Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2 Prüfdienste der Finanzämter

Die Finanzbehörden sichern den Steueranspruch durch die verschiedensten Prüfarten bzw. -dienste. Der reguläre Prüfdienst ist die Betriebsprüfung. Sie prüft in einem bestimmten Turnus. Alle anderen Prüfdienste zählen zu den Sonderprüfungen. Sie werden in der Regel nur dann tätig, wenn ein konkreter Bedarf besteht. Eine Ausnahme wiederum ist hier die Lohnsteuerprüfung. Sie übe...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4.1 Was gehört zu einer förmlichen Schlussbesprechung?

Auch im Rahmen einer Umsatzsteuerprüfung kann es eine förmliche Schlussbesprechung geben. Für eine förmliche Schlussbesprechung im Sinn der Betriebsprüfungsordnung (BpO) müssen seitens des Finanzamts folgende Personen teilnehmen: der Prüfer, der Sachgebietsleiter des Prüfers, der Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle im Innendienst. Wünscht der Unternehmer keine Schlussbespre...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1 Grundsätze zum Datenzugriff

Die Vorschrift des § 147 Abs. 6 AO räumt der Finanzbehörde das Recht ein, Ihre elektronische Buchführung (inkl. aller relevanten Unterlagen und Belege) durch Datenzugriff zu prüfen. Diese Prüfungsmethode löst die herkömmlichen Prüfungen ab. Dabei ist zu beachten, dass das Recht auf Datenzugriff der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zusteht. 14.1.1 Umfang...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.1 Umsatzsteuernachschau – ohne Vorwarnung möglich

Aufgrund des § 27b UStG können mit der Umsatzsteuer betraute Amtsträger (in der Regel Umsatzsteuerprüfer) bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung eine sog. Umsatzsteuernachschau durchführen. Die Umsatzsteuernachschau kann zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer vorgenommen werden. Sie erfolgt ohne vor...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.3 Vereinbarung von Rahmenbedingungen der Mitwirkung des Steuerpflichtigen (§ 199 AO)

Nach dem neuen Satz 2 des § 199 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde mit dem Steuerpflichtigen vereinbaren, in regelmäßigen Abständen Gespräche über die im Rahmen der Außenprüfung festgestellten Sachverhalte und deren mögliche steuerliche Auswirkungen zu führen. Nach dem neuen Satz 3 in § 199 Abs. 2 AO können im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen Rahmenbedingungen für dessen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.3 Kassennachschau – Überprüfung ohne vorherige Ankündigung möglich

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurden weitere Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen in Gesetzes-Form gefasst. Geändert wurden § 146 Abs. 1, § 147 Abs. 6 und § 379 Abs. 1 Satz 1 AO sowie neu eingefügt die §§ 146a und 146b AO sowie die Kassensicherungsverordnung, Stand 30...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.5 Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO)

Mit der neu in die AO aufgenommenen Regelung des § 180 Abs. 1a AO können im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festgestellt werden. Teilabschlussbescheide entwickeln nach § 182 AO Bindungswirkung für den Steuer- oder Feststellungsbescheid, für den die im Teilabschluss...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.1 Die verbindliche Zusage bindet die Finanzverwaltung rechtlich

Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage Die Betriebsprüfung muss stattgefunden haben. Der Sachverhalt muss auch geprüft worden sein. Der Sachverhalt muss im Prüfungsbericht dargestellt sein. Ein Antrag auf verbindliche Zusage muss gestellt werden. Die Kenntnis und Sicherheit des geprüften Sachverhalts müssen in seiner steuerlichen Würdigung für die geschäftliche Maßnahme vo...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8.2 Ihre Pflichten als Geprüfter

Auch Sie als Geprüfter haben eine ganze Reihe von Pflichten, denen Sie zum Zweck der Prüfungsdurchführung nachkommen müssen: Sie müssen die Prüfung dulden und die hierfür notwendigen Unterlagen dem Prüfer zur Verfügung stellen. Die Unterlagen umfassen insbesondere die Belege, die Buchhaltungsunterlagen (Sachkonten, Personenkonten, Summen-Saldenlisten), die Abschlussunterlagen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1 Überblick: Gesetzliche Rechtsänderungen ab 1.1.2023 und 1.1.2025

Wesentlicher Bestandteil der ab 1.1.2023 bzw. ab 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Neuerungen ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen. Dies betrifft zum einen für nicht kooperative Steuerpflichtige erweiterte Mitwirkungspflichten, zum anderen aber auch ein verändertes Verhalten der Finanzverwaltung durch zeitnähere Bekanntgabe von Prüfung...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.3 Prüfungsgrundsätze: Was die Betriebsprüferordnung vorschreibt

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) schreibt vor, dass die Außenprüfung auf das Wesentliche abzustellen ist. Der Prüfer sollte ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränken. In der Regel hat sie sich auf solche Sachverhalte zu erstrecken, die endgültige Steuerausfälle, Steuererstattungen oder -vergütungen beinhalten. Gewinnverlagerungen sollten danach nur aufgegriffen werden, ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.2 Lohnsteuernachschau – ohne Vorankündigung möglich

Auch im Bereich der Lohnsteuer kann es zu einer Nachschau kommen. Die Nachschau im Bereich der Lohnsteuer dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Geprüft werden können alle, die als lohnsteuerlicher Arbeitgeber gelten. Der Gesetzgeber spricht von gewerblich oder beruflich Tätigen. Praxis-Tipp Durchführung einer Nachschau Die Vo...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.3 Datenzugriff

Die Finanzbehörde hat gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die elektronisch erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen. Grundsätzlich steht das Recht auf Datenzugriff jedoch nur im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Nachschau zu (gesetzliche Regelung). Als aufbewahrungspflichtige Unterlagen gelten insbesondere die Finanzbuchhaltung, die Anla...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9 Wie können Sie steuerliche Tatbestände für die Zukunft absichern?

Im Steuerrecht können Sachverhalte auch für die Zukunft in ihrer steuerlichen Würdigung abgesichert werden. Hierbei gibt es 2 Möglichkeiten. 9.1 Die verbindliche Zusage bindet die Finanzverwaltung rechtlich Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage Die Betriebsprüfung muss stattgefunden haben. Der Sachverhalt muss auch geprüft worden sein. Der Sachverhalt muss im Prüfungsberi...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.6 Rechtssicherheit durch Anrufungsauskunft

Damit Sie Ihren lohnsteuerlichen Pflichten in vollem Umfang nachkommen können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich durch eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt Rechtssicherheit zu verschaffen. Übersicht: Möglichkeiten der steuerlichen Absicherung im Lohnsteuerbereich Abb. 2: Absicherung lohnsteuerlicher Sachverhaltemehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5 Prüfungsschwerpunkte

5.1 Bei Mittel- und Großbetrieben werden Schwerpunkte festgelegt In der Regel bildet der Prüfer in Mittel- und Großbetrieben Prüfungsschwerpunkte. Diese Schwerpunkte werden bei der Prüfungsvorbereitung festgelegt. Prüfungsschwerpunkte können beispielsweise sein, sofern diese Sachverhalte bei Ihnen anzutreffen sind: Sachverhalte und Daten, die vom Branchendurchschnitt abweichen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.2 11.2 Umfang einer Umsatzsteuerprüfung

Bei einer Erstprüfung wird in der Regel Folgendes geprüft: Wurden die Umsätze richtig angemeldet? Wurden die Vorsteuerbeträge in korrekter Höhe geltend gemacht? Gewisse Verfahrensabläufe werden durch den Prüfer nachgeschaut und ggf. erläutert. Eventuell vorhandene Unklarheiten werden beseitigt. Möglicherweise auftretende Fragen können beantwortet werden. 11.2.1 11.2.1.Diese Zeiträ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4.2 Vorbereitung auf die Schlussbesprechung

Wo soll die Besprechung stattfinden? Im Finanzamt hat der Prüfer einen "Heimvorteil". Im Betrieb oder beim Steuerberater liegt der "Heimvorteil" beim Unternehmer. Die Besprechungspunkte sollten mit dem Steuerberater kritisch und konsequent durchgesprochen werden. Welche Feststellungen sind rechtlich einwandfrei und müssen akzeptiert werden? Welche Feststellungen wurden vom Prüfer...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13 Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Kassennachschau

13.1 Umsatzsteuernachschau – ohne Vorwarnung möglich Aufgrund des § 27b UStG können mit der Umsatzsteuer betraute Amtsträger (in der Regel Umsatzsteuerprüfer) bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung eine sog. Umsatzsteuernachschau durchführen. Die Umsatzsteuernachschau kann zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der U...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4 Die Prüfungsanordnung

Zu den für nach dem 31.12.2024 entstehenden Steuern und Steuervergütungen geltenden Neuerungen bei der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung siehe vorstehend unter 1.2. 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.4 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Verzögerungsgeld (§ 200a AO)

Durch die Neuregelungen im neu geschaffenen § 200a AO wird ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen im Rahmen von Außenprüfungen eingeführt. Die Regelung gilt nur für Steuerpflichtige, die ihren Mitwirkungspflichten nach § 200 AO nicht oder nicht hinreichend nachkommen. Vor Erlass eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens soll daher in der Regel bereits ein Mitwirkungsverlan...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.6 Teilprüfungsbericht (§ 202 Abs. 3 AO)

Nach der Neuregelung in § 202 Abs. 1 Satz 4 AO ist im Prüfungsbericht auf bereits ergangene Teilabschlussbescheide hinzuweisen. Einer inhaltlichen Wiederholung des Teilabschlussbescheids im Prüfungsbericht bedarf es jedoch nicht. Nach § 202 Abs. 3 AO hat vor dem Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO ein schriftlicher oder elektronischer Teilprüfungsberich...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.3 Digitale Lohn-Schnittstelle (DLS)

Die Daten des Lohnabrechnungsprogramms müssen ab dem 1.1.2018 mittels Digitaler Lohn-Schnittstelle exportiert werden. Dieses Verfahren stellt eine standardisierte und genau definierte Schnittstelle für die aus dem Lohnkonto zu exportierenden Daten dar. Die jeweils aktuelle Version der DLS sowie weiterer Informationen hierzu können auf der Website des Bundeszentralamt für Ste...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.1 Was führt zu einer Umsatzsteuerprüfung?

Eine Umsatzsteuerprüfung wird nie "zufällig" angeordnet. Einer Prüfung liegen immer gewisse Merkmale und Gegebenheiten zugrunde. Fallen die Daten bei diesen Kriterien aus dem üblichen betrieblichen Rahmen, kann das zu einer Umsatzsteuerprüfung führen: Vorsteuerabzug Vorsteueraufteilung Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG Neugründungen von Unternehmen Inanspruchnahme von Steuerb...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.2 9.2 Auch die verbindliche Auskunft bindet die Finanzverwaltung

Eine verbindliche Auskunft wird für Sachverhalte erteilt, die nicht durch eine Prüfung überprüft bzw. in einem Prüfungsbericht dargestellt wurden. Der Antrag auf verbindliche Auskunft muss folgende Merkmale beinhalten: Die genaue Bezeichnung des Antragstellers. Eine Darlegung des steuerlichen Interesses. Der Sachverhalt darf nicht Gegenstand einer Prüfung gewesen sein und somit...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.4 Steuerliche Folgen aus einer Lohnsteuerprüfung

Führt eine Lohnsteueraußenprüfung zu Mehrsteuern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Finanzamt die Nachzahlung erhebt: Steuerrückforderung vom Arbeitnehmer direkt; das Finanzamt erhebt im Rahmen des "normalen" Veranlagungsverfahrens die Steuer von Ihrem Arbeitnehmer. Lohnsteuerhaftung durch den Arbeitgeber und Steuerrückforderung von ihm; das Finanzamt erlässt gegen d...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.2.2 Wichtige Prüfungsfelder bei innergemeinschaftlichen Tatbeständen

Die innergemeinschaftlichen Tatbestände und Probleme nehmen immer mehr Raum in der Umsatzsteuerprüfung ein. Dabei gilt das Augenmerk des Prüfers folgenden Sachverhalten: Innergemeinschaftliche Lieferungen Innergemeinschaftliche Erwerbe Innergemeinschaftliche Lohnveredelungen Innergemeinschaftliche Versendungsumsätze im Rahmen des § 3c UStG Innergemeinschaftliche Beförderungsleist...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.10 Verlagerung der elektronischen Buchführung und Datenzugriff (§ 146 AO)

Die Änderungen des § 146 Abs. 2a und 2b AO erweitern die Möglichkeit zur Verlagerung der Buchführung. Elektronische Buchführungsunterlagen können künftig nicht nur in einen Mitgliedstaat der EU, sondern in mehrere Mitgliedstaaten verlagert werden (§ 146 Abs. 2a Satz 1 AO). Dafür ist die Nennung des Namens und der Anschrift des Betreibers bei einer Verlagerung in einen andere...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.12 Beweiskraft der Buchführung (§ 158 AO)

Nach dem neuen Abs. 1 des § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, wie bisher grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen. Nach dem neuen Abs. 2 gilt dies allerdings nicht, soweit nach den Umständen des Einzelfalls Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden oder die ele...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.3 Rechte und Pflichten bei einer Umsatzsteuerprüfung

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Prüfer aushändigen; daneben müssen Sie dem Prüfer auch die notwendigen Auskünfte erteilen: Belege und Buchführung sowie beim Z-1- und Z-2-Zugriff die entsprechenden Hilfsmittel, um die Daten lesen zu können. Bitte beachten Sie, dass hierzu auch Unterlagen und Dateien gehören, die für das Verständnis der Finanzbuchhaltung notwendig sind. Beim ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 6 Es gibt 2 Prüfungs- und Überprüfungsmethoden

Für den Prüfer kommen in der Praxis im Wesentlichen 2 Prüfungsmethoden zur Anwendung: Prüfung vom Beleg zur Buchung. Diese Methode wird hauptsächlich in Kleinst- und Kleinbetrieben angewandt. Prüfung von der Buchung zum Beleg. Diese Methode wird in der Regel in Mittel- und Großbetrieben angewandt. Die Buchhaltung und die wirtschaftlichen Verhältnisse können durch folgende Metho...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4.3 Verhalten während der Besprechung

Eine sachliche und ruhige Atmosphäre erleichtert allen Beteiligten die Schlussbesprechung. An den sachlich richtigen Feststellungen sollte nicht herumdiskutiert werden. Sie sollten akzeptiert werden. Zu Unrecht getroffene Feststellungen sollten sachlich und bestimmt widerlegt werden. Hierfür sollten die Rechtsgrundlagen, einschlägige Rechtsprechung und Fachliteratur bereitgeha...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.3 Elektronische Prüfung – sichere Austauschplattform prüfungsrelevanter Daten

In verschiedenen Bundesländer wird derzeit daran gearbeitet, Plattformen zu entwickeln und einzurichten, mithilfe derer buchführungsrelevante Daten elektronisch (ohne physischen Datenträger) – auch in größeren Mengen – sicher übertragen werden können. Diese Systeme sollen sicherstellen, dass die Daten ausschließlich von verifizierten und autorisierten Nutzern unter Verwendun...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.3 Gründe für eine Terminverschiebung

Wurde der Prüfungstermin durch eine schriftliche Prüfungsanordnung (ohne eine vorherige Absprache) festgesetzt, kann eine Terminverschiebung notwendig sein. Der neue Termin sollte jedoch in einem zeitlich akzeptablen Rahmen liegen. Aus den nachfolgenden Gründen sind Terminverschiebungen grundsätzlich möglich: Sie befinden sich zum Prüfungstermin in Urlaub. Ihr Steuerberater be...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.2 Prüfungstermin – gilt auch für Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung

Die Prüfungsanordnung und die damit zusammenhängenden Mitteilungen (z. B. Prüfungsort und Name des Prüfers) sind Ihnen in einer angemessenen Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben. Die BpO sieht bei Großbetrieben einen Zeitraum von 4 Wochen und in allen anderen Prüfungsfällen einen Zeitraum von 2 Wochen als angemessen an. Wäre durch die Gewährung einer solchen Frist de...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.2 Welche Unterlagen benötigt der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer benötigt folgende Unterlagen: Sach-, Lohn- und Gehaltskonten aus Ihrer Buchhaltung – auch für pauschalierte Beschäftigungsverhältnisse (also auch die Finanzbuchhaltung); beim sog. Z-1- und Z-2-Zugriff müssen Sie die entsprechenden Hilfsmittel und ggfs. Hilfestellung zur Verfügung stellen, damit der Prüfer die Daten lesen und mit ihnen arbeiten kann. Bitte...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.5 Lohnsteuerhaftung: Wann müssen Sie zahlen?

Unter bestimmten Umständen kann der Fiskus Sie als Arbeitgeber nach einer Lohnsteuerprüfung in Haftung nehmen. Die Haftung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Praxis-Checkliste: Voraussetzungen für eine Lohnsteuerhaftung Treten die nachfolgend aufgeführten Tatbestände auf, können Sie vom Finanzamt für die Lohnsteuerzahlungen in Haftung genommen werden:mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.9 Kontenabrufmöglichkeit bei der EU-Amtshilfe (§ 93 Abs. 7 AO)

§ 3a EU-Amtshilfegesetz ermöglicht für die Zwecke der Anwendung und Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie den Abruf der von den Kreditinstituten vorgehaltenen Stammdaten i. S. des § 93b Abs. 1 AO. Die neue Nr. 4c des § 93 Abs. 7 Satz 1 AO stellt sicher, dass ein solcher Kontenabruf nach den Vorschriften der AO ermöglicht wird. Zeitlich...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.2 Lesbarmachung von elektronischen Unterlagen

Legen Sie dem Prüfer Unterlagen elektronischer Art in Form eines Bildträgers oder auf anderen Datenträgern vor, sind Sie verpflichtet, auf Ihre Kosten Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die es dem Prüfer ermöglichen, die Unterlagen zu lesen. Ferner kann die Finanzbehörde verlangen, dass diese Unterlagen unverzüglich ganz oder teilweise ausgedruckt werden oder in einer ohn...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4 Was Sie bei einer Umsatzsteuerprüfung beachten müssen

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.5 Internationale Umsatzsteuerprüfung

Durch das EUAHiG kann der zuständige Umsatzsteuerprüfer auch einen Kollegen eines anderen EU-Mitgliedstaates zur Prüfung mitbringen. Dies wird dann der Fall sein, wenn es sich um Amtshilfe aufgrund der EU-Amtshilfe-Richtlinie handelt. Die Möglichkeit der Anwesenheit eines Bediensteten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat soll den Austausch von Informationen beschleunigen. Ausk...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14 Elektronische Buchhaltung, Archivierung und Datenzugriff (GoBD)

Mit Schreiben vom 28.11.2019[1] hat das BMF sich über die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und dem Datenzugriff geäußert. Darin werden alle gültigen Vorschriften zur Führung von Büchern und zur herkömmlichen und elektronischen Archivierung von Geschäftsunterlagen in aktueller Form und Gültigkeit zentral beschrieben und deren Anwendung für die Buchführung interpretie...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.1 Amtshilfe und internationale Zusammenarbeit

Rechts- und Amtshilfe erfolgt natürlich nicht nur im Rahmen einer Prüfung. In der Praxis sind jedoch die häufigsten Fälle internationaler Amts- und Rechtshilfe durch Prüfungen im beantragenden Staat veranlasst. Die Finanzbehörden sind grundsätzlich berechtigt, zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe zu leisten. Diese kann sich darin erschöpfen, das Ersuchen eines anderen St...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.1 Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff

Der Datenzugriff beschränkt sich ausschließlich auf jene Ihrer Daten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dabei muss es sich nicht nur um die Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung handeln. Betroffen sein können beispielsweise auch Korrespondenz- und Vertragsdaten. Bitte beachten Sie, dass auch bei einer elektronischen Prüfung das ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.1 Bei Mittel- und Großbetrieben werden Schwerpunkte festgelegt

In der Regel bildet der Prüfer in Mittel- und Großbetrieben Prüfungsschwerpunkte. Diese Schwerpunkte werden bei der Prüfungsvorbereitung festgelegt. Prüfungsschwerpunkte können beispielsweise sein, sofern diese Sachverhalte bei Ihnen anzutreffen sind: Sachverhalte und Daten, die vom Branchendurchschnitt abweichen Auslandsbeziehungen jedweder Art Rückstellungen aller Art Preismin...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.4 Wo soll die Prüfung stattfinden?

Grundsätzlich soll die Prüfung in Ihren Geschäftsräumen stattfinden. Ist eine Prüfung in Ihrem Geschäft (z. B. aus Platzmangel) nicht möglich, kann die Prüfung auch in Ihrer Wohnung stattfinden. Sollten Sie auch das nicht wünschen, steht als Prüfungslokal das Finanzamt zur Debatte. In der Praxis werden sehr viele Prüfungen auch im Büro des Steuerberaters durchgeführt. Praxis-...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.2 Besonderheit elektronische Aufzeichnungssysteme

Ab 1.1.2017 müssen Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 2 AO, die durch elektronische Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern usw. erstellt worden sind, nach bestimmten Regeln aufbewahrt werden, Diese Aufzeichnungen sind für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar archiviert werd...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale für Betriebe

Achtung Von der Größe des Betriebs hängt der Prüfungsturnus ab Wie oft ein Betrieb der Betriebsprüfung unterliegt, hängt von seiner Größe ab. Hier gilt: Je größer der Betrieb, desto öfter wird er geprüft. Groß- und Konzernbetriebe werden fortlaufend geprüft. Das Finanzamt teilt die Betriebe in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ein. Die Einteilung erfolgt entweder gewi...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 7 So bereiten Sie sich auf die Prüfung vor

So, wie der Prüfer sich anhand seiner Amtsakten vorbereitet, können auch Sie Ihre Unterlagen einem "letzten Check" unterwerfen.mehr