Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO sowie Art. 6 EMRK [2] ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[3] Auf Einsicht in – aus Sicht der Verteidigung relevante – Akten, die bislang noch nicht verfahrensgegenständlich waren, be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, BA, Privatausgaben, gemischte Aufwendungen, DStJG 3 (1980), 13; Söhn, AK/HK und BA-Begriff, StuW 1991, 270; Peter, ABC der abzugsfähigen/nichtabzugsfähigen Ausgaben, NWB F 3c, 4851; Paus, Aufwendungen für den Betrieb des Ehegatten bei Abkürzung des Vertragswegs, DStZ 2000, 556; Hamacher/Balmes, Allerlei Eigenaufwand, unechter und echter Drittaufwand – Folgerungen für Steue...mehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 1.1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Straßenverkehr)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5.7.2024 das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Es sieht u.a. für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit einen zulässigen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC vor. Dieser Wert wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1800 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift geht in ihrem jetzigen Wortlaut bereits zurück auf das EStRefG 1974. Sie verbietet den Abzug von BA, die die Lebensführung des StPfl oder anderer Personen berühren, soweit sie nach der allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind. Hierunter fallen insbesondere Repräsentationsaufwendungen. Die Vorschrift verfolgt den Zwec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgaben.

Rn 30 Handelt der Staat bei einer Leistungserbringung im Wege des Öffentlichen Rechtes, verlangt er idR eine Abgabe (Beitrag, Gebühr, Steuer). Diese schulden – soweit sie auf das gemE bezogen ist – grds (was gilt, bestimmt das jeweilige Gesetz) die WEigtümer als Gesamtschuldner (BGH ZMR 11, 50; NJW 10, 932; BVerwG ZMR 06, 242, 244; OVG Bremen ZMR 19, 641). Eine Abgabenforder...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Pflichtteilserfüllung

Rz. 111 Darüber hinaus bietet das Pflichtteilsrecht selbst wesentliche Ansatzpunkte, um nach dem Ableben des Erstversterbenden die nachteiligen Erbschaftsteuerkonsequenzen eines Berliner Testaments zu korrigieren. Der länger lebende Ehegatte E 2 kann beispielsweise seinen beiden Kindern K 1 und K 2 anbieten, ihnen zur Abgeltung der bestehenden Pflichtteilsansprüche Geldbeträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ka) Aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuerrecht.

Rn 11 Die erbvertragliche Zuwendung ist steuerpflichtig (§ 3 Nr I 1 ErbStG). Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 I Nr 1 ErbStG). Der Begünstigte kann vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten, insb Kosten, die ihm unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen (§ 10 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung findet auf die ehelichen Güterstände Anwendung. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sindmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausschluss/Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rn. 248 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 4 Abs 1 S 3 nennt vier Entstrickungstatbestände zur Sicherung des deutschen Steueranspruchs durch Entnahmefiktion: Ausschluss bezüglich des Gewinns bei Veräußerung eines WG (s Rn 250), Einschränkung bezüglich des Gewinns bei Veräußerung eines WG (s Rn 260), Ausschluss bezüglich des Gewinns bei Nutzung eines WG (s Rn 263), Einschränkung bezügl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umstellung von DM auf Euro

Rn. 6 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Durch das Steuer-EuroglättungsG vom 19.12.2000, BStBl I 2001, 3 sind im Einzelnen auch die Ansätze der Buchwerte nach § 55 EStG in Euro festgelegt worden. Grundsätzlich erfolgte die Umrechnung der bisherigen Buchwerte von DM in Euro nach dem allg Umrechnungsschlüssel (EUR 1 = DM 1,95583 bzw DM 1 = EUR 0,5112918); dies gilt jedoch nur für solc...mehr

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AGS 08/2024, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war ein Verkehrs-OWi-Verfahren wegen des Vorwurfs, während der Fahrt am Steuer des Fahrzeugs sein Mobiltelefon benutzt zu haben, anhängig. Deswegen war durch Bußgeldbescheid gegen ihn eine Geldbuße i.H.v. 100,00 EUR festgesetzt und die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister angeordnet worden. Das Verfahren ist dann am 5.4.2022 wegen des Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Infolge Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 59 [Autor/Stand] In den Fällen des § 17 Abs. 1 GrStG, also einer Neuveranlagung infolge einer Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 17 ff.), ist der Neuveranlagungszeitpunkt nach § 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, auf den die Fortschreibung durchgeführt wird (vgl. dazu auch das Schaubild zu Rz. 11). Somit können Änderungen, die im Laufe eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung findet auf die Güterstände eingetragener Partnerschaften Anwendung. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 5 Diese trägt der Vorerbe gem § 2124 I. Es sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses regelmäßig aufgewendet werden müssen, um ihn in seinen Beständen rechtlich und tatsächlich zu erhalten (BGH NJW 93, 3198 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]). Im Einzelnen handelt es sich um Aufwendungen für die Erhaltung der einzelnen Nachlassgegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rudolph, Der Nachweis von Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen gemäß § 4 Abs 6 EStG, BB 1982, 904; Bichel, Besondere Aufzeichnungen nach § 4 Abs 6 im Licht der BFH-Rspr, StBp 1982, 117; Appel, Die besonderen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs 6 EStG, DB 1983, 1677; Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1 Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 38 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG (s. Anhang 5) i. V. m. § 27 Abs. 9 UStG (s. Anhang 5) sind Umsatzsteuervoranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Muster, Vordruck) auf elektronischem Wege nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittelungsverordnung den zuständigen Finanzämtern zu übermitteln. Für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundregel.

Rn 1 Die VO gilt – vorbehaltlich der Ausnahmen in Abs 2 – für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, Art 1 I. Der Begriff des außervertraglichen Schuldverhältnisses wird in Art 2 konkretisiert. Zivil- und Handelssachen werden nicht definiert; eine Konkretisierung lässt sich aus der Verwendung derselben Begriffe in Art 1 I Brüssel Ia-VO sowie aus de...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführendes Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dritter.

Rn 3 Dritter ist, wer durch die Ehegatten bzw Lebenspartner durch deren vertragsmäßige Verfügungen als Erbe des Überlebenden eingesetzt ist. Unschädlich ist, dass er als zusätzlicher Vertragschließender an dem Vertrag mitwirkt, zB als Abkömmling der Ehegatten auf seinen Pflichtteil nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten verzichtet (MüKo/Musielak Rz 7). Die Einsetzung e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 20 [Autor/Stand] Außenprüfungen dienen grundsätzlich der abschließenden Prüfung eines Steuerfalls. So dürfen aufgrund einer Außenprüfung ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide wegen neuer Tatsachen nur ausnahmsweise korrigiert werden (§§ 173 Abs. 2 Satz 1; 181 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies gilt ebenso nach einer Prüfung ohne Mehrergebnis (§§ 173 Abs. 2 Satz 2, 202 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Gewillkürtes BV, StbJb 1980/81, 451; Wassermeyer, Die Abgrenzung des BV vom PV, DStJG 3, 1980, 315; Leingärtner, Die Dreiteilung der WG in notwendiges BV, gewillkürtes BV und notwendiges PV und ihre Folgen, FR 1983, 214; Woerner, Notwendiges und gewillkürtes BV – eine überholte Unterscheidung?, StbJb 1989/90, 207; Arndt, Zur Abgrenzung des BV vom PV, Steuer und Studium ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Die "allgemeine Verkehrsauffassung" zur "Angemessenheit", FR 1987, 253; Stellen, Unangemessene Repräsentationsaufwendungen, BB 1992, 755; Söffing, Abschreibungsmöglichkeit und Angemessenheit von Aufwendungen für betrieblich genutzte Pkw, NWB F 3, 9179; Valentin, Aufwendungen für VIP-Loge, Beilage EFG 2000, 106; Becker, BA-Abzug von Sponsoringaufwendungen, DStZ 2002, 663...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rn. 35 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (s R 4.1 KStR 2015) unterliegen gem § 1 Abs 6 KStG iVm § 4 Abs 1 KStG mit ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb nicht der KSt (kritisch Hiller, StW 2012, 107). Durch die Änderung des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (erfolgt durch Art 9 VereinsförderungsG vom 18.12.1989, BStBl I 1989, 499) sind zusät...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / cc) Gerichtlich angeordnete Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 52 Die vorstehenden Fälle behandeln die freiwillige Stundungsvereinbarung. Demgegenüber kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auch einklagen und das Gericht für den begründeten Anspruch eine Pflichtteilsstundung nach § 2331a BGB anordnen.[70] Diese ist regulär verzinslich. In derartigen Fällen besteht kein Zweifel an der Geltendmachung des Pflichtteils durch u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zivil- und Handelssachen.

Rn 7 Neu (im Vergleich zu Art 1 EVÜ und ex Art 37 EGBGB ) sind der seinerzeit dem Art 1 EuGVO/Brüssel I entnommene (Stellungnahme ECOSOC, ABl 2006 C 118/56, 57 unter 3.1.1) Zusatz ›in Zivil- und Handelssachen‹ (›civil and commercial matters‹, ›matière civile et commerciale‹) sowie die Ausnahme von Steuer- und Zollsachen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten (Art 1 I 2). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 19 GrStG gehört zum zweiten Abschnitt des GrStG , der die Bemessung der Steuer regelt. Die Norm erfasst Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen des Steuergegenstands nach § 2 GrStG. Sie nimmt in Absatz 1 abstrakt Bezug zu den Steuerbefreiungen nach §§ 3–8 GrStG. Die Änderungen hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 GrStG als Steuer...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Begünstigung von Betriebsvermögen

Rz. 4 Von dem ermittelten gemeinen Wert des zu versteuernden Betriebsvermögens sind nur 15 % steuerpflichtig als pauschaler Anteil des nicht begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Es wird also ein Abschlag von 85 % gewährt. Für das Betriebsvermögen wird ferner ein besonderer Freibetrag von 150.000 EUR gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG), der allerdings bei Betriebsvermögen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Diese Verordnung gilt für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. 2Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›acta iure im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundlage bei Allgemein-Verbraucherdarlehen (Abs 1).

Rn 2 I entspricht nahezu wörtlich dem bisherigen, aufgehobenen § 509 2. Die Informationsgrundlage für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers gem § 505a I 2 Halbs 1 besteht danach vor allen aus (Selbst-)Auskünften, Gehaltsbescheinigungen, Steuer- o Kindergeldbescheiden etc u – nur soweit erforderlich – zuverlässigen Auskunfteien (zB Schufa, Creditreform), die g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Familienkassen sind auch für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (§ 386 Abs 1 Nr 2 AO; vgl Kapitel S DA-KG 2024. S 1.2 DA-KG 2024 verweist zudem auf die sinngemäße Geltung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) – 2023 v 04.01.2023, BStBl I 2023, 103).mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / L. Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufs-Szenario

Rz. 185 Im Jahr 2016 hat das IDW den Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" veröffentlicht.[348] Dieser ergänzt die eigentliche Unternehmensbewertung um eine weitere Begutachtungsstufe, nämlich die Überleitung des Unternehmenswerts zu einem familien- oder erbrechtlichen Ausgleichs- bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Imparitätsprinzip

Rn. 500 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Im Gegensatz zu den Gewinnen (s Rn 410) sind Verluste auch dann auszuweisen, wenn sie am Bilanzstichtag zwar noch nicht realisiert, aber immerhin vorhanden sind. Entgegen einem weitverbreiteten Missverständnis werden also nicht die aus Sicht des Bilanzstichtags künftig drohenden Verluste und Risiken berücksichtigt, sondern nur die bis dahin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Testamentsvollstrecker im Steuerrecht.

Rn 7 Im Umfang der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker hat dieser nach § 34 III AO die steuerlichen Pflichten zu erfüllen und haftet dafür nach §§ 69, 34 AO mit den Erben gesamtschuldnerisch. Für Steuern, die noch beim Erblasser entstanden sind, muss der Testamentsvollstrecker die nötigen Steuererklärungen abgeben und die Nebenpflichten aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / aa) Konkreter Erbe vs. idealer Erbe

Rz. 238 Das Thema der fiktiven Einkommensteuerbelastungen spielt nicht nur pflichtteilsrechtlich eine Rolle; viel prominenter ist es in der jüngeren Vergangenheit im Bereich des Zugewinnausgleichs vom BGH diskutiert worden. Auch hier legt die Rechtsprechung zu Bewertungszwecken ein Veräußerungsszenario zugrunde, so dass veräußerungsbedingte Steuerbelastungen zu berücksichtige...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (1) Grundsätzliches

Rz. 239 Wie die steuerlichen Verhältnisse des idealen Erben zu bestimmen sind, hat die Rechtsprechung bislang nicht einheitlich entschieden. Klare Vorgaben hierzu existieren (noch) nicht.[682] Insofern stellt sich zunächst die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – aber auch nach anderen persönlichen (Besteuerungs-)Merkmalen. Im Bereich des Güterrechts (Zugewinnausgleich) ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr