Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Sachliche Billigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit

Rz. 124 Eine Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO kann auch dazu dienen, die steuerliche Belastung im Einzelfall mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Steuerlich relevant sind dabei insbesondere folgende Artikel bzw. Prinzipien des Grundgesetzes [1]: Art. 2 GG und das hieraus folgende Gebot, nicht zu einer die Leistungsfähigkeit übersteigenden, unverhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Begriff der sachlichen Unbilligkeit

Rz. 36 Bei der sachlichen Unbilligkeit ist die Unbilligkeit in der zu entscheidenden Sache selbst begründet und daher unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Stpfl. Sie liegt vor, wenn das Ergebnis der Anwendung der gesetzlichen Vorschrift, unter Benutzung der üblichen Auslegungsmethoden, die Besonderheiten des Einzelfalls entgegen der Absichten des Gesetzgebers ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei der Steuererhebung

Rz. 27 Die Erhebung einer Steuer ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil später aus einer anderen Steuer ein Erstattungsanspruch entsteht und fällig wird. Steueransprüche sind nach der gesetzlichen Regelung zu begleichen, wenn sie fällig geworden sind. Der Stpfl. hat keinen Anspruch darauf, dass mit der Einziehung eines fälligen Anspruchs gewartet wird, bis eine Aufrechnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.4 Ausübung des Veranlagungswahlrechts ab Vz 2013

Rz. 85 Nach § 26 Abs. 2 S. 4 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 v. 1.11.2011[1] kann die Wahl der Veranlagungsart innerhalb eines Vz nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Bis dahin ist die Wahl, die von den Ehegatten durch Angabe in der ESt-Erklärung ausgeübt wird, bindend. Der Geset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um 2 Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zum R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Verfahrensrecht

Rz. 95 Im Verfahren eines Ehegatten gegen den zusammenveranlagenden Steuerbescheid ist regelmäßig weder eine notwendige noch eine einfache Hinzuziehung (§ 360 AO) bzw. Beiladung (§ 60 FGO) des anderen Ehegatten möglich, da der Zusammenveranlagungsbescheid kein einheitlicher Bescheid ist, sondern eine Zusammenfassung mehrerer selbstständiger Verwaltungsakte[1]; eine Ausnahme ...mehr

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Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. 2. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen FA durchschnittlich erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.5 Übergang des Wahlrechts auf Dritte

Rz. 86 Das Veranlagungswahlrecht ist nicht höchstpersönlich. Es geht daher beim Tod eines Ehegatten auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB) über.[1] Der Überlebende kann daher ab Vz 2013 nur dann die Zusammenveranlagung wählen, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist, die weiteren Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 S. 4 EStG vorliegen und der Erbe des Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.3 Form der Wahl (Abs. 2 S. 3)

Rz. 80 Die Wahl nach § 26 Abs. 2 S. 3 EStG für den betreffenden Vz wird durch Angabe in der Steuererklärung getroffen. Bei der Papiererklärung und der nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung durch ELSTER erfolgt die Wahl durch Ankreuzen des Kästchens auf der Steuererklärung und der eigenhändigen Unterschrift beider Ehegatten. Bei authentifizierten elektronisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18 Die Verfassungsmäßigkeit des Splittingverfahrens wird vor allem unter 2 Aspekten diskutiert: Bevorzugung in intakter Ehe lebender Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Eheleuten sowie Benachteiligung lediger Stpfl. bzw. in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Stpfl. gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten. Dabei stehen sich die Grundsätze d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.2 Ehegatten

Rz. 31 Ob Stpfl. "Ehegatten" sind, richtet sich nach dem deutschen Zivilrecht einschließlich der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.[1] Entscheidend ist daher, ob die Ehe zivilrechtlich wirksam ist.[2] In seinem Beschluss zum Splittingverfahren[3] hat sich das BVerfG auf die gesetzlich geregelte bürgerliche Ehe bezogen. § 26 EStG kann daher nicht abweich...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 5 Rückwirkende Änderung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Der Tatbestand der Praxisveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Hinweis Änderung we...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1 Sofortige oder sukzessive Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung und Verwaltung räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der Betrieb...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.4 Antragserfordernis

Der Freibetrag wird gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Folge der Antragspflicht ist auch das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei mehreren begünstigten Veräußerungsvorgängen (z. B. Veräußerung eines Kommanditanteils und Veräußerung eines Sozietätsanteils) zu bestimmen, für welchen Vorgang der Freibetrag gewährt werden soll. Der Antr...mehr

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Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung iSd § 25 EStG ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Über das Ergebnis der Veranlagung ist ein Steuerbescheid zu erteilen. Danach wird die Steuerfestsetzung iSd §§ 155ff AO im EStG Veranlagung genannt, ohne etwas anderes zu meinen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rechtsanspruch auf Veranlagung

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, hat der StPfl einen nach §§ 347ff AO verfolgbaren Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranlagung. BFH BStBl III 1959, 367 hat das in einem Fall ausgesprochen, in dem die Veranlagung nur erfolgen sollte, um feststellen zu können, ob eine Überzahlung an Vorauszahlungen vorliegt. Ebenso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterschriftserfordernis

Rn. 45 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuererklärungen müssen eigenhändig unterschrieben werden (§ 25 Abs 3 S 1 EStG). Die gemeinsame Erklärung zusammenveranlagter Ehegatten ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben, § 25 Abs 3 S 2 EStG, und die Ehegatten versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Falsche Angaben eines Ehegatten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab VZ 2013 (§ 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG idF ab VZ 2013 können die Ehegatten die einmal getroffene Wahl der Veranlagung für einen VZ bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides sowie im Rahmen von Änderungsveranlagungen, Einspruchs- oder finanzgerichtliches Verfahren nicht mehr beliebig oft ändern (BR-Drucks 54/11 v 04.02.2011, 54). Das G sieht lediglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Beide Ehegatten/Lebenspartner müssen im maßgeblichen VZ unbeschränkt estpfl iSd § 1 Abs 1 o 2 EStG o § 1a EStG sein. Dies betrifft zunächst Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, § 1 Abs 1 EStG. Ausländische Konsulbeamte mit Wohnsitz im Inland sind nicht unbeschränkt stpfl nach Art 49 I der Wiener Konsularrechtsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.2 Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs

Rz. 289 Eine Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz anders angesetzt werden als in der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs. Die damit verbundene Vermögensmehrung oder -minderung fällt in den fiktiven Zeitraum (logische Sekunde) zwischen Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs und Beginn des laufenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Besteuerungsverfahren

Rz. 46 Beantragt auch nur einer der Ehegatten die die Einzelveranlagung, sind beide Ehegatten einzeln zu veranlagen, sofern die Ausübung des Wahlrechts nicht rechtsmissbräuchlich ist (§ 26 EStG Rz. 71ff.). Seit Vz 2013 gilt, dass die Wahl durch Angabe in der Steuererklärung getroffen wird und nach Unanfechtbarkeit nur noch geändert werden kann, wenn die besonderen weiteren V...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Formelle Rechtmäßigkeit

Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind verfahrensrechtlich Steuerbescheide, die Formvorschriften für Steuerbescheide gelten entsprechend. Es gilt eine besondere Festsetzungsfrist; sie beträgt nach § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ein Jahr. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist vom Ablauf des Jahres abhängig, in dem die hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden si...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 2. Bemessungsgrundlage

Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen richtet sich nach dem tatsächlich hinterzogenen Steuerbetrag und nicht akzessorisch nach dem festgesetzten Steuerbetrag. In der Regel wird der im Strafverfahren zugestandene/festgestellte Betrag als Bemessungsgrundlage herangezogen. Bei Schätzungen können die geschätzten Steuern nicht ohne Weiteres als hinterzogen angesehen werden.[36...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 2. Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf endet gem. § 235 Abs. 3 Satz 1 AO mit der Zahlung der hinterzogenen Steuer. Maßgeblich ist die tatsächliche Entrichtung des hinterzogenen Betrags. Der Zinslauf endet daher spätestens mit Ablauf des Fälligkeitstags, da Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 3 Satz 2 AO nicht für Zeiten festgesetzt werden, für die ein Säumniszuschlag entsteht, die Zahlung gestundet ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Beginn des Zinslaufs

Für den Beginn des Zinslaufs gilt: a) im Fall der Abgabe einer unrichtigen und/oder unvollständigen Steuererklärung tritt die Verkürzung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Erklärung beruhenden Steuerbescheids und dabei auf den Ablauf des Fälligkeitstags ein; b) im Fall einer unterbliebenen Steuererklärung mit dem Tag, zu dem die Veranlagungsarbeiten für das betreffende...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Minderung des Streitwerts bei anderweitiger Steuererhöhung?

Frage: Sie haben in der Vergangenheit bereits verschiedene Fallgestaltungen zur Erhöhung des Streitwerts nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG dargestellt (vgl. HHG 12/2017, 4/2018, 11/2018 und 1/2019). Bei uns ist nunmehr die Frage aufgetaucht, ob § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG sinngemäß anwendbar ist, wenn die bei einer Steuerfestsetzung angestrebte Steuerminderung steuererhöhende Folgewirk...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Berufsrecht: Die Handakte und das Zurückbehaltungsrecht

Vielfach geht es beim Begriff der Handakte um deren rechtliche Einordnung, und ob wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Gebührenforderungen besteht. Der Begriff der Handakte ist in § 66 Abs. 3 StBerG geregelt und außerdem in § 320 BGB und § 273 BGB von Bedeutung. Die verschiedenen Handaktenbegriffe Nach § 66 Abs. 3 StBerG gehören zur Handakte n...mehr

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Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

Leitsatz 1. Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. 2. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das FA nicht analog anwendbar. 3. Mangels gesetzlicher Regelung in d...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach Abs. 1 sind auf den Gesamtbedarf das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatte, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Abs. 1 legt also im Einzelnen fest, welche Einkommen in welcher Reihenfolge auf den Gesamtbedarf anzurechnen sind (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 67 Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zur Aufrechnung geeignete Forderungen, Gleichartigkeit

Rz. 5 Die Forderungen, die an der Aufrechnung teilnehmen, müssen entstanden sein. Das gilt sowohl für die Gegenforderung des Aufrechnenden als auch für die Hauptforderung des Aufrechnungsgegners. Eine Steuerforderung entsteht nach § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, bei periodischen Steuern mit Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Rz. 6 Zur Aufre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Rechtsfolgen der Aufrechnung

Rz. 46 Die Aufrechnung ist Erfüllungsersatz und führt daher zum Erlöschen der beteiligten Forderungen.[1] Wirkung der Aufrechnung ist nach § 389 BGB, dass die Haupt- und die Gegenforderung, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in dem beide Forderungen sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (Aufrechnungslage). Maßgebend für diese Aufrechnungslag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.4 Fälligkeit und Erfüllbarkeit

Rz. 28 Weitere Voraussetzung der Aufrechnung ist nach § 387 BGB, dass die Forderung des Aufrechnenden (die Gegenforderung) entstanden und fällig ist, der aufrechnende Gläubiger also die ihm gebührende Leistung fordern kann.[1] Die Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Aufrechnung.[2] Hängt die Fälligkeit der aufrechnend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen der Aufrechnung

Rz. 1 Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung. An der Aufrechnung sind immer (mindestens) zwei Forderungen beteiligt, und zwar die Forderung des Aufrechnenden gegen den Aufrechnungsgegner, mit der aufgerechnet wird ("Gegenforderung"), und die Forderung des Aufrechnungsgegners gegen de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65... / 3 Steuerliche Behandlung des Zweckbetriebs, Rechtsbehelfe

Rz. 10 Der Zweckbetrieb ist dem steuerbegünstigten Bereich der gemeinnützigen Körperschaft zuzuordnen. Die laufenden Gewinne sowie Veräußerungs- und Aufgabegewinne sind ertragsteuerfrei. Die Umsätze der Zweckbetriebe unterliegen regelmäßig dem ermäßigten Steuersatz von 7 %[1], während das Recht zum vollen Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Versagt das FA der gemeinnützigen Körpe...mehr

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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit – Einkünfte des Insolvenzschuldners aus einer (treuhänderischen) Beteiligung an einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Im Falle der Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer Personengesellschaft ist es zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ausreichend, wenn die Beteiligung im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehörte und die Einkünfte hieraus nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt wurden. 2. Diese Rechtsgrundsätze gelten im Falle ein...mehr

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ZErb 07/2019, Gemeinsamer K... / 1. Einführung

Das FG Hamburg[1] hatte über einen nicht alltäglichen Fall zu entscheiden. Der Kläger, der nach den Merzschen Kriterien zum gehobenen Mittelstand gehören muss, nahm seine Lebenspartnerin auf eine Weltreise per Schiff mit. Die beiden waren in einer Luxuskabine untergebracht, deren Preis unabhängig von der Zahl der Reisenden war. Die Reise kostete alles in allem über 500.000 E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwaltungsakt

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Verwaltungsakt (VA) ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Ein VA muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO). Dazu muss er inhaltl...mehr

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Mietkosten auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Sachverhalt Im Streitfall ging der Steuerpflichtige einer Beschäftigung in Berlin nach, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Nordr...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.5 Bekanntgabe des Steuerbescheids (Zeilen 24 bis 27)

Soll der Schenkungsteuerbescheid einem Empfangsbevollmächtigten (z. B. Steuerberater) bekannt gegeben werden, ist dieser in den Zeilen 24 bis 27 einzutragen. Hat der Erwerber in Deutschland keinen Wohnsitz, ist ein in Deutschland wohnender Bevollmächtigter anzugeben, der berechtigt ist, den Schenkungsteuerbescheid, dazu ergehende Rechtsbehelfsentscheidungen und die mit dem Ve...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.4.3 Ausländische Schenkungsteuer (Zeile 21)

Wurde vom Schenker ausländisches Vermögen übertragen, wird der Erwerber bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Schenkungsteuer herangezogen. Die gezahlte ausländische Steuer kann sich der Beschenkte bei der deutschen Schenkungsteuer anrechnen lassen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Wichtig Anrechnung ausländischer Steuer bei Option Opti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 5 Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (§ 63 Abs. 5 AO)

Rz. 7 § 63 Abs. 5 AO ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013[1] neu eingefügt worden und regelt die Berechtigung der steuerbegünstigten Körperschaften zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen i. S. d. § 50 Abs. 1 EStDV. Zweck der Vorschrift ist die Herbeiführung von Rechtssicherheit sowohl für die Körperschaft als Ausstellerin als auch für den Empfänger der S...mehr