Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 § 14a Abs. 1 UStG

Rz. 15 Die S. 1 und 2 von § 14a Abs. 1 UStG sind erst mWv 30.6.2013[1] in diese Norm eingefügt worden. Der umfassend neu formulierte und zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist mit 82 Worten ungenießbar lang und schwer verständlich. Er beruht auf Art. 226 MwStSystRL. Dabei geht es nur um die eigentlich einfache Frage, wie die Rechnung auszusehen hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 Wie schon der zum 1.1.1993 im Zusammenhang mit den Binnenmarkt-Regelungen in das UStG eingefügte § 14a UStG 1993/1999 ergänzt auch der aktuelle § 14a UStG die in § 14 UStG als der Grundnorm enthaltenen Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung in, wie es in der Überschrift der Vorschrift heißt, besonderen Fällen. Die ab dem 1.1.2004 geltende Überschrift sp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 44 § 14a Abs. 6 UStG bringt[1] zusätzliche Verpflichtungen für die Rechnungserteilung bei der Erbringung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG sowie bei der Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25b UStG – Umsätze mit Gebrauchtgegenständen. S. 1 der Vorschrift ist durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. d AmtshilfeRLUmsG mWv. 30.6.2013 neu gefasst worden und verlangt nun die Angabe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 § 14a Abs. 5 UStG

Rz. 37 § 14a Abs. 5 UStG wurde zum 30.6.2013 neugefasst durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. c AmtshilfeRLUmsG. Er war zum 1.1.2002 im Zusammenhang mit der Schaffung von § 13b UStG – Übergang der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger – eingeführt worden und hat seither, so schon zum 1.1.2010 verschiedene Änderungen erfahren. Neu seit dem 30.6.2013...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren

Tz. 157 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In der GuV oder im Anhang sind die jeweils spezifischen Aufwandskategorien nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzuschlüsseln, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht (IAS 1.99; zur Begründung s. IAS 1.101ff.). Die Gliederung der GuV nach einem dieser Verfahren wird empfohle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anforderungen

Tz. 136 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlust­rechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie bei Anwendung von IFRS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 14a Abs. 2 UStG

Rz. 26 Wenn ein Unternehmer im Inland eine Lieferung i. S. v. § 3c UStG – früher sog. Versandhandelsregelung, seit 1.7.2021 spricht die Überschrift des § 3c UStG entsprechend der unionsrechtlichen Diktion von Fernverkäufen – ausführt, ist er gem. § 14a Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. ab 1.7.2021 zur Ausstellung einer Rechnung – mit offenem Steuerausweis (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG, Ab...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.3 Umsatzsteuer

Die Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.[1] Daraus folgt, dass zunächst kein sog. Vorsteuerabzug z. B. bei Rechnungen von Handwerkern für Dienstleistungen an vermieteten Gewerberaumobjekten möglich ist. Aber: Das Umsatzsteuergesetz sieht – im Gegensatz zum Fall der Vermietung von Wohnraum – im Gewerberaummietrecht unter e...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Aufbewahrungsfrist für Rechnungen in besonderen Fällen bei Fahrzeuglieferern gem. § 2a UStG und Unternehmern

Rz. 23 Die Aufbewahrungsfrist greift nicht nur für Unternehmer, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens erbringen oder Leistungen für ihr Unternehmen erhalten. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 14b Abs. 1 S. 4 UStG sind die Aufbewahrungsvorschriften auch anzuwenden für: nichtunternehmerische Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG, die durch die Lieferung eines neuen Fahrzeu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hat der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wesentlichkeit

Tz. 14 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Als Teil der Angabeninitiative wurde der Begriff der Wesentlichkeit überarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche Definition von Wesentlichkeit über alle Standards zu erreichen, größere Klarheit zu erlangen, was als wesentlich gilt, und damit die (Finanz-)Kommunikation zu verbessern. Wesentlich sind nach dem neugefassten IAS 1.7 Informationen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 § 14a Abs. 3 UStG

Rz. 30 § 14a Abs. 3 UStG verpflichtet die Unternehmer, über innergemeinschaftliche Lieferungen Rechnungen auszustellen. Seit der Neufassung der S. 1 und 2 mWv 30.6.2013[1] durch das AmtshilfeRLUmsG muss die Rechnung bis zum 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist, ausgestellt werden. Wie bei § 14a Abs. 1 UStG (Rz. 19) ist auch hier di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich des § 14b

Rz. 9 § 14b UStG knüpft mit seinen Regelungen an die allgemeinen Vorschriften über die Rechnung nach § 14 UStG an. § 14b UStG enthält keine eigene Definition der Rechnung, sondern knüpft an deren Definition in § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG an, wonach Rechnung jedes Dokument ist, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Ob ein Dokument als Rechnung anzus...mehr

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zfs 03/2021, Die Entwicklun... / C. Bilanz und Ausblick

Ein zuvor möglicherweise noch bestehendes Grundvertrauen vieler Reisender in das rechtmäßige Verhalten und in die Liquidität ihrer Vertragspartner (insb. Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen) wurde spätestens im Corona-Jahr 2020 merklich erschüttert. Diejenigen Unternehmen, welche systematisch die Begleichung offensichtlich berechtigter, inhaltlich unbestrittener Kunde...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Aufbewahrungsort von Rechnungen für im Inland ansässige Unternehmer

Rz. 35 Ein im Inland oder den Gebieten i. S. d. § 1 Abs. 3 UStG ansässiger Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seine Rechnungen im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebieten aufzubewahren, so § 14b Abs. 2 S. 1 UStG. Diese Vorschrift betrifft sowohl die auf Papier erstellten und aufbewahrten Rechnungen wie auch die auf elektronischem Weg übermittelten od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Keine "Vermischung" des Steuerrechts der gemeinnützigen Vereine und der Berufsverbände

Tz. 24 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das StR der gemeinnützigen Kö und der Berufsverbände wird in der Praxis oftmals miteinander "vermischt". Bei der Anwendung des "Gemeinnützigkeitsrechts" auf Berufsverbände ergeben sich nachstehende Konsequenzen: In der Satzung eines Berufsverbands steht: "Der Verein fördert die Interessen der Mitglieder. Er ist gemeinnützig." Die Zwecke des B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Aufbewahrungspflicht für Rechnungen bei Nichtunternehmern

Rz. 24 § 14b Abs. 1 S. 5 UStG verpflichtet Nichtunternehmer oder Unternehmer, die eine Werklieferung oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück für ihren privaten Bereich erhalten, eine Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder ein anderes beweiskräftiges Dokument aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beträgt in diesen Fällen zwei Jahre, die Frist beginnt ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinschaftsgebiet / 2 Sondergebiete

Ebenso wie das Territorium der Bundesrepublik Deutschland Sondergebiete umfasst, die umsatzsteuerrechtlich nicht zum Inland[1] gehören, bestehen auch für viele der übrigen Mitgliedstaaten gem. Art. 355 AEUV und Art. 6 MwStSystRL Ausschlussgebiete, die nicht der Anwendung der Binnenmarktregelung unterliegen. So ist z. B. vorerst die Binnenmarktregelung für den nicht unter Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Honorarerhöhungen richtig kommunizieren

Steuerberater befürchten oft, dass ihre Kanzlei Mandanten verliert, wenn sie das Honorar für ihre Tätigkeiten erhöhen. Natürlich kann es vorkommen, dass einzelne Mandanten wegen einer Honorarerhöhung zu einer anderen Kanzlei wechseln, aber das sind sicherlich nicht viele und bestimmt nicht die Mehrheit der Mandanten. Die meisten Mandanten, die wegen einer Honorarerhöhung künd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 4 Umsatzsteueränderungen im europäischen Ausland

Belgien In der Zeit vom 1.1.201 bis 31.12.2022 gilt der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Abbruch- und Wiederaufbauarbeiten auf Wohngebäuden mit einer Wohnfläche von höchstens 200 m². Der ermäßigte Steuersatz von 6 % für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Gesichtsmasken gem. CN-Codes 4818 90 10 00, 4818 90 90 00, 6307 90 98 10, 6307 90 98 91, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.3 Richtlinienvorschlag zur Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instrument der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.8 Aktuelle kritische Entwicklungen: Schuldendeckung zeitnah überprüfen

Die Grundregel ist recht einfach: Alles, was sich in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Sollseite, also der Aufwandsseite niederschlägt, mindert den Gewinn oder erhöht den Verlust und zehrt damit Eigenkapital auf. Solche Geschäftsvorfälle können regelmäßig sein, beispielsweise durch Personal (zu dem auch der Geschäftsführer selbst gehört!) oder durch Regelabschreibungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Überschuldung - Anzei... / Einführung

Jedes Jahr gehen in der gesamten Europäischen Union (EU) rund 200.000 Unternehmen in Konkurs, was zu 1,7 Millionen Arbeitsplatzverlusten führt. Deshalb sollen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in Zukunft so früh umstrukturiert werden können, dass Insolvenzen und Entlassungen möglichst vermeidbar werden. Bislang werden Insolvenzen nach dem Recht des Sitzstaates des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des MDK (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt D vom 8.10.2020 – C‐657/19)

Leitsatz 1. Das Leistungsmerkmal "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden" setzt voraus, dass die betreffenden Lieferungen bzw. Dienstleistungen jedenfalls für die der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit unterfallenden Umsätze unerlässlich sind. 2. Dienstleistungen, die die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit betreffen, müssen nich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Normenkette § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1, § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Sat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"

Leitsatz Trägt im Rahmen einer Warenlieferung mit "0 %-Finanzierung" der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch einen Dritten (Kreditinstitut) in der Weise, dass das Kreditinstitut im Rahmen der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an das Kreditinstitut zahlt, mindern die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

Leitsatz 1. Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen Rettungsdienste übernommen hat, können "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Simulation in der Unternehm... / 2.4 Modellbildung

Grundlage der Simulation ist ein Modell. Kennzeichnend für ein Modell ist die Vereinfachung bei der Abbildung der Realität und des Zweckbezugs. Es geht bei der Unternehmenssimulation um zu betrachtende (Ziel-)Größen (z. B. Unternehmenswert, Jahresüberschuss) und deren Beeinflussung durch Parameteränderungen, zum Teil auch als Treiber bezeichnet (z. B. Absatz, Preis). Der Zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Simulation in der Unternehm... / 2.5 Komponenten von Simulationssystemen

Folgende Komponenten sind als grundlegende Bausteine der Simulation zu betrachten: Modell: Ein Modell besteht i. d. R. aus mathematischen Gleichungen. Eine umfassende mathematische Ausformulierung ist wünschenswert aber nicht immer möglich. Aus formaler Sicht besteht kein Unterschied zwischen Verhaltens- und Definitionsgleichungen. Parameter: Diese sind aus Datenmodellierungss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Simulation in der Unternehm... / 3.3 Goal Seeking

Eine andere Nutzung von Modellen stellt die Zielwertsuche (Goal Seeking) dar. Diese Funktion ist aus Excel heraus bekannt, kann aber auch in komplexeren Umgebungen angewendet werden. Es wird als Startpunkt eine Zielgröße ausgewählt und eine gewünschte Werteausprägung vorgegeben. Ausgangsparameter werden solange erhöht oder reduziert bis das Modell konsistent ist und den gewü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 155 Die Zuwendungen gehören wie bisher zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Ab Vz 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter sowie zusätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.1.1 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke

Rz. 130 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke durften bis zur Höhe von insgesamt 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zur Höhe von 2 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter abgezogen werden. Einkünfte aus steuerfr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 10b EStG ist durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v. 10.10.2007[1] neu gefasst worden. Damit werden die steuerbegünstigten Zwecke nunmehr allein in §§ 52–54 AO, die berechtigten Empfänger in der Vorschrift selbst geregelt. §§ 48, 49 EStDV und die Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind daher aufgehoben worden. Der bisher gesplittete Hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 5 Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer

Eine Besonderheit der Umsatzsteuer besteht im Prinzip der Selbstveranlagung. Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen die Vorauszahlungen durch Gegenüberstellung der Ausgangssteuern und der abziehbaren Vorsteuern selbst berechnen. Der auf amtlichem Vordruck berechnete Wert ist sodann auf elektronischem Weg beim Finanzamt anzumelden und gleichzeitig zu entricht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zuständiges Finanzamt für Bescheinigungen in Organschaftsfällen (zu § 13b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 13b.3, 13b.3a, 13b.7b sowie Abschn. 18.16 UStAE . Die Finanzverwaltung regelt und ergänzt entsprechend den UStAE um Hinweise zur Frage, welches Finanzamt in Organschaftsfällen für die Erteilung von Bescheinigungen zuständig ist. Grundsätzlich ist nach § 21 AO das für die Besteuerung der Umsätze zuständige Finanzamt auch für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.4 Länderübergreifend (Nr. 1)

Rz. 44 In der Beschränkung auf besondere Gestaltungsformen der Steuerverkürzung liegt eine einengende Präzisierung des Tatbestands, der wesentlich auch zur Bestimmtheit der Norm beiträgt (s. zu Rz. 39). Zugleich gibt der Gesetzgeber dadurch auch eine präzisierende Grundlage für die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Rz. 45 Der Analyse- oder Ermittlungszweck muss von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Änderungen bei der Steuerbarkeit

Rz. 32 § 29 Abs. 1 S. 1 UStG regelt, dass ein Ausgleich vorgenommen werden kann, wenn "ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird". Die Regelung umfasst sowohl die Fälle, in denen ein bisher steuerbarer Umsatz nicht steuerbar wird, wie auch den Fall, in dem ein bisher nicht steuerbarer Umsatz durch Gesetzesänderung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderungen bei dem anzuwendenden Steuersatz

Rz. 41 Der klassische Anwendungsfall für einen Ausgleich nach § 29 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 UStG ist die Änderung des anzuwendenden Steuersatzes. Als mögliche Ursachen einer solchen Änderung kommen in Betracht: Erhöhung oder Verringerung des allgemeinen Steuersatzes und/oder des ermäßigten Steuersatzes. Die letzte reguläre Änderung des Regelsteuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Ausgleich bei Änderungen der Steuerbarkeit oder der Steuerpflicht

Rz. 61 Wird ein Umsatz aufgrund einer Änderung des Gesetzes steuerbar oder steuerpflichtig oder entfällt die Steuerbarkeit oder die Steuerpflicht, können sich dadurch auch Auswirkungen auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des leistenden Unternehmers ergeben. Dadurch sind grundsätzlich die folgenden Auswirkungen denkbar: Dem jetzt steuerpflichtigen Umsatz steht eine Vorsteuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Grundlage des § 29 UStG und Einführung zum 1.1.1968

Rz. 1 Nach § 13 Abs. 1 UStG entsteht die USt der Höhe nach zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch den Unternehmer. Das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis erbringen zu wollen, ist weder für die Anwendung der Vorschriften über die Steuerbarkeit und die Steuerpflicht eines Umsatzes noch für ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Änderungen bei der Steuerpflicht

Rz. 38 Eine ausgleichsfähige Mehr- oder Minderbelastung nach § 29 UStG kann sich auch ergeben, wenn bisher steuerfreie Umsätze steuerpflichtig werden oder für einen bisher steuerpflichtigen Umsatz eine Steuerbefreiung eingeführt wird. Rz. 39 Beispiele für die Erhöhung oder die Verminderung der Steuerbelastung durch Änderungen bei der Steuerpflicht waren in der Vergangenheit: D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Z / 5.1 Zeile 10

Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Höchstbetragsberechnung auf der Grundlage der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter erfolgen soll. Ist das der Fall, ist in Zeile 10 die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter einzutragen. Soll der Höchstbetrag von 20 % des Einkommens vor Spenden und Verlustabzug angesetzt werden, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus Zeile 32 des Vo...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Z / 5.2 Zeile 11

Ist die Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, ist für die Höchstbetragsberechnung nicht nur die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter der Körperschaft zu berücksichtigen, sondern auch der Anteil an Umsätzen, Löhnen und Gehältern der Personengesellschaft, der auf die Körperschaft aus der Stellung als Mitunternehmerin der Personengesellschaft entfällt (R 10b.3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers war ein schutzwürdiges Interesse einer der Vertragsparteien nur dann gegeben, wenn bei Abschluss des Vertrags eine steuerrechtliche Änderung nicht erkennbar war. Da Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach der jeweiligen Verabschiedung und Veröffentlichung der Änderungen auch bei der Finanzverwaltung i. d. R. Vorlaufzei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Z / 4.2 Zeile 7

In dieser Zeile ist das Ergebnis der Höchstbetragsberechnung einzutragen. Spenden und Beiträge sind höchstens in Höhe von 20 % des Einkommens bzw. 4 ‰ der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern abziehbar. Wird der Höchstbetrag mit 20 % des Einkommens ermittelt, ergibt sich die Bemessungsgrundlage jeweils aus Zeile 32 der Anlage ZVE. Werden 4 ‰ der Umsätze, Löhne und Gehälte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Berücksichtigung von Vertragsstörungen durch einen Vertragspartner

Rz. 66 Eine umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastung kann sich auch aus dem Verschulden eines der Vertragspartner ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einer der Vertragspartner in Verzug gerät. Durch den Verzug kann die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Dadurch kann sich eine höhere oder niedrigere Umsatzsteuerbelastung ergeben, wen...mehr