Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 76 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben c, d und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat durch eine von der zuständigen Behörde des Gastmitgliedst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Ausstellung von Sichtvermerken in den Bescheinigungen nach EU-einheitlichem Muster

Rz. 149 Sind Einrichtungen und Personen i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG in Deutschland ansässig, ist Deutschland also Aufnahmemitgliedstaat, richtet sich die Steuerbefreiung einer Leistung an diese Empfänger, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat bewirkt wird, nach deutschem Recht. Hier gilt also das auf das Recht eines anderen Mitgliedstaats abstellende Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Leistung fällt nicht bereits unter § 26 Abs. 5 UStG

Rz. 44 Bei den nach § 4 Nr. 7 Buchst. a UStG begünstigten Umsätzen muss es sich um andere Leistungen handeln als nach Art. III Nr. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung gel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 NATO-Streitkraft

Rz. 65 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Leistungen an Streitkräfte einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt werden. Wer zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, ergibt sich aus dem Vertrag v. 4.4.1949.[1] Stand 1.1.2021 gehören der NATO an: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, I...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift/Gesetzesänderungen

Rz. 9 Durch Art. 1 Nr. 7 Buchst. e des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes v. 25.8.1992 waren in § 4 Nr. 7 UStG, der bis dahin unbesetzt war, zwei neue Steuerbefreiungen eingeführt worden, und zwar mWv 1.1.1993 (Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz). Die Vorschrift enthielt nunmehr Steuerbefreiungen für Lieferungen und sonstige Leistungen an andere NATO-Vertragsparteien...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 52 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Damit setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung prinzipiell sowohl einen vollständigen Belegnachweis als auch einen vollständigen Buchnachweis voraus. Im Hinblick auf die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur Funktion der Beleg- und Buchnachweise bei i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats ansässigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder

Rz. 86 Das Gesetz und auch Art. 151 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL enthalten keine Definition, was unter den Begriffen diplomatische Vertretung, Berufskonsulat, Honorarkonsulat und sonstigen Einrichtungen dieser Art zu verstehen ist. Auskunft hierüber geben das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – v. 18.4.1961[1] und das Wiener Übereinkommen über konsular...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie deren Mitglieder

5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Leistung im Inland

Rz. 131 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG setzt wie bei S. 1 Buchst. a, b, c, d und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Diplomatische Mission

Rz. 90 Eine diplomatische Mission ist nach Abs. 5 der Erwägungsgründe des WÜD die Vertretung eines Staates. Mitglieder der Mission sind der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission (Art. 1 Buchst. b WÜD). Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Zu den Mitgliedern de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Recht des anderen Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 104 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben b und d der Vorschrift – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 107 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 In einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig

Rz. 118 § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt voraus, dass die zwischenstaatlichen Einrichtungen bzw. deren Mitglieder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Die Ansässigkeit richtet sich nach dem Sitz, der der Einrichtung im Gründungsabkommen oder dem Sitzstaatabkommen zwischen dem aufnehmenden Staat und der Einrichtung zugewiesen wurde. Als zwischenstaatliche Einricht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 42 Die Steuerbefreiung ist – abgesehen von der Bedingung, dass die Leistung steuerbar, also im Inland ausgeführt sein muss (Rz. 58) – von folgenden Voraussetzungen abhängig: Die Lieferung oder sonstige Leistung wird an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Lieferung oder sonstige Leistung fällt nicht bereits unter die in § 26 Abs. 5 UStG bezeichnete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Internationale Organisationen mit Sitz in Deutschland, die umsatzsteuerlich privilegiert sind

Rz. 116 Insbesondere die folgenden Organisationen (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) fallen grundsätzlich nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG, sondern unter das Umsatzsteuer-Erstattungsverfahren (vgl. Rz. 119) auf der Basis des jeweiligen Privilegienprotokolls bzw. des Sitzstaatabkommens): Der Hohe Flüchtlingskommissar d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Recht des anderen Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 121 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG ist (wie bei den Befreiungen nach den Buchstaben b und c der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistung im Inland

Rz. 58 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG setzt zunächst voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist. Das ist nach den allgemeinen Bestimmungen [1] zu entscheiden und hängt nicht vom Umsatzsteuerrecht des Aufnahmemitgliedstaats ab, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. So kann z. B. auch die sog. Versandhandelsregel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 132 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierte Streitkraft einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags

Rz. 60 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats (z. B. Belgien) stationierten NATO-Streitkräfte befreit. Dabei darf es sich nicht um die Streitkräfte dieses Mitgliedstaats handeln (z. B. in Griechenland die griechischen Streitkräfte). 3.4.1 Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats Rz. 61 Unter Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 134 Die RL (EU) 2019/2235 (vgl. dazu Rz. 23) zielt darauf ab, die mehrwertsteuerliche Behandlung der im Rahmen der EU und der NATO unternommenen Anstrengungen im Verteidigungsbereich so weit wie möglich anzugleichen. Von daher dürfte der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Buchst. e UStG vergleichbar mit dem nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG sein. Zu de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 139 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 141 Wie zu den Befreiungen nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG auch für § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[1] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Liefer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistung im Inland

Rz. 84 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG setzt wie bei S. 1 Buchstaben a, b, d, e und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.7 Weitere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 143 Zu den weiteren Voraussetzungen der Steuerbefreiung (Leistungen an die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats, Tätigwerden im Rahmen des GSVP, Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen) vgl. die Voraussetzungen zu § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG, die denen in § 4 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2 Berufskonsularische Vertretung

Rz. 91 Das WÜK verwendet den Begriff der berufskonsularischen Vertretung nicht. Stattdessen ist in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a WÜK die Rede von "konsularischer Vertretung". Darunter sind Generalkonsulate, Konsulate, Vizekonsulate und Konsularagenturen zu verstehen. Nach Art. 1 Abs. 2 WÜK werden Konsularbeamte nach Berufskonsularbeamten und Wahlkonsularbeamten unterschieden und K...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 103 Auch für die Fälle des § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG verlangt S. 2 der Vorschrift, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer liefert im Inland Waren für eine Konferenzausstattung (z. B. Tischbezüge, Fahnen) an die britische Botschaft in Frankreich, die diese für eine Tagung in Deutschland verw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Leistung im Inland

Rz. 106 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt wie bei S. 1 Buchstaben a, b, c, e und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 120 Auch für die Fälle des § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG verlangt S. 2 der Vorschrift, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Mitglieder der zwischenstaatlichen Einrichtung

Rz. 117 Unter den Mitgliedern einer zwischenstaatlichen Einrichtung i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG sind die Mitglieder des Personals zu verstehen. Das Gesetz – und auch Art. 151 MwStSystRL – sind hier ungenau. Als Mitglieder im eigentlichen Sinne gelten die an der internationalen Organisation jeweils beteiligten Staaten. Staaten als völkerrechtliche Mitglieder einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 45 Die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Befreiung richtet sich in diesen Fällen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten immer der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Die Erwerbsbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Anwendungsfälle

Rz. 55 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG soll insbesondere wehrtechnische Gemeinschaftsprojekte der NATO-Partner betreffen, bei denen der Generalunternehmer im Inland ansässig ist. Die Leistungen eines Generalunternehmers sollen steuerfrei sein, wenn die Verträge so gestaltet und durchgeführt werden, dass der Generalunternehmer seine Leistungen unmittelb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Streitkräfte dienen der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung

Rz. 51 Diese Voraussetzung stimmt zwar wörtlich mit Art. 151 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL überein, aber weder diese Bestimmung noch § 4 Nr. 7 UStG definieren, was darunter zu verstehen ist. Der Begriff der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung dürfte sich aus dem Nordatlantikvertrag und dem daraus resultierenden NATO-Bündnis ergeben. Dessen Aufgaben bestehen u. a. in der Organ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 59 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. In diesen Fällen bleibt es bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Leistung im Inland

Rz. 138 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG setzt wie bei S. 1 Buchst. a, b, c, d und e der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Rücküberführung von Gegenständen ins Inland durch deutsche Streitkräfte

Rz. 81 Nach § 1c Abs. 2 UStG führt u. a. die Rücküberführung eines zu den Bedingungen des Art. 151 Abs. 1 Buchst. d i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ohne Umsatzsteuerbelastung erworbenen Gegenstands durch die deutschen Streitkräfte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland zu einem im Inland steuerbaren und mangels einer entsprechenden Steuerbefreiung in §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierte Streitkraft eines EU-Mitgliedstaats

Rz. 140 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats (z. B. Belgien) stationierten Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaates befreit. Dabei darf es sich nicht um die Streitkräfte dieses Mitgliedstaats handeln (z. B. in Polen die polnischen Streitkräfte). Zu dem Begriff des Gebiets eines anderen EU-Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 74 Wie bereits das im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ergangene Schreiben des BMF[1] verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[2] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Lieferung in den ander...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 142 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchst. b, c, und d der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat durch eine von der zuständigen Behörde des Gastmitgliedsta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 85 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Mitglieder der Missionen und Vertretungen

Rz. 93 Mitglieder einer diplomatischen Mission sind nach Art. 1 Buchst. b WÜD der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission. Rz. 94 Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Rz. 95 Zu den Mitgliedern des Personals der Mission gehören die Mitglieder des diplomatischen Per...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte anderer NATO-Vertragsparteien, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Leistungen, die zum Gebrauch und Verbrauch durch die Streitkräfte oder ihr ziviles Begleitpersonal und zur Versorgung ihrer Kasinos und Kantinen bestimmt sind, gehören Ausrüstungsgegenstände, angemessene Mengen von Verpflegung, Versorgungsgüter und sonstige Waren und Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Verwendung durch die Truppe und d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Beispiele für zwischenstaatliche Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG

Rz. 115 Insbesondere die folgenden internationalen Einrichtungen (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) sind auch aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland umsatzsteuerlich privilegiert und Leistungen an diese Organisationen können, wenn die Einrichtungen oder ihre Außenstellen bzw. Organe ihren Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten haben, nach § 4 Nr. 7 USt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Forschungs- und andere Leistungen, die von der Europäischen Kommission finanziert werden

Rz. 122 Im Zusammenhang mit Leistungen, die von der EU-Kommission finanziert werden, ohne dass die Kommission selbst Leistungsempfänger ist, kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Schwierigkeiten in der Praxis. Häufig wissen die Leistungserbringer, z. B. Unternehmen oder Hochschulen, die im Rahmen von Forschungsprojekten tätig werden, nicht, wie sie sich bei der Rechnungserteilu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbungskosten bei Einkünft... / 3 Nachträgliche Werbungskosten

Grundsatz Ein Werbungskostenabzug kommt nicht in Betracht, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine beabsichtigte Veräußerung oder Selbstnutzung veranlasst sind und so die durch die Vermietungstätigkeit begründete Veranlassung überlagert wird.[1] BFH lehnt Werbungskostenabzug ab Deshalb sind Aufwendungen (z. B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rentabilität

Die Rentabilität informiert generell darüber, wie sich das eingesetzte Kapital innerhalb einer bestimmten Periode verzinst hat. Die Erwirtschaftung einer angemessenen Rentabilität gehört zu den zentralen Zielen eines jeden Unternehmens. Zur Ermittlung der Rentabilität haben sich eine Reihe von Kennzahlen herausgebildet. Rentabilitätskennzahlen zeichnen sich dabei generell da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.1 Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen (§ 138a Abs. 2 Nr. 1a AO)

Rz. 29 In den Länderberichten sind Angaben zu konzerninternen Umsätzen und Erträgen unter den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten aufzuführen, in denen sie erzielt werden. Die Zahlen in der Berichterstattung sollen auf aggregierter Basis je Land erfolgen (Zusammenfassung zu einer einzigen Zahl für das Hoheitsgebiet) und nicht auf Grundlage konsolidierter Zahlen.[1] Dies gilt un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.6 Jahresergebnis vor Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1f AO)

Rz. 45 Des Weiteren ist das aggregierte Jahresergebnis vor Ertragsteuern ("profit or loss before income tax")[1] für alle Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns anzugeben, die sich in einem Steuerhoheitsgebiet befinden. Hierbei sind auch alle außerordentlichen Erträge und Ausgaben einzubeziehen.[2] Dividendenerträge müssen entsprechend zu den Ausführungen zur Position ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Inländische Konzernobergesellschaft als originäres bzw. vorrangiges berichtspflichtiges Unternehmen (§ 138a Abs. 1 AO)

Rz. 6 Als meldepflichtige Unternehmen gem. § 138a Abs. 1 AO kommen nur Unternehmen[1] mit Sitz[2] oder Geschäftsleitung[3] im Inland in Betracht, die einen Konzernabschluss aufstellen oder nach anderen Regelungen als nach den Steuergesetzen der Verpflichtung unterliegen (nach HGB, der IAS-Verordnung oder z. B. nach dem PublG), einen Konzernabschluss aufzustellen (sog. "inlän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.4 Im Wirtschaftsjahr gezahlte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1d AO)

Rz. 37 Zudem sind die im betreffenden Wirtschaftsjahr für dieses und für andere Zeiträume gezahlten Ertragsteuern (Englisch "income tax paid")[1] im Länderbericht aufzuführen. Die OECD führt in den Leitlinien aus, dass die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern (ohne Periodenabgrenzung) dem Steuerbetrag entspricht, der während des Berichtswirtschaftsjahres tatsächlich en...mehr