Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 49 Abs 1 Nr 2 EStG)

2.4.2.1 Überblick Tz. 32 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 2 EStG unterscheidet sieben Arten von gew Eink. Grds müssen dabei gew Eink iSd §§ 15–17 EStG verwirklicht sein. Die Eink müssen durch eine inl gew Tätigkeit iSd § 15 EStG begründet werden, auf eine frühere inl gew Tätigkeit zurückzuführen sein (s § 16 EStG) oder es muss sich um einen Gewinn aus der Veräußerung ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Besteuerung des Nacherben

aa) Anwartschaftsrecht des Nacherben Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb löst keine Steuer aus. Veräußert der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht entgeltlich, muss er aber das Entgelt versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG). Erwerber kann auch der Vorerbe sein.[159] Die Steuer entsteht mit der Übertragung der Anwartschaft (§...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Erwerbe von Todes wegen

Rz. 37 Die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen ergeben sich aus § 3 ErbStG, der insoweit eine abschließende Aufzählung enthält. a) Erwerb durch Erbanfall aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge Rz. 38 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäbe...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Besondere Arten von Schenkungen

aa) Mittelbare Schenkung Rz. 85 Bei mittelbaren Zuwendungen handelt es sich um eine von der Zivilrechtsprechung entwickelte und vom BFH übernommene Rechtsfigur, die dem Umstand Rechnung trägt, dass bei einer Schenkung der Gegenstand der entreichernden Vermögenshingabe nicht zwingend mit dem Zuwendungsgegenstand übereinstimmen muss und der Zuwendungsgegenstand letztendlich dur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / h) Abfindung für aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Erwerbe

Rz. 115 Schließlich gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG auch das als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für aufschiebend bedingt, betagt oder befristet erworbene Ansprüche aus einem Rechtsgeschäft unter Lebenden vor dem Eintritt der Bedingung oder des Ereignisses gewährt wird. Die Abfindung ist allerdings nur steuerbar, wenn der Erwerb aufgrund des abgefundenen Anspr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Besteuerung des Vorerben

Rz. 127 Der Vorerbe wird gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG als Erbe besteuert. Die erbrechtlichen Beschränkungen, die ihn treffen, werden dabei nicht berücksichtigt. Nach § 20 Abs. 4 ErbStG hat er die Steuer aus den Mitteln der Erbschaft zu entrichten.[158] Das versteht sich als Ergänzung zu § 2326 BGB. Hat der Vorerbe die Steuer bis zu seinem Tod nicht gezahlt, geht sie als Nachlassv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Bis 2017: Kapitalerträge aus Investmentanteilen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG aF)

Tz. 72 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Im Zuge der Regelung von Investmenterträgen durch das InvestmStG hatte auch die Regelung der Frage, inwieweit solche Einnahmen der beschr StPflicht unterliegen, einen neuen Platz gefunden. Vorher war dies (unter Anknüpfung an das frühere KAGG) nur im letzten Hs des § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG aF geregelt. Für Erträge, die ab dem 01.01.2004...mehr

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Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 68 Vor Eintritt des Nacherbfalls steht dem Nacherben ein sog. Nacherbenanwartschaftsrecht zu. Dieses ist – soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – übertragbar bzw. veräußerbar. Die entgeltliche Übertragung bzw. Veräußerung des Nacherbenanwartschaftsrechts steht wirtschaftlich einer Realisierung des eigentlichen Erbanspruchs grundsätzlich gleich. Vor diesem Hi...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Begriffsbestimmungen

Rz. 362 Der II. Abschnitt enthält wesentliche Begriffsbestimmungen.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Vermächtnisgleicher Erwerb

Rz. 61 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG gelten alle Erwerbe, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des BGB Anwendung finden, als Erwerbe von Todes wegen. Hierzu zählen insbesondere auch gesetzliche Vermächtnisse wie der sog. Voraus und[77] der Dreißigste.[78]mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 675 Oftmals sind die für eine Realteilung in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. In diesen Fällen werden zum Ausgleich der Wertdifferenzen Zahlungen zwischen den Miterben vereinbart, die diese aus ihrem jeweiligen Eigenvermögen leisten. Insoweit handelt es sich um Entgelte, die die Erben für das bezahlen, was ihnen bei der Teilung über die ihnen jewei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der beschr StPflicht unterliegen nur solche Eink aus einer L + F (§ 13 EStG), die im Inl betrieben wird. Dies setzt voraus, dass die bewirtschafteten Ländereien im Inl belegen sind. Hofgebäude und Inventar können im Ausl liegen und die Leitung vom Ausl aus erfolgen (s Urt des BFH v 17.12.1997, DB 1998, 857). Es kann sich auch um gepachtete F...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Entsprechende Einkünfte gem. § 21 EStG, welche im Zusammenhang mit einer sich in Deutschland befindlichen Immobilie erwirtschaftet werden, besteuert der deutsche Fiskus dabei nach §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG im Rahme...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / h) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 70 Die Erbschaftsteuer entsteht bei den Erwerben von Todes wegen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Für diejenigen Fälle, in denen die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen; vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 1a–1j ErbStG (insbesonder...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Nacherbfolge in anderen Fällen

Rz. 134 Tritt die Nacherbfolge durch ein anderes Ereignis ein, z.B. aufgrund einer Wiederverheiratungsklausel, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter, die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall (§ 6 Abs. 3 ErbStG). Die Erbschaftsteuer, die der Vorerbe entrichtet hat, wird angerechnet – abzüglich des Steuerbetrags, der der tatsächlichen Bereicherung des Vorerben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.7 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 7 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 2004 war § 49 Abs 1 Nr 7 EStG aF schon deswegen ohne Bedeutung, weil es den dort vorausgesetzten St-Abzug auf Eink iSd § 22 Nr 1 EStG (wiederkehrende Bezüge, Renten) nicht gab. Mit Wirkung ab VZ 2005 ist die Vorschrift durch das AltEinkG dahingehend neu gefasst worden, dass Eink iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG der beschr StPflicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.11 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 94a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ab 2009 neu eingefügte Nr 10 des § 49 EStG soll die Besteuerung bestimmter Ansprüche aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sicherstellen, soweit diese durch stfreie Beiträge erlangt wurden. Dies kann für Kö allenfalls dann Bedeutung erlangen, wenn solche Ansprüche von natürlichen Pers erworben wurden, was kaum denkb...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Steuerliche Auswirkungen

Rz. 140 Der Pflichtteilsanspruch wird von der Erbschaftsteuer nur dann erfasst, wenn er auch tatsächlich angemeldet wird. Auch ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Geschieht dies zu Lebzeiten des Erblassers gegen eine Abfindung, liegt eine Schenkung seitens des Erblassers nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG vor. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 93 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Herausgabeanspruch nach §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 69 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer auch, was ein Vertragserbe aufgrund beeinträchtigender Schenkung des Erblassers (§ 2287 BGB)[79] von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Dasselbe gilt nunmehr auch für den Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testaments sowie für den Vermächtnisnehmer, der w...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Erbvergleich

Rz. 43 Auch sog. Erbvergleiche, also Einigungen unter den (tatsächlichen oder präsumtiven) Rechtsnachfolgern können der Besteuerung zugrunde zu legen sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Erbvergleich eine Ungewissheit über die tatsächlich bestehende Erbrechtslage beseitigt wird.[56] Dient der Vergleich demgegenüber lediglich einer einvernehmlichen Abänd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.9 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 4 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8a EStG)

Tz. 91 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Abgeordnetenbezüge iSd § 22 Nr 4 EStG sind bei KSt-Subjekten bereits denknotwendig ausgeschlossen. Theoretisch möglich wäre jedoch diese Einkunftsart als Rechtsnachfolger einer natürlichen Pers aufgr einer Erbschaft (s Tz 64).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Hälftige Erhebung der Kapitalertragsteuer

Tz. 216 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für nicht-kirchliche KöR besteht ferner insbesondere bei Dividenden die Möglichkeit der nur anteiligen Erhebung bzw Erstattung der KapSt gemäß § 44a Abs 8 EStG , ggf iVm § 45b EStG (Sammelantragsverfahren). Zu Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG, s Tz 214.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Fiktion steuerpflichtiger Kapitalerträge bei nicht durchgeführter Feststellung (§ 27 Abs 8 S 9 KStG)

Tz. 305 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Soweit für Leistungen nach § 27 Abs 8 S 1 KStG oder Nennkap-Rückzahlungen eine Einlagenrückgewähr nicht gesondert festgestellt worden ist, gilt die Leistung gem § 27 Abs 8 S 9 KStG als GA, die beim AE zu (stpfl) Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 9 EStG führt (s Urt des BFH v 27.10.2020, BStBl II 2022, 524). Hierzu s Fölsing (BB 2021, 1627)...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Aufhebung einer Stiftung

Rz. 114 Wird eine Stiftung oder ein Verein aufgelöst und bei dieser Gelegenheit das Vermögen an bestimmte Empfänger verteilt, gilt auch dieser Vermögenserwerb als freigebige Zuwendung, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Die Vorschrift wurde durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 modifiziert, da der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Vergütung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags bei Ausschüttungen aus dem EK 03 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 219 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Anrechnung und Vergütung von KSt war unter Geltung des früheren KSt-Anrechnungsverfahrens nach § 51 KStG 1999 grds ausgeschlossen, wenn die mit KSt vorbelasteten Eink bei der Veranlagung nicht erfasst wurden, weil die KSt nach § 2 Nr 2 KStG bereits durch den St-Abzug abgegolten war. In Durchbrechung dieses Grundsatzes vergütete das BfF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Steuerbescheinigung der ausländischen Körperschaft (§ 27 Abs 8 S 8 KStG)

Tz. 303 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die Erteilung einer St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG durch eine ausl Kö sieht § 27 Abs 8 S 8 KStG folgendes Verfahren vor: Schritt 1: Die ausl Kö stellt gem § 27 Abs 8 S 3 KStG beim BZSt bzw beim zuständigen FA den Antrag auf gesonderte Feststellung, wonach für eine bestimmte von ihr vorgenommene Leistung das stliche Einlagekto als verwendet...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Abfindung für einen Erbverzicht

Rz. 109 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gelten als Schenkung unter Lebenden auch Abfindungen für einen Erb-, Pflichtteils- und/oder Vermächtnisverzicht i.S.v. §§ 2346, 2352 BGB. Rz. 110 Der Regelung liegt die Vorstellung zugrunde, dass durch die Abfindung ein Ausgleich für den Verzicht auf die spätere Erb- bzw. Vermächtniserwartung geleistet wird. Wirtschaftlich wird quasi der Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Abstandnahme vom Steuerabzug

Tz. 215 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 44a Abs 4 Nr 2 EStG ist bei inl jur Pers d öff Rechts ein St-Abzug von Kap-Erträgen iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 4, 6, 7, 8 bis 12 sowie S 2 EStG nicht vorzunehmen. Gleiches gilt bei Gewinnanteilen oder Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG, die von einem von der KSt befreiten KSt-Subjekt stammen. Voraussetzung für die Abstandnahme ist, dass ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Zustiftung von Todes wegen

Rz. 249 Zustiftung ist eine Zuwendung in das Grundstockvermögen einer bereits bestehenden Stiftung. Die Steuerpflicht für Zustiftungen von Todes wegen ergibt sich im Fall der Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Zeitpunkt der Steuerentstehung ist der Todestag des Erblassers, vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 250 Beruht die Zustiftung auf einer ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / a) Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Gemäß Schweizer Steuerrecht gelten natürliche Personen von Gesetzes wegen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie (a) ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, (b) sich mindestens 30 Tage in der Schweiz aufhalten und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder (c) keine Erwerbstätigkeit ausüben, sich aber mindestens 90 Tage...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Vollziehung einer Auflage, Erfüllung einer Bedingung

Rz. 105 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch, was infolge der Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage (§ 525 BGB) oder infolge der Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt.[133] Rz. 106 Die R...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Privatvermögen

Rz. 678 Werden bei der Realteilung zum Ausgleich von Wertunterschieden Abfindungszahlungen geleistet, kann dies zur Verwirklichung einkommensteuerrechtlich relevanter Tatbestände führen. Infrage kommen insoweit insbesondere § 17 EStG (Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft), § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) oder § 21 UmwStG (Veräußerung einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Überblick

Tz. 32 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 2 EStG unterscheidet sieben Arten von gew Eink. Grds müssen dabei gew Eink iSd §§ 15–17 EStG verwirklicht sein. Die Eink müssen durch eine inl gew Tätigkeit iSd § 15 EStG begründet werden, auf eine frühere inl gew Tätigkeit zurückzuführen sein (s § 16 EStG) oder es muss sich um einen Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Andere Zuwendungsarten

Rz. 124 Abgesehen von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden regelt das Erbschaftsteuergesetz auch so genannte Zweckzuwendungen, also Vermögensübergänge, die unter einer Auflage oder Bedingung (= rechtliche Verpflichtung) stehen, das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 ErbS...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Anwartschaftsrecht des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb löst keine Steuer aus. Veräußert der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht entgeltlich, muss er aber das Entgelt versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG). Erwerber kann auch der Vorerbe sein.[159] Die Steuer entsteht mit der Übertragung der Anwartschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 1i) ErbStG). Rz. 129 St...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / i) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 116 Für den Zeitpunkt der Steuerentstehung kommt es bei der Schenkung unter Lebenden auf den Vollzug, also die Ausführung der Schenkung an. Ausgeführt ist eine Schenkung regelmäßig dann, wenn der Beschenkte das erhalten hat, was ihm nach dem Willen des Schenkers verschafft werden sollte und er hierüber frei verfügen kann.[143] Maßgebend hierfür ist nicht der Übergang des...mehr

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ZErb 12/2023, Wachstumschancengesetz - Fast so wie das Hemd der Kaiserin: Auf Wunsch verlängert

Im ErbStG sind noch in 2023 Änderungen vorgesehen durch das geplante Wachstumschancengesetz. Schwerpunkt war zunächst die Umsetzung der Folgen des MoPeG, also des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (v. 17.8.2021, BGBl I 2021, 3421). Hier sollte insbesondere durch die Einführung des neuen § 2a ErbStG sichergestellt sein, dass die Personengesellschaft ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Verträge zugunsten Dritter

Rz. 121 Vermögensvorteile, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben werden, gelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen (vgl. Rdn 62 f.). Wesentliche Anwendungsfälle der Vorschrift sind Auflaufleistungen aus Lebensversicherungen. Hat allerdings der Erwerber die Prämien der Versicherung s...mehr

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Brexit / 2.1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

Einige der Regelungen betreffen ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Dabei kann es sich um Arbeitnehmer handeln, die von Deutschland aus in das Vereinigte Königreich entsendet werden und ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Es kann sich aber auch um Arbeitnehmer ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Freistellungsbescheid

Rz. 191 Endgültig entschieden wird über die Steuerfreiheit als Folge der Gemeinnützigkeit erst im Veranlagungsverfahren für die jeweilige Steuer und den jeweiligen Steuerabschnitt (Freistellungsbescheid).[310] Die erstmalige Überprüfung der Gemeinnützigkeit ist erst nach Aufnahme der tatsächlichen Geschäftsführung möglich. Hier gelten die gleichen allgemeinen Regeln wie für ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland unterliegen Dividenden der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grundsätzlich einen Satz von 15 % des Bruttobetrags der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Beförderungsleistungen im Rahmen einer Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Tz. 42 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Besteuerungstatbestand wurde durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) eingefügt. Er betrifft Unternehmen, die iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens tätig werden und die Eink aus Beförderungen oder Beförderungsleistungen nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erzielen, vorausgesetzt, dass ein Un...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Vermeidung der Beendigung einer Betriebsaufspaltung und der Entnahme von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 727 Wenn durch den Erbfall die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen endet oder ein in den Nachlass gefallener Personengesellschaftsanteil auf andere Personen übergeht als das Teil oder die Teile des Sonderbetriebsvermögens des Erblassers, kommt es zwingend zu Betriebsaufgabe- bzw. Entnahmetatbeständen und somit zu einer Steuerpflicht. Rz. 728 Z...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 135 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.2 Vergütungen aus Genussrechten (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst bb EStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hierzu zählen Vergütungen aus Genussrechten, die entweder nur eine Beteiligung am Gewinn oder nur am Liquidationserlös gewähren und daher nicht zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG führen (näher s Watrin/Lühn, IWB F 3 Gr 4, 491ff [2006]). Zwar ist für diese Art der Kap-Erträge ein Inl-Bezug nach dem Wortlaut des Ges nicht erforderlich (näher Jah...mehr