Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

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Beschäftigung / 1.7 Scheinselbstständigkeit

Immer wieder taucht die Problematik auf, dass Personen als selbstständige Unternehmer auftreten, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer sind. Dieser Personenkreis wird als Scheinselbstständige bezeichnet. Sie gelten jedoch in der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Arbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3 Wirkung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung

2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Ar...mehr

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Beschäftigung / 4 Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung

4.1 Unterbrechung der Beschäftigung Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pfleg...mehr

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Akkordarbeit / 2 Zeitliche Zuordnung von Akkordlohn-Spitzbeträgen

Sofern Akkordlohn oder Akkordlohn-Spitzbeträge zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden, sind sie für die Beitragsberechnung grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzurechnen, für den sie gezahlt werden. Eine Zuordnung zum Entgeltabrechnungszeitraum der tatsächlichen Zahlung erfolgt nicht. Eine nachträgliche Korrektur eines jeden Entgeltabrechnungszeitraums kann ...mehr

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Beschäftigung / 1.2.4 Pool-Arzt im vertragsärztlichen Notdienst

Ein Zahnarzt, der als sog. "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Zahnarzt war wegen seiner Eingliederung in die von der Kassenzahnärztlic...mehr

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Beschäftigung / 2.3.5 Außergerichtlicher Vergleich

Die Ausführung zum arbeitsgerichtlichen Vergleich[1] gilt dann nicht, wenn sich die Parteien außerhalb des arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen. In diesen Fällen richtet sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen, die für den Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse bei Auflös...mehr

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Beschäftigung / 2.3.3 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird festgelegt

Die Beschäftigung endet auch im Falle des arbeitsgerichtlichen Vergleichs mit dem Zeitpunkt auf den das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt worden ist. Nach außen hin weist ein arbeitsgerichtlicher Vergleich zwar Einvernehmlichkeit aus. Im Falle eines Arbeitsgerichtsverfahrens geht die Einvernehmlichkeit letztlich aber verloren. Das Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ist...mehr

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Beschäftigung / 1.8 Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.[...mehr

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Beschäftigung / 1 Merkmale für eine Beschäftigung

Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber legt Zeit, Ort, Dauer und Art der Beschäftigung fest. Bei Hochqualifizierten und Spezialisten kann sich dies auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren. Auch wenn eines oder mehrere dieser Merkmale zurücktreten oder fehlen, zeichnet sic...mehr

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Beschäftigung / 1.6 Beschäftigungsfiktion bei illegaler Beschäftigung

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis[1] festgestellt, werden die Beiträge festgesetzt und nachgefordert. Zur Vereinfachung wird das Bestehen der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von 3 Monaten unterstellt. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung[2] oder keine nach § 4 Abs. ...mehr

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Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

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Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bezieht die ausgleichsverpflichtete Person weiterhin die volle Leistung von dem Versorgungsträger. Daher bleibt es auch weiterhin bei der vollen Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug. Allerdings mindern die auf den Ausgleichswert entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Ausgleichsverpflichtung. Dies ...mehr

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Beschäftigung / 1.2 Entscheidungen der Rechtsprechung

Das Bundessozialgericht hat sich immer wieder mit der Frage des Vorliegens einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne befasst. In zahlreichen Sachverhalten ging es z. B. um die Fragestellung, ob Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind oder Ärzte, die als Honorarärzte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sin...mehr

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Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

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Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

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Beschäftigung / 1.3 Beschäftigung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Familien-GmbH gelten besondere Regelungen.[1]mehr

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Akkordarbeit / Zusammenfassung

Begriff Akkordarbeit liegt regelmäßig dann vor, wenn in einem Arbeitsverhältnis die Grundlage für die Entlohnung des Arbeitnehmers nicht (nur) die Dauer der Arbeitszeit, sondern (hauptsächlich) die Erbringung einer gewissen Leistung in einer bestimmten Zeit ist. Diese Leistung wird meist in Stückzahlen gemessen. Steuerlicher Arbeitslohn liegt auch dann vor, wenn sich dessen H...mehr

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Beschäftigung / 2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Die Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.1 Ende der "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers

Die Beschäftigung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer wirtschaftlich und tatsächlich endet. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tage als beendet anzusehen ist, so endet mit dem letzten Tag der Arbeit auch die Versicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.3 Notärzte

Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass die Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert sind. Sie unterliegen Verpflichtungen, z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Fortbestehen der Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeit

Grundsätzlich ist das Bestehen der Versicherungspflicht von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht aber fort, wenn die Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers und die Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers dem Grunde nach erhalten bleiben und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird.[1] Danach kann eine Beschäftigung auch dann vo...mehr

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Beschäftigung / 1.2.1 Honorarpflegekräfte

Bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sind die regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen. Sie führen im Regelfall zur Annahme einer Eingliederung der Pflegefachkräfte in die Organisations- und Weisungsstruktur der stationären Pflegeeinrichtung. Unternehmerische Freiheiten sind bei der konkreten Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung kaum denkbar. S...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne und externe Teilung

Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüche des ausgleichsberechtigten...mehr

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Beschäftigung / 1.4 Beschäftigung von Angehörigen

Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1] Achtung Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2] Im Anfrageve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.4 Arbeitsgerichtlicher Vergleich

Im Arbeitsgerichtsverfahren wird angestrebt, die Streitigkeiten der Parteien gütlich zu lösen. Wollte man den arbeitsgerichtlichen Vergleich nicht privilegieren und den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses verneinen, wären die Arbeitnehmer benachteiligt, die die streitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angefochten haben. Dieses in dem Rechtsstreit zum Ausd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 3 Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitszeiten)

Das Fortbestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer Unterbrechung der Arbeitsleistung (z. B. während einer Freistellungsphase bei Vereinbarung flexibler Arbeitszeit, während des sog. Sabbatjahres) ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.2 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, eine Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt seitens des Arbeitgebers aber nicht besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.2 Honorarärzte

Bei einer Tätigkeit als Arzt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst "höherer Art" ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Letzteres ist bei Ärzten in einem Krankenhaus regelmäßig geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.5 Lehrer und Dozenten

Für Lehrer, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialversicherung)

Zusammenfassung Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anspruchsübergang / II. Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe

Rz. 6 Die Regelung des § 116 SGB X betrifft die Träger der Sozialhilfe und die Träger der Sozialversicherung, also diemehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / Zusammenfassung

Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die ausfallenden Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 4 Tragung der Beiträge

Soweit in Zeiten der Kurzarbeit Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung für dieses Arbeitsentgelt grundsätzlich zur Hälfte. Das bedeutet für die Krankenversicherung, dass der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % um den individuellen Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erhöhen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht das Versicherungspflichtverhältnis auch ohne Beitragszahlung fort, wenn es sich um Kurzarbeit im Sinne des SGB III handelt.[1] Damit entstehen für einen eventuellen folgenden Anspruch auf Arbeitslosengeld keine Nachteile beim Erfüllen der Anwartschaftszeit oder bei der Bemessung der Leistung. Dies gilt auch bei vollständigem Arbeitsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 2 Unfallversicherung

Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeitsphase noch in ihrem Betrieb arbeiten, sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Kurzarbeiter unterliegen der Meldepflicht, wenn sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden.[1] Auch können sie eine Aufforderung erhalten, sich bei anderen Arbeitgebern vorzustellen. Erleiden sie auf diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 5 Beitragserstattung

Den für die ausfallenden Entgelte zusätzlich zu zahlenden Beitrag trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für das Saison-Kurzarbeitergeld wird dieser Beitrag für die Zeit vom 1.12. bis 31.3. von der Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten gestellt sein. Für das Konjunktur-Kurzarbeitergeld besteht derzeit keine Möglichkeit für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 1 Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Arbeitnehmern, die Kurzarbeit leisten, entstehen dadurch keine Nachteile im grundsätzlichen Sozialversicherungsschutz. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] Ebenso besteht das rentenversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort.[2]mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / B. § 116 SGB X

Rz. 3 Die Regelung des § 116 SGB X ist bei der Verkehrsunfallbearbeitung stets zu beachten. Sie ist immer dann relevant, wenn der Geschädigte aus Anlass des Unfallereignisses Ansprüche auf Leistungen gegen Träger der Sozialversicherung und/oder der Sozialhilfe geltend machen könnte. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die dem Geschädigten gegen den Schädiger zustehenden...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / I. Systematik des Anspruchsübergangs

Rz. 4 Erleidet ein Geschädigter infolge eines Verkehrsunfalls einen erheblichen Personenschaden, löst dies unabhängig von der Verursachungs- und Verschuldensfrage in aller Regel Ansprüche gegen die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe aus. In Frage kommen z.B. Ansprüche des Geschädigten gegen seinen gesetzlichen Krankenversicherer auf Ausgleich der Behandlungsko...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / VI. Familienprivileg

Rz. 18 Gemäß § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X ist ein Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten in häuslicher Gemeinschaft leben, ausgeschlossen. Mit § 116 Abs. 6 SGB X hat der Gesetzgeber für den Bereich des Sozialgesetzbuchs die schon zuvor entwickelte Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / Zusammenfassung

Überblick Das Wintergeld wird als Zuschuss-Wintergeld und als Mehraufwands-Wintergeld aus der Winterbeschäftigungsumlage erbracht. Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit einzusetzen; es beträgt 2,50 EUR für jede aus Zeitguthaben eingebrachte Arbeitsstunde. Das Mehraufwands-Wintergeld sol...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 5.1 Bemessungsgrundlagen

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte derjenigen Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können, also der gewerblichen Arbeitnehmer.[1] Für die Umlage kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Praxis-Beispiel Abgrenzung der gewerblich...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / IV. Schadenskongruenz

Rz. 9 Gem. § 116 SGB X gehen nur diejenigen Schadensersatzansprüche auf den betreffenden Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger über, die mit der von ihm erbrachten Sozialleistung sachlich und zeitlich "kongruent", also art- und wesensgleich sind. Nur wenn der Kostenträger eine "der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienende" Sozialleistung erbracht hat, löst dies...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / E. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe gem. §§ 12 ff. PflVG

Rz. 75 Das System der Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) bietet einen weitgehenden Schutz des Geschädigten. Der Schutz ist jedoch nicht lückenlos. In folgenden Fällen steht kein Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung, der auf Ausgleich des eingetretenen Unfallschadens in Anspruch genommen werden kann:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Höhe der Vergütung

Rz. 390 In der Praxis wird grundsätzlich und zulässigerweise die übliche Vergütung als angemessen angesehen und zugrunde gelegt, wenn keine Begrenzungen auf die GOÄ oder GOZ oder ähnliches erfolgt ist. Was als üblicher Preis anzusehen ist, ist in der Rechtsprechung streitig. Der Begriff der "üblichen Leistung" findet sich zumeist im Zusammenhang mit Fragen der Erstattungsfähig...mehr