wirkung des Interessenausgleichs, Sanktion bei Verstößen

Rz. 23 Der Interessenausgleich ist "nur" eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ihm kommt keine normative Wirkung bei. Im Interessenausgleich können somit keine Regelungen getroffen werden, die verbindlich unmittelbar für und gegen die Arbeitnehmer wirken. Praxis-Beispiel Im Interessenausgleich ist geregelt, dass die Betriebsstilllegung erst zum 1. April des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Auswahlrichtlinien

Rz. 16 Anstelle einer Namensliste können auch Richtlinien für die soziale Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer im Sinne des § 95 BetrVG – insbesondere Punkteschemata – festgelegt werden. Diese sind mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber solche verwenden will. Darin werden die zu kündigenden Mitarbeiter nicht namentlich benannt, sondern es werden nur abstrakte Krite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / p) Sozialplan

Rz. 103 Verständigen sich die Betriebspartner über einen Interessenausgleich und schließen sie einen Sozialplan ab, so handelt es sich nicht um eine Einigung i.S.d. VV 1000.[95]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Überschuldung - Anzei... / 6 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.4 Schulden: neu bewerten

Auch auf der Schuldenseite müssen die Positionen neu bewertet werden und zwar mit dem Wert, der tatsächlich gezahlt werden muss. Das dürften in vielen Fällen die Zahlen sein, die auch in der Handelsbilanz stehen. Rückstellungen sind zukünftige Zahlungsverpflichtungen, deren rechtliche Grundlage bereits besteht. Darum müssen die Beträge für noch zu erwartende Rechnungen, Übers...mehr

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FoVo 01/2021, Die Pfändung ... / II. Die Lösung

Gesetzliche oder vertragliche Abfindungen Abfindungen sind im Arbeitsleben ein adäquates Instrument, um zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu kommen und eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen um eine Kündigung ist die Abfindung häufig das Mittel der Wahl, wenn eine Weiterbeschäftigung ernsthaft nicht mehr i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 23 Auch bei den wirtschaftlichen Angelegenheiten – in denen regelmäßig die Betriebsräte oder Gesamtbetriebsräte zuständig sind – stellt sich die Frage, inwieweit eine Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats gegeben sein kann. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Mitbestimmung im Rahmen von Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG) kann der Konzernbetriebsrat für den Abschluss ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (Abs. 1)

Rz. 4 § 47 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen. Erforderlich ist demnach das Bestehen von mindestens zwei Betrieben und mindestens 2 Betriebsräten. Rz. 5 Wird ein Gesamtbetriebsrat errichtet, ohne dass die Voraussetzungen für seine Errichtung vorliegen, ist er rechtlich nicht existent, se...mehr

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Bilanz- und GuV-Analyse übe... / 2.2 Kosten und Ergebnisse

In diesem Bereich der Tabelle werden die Kosten Ihres Unternehmens aufgelistet und abschnittsweise die Ergebnisse in Form eines Saldos zwischen Erlösen und Kosten angezeigt. Der Material-/Wareneinsatz wird hervorgehoben, da er innerhalb der Kennzahlen eine wichtige Bezugsgröße zum Gesamtertrag darstellen kann. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit, zwischen Produktion/Han...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.5.3 Änderung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

In Tarifverträgen können durch betriebsverfassungsrechtliche Normen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats näher ausgestaltet werden. Allerdings sind Einschränkungen der dem Betriebsrat durch Gesetz eingeräumten Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag nicht möglich[1], da die Beteiligungsrechte des BetrVG Arbeitnehmerschutzrechte sind. Eine Einschränkung kommt allerdings inso...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.5 Normen zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Nach § 1 Abs. 2 TVG können auch betriebsverfassungsrechtliche Normen Gegenstand des normativen Teils eines Tarifvertrages sein. Nach § 3 Abs. 2 TVG gelten diese Regelungen wie Betriebsnormen bereits dann betriebseinheitlich, wenn nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die Tarifbindung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich. Durch betriebsverfassungsrechtliche Normen werden ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.3.1 Vorsorglicher Sozialplan

Für noch nicht geplante aber in groben Umrissen abschätzbare Betriebsänderungen können die Betriebspartner einen Sozialplan in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung aufstellen. Das Mitbestimmungsrecht ist hierdurch verbraucht, wenn eine entsprechende Betriebsänderung später tatsächlich vorgenommen wird. Hierin liegt kein unzulässiger Verzicht auf zukünftige Mitbestimm...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.5 Sozialplan bei Zweifel über Betriebsübergang

Ist bei Kündigung eines Auftrags über bestimmte Dienstleistungen und Neuvergabe dieses Auftrags an einen anderen Auftragnehmer ungewiss, ob ein Betriebsübergang vom bisherigen auf den neuen Auftragnehmer vorliegt oder eine Betriebsstilllegung, für die der bisherige Auftraggeber seinen Arbeitnehmern – vorsorglich – betriebsbedingt kündigen muss, so können die Betriebspartner ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.2 Abgrenzung des Interessenausgleichs zum Sozialplan

Gegenstand der Beratung und damit auch Inhalt eines möglichen Interessenausgleichs soll nicht nur die Frage sein, ob eine Betriebsänderung durchzuführen ist, sondern auch die Frage, ob die Betriebsänderung in einer anderen als der vom Arbeitgeber geplanten Weise durchgeführt werden kann, damit der Belegschaft möglichst keine oder nur geringe wirtschaftliche Nachteile entsteh...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2 Sozialplan (Abfindungen)

§ 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG enthält eine Legaldefinition. Danach enthält der Sozialplan Regelungen über den Ausgleich oder die Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die Arbeitnehmer durch eine geplante oder durchgeführte Betriebsänderung erleiden. Der Sozialplan zielt daher auf die sozialen Auswirkungen der unternehmerischen Maßnahme. Der Sozialplan ist unabhängig vom Int...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.10 Sozialplan im Insolvenzverfahren

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens suspendiert nicht die Vorschriften über das Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats, über die Pflicht zum Versuch eines Interessenausgleichs und die Sanktion des Nachteilsausgleichs. An die Stelle des Unternehmers tritt dann der Insolvenzverwalter. Auch im Insolvenzverfahren über das Vermö...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.3.2 Verspäteter Sozialplan

Nach der Konzeption der §§ 111, 112 BetrVG soll der Sozialplan vor Durchführung der Betriebsänderung zustande kommen. Gelingt dies nicht, werden weitere Verhandlungen nicht überflüssig. Der Unternehmer kann sich der Sozialplanpflicht nicht einfach dadurch entledigen, dass er die Betriebsänderung vor Aufnahme von Sozialplanverhandlungen oder deren Abschluss durchführt. Der Bet...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.2 Gründerprivileg beim Sozialplan

In Betrieben neugegründeter Unternehmen können in den ersten 4 Jahren nach der Unternehmensgründung Betriebsänderungen durchgeführt werden, ohne dass ein Sozialplan über die Einigungsstelle erzwungen werden kann (§ 112a Abs. 2 BetrVG). Der Gesetzgeber wollte durch dieses "Gründerprivileg" das Risiko für neue unternehmerische Initiativen reduzieren, da in neuen Unternehmen no...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.6 Wirkung des Sozialplans

Der Sozialplan hat nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Es gelten allerdings folgende Besonderheiten: Abweichend vom generellen Tarifvorbehalt können von einem Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden.[1] Individualregelungen über namentlich genannte Arbeitnehmer sind zulässig.[2] Der Sozialplan begründet unmittelbare Ansprüche d...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.3 Aufstellung des Sozialplans

2.3.1 Vorsorglicher Sozialplan Für noch nicht geplante aber in groben Umrissen abschätzbare Betriebsänderungen können die Betriebspartner einen Sozialplan in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung aufstellen. Das Mitbestimmungsrecht ist hierdurch verbraucht, wenn eine entsprechende Betriebsänderung später tatsächlich vorgenommen wird. Hierin liegt kein unzulässiger Verz...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.7 Persönlicher Geltungsbereich des Sozialplans

Ein Sozialplan erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, die durch Verlust ihres Arbeitsplatzes oder in anderer Weise infolge der Betriebsänderung voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Unerheblich ist es, ob die Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden sind.[1] Einzubeziehen sind auch diejenigen, die aufgrund der Betriebsänderung fre...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.9 Auslegung von Sozialplänen

Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wegen ihrer aus § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG folgenden normativen Wirkung nicht wie privatrechtliche Rechtsgeschäfte nach §§ 133, 157 BGB, sondern wie Tarifverträge und Gesetze objektiv auszulegen. Auszugehen ist dementsprechend zunächst vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn. Darüber ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.4 Erzwingbarkeit des Sozialplans

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei geplanten Betriebsänderungen verpflichten den Unternehmer, zunächst einen Interessenausgleich zu versuchen. Das Beteiligungsverfahren findet noch nicht sein Ende, wenn ein Interessenausgleich vereinbart wird oder der Unternehmer nach Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle frei ist, die geplante Betr...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Interessenausgleich und Sozialplan

Zusammenfassung Überblick Plant der Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung, hat er hierüber einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen und im Falle der Einigung schriftlich niederzulegen. Wird dem Interessenausgleich eine Namensliste beigefügt, hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren Vorteile. Parallel muss der Arbeitgeber mit dem Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.1 Sozialplanfreier Personalabbau

Obwohl eine interessenausgleichspflichtige Maßnahme vorliegt, ist bei einem reinen Personalabbau kein Sozialplan erzwingbar, wenn die in § 112a BetrVG genannten Schwellenwerte nicht erreicht sind. Der Abschluss des Sozialplans bleibt somit eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers. Die Einigungsstelle kann zwar angerufen werden; sie hat aber keine Kompetenz, einen Sozia...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / Zusammenfassung

Überblick Plant der Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung, hat er hierüber einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen und im Falle der Einigung schriftlich niederzulegen. Wird dem Interessenausgleich eine Namensliste beigefügt, hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren Vorteile. Parallel muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozi...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1 Interessenausgleich

Nach § 111 BetrVG hat der Unternehmer mit dem Betriebsrat eine geplante Betriebsänderung zu beraten. Inhalt der Beratungspflicht ist nicht nur die Erläuterung der Gründe für die geplante Betriebsänderung und der Einzelheiten ihrer Durchführung, sondern auch der Versuch eines "Interessenausgleichs". Eine gesetzliche Definition des Inhalts eines Interessenausgleichs fehlt. Wie...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4 Nachteilsausgleich

§ 113 BetrVG sieht in zwei Fällen vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für die Verletzung von Beteiligungspflichten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich zum Nachteilsausgleich verpflichtet wird: Der Unternehmer weicht ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich ab, der Unternehmer führt eine geplante Betri...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3 Interessenausgleich mit Namensliste

Nach § 1 Abs. 5 KSchG können die Betriebspartner einen Interessenausgleich mit Namensliste schließen. In diesem werden die zu entlassenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet. Rechtsfolge ist erstens, dass vermutet wird, dass für die Kündigungen ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt. Zweitens wird die Sozialauswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft. Beides gil...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3.2 Vermutung des betriebsbedingten Kündigungsgrundes

Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 KSchG vor, wird vermutet, dass die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die Vermutung erfasst erstens den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit und zweitens das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit. Letzteres umfasst auch fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben des Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4.1 Abweichen vom Interessenausgleich

Der § 113 BetrVG sieht vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für die Verletzung von Beteiligungspflichten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich nachteilsausgleichspflichtig wird: Der Arbeitgeber muss einen erzielten Interessenausgleich einhalten. Er darf nur aus zwingenden Gründen davon abweichen. Zwingende Gründe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3.3 Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

Folge einer Namensliste ist, dass die Sozialauswahl nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann. Der Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit gilt für: Die sozialen Auswahlkriterien und ihre Gewichtung[1] Die Festlegung des maßgeblichen Betriebs[2] Der Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer[3] Die Herausnahmen von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl[4] Die Bildung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.1 Form des Interessenausgleichs

Nach § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss der Interessenausgleich schriftlich niedergelegt und vom Unternehmer und vom Betriebsrat unterschrieben werden. Kommt erst im Einigungsstellenverfahren ein Interessenausgleich zustande, so ist nach § 112 Abs. 3 Satz 3 BetrVG die Einigung auch vom Vorsitzenden der Einigungsstelle zu unterschreiben. Eine bloße mündliche Einigung reicht nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4.2 Unzureichender Interessenausgleichsversuch

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 111 Satz 1 BetrVG von der geplanten Betriebsänderung zu unterrichten und vor deren Durchführung einen Interessenausgleich, ggf. unter Anrufung der Einigungsstelle, zu versuchen. Versucht ist ein Interessenausgleich dann, wenn der Arbeitgeber zunächst einvernehmlich und dann über die Anrufung der Einigungsstelle versucht hat, eine Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3.1 Formgerechte Namensliste

Die Namensliste muss die zu entlassenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnen. Dabei müssen sie zweifelsfrei identifiziert werden können. Bei Beschäftigten mit sehr häufigen Nachnamen ist daher der Vorname, bei Verwechslungsgefahr auch das Geburtsdatum oder die Personalnummer anzugeben. Ob auch eine Teil-Namensliste, die nur einen Teil der zu entlassenden Arbeitnehmer benennt,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.5 Beschlussverfahren bei Streit über Mitbestimmungspflicht

ei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die geplante unternehmerische Entscheidung eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG betrifft, können Arbeitgeber und Betriebsrat eine Klärung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren herbeiführen.[1] Ein Rechtsschutzinteresse an einer derartigen Feststellung entfällt für den Betriebsrat auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber "...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 § 88 BetrVG ist innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes im dritten Abschnitt des vierten Teils verankert. In systematischer Hinsicht bezieht sich die Norm also allein auf soziale Angelegenheiten. Zu den sozialen Angelegenheiten werden alle Angelegenheiten gezählt, die durch Tarifvertrag regelbar sind[1]. Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Praktische Bedeutung

Rz. 5 Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – hat die Mitglieder des Betriebsrats nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung zu laden. Voraussetzung ist also, dass die Mitglieder des Betriebsrats, einschließlich zu ladender Ersatzmitglieder rechtzeitig eingeladen werden, und ihnen ebenso rechtzei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
10 Unternehmen im Porträt: ... / 4 Ein Konzern, eine Gewerkschaft und ein ganz neuer Weg – EVG-Wahlmodell bei der Deutschen Bahn

Zitat Von einem muss man sich verabschieden, von dem Begriff Lohngerechtigkeit. Gerechtigkeit ist eine subjektive Wahrnehmung. Was Sie gerecht finden, finde ich nicht gerecht. Es muss kleinteiliger gedacht werden und die Rahmenbedingungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Regina Rusch-Ziemba, Stellvertretende Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Im R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Turnaround- und Liquiditäts... / 6 Case Study

Die beschriebenen Herausforderungen bei Turnarounds werden im Folgenden anhand eines Fallbeispiels aus dem Beratungsalltag bei goetzpartners verdeutlicht: Das Angebotsportfolio eines IT-Infrastrukturanbieters bestand zum damaligen Zeitpunkt sowohl aus Services als auch aus Produkten, die zu 55 % bzw. 45 % zum Jahresumsatz von ca. 2 Mrd. EUR beitrugen. Das Unternehmen war aus...mehr