Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen

Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der zuständigen FinB eingereicht wird[2]. Es muss si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Falsche oder unvollständige Erklärungen gegenüber Behörden

Rz. 211 [Autor/Stand] Die Tathandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht darin, dass der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den FinB oder anderen Behörden macht. Dazu gehört etwa die falsche Behauptung, Computerteile würden exportiert (s. Rz. 110), die unvollständige Angabe von Umsätzen (s. Rz. 81), das Geltendmachen ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 AO als Gefährdungsdelikt

Rz. 57 [Autor/Stand] Trotz der Notwendigkeit, dass ein Erfolg in Form einer Steuerverkürzung oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils eintreten muss, damit vollendetes Unrecht vorliegt, ist § 370 AO nicht (immer) als Verletzungsdelikt zu begreifen[2] (s. dazu näher Rz. 392 ff., 506). Durch § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ist zwingend vorgegeben, dass es jedenfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung i.S.v. § 46a StGB

Rz. 1059 [Autor/Stand] § 46a StGB eröffnet die Möglichkeit, in Fällen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" (Nr. 1) oder der "Schadenswiedergutmachung" (Nr. 2) die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern oder – sofern keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe von 360 Tagessätzen verwirkt ist – von Strafe abzusehen. Hierfür ist erforderlich, dass der Täter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ll) Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen (§ 46 Abs. 3 StGB)

Rz. 1067 [Autor/Stand] § 46 Abs. 3 StGB normiert das Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen, das über § 369 Abs. 2 AO auch für das Steuerstrafrecht gilt. Dieses Verbot bedeutet, dass die Merkmale des gesetzlichen Tatbestands, die schon bei der Bestimmung des gesetzlichen Strafrahmens als maßgeblich verwertet wurden, nicht nochmals bei der Strafzumessung ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 447 [Autor/Stand] Das Gleiche wie für den Vorsteuerabzug (s. Rz. 446) gilt für das Vorliegen der Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG als Voraussetzung der Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (s. Rz. 233 und 404). Das folgt aus der ausdrücklichen Regelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach keine Anrechnung erfolgt, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Nichterfüllung der Gestellungspflicht und unrichtige Zollanmeldung

Rz. 327 [Autor/Stand] Diskutiert wurde früher, ob auch die Hinterleute eines Schmuggels gestellungspflichtig sind, die eigenhändig keine Waren in das Zollgebiet der EU verbringen und am eigentlichen Transportvorgang als Fahrer oder Beifahrer nicht beteiligt sind[2]. Durch EuGH[3] und BGH[4] wurde klargestellt, dass Verbringer i.S.d. Art. 38, 40 ZK und damit Täter einer Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Sonderdelikt?

Rz. 90 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO folgt für diese Tatalternative keine Nr. 2 und 3 entsprechende Beschränkung des Täterkreises auf besondere Pflichtenträger. Jeder, der falsche oder unvollständige Angaben macht, kann vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut den Tatbestand verwirklichen. Allerdings könnte der systematische Zusammenhang zu § 370 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 334 [Autor/Stand] Ein wichtiger Anwendungsfall des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die unterlassene Anzeige und Richtigstellung nach § 153 Abs. 1 AO. Nr. 1 betrifft die Richtigstellung unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen; Nr. 2 die Anzeige und Berichtigung, wenn eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder -stemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 271 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist strafbar, wer die FinB pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch den Tatbestandserfolg herbeiführt. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist also als Unterlassungstatbestand (s. Rz. 225) ausgestaltet. Das Merkmal der steuerlich erheblichen Tatsachen ist dabei wie in Abs. 1 Nr. 1 zu verstehen (s. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut des § 370 AO

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Bestimmung des durch § 370 AO geschützten Rechtsguts wirkt sich im Wesentlichen für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale, die Konkurrenzen und den Beginn der Verfolgungsverjährung aus. Die Frage ist nach wie vor umstritten. Weder die Begr. zum Regierungsentwurf (§ 353 RegE[2]) noch die Stellungnahme des BR[3] und der Bericht des Finanzausschusses[4]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Auswirkungen für die Rechts- und Steuerberatung

a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche Schrifttum: Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Bernsmann, Anm. zu BGH v. 4.7.2001 – 2 StR 513/00, StraFo 2001, 344; Burger/Peglau, Geldwäsche durch Entgegennahme "kontaminierten" Geldes als Verteidigerhonorar, wistra 2000, 161; Burhoff, Geldwäsche durch Strafverteidiger, ZAP 2004, 631; F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Nachtatverhalten

Rz. 1060 [Autor/Stand] Grundsätzlich kann nachträgliches Verhalten strafschärfend wirken. Allerdings nur dann, wenn neues Unrecht geschaffen wird oder eine rechtsfeindliche Einstellung zum Ausdruck kommt. So ist zwar anerkannt, dass ein sorgfältig geplantes Vorgehen zur Vermeidung von Tatspuren oder deren Beseitigung strafschärfend berücksichtigt werden kann, andererseits de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zum Verhältnis von Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1363 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass bei der Umsatzsteuer neben den Voranmeldungen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist. Aufgrund der Jahreserklärung wird die Steuer für das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum erstmals festgesetzt. In der Umsatzsteuerjahreserklärung hat der Unternehmer ebenfalls die Steuer selbst zu berechnen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwaltungsrechtliche Folgen

a) Untersagung der Gewerbeausübung Schrifttum: App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Grundfragen des § 370 AO

I. Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 GG) Schrifttum: Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Abschluss der Lebensversicherung nach dem 1.4.2009

(1) Allgemeines Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Strafbarkeit von (steuerrechtlichen) Beratern

aa) Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit Rz. 1790 [Autor/Stand] In den bekannten Cum-Ex-Verfahren sind auch die rechtlichen und steuerlichen Berater in den Fokus gerückt. Anknüpfungspunkt einer Strafbarkeit dieser Personen kann insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit der Auflage einer Leerverkaufsgestaltung (z.B. in Form eines Fonds) oder die Mitwirkung bei einer Steuererk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gemeinschaftliche Tatbegehung

aa) Allgemeines Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die andere (Werkzeug) beherrscht, a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Grundlagen

a) Steuerliche Anerkennung von ausländischen Lebensversicherungen Rz. 1663 [Autor/Stand] Steuerrechtlich ist zu prüfen, ob die jeweilige Versicherung den Kriterien des deutschen Steuerrechts genügt und ob die vereinbarten Konditionen auch "tatsächlich gelebt" wurden. Rz. 1664 [Autor/Stand] Nicht selten bestehen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Bedenken der Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Grundlagen

1. Allgemeines Rz. 80 [Autor/Stand] Bei § 370 AO folgt die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme nach § 369 Abs. 2 AO (s. § 369 Rz. 80 f.) den allgemeinen Regeln des StGB . Täter ist nach § 25 StGB damit der unmittelbare Täter, der die Tat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB), der mittelbare Täter, der die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), und de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Zeitlicher und örtlicher Anwendungsbereich des § 370 AO

I. Zeitliche Geltung Schrifttum: Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

a) Tatbegehung "durch einen anderen" Rz. 110 [Autor/Stand] Sind die steuerlich erheblichen Erklärungen einer Person nicht nach den gerade genannten Grundsätzen (s. Rz. 105 ff.) als eigene Erklärung zuzurechnen, kommt eine Zurechnung fremder Erklärungen infrage, wenn die Tat durch einen anderen begangen wird[2]. Die fremde Erklärung wird dann nach § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB wie e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtslage

a) Ausgangsproblem: doppelte Erstattung nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer aa) Grundstruktur Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Teilnahme

1. Allgemeines Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. § 370 Abs. 1 AO als Sonderdelikt

1. § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO als Sonderdelikt Rz. 87 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die unterschiedlichen Tatbestandsalternativen des § 370 AO sind die allgemeinen Regeln (s. Rz. 80 ff.) zu ergänzen. Denn bei den Unterlassungsvarianten (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO ) kann nur derjenige täterschaftlich verantwortlich sein, der durch pflichtwidriges Verschweigen steuerlich erheblic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIII. Einstweilen frei

Rz. 1511– 1514 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Kriterien zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

1. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO a) Allgemeines Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Ausgangsproblem: doppelte Erstattung nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer

aa) Grundstruktur Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverkäufer ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer der Aktie. Er selbst deckt sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Idealkonkurrenz und Realkonkurrenz (§§ 52, 53 StGB)

1. Allgemeines Rz. 900 [Autor/Stand] Idealkonkurrenz (Tateinheit) liegt vor, wenn dieselbe Handlung dasselbe Gesetz mehrfach oder mehrere Gesetze verletzt (zur Unterscheidung zur einmaligen Gesetzesverletzung s. Rz. 862, 871 ff.); bei Verletzung verschiedener Strafgesetze liegt ungleichartige Idealkonkurrenz, bei mehrfacher Verletzung desselben Strafgesetzes gleichartige Idea...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Unmittelbare Täterschaft nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Erklärungsherrschaft

aa) Grundsatz Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / M. Ausgewählte Einzelfragen

I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem SchwarzArbG

aa) Bußgeldtatbestände (§ 8 SchwarzArbG) Rz. 1273 [Autor/Stand] Eine Vielzahl von Verstößen ist nach § 8 SchwarzArbG als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, die mit Geldbuße geahndet werden können[2]. Inzwischen wurden die Bußgeldnormen in § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–c SchwarzArbG gestrichen, da sie in der Praxis nahezu bedeutungslos waren. Sie setzten eine vorsätzliche Begehung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abschluss der Lebensversicherung zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009

(1) Steuerliche Voraussetzungen Rz. 1673 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009[2] geschlossen wurden, gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG [3] Folgendes: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört "der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Fallgruppen der mittelbaren Täterschaft

aa) Nicht tatbestandsmäßig handelndes Werkzeug Rz. 111 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt nicht tatbestandsmäßig, was der Hintermann vorsätzlich ausnutzt. Denkbar ist das bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nur, wenn derjenige, der die eigene Erklärung abgibt, nicht vorsätzlich handelt, insb. nicht weiß, dass die von ihm gemachten Angaben falsch sind. Beis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

aa) Allgemeine Voraussetzungen innergemeinschaftlicher Lieferungen Rz. 1404 [Autor/Stand] Neben der Frage des Vorsteuerabzugs der in ein Umsatzsteuerkarussell eingebundenen Unternehmer stellt sich für die Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen in das EU-Ausland erbringen und sich auf die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen berufen, die Frage nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) EuGH-Urteil vom 18.12.2014 – C-131/13 – Italmoda

aa) Die Entscheidung des EuGH Rz. 1411 [Autor/Stand] Von erheblicher Bedeutung für Karussellfälle und EU-grenzüberschreitende Hinterziehungsketten ist die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Italmoda[2]. Zwar hat der EuGH darin nach seiner Diktion lediglich das bestätigt, was sich ohnehin schon aus der bis dahin ergangen "Missbrauchsrechtsprechung" ergab. Nach ganz überw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerstrafrechtliche Würdigung

a) Allgemeines Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Insbesondere: Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft

aa) Herrschaft über das Verhalten Untergebener Rz. 112 [Autor/Stand] Besonders umstritten ist die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft bei Taten, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate begangen werden (mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft). Die Rspr. hat diese Rechtsfigur zunächst zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des nationalen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erlebensfall

(1) Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer Rz. 1702 [Autor/Stand] Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Erfassung von Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstigen Übertragungen ist zwischen dem Erlebensfall und dem Todesfall zu unterscheiden[2] (allgemein zur Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer s. Rz. 1515). Rz. 1703 [Autor/Stand] Die Versicherungsleis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Erscheinungsformen

aa) Schmuggel über die grüne Grenze Rz. 1533 [Autor/Stand] Es gibt vielfältige Erscheinungsformen der Einfuhrabgabenhinterziehung[2]. Sie lassen sich aber grob wie folgt kategorisieren[3]: Rz. 1533.1 [Autor/Stand] Beim Schmuggel über die grüne Grenze verbringt der Täter Waren unter Umgehung der Zollstelle über die Grenze und entzieht sich seiner Gestellungspflicht (s. auch Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Mittäterschaft, § 25 Abs. 2 StGB

a) Gemeinschaftliche Tatbegehung aa) Allgemeines Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafrechtliche Relevanz

a) Ansichten Literatur und Rechtsprechung Rz. 1768 [Autor/Stand] In der Literatur war umstritten, ob den an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Akteuren überhaupt grds. ein Strafvorwurf gemacht werden kann. Nach Auffassung von Krumm/Seer [2] ist eine strafrechtliche Relevanz aufgrund des Ultima-ratio-Charakters des Strafrechts grds. abzulehnen. Vonseiten der Finanz- und Ermittlungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Straf- und Bußgeldtatbestände im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres d...mehr