Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.17 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale im Impf- oder Testzentrum

Die Finanzverwaltung gewährte für ehrenamtliche Tätigkeiten in Impfzentren und Testzentren Vergünstigungen:[1] Helfer, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt waren, konnten für ihre Einnahmen die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR jährlich in Anspruch nehmen. Helfer, die sich in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren sowie (mobilen) Teststati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Überblick

Rn. 44 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 Buchst c EStG stellt von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Allgemeines

Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil aufzuspalten ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / je) Übersicht über die Regelung der Übernachtungskosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dac) Sonstiges

Rn. 1645b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Beide Voraussetzungen gelten (aufgrund der systematischen Stellung des S 3 hinter den S 1 und 2) für alle in § 3 Nr 44 S 1 und 2 EStG genannten Arten von Stipendien. Ob diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind (hier sollte großzügig verfahren werden), muss das für die Veranlagung des Stipendiengebers zur KSt tatsächlich oder im Falle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Rechtslage ab VZ 2014 (= 3 Nr 12 S 1 EStG nF)

Rn. 433b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die Änderung des § 3 Nr 12 S 1 EStG ab VZ 2014 (s Rn 412b) konterkarierte der Gesetzgeber diese BFH-Entscheidung. Durch die Umformulierung der Vorschrift dahingehend, dass zunächst wie bisher die 6 Festsetzungs-Varianten genannt werden, dann aber durch die Formulierung "zum anderen jeweils auch als Aufwandsentschädigung im Haushaltsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Keine oder bloß eine teilweise Anwendung der reisekostenrechtlichen Vorschriften

Rn. 515 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wurden bei Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen die reisekostenrechtlichen Vorschriften nicht oder nur teilweise angewendet, konnten auf diese Vergütungen die zu § 3 Nr 16 EStG erlassenen Verwaltungsvorschriften (R 3.16 LStR 2011) angewendet werden. Insoweit wurden dann ArbN in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gleic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Herkunft der Mittel (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1276 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG verlangt nicht, dass die Einnahmen aus der Pflegeleistung weitergeleitete Gelder aus der gesetzlichen bzw (S 2) privaten Pflegeversicherung oder aus Beihilfevorschriften sind. Der Hinweis auf das Pflegegeld bezieht sich nur auf die Höhe der Steuerfreiheit (s Rn 1277), nicht auf die Herkunft der Mittel (glA Bergkemper, FR 199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wechsel beim gewählten Durchführungsweg

Rn. 2634 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Da es sich um eine wertgleiche Neuzusage handelt, ist der neue ArbG auch nicht an den vom bisherigen ArbG gewählten Durchführungsweg gebunden, vgl Harder-Buschner, NWB vom 21.02.2005, F 3, 13 217, 13 224. Bei der Prüfung der steuerfreien Übertragung von erworbenen Altersversorgungsansprüchen ist aber zwischen den externen kapitalgedeckten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1261 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit § 3 Nr 11, 12, 13 und 64 EStG vorliegen (s Rn 1260a), sind die dort genannten Leistungen auch iRd § 3 Nr 35 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 35 EStG orientiert sich insoweit ausschließlich an den Vorschriften, auf die Bezug genommen wird (Rechtsgrundverweisung, dh, die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind eben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Zinsvorteile (§ 3 Nr 58 EStG Fall 4)

Rn. 2028 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Befreit sind nach § 3 Nr 58 EStG Fall 4 Zinsvorteile bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zinsvorteile die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung mit öffentlichen Mitteln nach dem 2. Wohnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 570 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 14 EStG befreitmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fj) Gemischte Tätigkeiten, Konkurrenzen zu anderen Steuerbefreiungsvorschriften

Rn. 1033 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Erzielt der StPfl Einnahmen, die zT für eine Tätigkeit, die unter § 3 Nr 26 EStG fällt, und zT für eine andere Tätigkeit gezahlt werden, ist lediglich für den entsprechenden Anteil nach § 3 Nr 26 EStG der Freibetrag anzusetzen (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 7 S 1 LStR 2023). Entstehen dem StPfl BA/WK dabei, so sind diese aufzuteilen wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 397c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Insbesondere kann der Gesetzgeber aufgrund seines weiten Spielraums die Steuerfreiheit zeitlich und betragsmäßig befristen. Ebenso ist es mE verfassungsrechtlich unbedenklich, aber rechtspolitisch fragwürdig, dass nur ArbN begünstigt sind (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Ausländische Pflegeversicherung

Rn. 36c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bei der Krankenversicherung (s Rn 32b) können auch Leistungen einer ausländischen Pflegeversicherung steuerfrei sein ( Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 6). Nunmehr ist dies durch § 3 Nr 2 Buchst e EStG (s Rn 119fff) ausdrücklich für EU-ansässige ausländische Rechtsträger mit vergleichbaren Leistungen geregelt, für Drittlandsgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Überblick über den Inhalt der Regelung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 140 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2a EStG aF befreite die Arbeitslosenbeihilfe und die Arbeitslosenhilfe nach dem SoldatenversorgungsG (= SVG, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 16.09.2009, BGBl I 2009, 3054). Ehemalige Soldaten auf Zeit, die nach Beendigung einer Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, erhalten eine Arbeitslosenbeihilfe (§ 86a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, UStAVermG: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, NWB 51/2018, 3816; Zimmermann/Dorn/Neu, Steuerfolgen der Überlassung von Mobilitätsguthaben, NWB 24/2019, 1763 (Zitierung); Plenker, Steuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen des ArbG an ArbN, DB 2019, 2092; Harder-Buschner, Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG für Jobtickets, NWB 51/2019, 3754. Verwaltungsanweisungen: BMF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetz (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) der S 4 aufgehoben. Die Regelung (eingefügt 1979) sollte eine Benachteiligung der Grenzgänger zur Sc...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.2 Steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR

Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR pro Dienstverhältnis steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.[1] Als Voraussetzung für die Steuerfreiheit musste die Corona-Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Außerdem musste aus den vertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 1640 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 44 EStG ist seit 1964 (s BFH BStBl II 2004, 190) anzuwenden. Überblick über die Vorschrift: Rn. 1640a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Keine Gegenleistungspflicht des Empfängers (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst b EStG)

Rn. 1646 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Stipendien-Empfänger darf nicht im Zusammenhang mit dem Stipendium verpflichtet sein: Fall 1: zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder Fall 2: zu einer (gegenwärtigen oder – künftigen) bestimmten (Einfügung des Wortes ab VZ 2007, s Rn 1640a) ArbN-Tätigkeit. Ziel dieser Vorschrift ist es, dass nur solch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Externe Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55b EStG)

Rn. 2637b Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bei der externen Teilung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Ehegatten begründet das Familiengericht für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswertes bei einem anderen Versorgungsträger als dem, bei dem das Recht auf Versorgung durch den Ausgleichsverpflichteten begründet wurde. Eine externe Teilung kann zwis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 46a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 19 MuSchG regelt die Gewährung von Mutterschaftsgeld, und zwar:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Definition

Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus einem öffentlicher Haushalt stammen, dh haushaltsmäßig als Ausgaben festgelegt und verausgabt werden (BFH BStBl II 2017, 432 mwN; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 25.03.2021, VIII R 37/19, BStBl II 2021, 685; FG Niedersachsen vom 14.04.2020, 9 K 21/19, DStRE 2020, 1153 r...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI

Rn. 44a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Struktur

Rz. 652 Bei einer Doppelstiftung sind zwei Stiftungen, eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung, zu errichten. Auf die Familienstiftung werden sodann so viele Anteile eines Unternehmens übertragen, wie für die in der Satzung vorgesehene Unterstützung von Familienmitgliedern und der nachfolgenden Generationen erforderlich erscheint. Die restlichen Anteile erhält ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die öffentlichen Zuschüsse (§ 3 Nr 58 EStG Fall 3)

Rn. 2024 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 3 betrifft öffentliche Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten (s Rn 2023a) gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zuschüsse die Vorteile aus einer entsprechenden Förderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zahlung an den ArbN durch einen Dritten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Tausch/Plenker, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das SteueränderungsG 2007, DB 2006, 1512; Radschun, Pauschaler Kilometersatz bei D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Kein Übersteigen der für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrags (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG Voraussetzung 1)

Rn. 1645 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien dürfen nicht einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts (vgl § 1610 BGB) und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag übersteigen. Daraus folgt, dass somit auch die zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen davon erfasst sind (BFH BStBl II 2004...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 667 Für die Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung kommt es auf die Abgrenzung der Sphären Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb an. Die Vermögensverwaltung ist als Kernbereich der Einkommenserzielung einer steuerbegünstigten Stiftung anzusehen. Darunter fällt insb. die Anlage des Stiftungsvermögens (vgl. § 14 Satz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abgeltungswirkung und Anwendung des § 40 Abs 3 EStG

Rn. 60 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in § 37b Abs 3 S 1 EStG geregelte abgeltende Wirkung der (wirksamen) Pauschalierung nach dieser Norm ist notwendige Folge der Übernahme der fremden Steuerschuld durch den Zuwendenden (auch s Rn 2a); die Steuerschuld des Zuwendungsempfängers erlischt (hM, Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 373 EStG Rz 21 (22. Aufl)). Mit der Entscheidung zur P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 41b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Gesetzliche Rentenversicherung § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Terminologisches

Rn. 9 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG ist in seiner Wortwahl uneinheitlich. Teils sind steuerfrei: Einnahmen (s die Überschrift über §§ 3–3c EStG, ebenso zB § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36, 40d EStG), s dazu Rn 9b Einkünfte (s § 3 Nr 63 aF EStG). Rn. 9a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Außerdem verwendet § 3 EStG weitere Begriffe:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) § 3 Nr 36 EStG aF (bis einschließlich VZ 2016)

Rn. 1274a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG aF stellte Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: Leistungen zur Grundpflege Leistung zur hauswirtschaftlichen Versorgung Rn. 1274b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitergeleitete Erstattungen der Sozialversicherungsträger waren jedoch nur steuerfrei, soweit diese das Pflegegeld der Stufe III nach § 37 SGB XI aF nicht überst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2700 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 66 EStG ist anlässlich der Rentenreform 2001 durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingefügt worden. Zum AVmG allgemeinen s Erläut vor §§ 79ff (Mühlenharz), insbesondere s vor §§ 79ff Rn 66f und s vor § 1 Rn 143 (Bitz). Ferner s Erläut zu § 4d und § 4e (Höfer). Rn. 2701 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bestehende Anwartschaften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 219k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2 Buchst b, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fasste den § 3 Nr 5 EStG mit Wirkung ab VZ 2020 neu. Rn. 219l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/13436, 104) verweist zunächst a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Tatbestände des rückwirkenden Entfalls der hälftigen Steuerbefreiung (§ 3 Nr 70 S 3, 4 EStG)

Rn. 2594 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 3, 4 EStG enthalten Tatbestände, die einen rückwirkenden Entfall der hälftigen Steuerbefreiung vorsehen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr