Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren steuerfrei. Die Vorschrift erfasst somit neben den in § 4 Nr. 8 Buchst. a und b UStG angesprochenen Kredit- und Sortengeschäften einen weiteren typischen Bereich der Bankgesc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. d USt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Der Regelungsinhalt der Vorschrift war zum 1.1.1980 im Wesentlichen unverändert aus § 4 Nr. 8 UStG 1973 übernommen worden. Rz. 3 MWv 17.8.1994 war die Steuerbefreiung auf die Vermittlung der in der Vorschrift aufgeführten Umsätze ausgedehnt worden.[1] Seither ist die Vorschrift unverändert geblieben. Der amtlichen Gesetzesbegründung [2] ist zu der Ausdehnung auf die Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Anteils

Rz. 5 Anteile begründen ein Recht auf Beteiligung bzw. am Vermögen der jeweiligen Vereinigung, so wie es dem Gesellschafter oder Mitglied infolge seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung zusteht. Dieses Recht zielt nicht wie z. B. bei einer Kreditgewährung auf eine feste Rendite oder nur eine Gewinnbeteiligung ab, sondern nimmt auch eine Beteiligung an Verlusten der Vereinigu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle

Rz. 25 Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Startpakete werden auch von sog. Wiederverkäufern (Händlern), insbesondere Elektronikfachgeschäften, vertrieben. Zwischen diesem Händler und dem Kunden entstehen keine Leistungsbeziehungen. Der H...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG beruht[1] auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament / EFRAG / ESMA

EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess Am 23.2.2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) veröffentlicht. Entsprechend des Europäischen Grünen Deals und im Einklang mit den UN-Zielen für eine nachhal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 7 Wettbewerbsverbote des Verkäufers zugunsten des Käufers – Konkurrenzschutz

Der Erwerber eines Unternehmens hat zumeist ein erhebliches Interesse daran, dass der Verkäufer nicht mehr in seinem bisher ausgeübten "Beruf" tätig wird bzw. diese Tätigkeit nicht im näheren räumlichen Umfeld stattfindet. Ein solcher betriebswirtschaftlich begründeter Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten ermöglicht diesem, die mögliche und erforderliche rechtliche Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Tanzkurse

Leitsatz Weder aus dem nationalen Umsatzsteuerrecht noch aus dem Unionsrecht ergibt sich eine Steuerbefreiung für Umsätze von Tanzschulen. Dies gilt jedenfalls für Umsätze aus Tanzkursen für Erwachsene ("Welttanzprogramm" und "Medaillenkurse"). Sachverhalt Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GbR eine im allgemeinen deutschen Tanzlehrerverband (ADTV) organisierte Tan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bez. der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Steuer- und Sozialversicherungs-/Betriebsprüfungsklausel

Seitens des Steuerberaters muss der Hinweis an den Mandanten erfolgen, dass Steuern zum Übernahmestichtag entstanden sein können, die aber erst nach der Übergabe zur Zahlung fällig sind und infolge von Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und weiterer Veranlagungstätigkeit seitens des Finanzamts es zu auch vom Verkäufer nicht erkannten und erwarteten Steuernachforderungen kom...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierten Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Umsätze (im Geschäft mit Wertpapieren)

Rz. 10 Steuerfrei sind nach dem Gesetzeswortlaut Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren. Dies bedeutet nicht, dass hierfür nur Unternehmen infrage kommen, deren Geschäftstätigkeit sich primär auf Wertpapiere richtet. Es ist unerheblich, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer.[1] Nach der EuGH-Entscheidung hängt die Steuerbefreiun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung – Umsätze von Zahlungsmitteln wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG gilt nach S. 2 der Vorschrift nicht für Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln oder die Vermittlung dieser Umsätze, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden. Der Verkauf von ungeschnittenen Banknotenbögen und von sog. Schreddergeld ist nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln

Rz. 14 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln bestehen. Wie bei den Umsätzen von gesetzlichen Zahlungsmitteln selbst gilt auch bei der Vermittlung, dass die Steuerbefreiung nicht greift, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden. Rz. 15 Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln

2.1 Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels Rz. 5 Der Staat hat die Funktion des Geldes als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu gewährleisten. Dies geschieht durch hoheitliche Festlegung jenes Mediums, das als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, d. h. von jedem Inländer kraft Gesetzes zur Tilgung von Verpflichtungen entgegengenommen werden muss. In der Bundesrepublik Deut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren

2.1 Begriff des Wertpapiers Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren

Rz. 16 Die Vermittlung der – steuerfreien – Umsätze von Wertpapieren, Optionsgeschäften mit Wertpapieren und der Leistungen im Emissionsgeschäft ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG gleichfalls von der USt befreit. Darunter fällt im Wesentlichen die Ausführung von Kundenaufträgen zum An- und Verkauf von Wertpapieren durch Banken. Wer lediglich z. B. einem Anlageberater oder ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG befreit die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Nicht unter die Befreiung fallen solche Umsätze, bei denen das Zahlungsmittel wegen seines Metallgehalts oder seines Sammlerwerts umgesetzt wird. Unter die Steuerbefreiung fallen insbesondere die Umsätze der Banken im sog. Geldsortengeschäft, also der Ankauf u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 8 Die Vorschrift erfasst nicht Gegenleistungen (Entgeltzahlungen) für Lieferungen oder sonstige Leistungen. Eine solche Geldzahlung oder Geldüberweisung ist keine Leistung i. S. d. Umsatzsteuerrechts und unterliegt deshalb nicht § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG. Das Umsatzsteuerrecht erfasst Leistungen im Rechtssinne nur dann, wenn es sich auch um Leistungen im wirtschaftlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Zur Besteuerung der Umsätze sog. ECU-Ausgaben vgl. BMF v. 2.7.1991.[1] Eine Leistung, die lediglich darin besteht, unsortiertes Bargeld (z. B. Spendengelder) zu sortieren und zu zählen, dürfte nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG fallen, weil es sich insoweit nicht um einen Geldverkehrsumsatz i. S.d. Vorschrift, sondern um einen technischen Ums...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer, der nur gelegentlich Kredite gewährt oder vermittelt. Hauptanwendungsbereich der Steuerbefreiung dürfte die Gewährung von Gelddarlehen durch Kreditinstitut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.8 Beteiligung als stiller Gesellschafter

Rz. 48 Wenn sich ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens als stiller Gesellschafter mit einer Geldeinlage an einem anderen Unternehmen beteiligt und hierfür als Gegenleistung Anteile am Handelsbilanzgewinn des anderen Unternehmens erhält, liegt keine steuerfreie Kreditgewährung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG vor. Bis 15.12.2004 war vielmehr ein steuerfreier Umsatz nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.6 Factoring

Rz. 33 Beim sog. Factoring (Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer – Factor ist meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut – von einem die Forderung besitzenden Unternehmer gegen einen unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis) ist zwischen dem sog. unechten Factoring und dem echten Factoring zu unterscheiden. Das echte Factoring unter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Umsätze von Wertpapieren wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf Optionsgeschäfte mit Wertpapieren ausgedehnt worden.[1] Außerdem war – zur Klarstellung – das Wort "Depotgeschäft" eingefügt worden. Hierdurch wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Vermögensverwaltung in B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 58 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung von Krediten steuerfrei. Der Begriff der "Vermittlung" ist im UStG nicht definiert. Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt regelmäßig vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung – Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 17 Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze auch nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpflichtig sind. Nach dem Wortlaut der Vorschrift rechnet auch die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Die Kreditgewährung ist eine sonstige Leistung, da sie keine Lieferung ist.[1] Diese sonstige Leistung Kreditgewährung kann in zwei verschiedenen Formen vorkommen: in der Form eines Geldkredits oder eines sog. Warenkredits. Unter einem Geldkredit versteht man die Kreditgewährung i. S. einer Hingabe von Geld (Kapital) zur Nutzung mit dem Versprechen künftiger Rückzahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.7 Warenkredit

Rz. 40 Bei einem sog. Warenkredit (Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Warenlieferung) war ursprünglich die Kreditgewährung als – steuerpflichtige – Nebenleistung zu der Warenlieferung angenommen worden. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 18.12.1980[1] im Fall des Abzahlungsgeschäfts i. S. d. § 1a Abzahlungsgesetz[2] entschieden, dass der Verkäufer zwei Leistungen erbri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels

Rz. 5 Der Staat hat die Funktion des Geldes als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu gewährleisten. Dies geschieht durch hoheitliche Festlegung jenes Mediums, das als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, d. h. von jedem Inländer kraft Gesetzes zur Tilgung von Verpflichtungen entgegengenommen werden muss. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Banknoten und – im Rahmen b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Kreditkarten, Telekarten

Rz. 29 Bei Kundenkreditkarten, die Unternehmer an ihre Kunden ausgeben, die zum bargeldlosen Einkaufen berechtigen, liegt hinsichtlich der Gebühren für diese Karten eine steuerfreie Kreditgewährung dieser Unternehmer vor.[1] In seinem Urteil Auto Lease[2] hatte der EuGH in einem Fall der Nutzung von Tankkreditkarten festgestellt, dass im dortigen Ausgangsverfahren die Mineral...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten

Rz. 77 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] war § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst worden.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach der Vorschrift nur noch die Gewährung und die Vermittlung von Krediten befreit. Die Verwaltung von Krediten sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten fallen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerbefreiung. Solche Leistungen sind n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.3 Eröffnungsgründe

Bei natürlichen und juristischen Personen ist gemäß § 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist klargestellt, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn die fälligen Verbindlichkeiten durch den Schuldner nicht erfüllt werden können. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat. Ein w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Donations für Streaming-Leistungen sind umsatzsteuerbar

Leitsatz Freiwillige Geldzuwendungen von Zuschauern (sogenannte Donations), die ein mit einem eigenen Kanal auf einer Streaming-Plattform als Teilnehmer an Computer-/Videorollenspielen tätiger Spieler vereinnahmt, unterliegen der Umsatzsteuer. Sachverhalt Der Kläger ist im Rahmen einer Partnerschaft mit der Streaming-Plattform Z als Streamer im Internet aktiv. Über die versch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reitkurse, Beherbergung und Verköstigung für Jugendliche und Kinder auf einem Reiterhof: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Reitkurse für Jugendliche und Kinder auf Reiterhöfen können gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei sein, wenn diese den Kursteilnehmern den unmittelbaren Berufseinstieg in den Turniersport ermöglichen. Ggf. ist die Aufnahme von Jugendlichen aus Ausbildungs- bzw. Erziehungszwecken steuerfrei nach § 4 Nr. 23 UStG alte Fassung, wenn durch die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 12 Ein besonderer buch- oder belegmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG fallenden sonstigen Leistungen nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG zu beachten. Dies schließt nicht aus, dass der Unternehmer nach den ihm obliegenden Mitwirkungspflichten[1] die für die Besteuerung erheblich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Entstehung, Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG sind Personenbeförderungen (also nur Dienstleistungen, keine Lieferungen) zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland umsatzsteuerfrei, wenn diese Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt stattfinden. Die Begünstigung stellt eine wirtschaftliche Fördermaßnahme des Ausflugsverkehrs n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Vorsteuerabzug

Rz. 13 Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG schließen für die damit in Verbindung stehenden Eingangsumsätze (z. B. Bezug von Kraftstoffen, Reparaturleistungen, Schiffsausrüstungen etc.) den Vorsteuerabzug nicht aus (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG). Dies hat zur Folge, dass die in Rede stehenden Personenbeförderungsleistungen vollkommen von der USt entlastet werden.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderung von Personen

Rz. 18 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass es sich um eine Beförderungsleistung handelt. Beförderungsleistungen erbringt, wer eine Tätigkeit ausübt, die auf die räumliche Fortbewegung von in seiner Obhut und Verantwortung befindlichen Personen (oder Gütern) zwischen einem Anfangspunkt (Beginn der Beförderung) und einem Endpunkt (Ende der Beförderung) gerichtet ist.[1] Bef...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 14 Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist keine Grundlage im EU-Recht erkennbar.[1] Die unionsrechtliche Begründung in der amtlichen Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist nicht nachvollziehbar. Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL unterliegen der Mehrwertsteuer alle Dienstleistungen (damit auch Personenbeförderungen), die ein Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltbonus für E-Autos ric... / 4 Praxis-Beispiel: Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs mit Umweltbonus

Die Umsätze von Herrn Huber unterliegen insgesamt der Umsatzsteuer, weshalb er uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Herr Huber erwirbt im Dezember 02 einen Pkw für 18.000 EUR zuzüglich 19 % ="" 3.420 EUR Umsatzsteuer von Autohändler Meyer (Konto 66389). Dabei handelt es sich um ein neues Elektrofahrzeug, das die Anforderungen zur Gewährung einer Innovationsprämi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Bilanzierung von Umsätzen und Aufwendungen

Tz. 60 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen handelt es sich um Transaktionen, die aus mehreren Elementen bestehen. Sie haben in der Regel lange Laufzeiten, wobei 25 bis 30 Jahre nicht unüblich sind. Der Betreiber hat während der Laufzeit der Vereinbarung regelmäßig verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen. Hierbei handelt es sich häufig um f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr