Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.7 Überwachung der Sperrfrist

Rz. 103 Für die Überwachung, ob die Sperrfrist eingehalten worden ist, ist regelmäßig das Finanzamt des Übernehmers zuständig. Sobald dieses eine schädliche Veräußerung oder Entnahme des übertragenen Wirtschaftsguts innerhalb der Sperrfrist feststellt, teilt es dies dem Finanzamt des Übertragenden mit. Das Finanzamt des Übertragenden muss dann prüfen, ob rückwirkend der Teil...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Rückerwerb

Leitsatz 1. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG ist auch auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 GrEStG anwendbar. 2. Das gilt auch dann, wenn zwar der Ersterwerb, nicht aber der Rückerwerb steuerbar ist. 3. Ist zwar der Rückerwerb, nicht aber der Ersterwerb steuerbar, so kann § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nur anwendbar sein, wenn zum Zeitpunkt des Ersterwerbs das Grundstück dem damalig...mehr

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Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem Betriebsvermögen überführtes Grundstück

Leitsatz Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG ist als fiktive Anschaffungskosten der Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Zeitpunkt der durch Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ausgelösten Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG zu Grunde zu legen und nicht der Buchwert. Sachverhalt Streitig war die Höhe eines Gewinns nach § 23 Abs...mehr

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Setzung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

Leitsatz Die Setzung der Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO ist ermessengerecht, wenn der Kläger auch fast 6 Monate nach Klageerhebung dem Gericht den Gegenstand des Klagebegehrens nicht mitgeteilt hat. Sachverhalt Der Kläger hatte für das Jahr 2009 keine Steuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt schätzte daher im Juli 2010 die Besteuerungsgrundlagen für die Einkomm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pfändung des Steuererstattungsanspruchs

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der Steuererstattungsanspruch gegen das FA aus dem bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern ergangenen > Steuerbescheid ist als Geldforderung pfändbar. Private Gläubiger benötigen dazu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§ 828 ZPO). Für Pfändungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten besondere Vo...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Streitwerterhöhung bei Streit um Bildung einer Rücklage

Frage: In der Vergangenheit wurde von Ihnen bereits mehrfach die "Erhöhung des Streitwerts nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG" behandelt (vgl. HHG 12/2017, 4/2018, 11/2018). Wir haben kürzlich in meiner Steuerberatungskanzlei die Frage diskutiert, ob die Voraussetzungen für eine Streitwerterhöhung erfüllt sind, wenn ein Finanzgerichtsprozess wegen der Bildung einer Rücklage nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH. Nach einer Außenprüfung erließ das Finanzamt geänderte Steuerbescheide, denen ein erhöhter Gewinn zugrunde gelegt wurde, da die un...mehr

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Auslegung eines Einspruchs

Leitsatz Ein ohne Begründung eingelegter Einspruch gegen einen Sammelbescheid kann auch einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung umfassen. Sachverhalt Der Kläger legte gegen einen geänderten Einkommensteuerbescheid 2015 fristgerecht zunächst ohne Begründung Einspruch ein. Der Steuerbescheid umfasste hierbei neben der Einkommen- und Kirchensteuer sowie dem Solidaritätszuschla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.2 Ableitung aus einem ausländischen Steuerbescheid

Vergleichbare Ermittlungsprobleme ergeben sich bei der Ableitung des maßgebenden Arbeitslohns aus ausländischen Steuerbescheiden. Dies soll ebenfalls anhand des Beispiels Frankreich verdeutlicht werden: Auch wenn der Arbeitnehmer seinen französischen Steuerbescheid als Nachweis für die ausländischen Einkünfte vorlegt, ist zu beachten, dass Abzugsbeträge u. Ä. enthalten sein k...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.3 Praxis der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hatte ursprünglich in den „Einführungsschreiben Lohnsteuer zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004“[1] und dem BMF-Schreiben v. 14.03.2017 [2] die Auslegung der Finanzverwaltung vorgenommen. Das Anwendungsschreiben v. 3.5.2018[3] fasst die Grundsätze zusammen und nimmt auch die Rechtsprechung auf. Hiernach gelten folgende Grundsätze: D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.1 Allgemeines

Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG 2004 die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland von dem Nachweis abhängig, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder dass die in diesem Staat festge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 DBA enthält keine Sonderregelung

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung[1] übte ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft seine leitende Tätigkeit grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft aus. Das hatte zur Folge, dass ein Geschäftsführer, der im Ausland wohnte und von dort aus eine inländische GmbH leitete, so angesehen wurde, als hätte er seine Tätigkeit ausschließlich im Inlan...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.3 Strenge formale Vorschriften für die Arrestanordnung

Die Arrestanordnung muss die Arrestsumme im Einzelnen unter Angabe der Steuerarten und der Besteuerungszeiträume beziffern. Sie ist zu begründen, zu unterschreiben und zuzustellen. Mündliche Arrestanordnungen sind nichtig.[1] Hinweis Arrestanordnung Der Vollzug des Arrests (Arrest-Pfändung) ist zwar schon vor der Zustellung der Arrestanordnung zulässig. Vor dem Zeitpunkt der U...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung

Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder ergeht ein unwiderruflicher Vollstreckungsaufschub "bis zum Erlass eines vollstreckbaren Steuerbe...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1 Aufschiebende Bedingung

Bei der aufschiebenden Bedingung wird die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts bzw. die Wirksamkeit einer Willenserklärung von dem Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig gemacht. Gegenstand einer Bedingung kann ein zukünftiges Ereignis jeder Art sein. Vereinbart werden können auch Handlungen Dritter. Als Bedingung vereinbart werden können beispielsweise das ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Überblick In der Steuerberatung sind fundierte Kenntnisse der verschiedenen im Zivilrecht enthaltenen Gestaltungselemente und deren steuerliche Auswirkungen unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Steuerberater, die in Vertragsverhandlungen einbezogen werden. Auch im Rahmen des finanzamtlichen Verfahrens haben die zivilrechtlichen Gestaltungselemente erhebliche Bedeutung, etwa...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 11 Auswirkungen der Bankenfahndung auf die Erfassung steuerpflichtiger Spekulationsgewinne

Bei den Recherchen der Steuerfahndung wurde festgestellt, dass es nicht nur durch ins Ausland transferierte Geldbeträge, sondern auch im Zuge des Börsenbooms Ende der 90er Jahre zu einem erheblichen Anfall steuerpflichtiger Spekulationseinkünfte kam, die nach den empirischen Erfahrungen der Steuerfahndung nicht versteuert wurden. In diesem Zusammenhang spielten insbesondere ...mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / 1 Ausgangssituation

Der objektive Tatbestand der Steuerverkürzung ist im Hinblick auf Einkommensteuervorauszahlungen nicht erst in den Streitjahren erfüllt, in denen zu niedrige Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben geleistet werden, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben zu niedrig festgesetzt werden.[1] Ein Steuerpfl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid

Leitsatz 1. Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt. 2. Ergeht hingegen ein Zinsbescheid als Folgebescheid eines Zins-Grundlagenbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den Zinsbescheid ...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Kommentar Musterprozesse kommen und gehen, sodass auch die Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Der aktuelle Vorläufigkeitskatalog des BMF im Überblick. Vorläufigkeitsvermerke in Steuerfestsetzungen Sind Musterprozesse vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht (z. B. BFH) anhängi...mehr

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AGkompakt 8_9/2018, Gemeinsame Bescheidung mehrerer Widersprüche oder Einsprüche

Erlässt eine Behörde mehrere gesonderte Bescheide, so wird hiergegen in der Regel auch gesondert Widerspruch oder Einspruch eingelegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bescheide zeitversetzt ergehen. Solche Konstellationen kommen insbesondere im Steuerrecht vor, wenn jährliche Steuerbescheide ergehen, die dann innerhalb der jeweiligen Frist mit Einspruch angefochten werde...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 211 Die Revision hatte Erfolg. Mit der Begründung des Berufungsgerichts konnte ein Anspruch auf Ersatz des weiter geltend gemachten Verdienstausfalls sowie auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nicht verneint werden, §§ 842, 249 Abs. 1, § 252 Satz 2, § 253 Abs. 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO. Die Revision rügte zu Recht, dass das Berufungsgericht keinen über einen Betrag von 5.8...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1 Antragsteller und Antragsgegner

Rz. 27 Beteiligter des Verwaltungsverfahrens wird nach § 78 Nr. 1 AO der Antragsteller, also derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.[1] Die Vorschrift hat nur insoweit Bedeutung, als der Antrag das Verwaltungsverfahren auslösen muss.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde nur auf Antrag tätig werden darf[3] oder der Antrag ein Verfahren auslöst, das...mehr

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Bekanntgabe an Eheleute bei besonderer Veranlagung

Leitsatz Bei einem Antrag auf eine besondere Veranlagung hat keine gemeinsame Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden zu erfolgen. Sachverhalt Der Kläger heiratete im Jahr 2000 und beantragte wie seine Ehefrau für dieses Jahr die besondere Veranlagung nach § 26c EStG. Das Finanzamt führte allerdings zunächst eine Zusammenveranlagung durch, der Bescheid wurde beiden Eheleute...mehr

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Objektverbauch wegen einer nicht beantragten, nicht gerechtfertigten Vergünstigung

Leitsatz Gewährt das Finanzamt für die Nachzahlung von Betriebseinnahmen ohne Antrag des Steuerpflichtigen den ermäßigten Steuersatz, führt das nicht zu einem Verbrauch dieser Vergünstigung. Sachverhalt Die Gemeinschaftspraxis, an der der Steuerpflichtige beteiligt war, erhielt 2006 eine Nachzahlung von der kassenärztlichen Vereinigung. Obwohl die Feststellungserklärung hierf...mehr

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Enteignung löst keine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG aus

Leitsatz Ein nach § 23 EStG steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bedingt eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußerers und damit einen auf die Veräußerung gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen. Sachverhalt Im Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück ei...mehr

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Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO, § 370 AO, § 741 ff. BGB Sachverhalt Der Kläger hatte zusammen m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2.2 Beispiele

Rz. 16 § 365 Abs. 3 AO ist demzufolge anwendbar bei folgenden "ändernden" Verwaltungsakten: Änderung von Steuerbescheiden, die gemäß § 164 Abs. 2 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Hierbei ist es unerheblich, ob in dem Änderungsbescheid der Nachprüfungsvorbehalt bestehen bleibt oder aufgehoben wird.[1] Auch die nachträgliche Aufnahme des Nachprüfungsvorbeha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 364 AO ist im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör zwar ein sehr schwerwiegender Verfahrensfehler[1], dieser hat aber auf die rechtliche Wirksamkeit einer erlassenen Einspruchsentscheidung keinen Einfluss. Insbesondere wird sie deshalb nicht nichtig.[2] Die unterlassene Mitteilung der Besteuerungsunterlagen in ei...mehr

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FF 11/2018, Ein Blick über den Tellerrand: Kapitalerträge und Elterngeld

Christiane A. Lang Für die Mandantschaft ist die Sache ganz klar: Ohne Eltern keine Familie und so soll der ihr bereits vertraute Familienrechtler bitte auch zu einer einfachen Frage des Elterngeldrechts beraten: Zuständigkeit qua Annexkompetenz, sozusagen. Wie auch immer. Der Rückzug auf den Standpunkt, dass es sich bei dem im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Beschränkung des Streitwerts auf Verzinsungsvorteil

In Verfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG). Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgeblich (§ 52 Abs. 3 Satz 1 GKG). Entscheidend ist grundsät...mehr

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§ 18 Steuerrecht / 1. Bestimmtheit von Steuerbescheiden an die Erbengemeinschaft

Rz. 92 Gemäß § 119 Abs. 1 AO muss ein Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Ein nicht ausreichend bestimmter Steuerbescheid ist unwirksam. Probleme im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften ergeben sich insbesondere bei der Angabe des Bescheidadressaten. Ein Bescheid an die Erben ist nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt und damit wirksam, wenn er sich an die ...mehr

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§ 23 Strafrecht / b) Verlängerung der Festsetzungsfrist, § 169 Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 104 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es in Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) eines längeren Zeitraums zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bedarf. § 169 Abs. 2 S. 2 AO legt fest, dass die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung zehn, bei leichtfertiger Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt. Diese Fristen beginnen gem. § 170 Abs. 1 AO grundsätzlich mit...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Voraussetzungen

Rz. 168 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher als auch dinglicher sowie öffentlich-...mehr

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§ 23 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 91 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2007 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2017 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2012 bis 20...mehr

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Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

Leitsatz Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27. Oktober 2015 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem ­Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. ...mehr

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§ 23 Strafrecht / c) Hinterziehungszinsen, § 235 AO

Rz. 105 Eine weitere Folge einer vom Finanzamt festgestellten Steuerhinterziehung des Erblassers ist es, dass Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO geschuldet werden und festgesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist aber die Feststellung einer vorsätzlichen, rechtswidrigen und schuldhaften Hinterziehung, wobei § 235 AO allerdings keine strafgerichtliche Verurteilung erfo...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 51 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / 2. Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehegatten

Rz. 93 Die Einkommensteuerbescheide der Ehegatten bei Zusammenveranlagung werden gem. § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasst, sodass nur ein Bescheidschriftstück für beide Bescheide ergeht. Es handelt sich inhaltlich weiterhin um zwei einzelne Steuerbescheide.[115] Verstirbt ein Ehegatte, richtet sich der zusammengefasste Bescheid zum einen an den überlebenden Ehegatten und zum...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender ­Steuerforderungen

Leitsatz Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten. Normenkette § 191 Abs. 1, § 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen auf Vorauszahlungsbescheid beruhender Steuerforderung

Leitsatz 1. Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen. 2. Fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswid...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit steuerrechtlich beachtlicher Zusammenfassungen öffentlicher Betriebe gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen

Leitsatz Entscheidend für eine Zusammenfassung von BgA (Betriebe gewerblicher Art) ist, ob die BgA eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung aufweisen. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform. Unmaßgeblich ist, ob die Kommune eine zivil-/handelsrechtliche Rechtsform findet, die einen gesellschaftsrechtlichen Bezug zwischen zwei BgA herstellt. Sachverhal...mehr

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Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

Leitsatz Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrest­anordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich vorgelegen haben. Normenkette § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 324 Abs. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin und Revisions...mehr