Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Entwicklungen

Rz. 1980 [Autor/Stand] In- und ausländische Bankinstitute sowie deren Organe und Mitarbeiter sind in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand verschiedener Ermittlungsverfahren gewesen. Gegen die Banken selbst stand in der Regel die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG im Vordergrund, Gegenstand der Ermittlungen gegen die Organe und Mitarbeiter waren der Vorwurf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit

Rz. 337 [Autor/Stand] Der Verpflichtete muss die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung nachträglich, d.h. nach Abgabe der Erklärung, erkennen. Es reicht aus, dass er die Unrichtigkeit ernsthaft für möglich hält[2]. Dass er sie bloß (grob) fahrlässig verkennt, genügt hingegen nicht[3]. Kannte der Stpfl. die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Erklärung sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat[2]. Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Schrifttum: Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausdrückliche und konkludente Angaben

Rz. 215 [Autor/Stand] Eine Falschangabe über Tatsachen kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) gemacht werden[2]. Aus dem Wortlaut des § 370 AO folgt keine Beschränkung auf ausdrückliche Erklärungen[3]. Für die Einbeziehung konkludent geäußerter Inhalte spricht bei § 370 Abs. 1 AO vielmehr die 2. Tatalternative der Nr. 1 selbst. Die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 GG)

Schrifttum: Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steuerstrafrechtliche Verweisungen im Spannungsfeld des deutschen und europäische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Voraussetzungen der Versuchsstrafbarkeit

Rz. 695 [Autor/Stand] Das unmittelbare Ansetzen zur Tat markiert den Übergang zur Strafbarkeit; Absichten, Planungen, der bloße Tatentschluss[2] oder die Vorbereitung einer (Steuer-)Straftat im Vorfeld des Versuchs sind nicht mit Strafe bedroht (für Verbrechen vgl. aber auch § 30 StGB). Handlungen im Vorfeld der Steuerhinterziehung können aber ggf. nach §§ 379–381 AO eine Or...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Die h.M. bestimmt den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerverkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Materielle Voraussetzungen der Einziehung

Rz. 1131.10 [Autor/Stand] Neben einer vorsätzlichen Anknüpfungstat setzt die Einziehung von Gegenständen nach § 74 Abs. 1 StGB voraus, dass diese durch ein Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht (producta sceleris, Tatprodukte) oder zur Begehung bzw. Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen sind (instrumenta sceleris, Tatmittel) [2]. Die Einziehung ist dabei in d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Materielle Rechtswidrigkeit des Vorteils

Rz. 440 [Autor/Stand] Ein Steuervorteil ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Sachverhalt nicht vorliegt, der Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbegünstigung ist, der Täter also keinen Anspruch auf sie hat. Steht die Gewährung der Vergünstigung im Ermessen der FinB – wie z.B. Erlass und Stundung oder die Herabsetzung einer Steuervorauszahlung –, ist sie stets ungere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Anordnung der Einziehung

Rz. 1131.20 [Autor/Stand] Soweit die obigen Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht die Einziehung anordnen. Das Ob und der Umfang der Einziehung stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts [2]. Soweit die Einziehung Strafcharakter hat (§ 74 StGB), ist vor allem auf die Tat- und Schuldangemessenheit zu achten. Dient die Einziehung überwiegend oder ausschließlich einem S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1128.11 [Autor/Stand] Die Strafe ist nicht die einzige Rechtsfolge des allgemeinen Strafrechts und damit (§ 369 Abs. 2 AO) des Steuerstrafrechts. Neben ihr stehen die Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61–72 StGB). Zusammen mit der Einziehung und der Unbrauchbarmachung gehören sie zu den sog. Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Selbstanzeige

Rz. 1714 [Autor/Stand] Sollte dennoch eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vorliegen und diese noch nicht entdeckt sein oder der Betroffene noch keine Kenntnis hiervon haben und kein Fall des "Rechnenmüssens" vorliegen (dazu § 371 Rz. 629 ff. zur Tatentdeckung), so besteht noch die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige vollständig straffrei auszugehen. Kritisch dürfte in di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1199 [Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auftretende sog. mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Keine Bekanntmachung des Urteils

Rz. 1128.10 [Autor/Stand] Das allgemeine Strafrecht kennt eine Bekanntgabe der Verurteilung in den Fällen der §§ 165, 200 StGB. Sinn und Zweck dieser Regelungen sind in erster Linie darin zu sehen, dem Verletzten eine Genugtuung zu verschaffen. Da diese Zielsetzung im Steuerstrafrecht keine Berechtigung hat – verletzt ist letztlich die Allgemeinheit –, kennt dieses mit Recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Freiheitsentziehende Maßregeln

Rz. 1128.13 [Autor/Stand] Freiheitsentziehende Maßregeln sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB); die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (§ 64 StGB); die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB). Da die freiheitsentziehenden Maßregeln im Steuerstrafrecht nur sehr geringe praktische Bedeutung haben, soll auf eine Erörterung verzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Einziehung ersparter Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben

Rz. 1340.5 [Autor/Stand] Wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht deren Gesellschafter ist, zugunsten der Gesellschaft Steuern hinterzieht, indem er die Arbeitnehmer in bar entlohnt, keine Lohnsteuer anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, erlangt er allein hierdurch nichts "für die Tat" i.S.v. § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB und auch nichts "du...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundsatz

Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht dann in eigener...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1129 [Autor/Stand] § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB ordnet die Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und die Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB) den sog. Maßnahmen zu. Unter dieser Sammelbezeichnung werden bestimmte Rechtsfolgen der Straftat zusammengefasst, die trotz unterschiedlicher Rechtsnatur teilweise nach gleichen Grundsätzen behandelt werden[2]. Durch die Zusammenfassung unter den Oberg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Steuerstrafrechtlicher Vorwurf

Rz. 1771 [Autor/Stand] In den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren lautet der Vorwurf regelmäßig, die Verantwortlichen aufseiten des Erwerbers (Leerkäufers) hätten den Tatbestand einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht, indem sie beim FA Erstattungsanträge eingereicht hätten, die unrichtig bzw. unvollständig gewesen seien, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Exkurs: Einziehung des Wertes von Taterträgen gem. § 29a OWiG

Rz. 1130.19 [Autor/Stand] Ursprünglich hatte der Gesetzgeber im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Geldstrafe und Geldbuße und auf die Beschränkung des Tagessatzsystems auf die Geldstrafe eine Regelung über den Verfall von Vermögensvorteilen nicht in das OWiG aufgenommen[2]. Die Gewinnabschöpfungsfunktion fiel gem. § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG der Geldbuße selbst zu. Da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beispiele für Steuervergütungen

Rz. 437 [Autor/Stand] Als Beispiele für Steuervergütungen nach § 370 Abs. 4 Satz 2 AO seien genannt: Vorsteuerabzug und -erstattungen bei der Umsatzsteuer (§§ 15, 16 Abs. 2 UStG, §§ 59 ff. UStDV; § 4a UStG); Vergütung überbezahlter Vorsteuer nach § 18 UStG [2]; das Kindergeld nach § 31 Satz 3 EStG [3]; die im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht vorgesehenen Zoll- und Steuervergütungen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / K. Konkurrenzen

Schrifttum: Arzt, Die fortgesetzte Handlung geht – die Probleme bleiben, JZ 1994, 1000; Geppert, Zur straf- und verfahrensrechtlichen Bewältigung von Serienstraftaten nach Wegfall der "fortgesetzten Handlung", NStZ 1996, 57, 118; Grommes, Eine verhängnisvolle Affäre – Zum manchmal schwierigen Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung –, NZWiSt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zeitliche Geltung

Schrifttum: Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998, 161; Kunert, Zur R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Rechtsfolgen der Einziehung

Rz. 1131.23 [Autor/Stand] Die rechtliche Wirkung der Einziehung ist seit dem 1.7.2017 für die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 f. StGB) sowie für die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB) einheitlich in § 75 StGB geregelt. Aus § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung

Rz. 1132 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 74d StGB, die die Einziehung von Schriften und deren Unbrauchbarmachung regelt, hat im Steuerstrafrecht keine praktische Bedeutung. Auf eine Erörterung kann daher hier verzichtet werden. Rz. 1133– 1134 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeitliche Anwendbarkeit des § 370 Abs. 3 AO

Rz. 1093.1 [Autor/Stand] § 370 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.12.2007[2] geändert. Bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO wurde das Merkmal "aus grobem Eigennutz" gestrichen. § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO wurde neu eingefügt und § 370a AO a.F. volls...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74–75 StGB, § 375 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Julius, Einziehung, Verfall und Art. 14 GG, ZStW 109 (1997), 58; Minoggio, Das Schweigerecht der juristischen Person als Nebenbeteiligte im Strafverfahren, wistra 2003, 121. Zu den Besonderheiten der Einziehung im Steuerstrafrecht vgl. die eing. Darstellung § 375 Rz. 32 ff. sowie die Schrifttumsnachweise hierzu § 375 vor Rz. 1.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versicherungsbeding...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG)

Rz. 1199.1 [Autor/Stand] Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich (vgl. § 10 OWiG) die in einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG ausgewiesene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig zahlt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet werden. § 26b UStG Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (1) Ordnungswidrig handelt, wer die i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1122 [Autor/Stand] Die Umsatz- oder Verbrauchsteuerverkürzung als Mitglied einer Bande wurde zum 1.1.2008 in § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO als neues Regelbeispiel eingeführt und ersetzt damit den entsprechenden Verbrechenstatbestand des zu diesem Zeitpunkt aufgehobenen § 370a AO a.F. Ziel der Vorschrift ist es vornehmlich, Umsatzsteuerkarusselle und organisierte Verbrauchsteuerv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Berichtigungserklärung nach § 153 AO

Rz. 1718 [Autor/Stand] Werden die Bedingungen des § 153 AO eingehalten, so liegt keine Selbstanzeige, sondern eine bloße steuerliche Korrekturerklärung nach § 153 AO vor. Dies hat – wenn die FinB die Wertung als Berichtigungserklärung nach § 153 AO teilt – folgende Vorteile: Es wird – mangels Vorliegen einer Steuerhinterziehung – kein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es entst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres dazu s. Rz. 1277 ff.). Verstöße gegen Mindestar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 105 [Autor/Stand] Täter ist derjenige, der die Tat selbst begeht (s. Rz. 96). Bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das derjenige, der die Tathandlung vornimmt und deshalb (jedenfalls in aller Regel) das Geschehen zum Erfolg beherrscht. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn der Täter zwar falsche Angaben macht, der FinB aber entweder die für eine korrekte Besteuerung notwendigen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bedeutung der Maßregeln

Rz. 1128.12 [Autor/Stand] Die Maßregeln der Besserung und Sicherung finden ihre Rechtfertigung zum einen in dem Bedürfnis der staatlichen Gemeinschaft nach Sicherung vor einem gefährlichen Täter, zum anderen in der Möglichkeit über die Strafe hinaus auf den Täter resozialisierend einzuwirken. Dort, wo die Strafe nicht ausreicht, den Täter zu bessern oder die Gesellschaft vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Die Steuerverkürzung im Einzelnen

Rz. 398 [Autor/Stand] Der Eintritt der Steuerverkürzung bei § 370 AO hängt davon ab, wie der Gesetzgeber im Einzelfall die Erhebung der Steuer ausgestaltet hat. Die Voraussetzungen einer Steuerverkürzung können daher je nach Steuerart verschieden sein. Die Steuerverkürzung setzt aber notwendig das Bestehen eines Steueranspruchs voraus[2]. Der Stpfl. muss also nach § 38 AO ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafzumessung

Rz. 1571 [Autor/Stand] Der (strafzumessungsrelevante) Umfang des Steuerschadens bei einer Beitreibungshinterziehung kann nicht mit dem Nennwert der Steuerforderung gleichgesetzt werden, sondern ist unter Bewertung des pfändbaren Vermögens zum Zeitpunkt der Vorteilsbewilligung bzw. des Belassens zu ermitteln[2]. Will der Täter nur die Vollstreckung hinauszögern, so liegt ledi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Die Entscheidung des EuGH

Rz. 1411 [Autor/Stand] Von erheblicher Bedeutung für Karussellfälle und EU-grenzüberschreitende Hinterziehungsketten ist die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Italmoda[2]. Zwar hat der EuGH darin nach seiner Diktion lediglich das bestätigt, was sich ohnehin schon aus der bis dahin ergangen "Missbrauchsrechtsprechung" ergab. Nach ganz überwiegender Auffassung hat die E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Diskussion

Rz. 1750 [Autor/Stand] Seit etlichen Jahren wird darüber diskutiert, ob und ggf. wann die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften eine steuerstrafrechtliche Verantwortung der an diesen Geschäften beteiligten Personen auslösen kann. Konkret geht es dabei meist um die Frage, ob sich die aufseiten des Erwerbers einer Aktie im Wege eines Cum-Ex-Trades agierenden Personen wegen Steuerhi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Ausmaß der Verkürzung

Rz. 1126.3 [Autor/Stand] Umgekehrt bleibt allerdings fraglich, ob es gerechtfertigt ist, jede bandenmäßige Umsatz- oder Verbrauchsteuerverkürzung – also auch Fälle mit äußerst geringen Hinterziehungsbeträgen – als besonders schweren Fall einzustufen. De lege lata ist dies der Fall. Nach dem Gesetzeswortlaut erfüllt allein die bandenmäßige Hinterziehung von Umsatz- und Verbrau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1088 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 370 Abs. 3 AO zum 1.1.1977 wurden zum ersten Mal besonders schwere Fälle unter eine erhöhte Strafandrohung gestellt. Dies entspricht den Strafschärfungsmöglichkeiten beim Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB) und beim Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 2 StGB). Der erhöhte Strafrahmen sieht ausschließlich Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung und Postpendenz

Schrifttum Küper, Probleme der Hehlerei bei ungewisser Vortatbeteiligung, 1989; Maaßen, Wahlfeststellung im Steuerstrafrecht, FR 1955, 108; Ritter, Die Wahlfeststellung im Steuerstrafverfahren, ZfZ 1954, 135. Rz. 920 [Autor/Stand] Ergibt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel (§ 244 Abs. 2 StPO), dass zwar nicht der Nachweis einer bestimmten Tat erbracht wer...mehr