Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abordnung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Abordnung handelt es sich um eine vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung des Arbeitnehmers bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist die Abordnung für den öffentlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 1.1 EU-, EWR-Staaten und die Schweiz

Für die EU-, EWR-Staaten und die Schweiz ist Gleichstellung in den Artikeln 5 und 14 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 geregelt. 1.1.1 Versicherungsrecht Ein Ausscheiden aus einer gesetzlichen Versicherung im Ausland wird dem Ausscheiden aus einer deutschen Krankenversicherung gleichgestellt. Die im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verbindungsstellen / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Der GKV-Spitzenverband, DVKA[1], ist die Verbindungsstelle für die Kranken- und Pflegeversicherung.mehr

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Umlageverfahren: Besondere ... / 4 Unkenntnis der Umlagepflicht

Auch die Unkenntnis von den Regelungen zur Umlagepflicht befreit nicht von eventuellen Nachzahlungen der Umlage, wenn die Umlagepflicht erst im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2 Besonderheiten bei bestimmten Arbeitgebern

Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören grundsätzlich auch Institutionen wie die Industrie- und Handelskammern oder die Sparkassen sowie Rechtsanwaltskammern oder Ärzte- und Zahnärztekammern. Allerdings existieren einige Abweichungen von diesen Grundsätzen. 2.1 Abgeordnete (als Arbeitgeber) Die Arbeitsentgelte der Mitarbeiter von Abgeordneten sind dann nicht bei der Bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1 Bilaterale Abkommen

Bilaterale Abkommen werden zwischen 2 Staaten vereinbart und gelten in der Regel für die Bürger beider Staaten. Damit ein Abkommen angewendet werden kann, müssen der persönliche, gebietliche und sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfüllt sein. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Regel keine Rolle. Ledi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländisches Einkommen / 1.4 Familienversicherung

Sowohl für die Prüfung der Familienversicherung als auch für die Prüfung des überwiegenden Unterhalts wird im Rahmen des Gesamteinkommens das ausländische Einkommen berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.1 Zuständigkeit

Liegt eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit der Sozialversicherung zugrunde, die den Weg zur Sozialgerichtsbarkeit eröffnet[1], ist in der 1. Instanz das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger zurzeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsgeminderte Zeiten / Zusammenfassung

Begriff Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind. Dabei kommt es nicht auf eine taggenaue Überschneidung an. Entscheidend ist allein, dass Beitragszeit und beitragsfreie Zeit im gleichen Kalendermonat zusammentreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verbindungsstellen / 2.7 Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ist die Verbindungsstelle für die Berufsständischen Versorgungseinrichtungen.mehr

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Versicherungspflicht / 1 Entstehen der Versicherungspflicht

1.1 Versicherungspflicht kraft Gesetzes Der Eintritt von Versicherungspflicht richtet sich ausschließlich nach den im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen. Versicherungspflicht tritt unabhängig davon ein, dass der Beteiligte diese will und die gesetzlichen Voraussetzungen kennt oder kennen müsste. Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 22 Abs. 1 SGB IV. Hiernach entstehen die Beitr...mehr

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Multilaterale und bilateral... / 2.5 Wann sollte eine private Absicherung erfolgen?

Eine private Absicherung sollte immer dann erfolgen, wenn im Beschäftigungsstaat ein Bereich nicht abgesichert ist, der Leistungsumfang nicht ausreicht oder die mitreisenden Familienangehörigen nicht abgesichert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / 2.2 Chefarzt als Arbeitgeber

Besteht gegenüber dem Krankenhausträger keine Verpflichtung zur Mitarbeit im Liquidationsbereich, weil der Arbeitnehmer ausschließlich aufgrund einer Vereinbarung mit dem Chefarzt tätig wird, ist der liquidationsberechtigte Arzt als Arbeitgeber anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländisches Einkommen / 1.6 Leistungen

Ausländisches Einkommen kann Einfluss auf die Höhe einer zu gewährenden Leistung haben. Erfolgt eine Anrechnung des Einkommens auf eine Leistung, muss ebenfalls eine Umrechnung des ausländischen Einkommens in Euro erfolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 4 Arbeitslosenförderung

Die Gleichstellung erfolgt auch im Bereich der Arbeitsförderung. Zuständig für Leistungen ist immer der Wohnstaat. Im Bereich der Abkommen über Soziale Sicherheit ist grundsätzlich der Staat zuständig, in dem die Person wohnt. 4.1 Unfallversicherung Auch im Bereich der Unfallversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften. Erleidet eine in Deutschland beschäftigte Person, die...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / Zusammenfassung

Überblick Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zählen unter der Bezeichnung Sachbezüge oder geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn. Schwierigkeiten bereitet häufig die Unterscheidung in steuerpflichtige Sachbezüge einerseits und in nicht steuerbare Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse sowie Aufmerksam...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Ruhen) / Zusammenfassung

Begriff Der grundsätzlich bestehende Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Ruhen kommen. Das bedeutet, dass in diesem Ruhens-Zeitraum Kurzarbeitergeld nicht gezahlt wird. Fälle einer Sperrzeit wegen Meldeversäumnisses und das Ruhen wegen des Bezugs einer vorgezogenen Altersrente sind nur einzelfallbezogen auf Arbeitnehmer anzuwenden. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländisches Einkommen / 2.2 Mittelkurs der Deutschen Bundesbank

Wird für eine Währung kein Referenzkurs veröffentlicht, erfolgt die Umrechnung des Einkommens nach dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten Mittelkurs für die Währung des betreffenden Landes.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländisches Einkommen / 3.2 Leistungsbeginn liegt in der Vergangenheit

Liegt der Beginn der Leistung oder der neu berechneten Leistung in der Vergangenheit, ist der Umrechnungskurs für den Monat maßgebend, in dem die Anrechnung des Einkommens beginnt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sachleistungen / 2 Nicht zu Sachleistungen zählende Leistungen

Nicht zu den Sachleistungen gehören Leistungen, die sich der Versicherte selbst beschaffen muss und zu denen die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt (z. B. Zahnersatz). Hinweis Sachleistung trotz Zuzahlung Eine Leistung bleibt auch dann eine Sachleistung, wenn der Versicherte eine Zuzahlung zu leisten hat. Neben den Sachleistungen gibt es in der Sozialversicherung zahlreiche Geld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sammelbeförderung / 2 Voraussetzung für die Beitragsfreiheit

Die Sammelbeförderung muss für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig sein. Sie erfüllt dieses Kriterium nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, z. B. ständig wechselnde Tätigkeitsstätten, Erfordernis einer gleichzeitigen Arbeitsaufnahme der Beschäftigten oder Schwierigkeiten, andere geeignete Verkehrsmittel benutzen zu können.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 4.4 Aufhebung der Wohnortklausel

Werden einer Person in einem Mitgliedsstaat Leistungen gewährt, dürfen diese nicht aufgrund der Tatsache entzogen werden, dass die Person ihren Wohnort in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt. Beispielsweise werden Geldleistungen, wie Renten, in vollem Umfang weitergewährt. Dies gilt allerdings nicht für besondere Leistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung im Alter.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.10 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Arbeitsentgelte der Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht i. S. d. § 7 SGB IV beschäftigt sind, sind bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 3.2 Ruhen der deutschen Rente

Wird gleichzeitig von einem fremden Träger der Sozialversicherung oder einer anderen Stelle für die nach Bundesrecht anrechenbaren FRG-Zeiten ebenfalls eine (Renten-)Leistung gewährt, ruht grundsätzlich die deutsche Rente insoweit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / Zusammenfassung

Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pauschale Anrechnungszeit / Zusammenfassung

Begriff Bei der pauschalen Anrechnungszeit handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Anrechnungszeiten müssen grundsätzlich nachgewiesen werden. Dies ist den Versicherten bei lange zurückliegenden Zeiten häufig nicht möglich. Für Zeiten vor dem 1.1.1957 gibt es daher eine pauschale Anrechnungszeit, wenn bis dahin kürzere oder gar keine Anrechnungszeiten vorlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinarbeit / Zusammenfassung

Begriff Scheinarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, das nur zum Schein begründet wurde. Ziel eines Scheinarbeitsverhältnisses ist, durch Manipulation einen gesetzlichen Sozialversicherungsschutz zu erlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Ein gesetzeskonformes entgeltliches Beschäftigungsverhältnis ist in § 7 SGB IV definiert. Die Anwendung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 2 Abweichungen

Es gibt Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip. In den nachfolgenden Fallgestaltungen wird dieses entweder erweitert oder beschränkt. 2.1 Ausstrahlung Die Ausstrahlung erweitert das Territorialitätsprinzip. Bei einer Ausstrahlung gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung auch bei einer Beschäftigung im Ausland. Hierdurch wird gewährleistet, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Anhörung handelt es sich um eine zwingende Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, Beteiligten am Verwaltungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (rechtliches Gehör), bevor durch Verwaltungsakt in seine Rechte eingegriffen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Anhörung Beteiligter ist in § 24 SGB X geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1.3 Nur für zukünftig zustehendes Entgelt

Ein rückwirkender Verzicht der Arbeitnehmer auf Arbeitsentgeltanspruch führt nicht zu einer entsprechend verminderten Beitragsforderung. Der Beitragsanspruch ist bereits entstanden und wird durch den Verzicht auf das Arbeitsentgelt nicht mehr beseitigt. Wirksam ist daher nur ein in die Zukunft gerichteter Verzicht auf laufende Entgeltansprüche.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgermeister / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung

Soweit Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung besteht, wird für die Beitragserhebung das steuerpflichtige Entgelt herangezogen. Der auf eine reine Aufwandsentschädigung bezogene Teil bleibt damit beitragsfrei.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr ste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnänderung und Teillohnza... / 3 Meldungen

Damit die Unterbrechung der Entgeltzahlung von mindestens einem Monat der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bekannt werden, muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 5 Beginn

Die obligatorische Anschlussversicherung entsteht, im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung nach § 9 SGB V, ohne Antragstellung. Für das Zustandekommen wird also keine Willenserklärung des Betroffenen gefordert. Die obligatorische Anschlussversicherung entsteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sie schließt sich immer nahtlos an die vorangegangene ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hatte 1976 begonnen, das nach fast einem Jahrhundert deutscher Sozialgesetzgebung in zahlreiche Einzelgesetze zersplitterte Sozialrecht in einem Gesamtwerk – dem Sozialgesetzbuch (SGB) – zusammenzufassen. Das Recht des Sozialgesetzbuches soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.5 Koordination der Verwaltungshilfe

Die DVKA unterstützt die deutschen Krankenkassen bei der Geltendmachung ihrer Ersatz- und Erstattungsansprüche im Ausland. Solche Ersatz- bzw. Erstattungsansprüche z. B. können bei im Ausland durch Dritte verschuldeten Unfällen oder bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen für im Ausland wohnende Versicherte entstehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländisches Einkommen / 1 Anwendungsfälle

Ausländisches Einkommen wird in verschiedenen Fallkonstellationen berücksichtigt, die nachfolgend beschrieben werden. 1.1 Ermittlung der Entgeltgrenzen für die Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit Für die Ermittlung der Entgeltgrenzen für die Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit muss geprüft werden, wie hoch das ausländische Einkommen ist. 1.2 Beitragspflichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 4 Grundsätze der Verordnung

Nach der Verordnung soll niemand, der von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht und in einen anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnort verlegt, Nachteile erleiden. Daher wurden verschiedene Grundsätze festgelegt, die das Recht auf Freizügigkeit verstärken. 4.1 Gleichbehandlung Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 haben Personen, die vom persönlichen Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1.2 Verzicht schriftlich vereinbaren

Ein Gehaltsverzicht gehört zu den schriftlich zu vereinbarenden Arbeitsvertragsinhalten.[1] Das gilt nicht bei Arbeitnehmern, die nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat tätig sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / Zusammenfassung

Begriff Bei der Ausschlussfrist handelt es sich um eine Frist, innerhalb derer ein Recht wie z. B. ein gesetzlicher Anspruch geltend gemacht werden muss. Wird das Recht nicht innerhalb dieser vorgegebenen Frist beansprucht, ist der Anspruch oder das sonstige Recht ausgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlagen sind u. a. die § 11...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / Zusammenfassung

Begriff Als Untätigkeitsklage wird die Verpflichtungsklage bezeichnet, wenn mit ihr der Erlass eines unterlassenen Verwaltungsaktes angestrebt wird. Bei dem unterlassenen Verwaltungsakt kann es sich um einen (Erst-)Bescheid oder um einen Widerspruchsbescheid handeln. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die zentralen Vorschriften für eine Untätigkeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versichertenälteste/Vertrau... / Zusammenfassung

Begriff Bei den Rentenversicherungsträgern und ggf. anderen Versicherungsträgern werden Versichertenälteste und Vertrauenspersonen gewählt. Diese Personen gehören zu den in der Selbstverwaltung ehrenamtlich Tätigen. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie die Versichertenältesten und die Vertrauenspersonen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Gesetze, Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / 4 Entnahme der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Liquidationspool

Das Krankenhaus oder der liquidationsberechtigte Arzt kann die Arbeitgeberanteile für die aus den Liquidationseinnahmen anfallenden Sozialversicherungsbeiträge dem Liquidationspool entnehmen. Dies gilt auch dann, wenn keine Vereinbarung getroffen ist, die ausdrücklich eine gesonderte Entnahme der Arbeitgeberanteile aus dem Liquidationspool vorsieht. Dies ergibt sich aus der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 9 Arbeitslosenversicherung

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung werden die in anderen Mitgliedsstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen zusammengerechnet. Begibt sich eine bisher in Deutschland arbeitslos gemeldete Person in einen anderen EU-Staat zur Arbeitssuche, besteht im Rahmen der Verordnung die Möglichkeit, für die Dauer von 3 Monaten das Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Heimarbei... / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiter beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Heimarbeiter ist in § 103 SGB III geregelt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8 Unterschied des U2-Verfahrens zum U1-Verfahren

8.1 Teilnehmende Arbeitgeber Das U2-Verfahren unterscheidet sich vom U1-Verfahren dadurch, dass alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße teilnehmen. Auch alle öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind in das U2-Verfahren einbezogen. Einer speziellen Feststellung der erstattungsberechtigten Arbeitgeber bedarf es nicht. Die Umlagepflicht bzw. der Erstattungsanspruch wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.3 Ausschlusstatbestände

2.3.1 Versicherungspflicht Eine obligatorische Anschlussversicherung ist ausgeschlossen, wenn sich an das Ausscheiden aus der Familienversicherung oder Versicherungspflicht nahtlos der Tatbestand einer anderen Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 SGB V anschließt. Der Nachweis dieses Ausschlusstatbestands vollzieht sich im Regelfall durch die Anmeldung der zur Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 3.1 Ausnahmevereinbarungen

Neben den Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts kann auch eine Ausnahmevereinbarung zu einer abweichenden Rechtsanwendung führen. Ziel einer Ausnahmevereinbarung ist immer die Weitergeltung der bisherigen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 1 Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten

1.1 Arbeitgeberpflichten Der Arbeitgeber muss für versicherungspflichtig Beschäftigte verschiedene Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle erfüllen.[1] Gemäß § 28e SGB IV hat er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Ihn treffen nach § 28f SGB IV verschiedene Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, die für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abf...mehr