Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Gewinn oder Gewinn – das is... / c) Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Meinung der Finanzverwaltung ist der Gewinn i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Betrag, der ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen ist (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 4 bis 5 sowie 6 bis 7i EStG). (Andere) außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz sowie Hinzu- und Ab...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / a) Betriebsbezogene Ermittlung

Die Gewinngrenze ist für jeden Betrieb getrennt zu ermitteln und gilt unabhängig davon, wie viele Personen an dem Unternehmen beteiligt sind.[5] Hat der Steuerpflichtige mehrere Betriebe, ist das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG somit für jeden Betrieb gesondert zu prüfen.[6] Die Abgrenzung erfolgt nach gewerbesteuerrechtlichen Maßstäben.[7] Im Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 223 Hierunter fallen Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie vorsteuerabzugsschädliche Umsätze ausführen.[1]. Unternehmer, die neben steuerfreien auch steuerpflichtige Umsätze oder steuerfreie, aber nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Umsätze tätigen (z. B. Unternehmer, die auch steuerfreie Ausfuhrlieferungen ausführen), sind voll erwerbsteuerpflichtig. Das führ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Neufahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren (§ 1a Abs. 5 UStG)

Rz. 243 Die Erwerbsschwellenregelung gilt gem. § 1a Abs. 5 UStG nicht für die Erwerbe neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Hinsichtlich der Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge wird auf die Kommentierung zu § 1b UStG hingewiesen (zur Behandlung von Lieferungen gebrauchter Fahrzeuge § 6a UStG Rz. 168). Die Steuer wird für den einzelnen steuerpflichtigen Erwerb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Rz. 228 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor, wenn die in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannten Unternehmer zusätzlich die Voraussetzung gem. § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG erfüllen, nämlich mit ihren Erwerben eine bestimmte Erwerbsschwelle nicht überschreiten. Diese Erwerbsschwelle ist auch für Lieferungen im Versandhandel maßgebend, wenn der Ort der Lieferung im Inland li...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Option für die Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 4 UStG)

Rz. 238 Gem. § 1a Abs. 4 UStG können Schwellenerwerber (Rz. 192ff.), die auch im Kj. die Erwerbsschwelle voraussichtlich nicht erreichen, auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten und ihre Erwerbe freiwillig im Inland der Erwerbsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 und 2 UStG unterwerfen. Als Verzicht gilt auch die Verwendung einer dem Erwerber erteilten USt-IdNr. gegenüber d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.4 Juristische Personen (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG)

Rz. 227 Die Ausnahmeregelung erfasst juristische Personen, die in Bezug auf den Erwerb nicht unternehmerisch tätig sind und nur aufgrund von § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG als Erwerber behandelt werden. Diese nichtunternehmerisch tätigen juristischen Personen unterliegen der Erwerbsteuer nur, wenn sie die Erwerbsschwelle überschreiten oder nach § 1a Abs. 4 UStG optiert hab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufzeichnungen (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 189 Der Unternehmer (des inländischen Unternehmensteils) hat die Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die darauf entfallenden Steuerbeträge aufzuzeichnen.[1] Das gilt auch für die Rückgängigmachung des Erwerbs nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG sowie für Anschlussumsätze. Rz. 190 Neben dem fiktiven innergemeinschaftlichen Erwerb sind auch die damit zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Ausschluss der Kleinunternehmer (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 113 Der Erwerbsbesteuerung unterliegen nicht die Lieferungen, für die nach dem Recht ihres Mitgliedstaats aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer keine USt erhoben wird. Nach der deutschen Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer nicht steuerfrei, sondern die geschuldete USt wird nicht erhoben. Die Formulierung in § 1a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Lieferer (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 104 Das Binnenmarktgesetz unterwirft im innergemeinschaftlichen Verkehr nur Lieferungen, die von Unternehmern ausgeführt werden, der Erwerbsteuer. Im Gegensatz hierzu unterliegt im Drittlandsverkehr die Einfuhr durch jede Person – gleichgültig, ob diese Unternehmer ist oder nicht – der EUSt.[1] Ebenso wenig kommt es für die EUSt darauf an, ob der Gegenstand im Rahmen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Entgeltliche Lieferungen (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 110 Die Lieferung muss gegen Entgelt, d. h. im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgen.[1] Diese Bestimmung entspricht Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Für die Frage, ob ein Entgelt vorliegt, gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach muss der Lieferung eine Gegenleistung als Entgelt gegenüberstehen, die einander im kausalen Zusammenhang der Gegenseitigkeit bedingen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG

Rz. 182 Befördert oder versendet der Lieferer den Gegenstand unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an den inländischen Abnehmer, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb seitens des Abnehmers vor. Aus Gründen der Vereinfachung konnte auch in diesen Fällen ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. v. § 1a Abs. 2 UStG angenommen werden, wenn Abgangs- und Bestimmun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 1a Abs. 1 UStG)

Rz. 36 Anstelle der EUSt [1] tritt im kommerziellen Unionsverkehr die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[2] Daneben wird das unternehmensinterne Verbringen wie ein innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt.[3] Rz. 37 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nach § 1a Abs. 1 UStG unter folgenden Voraussetzungen vor: Es muss sich um die Lieferung eines Gegenstands ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Rz. 250 Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 241ff. MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Rz. 251 Aufzeichnungspflichtig ist für den Unternehmer i. S. v. § 1a Abs. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Erwerberkreis (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Rz. 222 Zum Kreis der Unternehmer i. S.v. § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG, bei denen ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vorliegt, wenn sie eine bestimmte Erwerbsschwelle nicht überschreiten, gehören: 7.2.1 Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG) Rz. 223 Hierunter fallen Unternehmer, die aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gelangen aus einem Mitgliedstaat ins Inland (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 80 Nach § 1a Abs. 1 UStG liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nur vor, wenn der Gegenstand der Lieferung entweder vom Unternehmer oder Abnehmer aus einem Mitgliedstaat befördert oder in deren Auftrag versendet wird und wenn der Gegenstand in den anderen Mitgliedstaat gelangt. Da seit 1.1.1993 eine Grenzabfertigung an den Binnengrenzen nicht mehr stattfindet, wirken d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 106 Der umsatzsteuerliche Grenzausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt seit dem 1.1.1993 nur mehr im unternehmerischen Bereich. Für den nichtunternehmerischen innergemeinschaftlichen Warenverkehr gilt grundsätzlich das Ursprungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Erwerbsteuer nur insoweit zum Tragen kommt, als ein innergemeinschaftlicher Leistungsaustausch zwis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Kleinunternehmer (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 225 Die Ausnahmevorschrift erfasst nur Unternehmer, die die Voraussetzungen von § 19 Abs. 1 UStG erfüllen und nicht zur Normalbesteuerung optiert haben. Zu Kleinunternehmern zählen Unternehmer, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässig sind und deren Gesamtumsatz in ihrem Gesamtunternehmen im vorangegangenen Kj. 17.500 EUR nicht überstie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Pauschalierende Land- und Forstwirte (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 226 Von der Ausnahmeregelung sind nur Land- und Forstwirte erfasst, die ihre Umsätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 UStG versteuern und nicht zur allgemeinen USt optiert haben. Führt der Unternehmer noch andere Umsätze aus, werden die Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft als gesonderter Betrieb erfasst[1] mit der Folge, dass der Unternehmer hinsichtli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Lieferung eines Gegenstands gegen Entgelt (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

3.1.1 Lieferung eines Gegenstands Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Erwerber (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 92 Da grundsätzlich nur der unternehmerische innergemeinschaftliche Warenverkehr dem Grenzausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip unterliegt, sind alle Unternehmer i. S. v. § 2 UStG, die einen Gegenstand aus einem anderen Mitgliedstaat für ihr Unternehmen erwerben, erwerbsteuerpflichtig. Für einen bestimmten Personenkreis von Unternehmern (§ 1a Abs. 3 UStG) tritt die E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Ausnahmen von der Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 3 bis 5 UStG)

7.1 Allgemeines Rz. 218 Für bestimmte Erwerber, die die Voraussetzungen für einen Erwerb nach § 1a Abs. 1 und 2 UStG erfüllen, tritt eine Erwerbsteuerpflicht nicht ein, wenn sie die Erwerbsschwelle nicht überschreiten und nicht für die Erwerbsbesteuerung optiert haben. Diese Erwerber werden dann so behandelt wie Privatpersonen, für die im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmensinternes Verbringen von Gegenständen (§ 1a Abs. 2 UStG)

4.1 Allgemeines Rz. 120 Das Verbringen von Gegenständen des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, z.B Verbringen in eine inländische Betriebsstätte, gilt im Ausgangsmitgliedstaat als Lieferung gegen Entgelt[1] und als innergemeinschaftliche Lieferung[2] sowie im Inland nach § 1a Abs. 2 UStG als innergemeins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 1a Innergemeinschaftlicher Erwerb

1 Allgemeines 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Ort der Lieferung

Rz. 66 Der innergemeinschaftliche Erwerb setzt eine im Inland steuerbare Lieferung[1] und damit voraus, dass der Ort der Lieferung im Inland liegt. Lieferungen, die im Ausland, also auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bewirkt werden, sind nicht steuerbar. Da § 1a UStG aus der Sicht der Union den innergemeinschaftlichen Erwerb definiert, ohne einen Bezug auf das in § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Inländischer Abnehmer bestellt bei einem inländischen Unternehmer

Rz. 211 Beispiel 1 Der Augsburger Unternehmer A bestellt bei dem Bochumer Großhändler B eine Maschine. B beauftragt den französischen Hersteller F, die Maschine unmittelbar an A auszuliefern. Die Beteiligten verwenden jeweils die USt-IdNr. ihres Mitgliedstaats. Es handelt sich um einen erwerbsteuerpflichtigen Umsatz (innergemeinschaftliches Reihengeschäft), weil der Gegenstan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb; Sonderregelungen enthalten § 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Konsignationslager (§ 1a Abs. 2a)

Rz. 192 Mit Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde Abs. 2a in § 1a UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Rz. 193 Nach der neuen EU-Bestimmung des Art. 17a MwStSystRL gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 15 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch Gesetz v. 25.8.1992[1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einfügung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Wegen der Verzahnung der Umsatzbesteuerung innerhalb der Unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 120 Das Verbringen von Gegenständen des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, z.B Verbringen in eine inländische Betriebsstätte, gilt im Ausgangsmitgliedstaat als Lieferung gegen Entgelt[1] und als innergemeinschaftliche Lieferung[2] sowie im Inland nach § 1a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftlicher Erw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Lieferung von Neufahrzeugen

Rz. 117 Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge ist für jeden Erwerber, auch für Privatpersonen, im Bestimmungsland steuerpflichtig.[1] Andererseits wird jede Person, die ein neues Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat liefert, insoweit als Unternehmer behandelt[2] und bewirkt eine innergemeinschaftliche Lieferung, die unter den Voraussetzungen des vergleichbaren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Rz. 214 Die durch das USt-ÄndG 1997 eingefügte Regelung in § 25b UStG über das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft entspricht der Unionsregelung aufgrund der sog. Vereinfachungsrichtlinie. [1] Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer, die in jeweils unterschiedlichen Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich erfasst sind, über denselben Gegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Vorschrift

Rz. 32 § 1a UStG regelt die näheren Tatbestandsmerkmale des innergemeinschaftlichen Erwerbs[1]. Nach Abs. 1 liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb unter folgenden Voraussetzungen vor: Ein Gegenstand muss bei einer Lieferung gegen Entgelt an den Abnehmer (= Erwerber) aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland oder in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete gelangen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Besteuerung

Rz. 253 Die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs setzt voraus, dass der Steuertatbestand erfüllt[1] und der Steueranspruch entstanden ist. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG entsteht der Steueranspruch mit der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. Die Bestimmungen des UStG entsprechen weitgehend den Vorgaben der M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Gegen Entgelt

Rz. 63 Voraussetzung für die Steuerbarkeit ist die Entgeltlichkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG; Rz. 85ff.). Unentgeltliche Lieferungen unterliegen grundsätzlich nicht der Erwerbsteuer nach Abs. 1. Rz. 64 Das Bestimmungslandprinzip stellt nicht auf die Entgeltlichkeit der grenzüberschreitenden Warenbewegung ab; bis zum 1.1.1993 unterla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Ausführung von sonstigen Leistungen am Gegenstand der Lieferung (Art. 17 Abs. 2 Buchst. f MwStSystRL)

Rz. 142 Nicht unter den Verbringungstatbestand fällt die Beförderung oder Versendung von Gegenständen, wenn an diesen im Inland Dienstleistungen erbracht werden und die Gegenstände wieder an den Auftraggeber unmittelbar zurückgelangen.[1] Bei den Dienstleistungen handelt es sich um keine funktionsändernden Werkleistungen i. S. v. § 3 Abs. 1a Nr. 2 UStG a. F.; in Betracht kom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Inländischer Unternehmer bestellt bei einem Lieferer aus einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 212 Beispiel 4 Der Augsburger Unternehmer D bestellt bei dem französischen Unternehmer F1 eine Maschine. F1 beauftragt den französischen Hersteller F2, die Maschine unmittelbar an D auszuliefern. Die Beteiligten verwenden jeweils die USt-IdNr. ihres Mitgliedstaats. Es handelt sich um einen erwerbsteuerpflichtigen Umsatz (innergemeinschaftliches Reihengeschäft), weil der G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 96 Im Gegensatz zur EUSt ist der Kreis der steuerpflichtigen Erwerber grundsätzlich auf Personen beschränkt, die Unternehmer sind und den Gegenstand der Lieferung für ihr Unternehmen erwerben.[1] Hierunter fallen auch Kleinunternehmer und pauschalierende Land- und Forstwirte. Rz. 97 Juristische Person sowohl des privaten als auch öffentlichen Rechts gelten in jedem Fall a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 218 Für bestimmte Erwerber, die die Voraussetzungen für einen Erwerb nach § 1a Abs. 1 und 2 UStG erfüllen, tritt eine Erwerbsteuerpflicht nicht ein, wenn sie die Erwerbsschwelle nicht überschreiten und nicht für die Erwerbsbesteuerung optiert haben. Diese Erwerber werden dann so behandelt wie Privatpersonen, für die im innergemeinschaftlichen Warenverkehr das Ursprungsla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Beteiligung von Privatpersonen am Reihengeschäft

Rz. 216 Bei Reihengeschäften mit privaten Endabnehmern, die nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen gehören, sind Lieferungen grundsätzlich nur im Ursprungsland nach den allgemeinen Bestimmungen des § 3 Abs. 6 bis 8 UStG steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung scheidet ebenso aus wie die Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.18 Mit Erprobungsvorbehalt gekaufte Waren (Art. 231 Buchst. b DelVO)

Rz. 171 Die Gegenstände werden im Rahmen eines Kaufvertrags einer Erprobung unterzogen. Die Verwendungsfrist beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.25 Gebrauchtwaren, die zur Versteigerung eingeführt werden (Art. 234 Abs. 3 Buchst. b DelVO)

Rz. 178 Als Gebrauchtwaren gelten andere Waren als Neuwaren. Die Verwendungsdauer beträgt höchstens 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6.2 Gegenstände der vorübergehenden Verwendung

4.3.6.2.1 Beförderungsmittel (Art. 207 bis 218 DelVO) Rz. 150 Zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gehören auch Paletten und Container. Rz. 151 Beförderungsmittel dienen zur Beförderung von Personen oder Gütern, nämlich Straßen-, Eisenbahn-, Zivilluft- und Wasserfahrzeuge sowie Ersatzteile, Zubehör und die übliche Ausrüstung. Mitumfasst sind mit den Beförderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.20 Muster (Art. 232 DelVO)

Rz. 173 Ausgenommen sind Gegenstände, die in solchen Mengen geliefert werden, dass sie insgesamt keine Muster im angemessenen Rahmen darstellen (Anl. B.3 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 246 Die Verwendung der USt-IdNr. ist Voraussetzung für ein Funktionieren des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt. Die Vorschriften und Sicherungsmechanismen für eine vollständige Erhebung der USt, die als nationale Steuern von den Mitgliedstaaten auf ihrem Territorium erhoben werden, reichen nicht aus, die umsatzsteuerlichen Vorgänge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Nicht nur vorübergehende Verwendung

Rz. 129 Von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung ist auszugehen, wenn die Gegenstände im inländischen Unternehmensteil dem Anlagevermögen zugeführt werden.[1] Praxis-Beispiel Die von der Betriebsstätte in Straßburg hergestellte Bestuhlung wird zur Ausstattung des Konferenzsaals der Hauptniederlassung der Möbelfirma nach München verbracht. Die Gegenstände werden im Untern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Inländischer Unternehmer bestellt bei einem Lieferer aus einem Drittland

Rz. 213 Ist ein Drittlandsunternehmer am Reihengeschäft beteiligt, unterliegt dieses der Erwerbsteuer nur, wenn die Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen erfolgt. Wird der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet geliefert, liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb, sondern eine Einfuhr vor, die der EUSt unterliegt.[1] Beispiel 7 Augsburger Unternehmer A bestellt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6.1 Allgemeine Voraussetzungen der vorübergehenden Verwendung

Rz. 145 Die Gegenstände, die im Inland einfuhrumsatzsteuerfrei vorübergehend verwendet werden können, bedürfen hierzu einer zollamtlichen Bewilligung[1], die auch durch die Überlassung der Gegenstände zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung erteilt werden kann.[2] Für die Anwendung des § 1a Abs. 2 UStG bedarf es keiner Bewilligung; die Gegenstände werden so behandel...mehr