Kommentierung 22.07.2024 BFH

Nur Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnungen der Verfolgungsbehörde oder des Richters unterbrechen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung, nicht aber Anordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

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News 06.08.2021 Flutkatastrophe

Die Staatsanwaltschaft Koblenz geht mittlerweile von einem Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli aus, der die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen zwei Mitglieder des Krisenstabs rechtfertigt.

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News 08.09.2020 Gebot der prozessualen Waffengleichheit verletzt

Medienrummel war vorprogrammiert, als es zur Anklage eines ehemaligen Oberbürgermeisters wegen verschiedener Korruptionsdelikte kam. Ärger bekam in diesem Fall aber auch die Staatsanwaltschaft, die nur zwei Stunden nach Übermittlung der Anklageschrift an den Beschuldigten, die nicht einmal vollständig war, die Presse informierte.

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News 23.07.2020 Gefahrenabwehr versus Persönlichkeitsrechte

Das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurden vom Bundesverfassungsgericht erneut gestärkt: Auskünfte über Verbindungsdaten dürfen nicht ins Blaue zugelassen werden. Zwar dürfen Strafverfolger weiterhin auf Daten wie Rufnummern und IP-Adressen zugreifen, aber nicht ohne hinreichenden Verdacht und dezidierte Begründung.

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News 07.08.2019 Modernisierung des Strafverfahrens

Eine geplante weitere StPO-Reform erweitert nicht nur die Befugnisse der Ermittler bei der DNA-Analyse um die Bestimmung von Haut-, Haar- und Augenfarbe. Zwecks Straffung der Strafprozesse sind auch erhebliche Beschränkungen der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte und Einschnitte im Beweisantragsrecht geplant, die Strafverteidiger alarmieren. 

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News 13.10.2017 Überlastete Justiz

Wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung hatte das Landgericht Freiburg einen Staatsanwalt verurteilt, der Akten längere Zeit nicht bearbeitete und „vom Radar verschwinden ließ". Der BGH hob nun die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung teilweise auf und verwies die Sache an das LG Karlsruhe.

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News 19.07.2016 Beamtenbesoldung

Im Fall einer Teilzeitlehrerin, die sechs Jahre lang zu hohe Bezüge kassiert hat, sperrt sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung des Verfahrens. Die Lehrerin hatte über einen Zeitraum von sechs Jahren insgesamt 237.000 Euro zu viel Gehalt bezogen.

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News 14.04.2016 Pressefreiheit und Organspenden

Der BGH hat sich beim Thema Organspende eindeutig zum überragenden Wert der Meinungsfreiheit bekannt. Hiernach muss ein Zeitungsverlag eine Verdachtsberichterstattung nicht richtig stellen, wenn der Verdacht sich zwar nicht erhärtet, aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung begründet war.

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Serie 13.04.2016 Schuld und Strafe

Die Opfer der Love-Parade 2010 und ihre Angehörigen wittern einen Justizskandal, nachdem das Landgericht Duisburg die Eröffnung des Strafprozesses gegen Mitarbeiter des Bauamts und des Veranstalters abgelehnt hat. Gerechtigkeit soll es nicht geben für sie, trotz all der Toten, trotz all des Leids. Doch hat hier der Rechtsstaat versagt oder einfach nur die Staatsanwaltschaft? Ein Zwischenruf aus Sicht der Verteidigung. 

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Serie 19.02.2016 Zeit und Recht

Ein Staatsanwalt steht in Freiburg als Angeklagter vor Gericht, weil er den Belastungen seines Berufs nicht gewachsen war. Andernorts quittieren Richter ihren Dienst, weil sie die ihnen zugewiesene Prozessflut nicht bewältigen. In der deutschen Justiz ächzt und krächzt es im Gebälk: Sie ist - aus Haushaltsgründen - personell unterbesetzt mit teilweise haarsträubenden Konsequenzen.

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Serie 18.03.2014 Zeit und Recht

Staatsanwälte sollen ihre Arbeit machen und nicht zu viel in der Öffentlichkeit herum schwadronieren. Das ist die Quintessenz einer Betrachtung der Rolle der Staatsanwaltschaft im Fall Edathy, die der renommierte Strafrechtler Thomas Fischer in der „Zeit“ anstellte. Edathy gab dies wohl Aufwind, worauf er sich, mit einem Ausflug in die Kunstgeschichte, noch weiteren medialen Zorn zuzog.

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