Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Unternehmerische Zwecke

Rz. 102 Mit Ausnahme der Lieferungen an juristische Personen und neuer Fahrzeuge muss der Unternehmer den Gegenstand für sein Unternehmen, d. h. für unternehmerische Zwecke, erwerben. Ob ein Gegenstand für das Unternehmen erworben wird, richtet sich nach der Zuordnung des Gegenstands, die auf der Zuordnungsabsicht des Unternehmers beruht und sich nach außen hin manifestiert ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Nur vorübergehende Verwendung

Rz. 136 Von der Fiktion, dass ein unternehmerisches Verbringen als Lieferung gegen Entgelt gilt, ist nach § 3 Abs. 1a UStG die "nur vorübergehende Verwendung" ausgenommen. Dementsprechend bestimmt § 1a Abs. 2 S. 1 UStG, dass das Verbringen von Gegenständen ins Inland zur nur vorübergehenden Verwendung kein unternehmensinternes steuerpflichtiges Verbringen ist. Das UStG enthä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung

Rz. 184 Außer in den Fällen der vorübergehenden Verwendung i. S. einer befristeten Verwendung kommt es auf die Dauer der Verwendung im Inland nicht an (Rz. 137, 146). In diesen Fällen ist für die steuerfreie Verwendung nicht Voraussetzung, dass der Gegenstand wieder ins übrige Gemeinschaftsgebiet zurückgelangt oder ausgeführt wird. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer (Art. 17 Abs. 2 Buchst. a und e MwStSystRL)

Rz. 141 Art. 17 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL betrifft die Lieferung von Gegenständen, deren innergemeinschaftlicher Erwerb steuerfrei ist z. B. Lieferung an die Seeschifffahrt oder an die internationale Luftfahrt oder an nichtsteuerpflichtige Personen. Befördert der Unternehmer selbst oder durch einen Beauftragten Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet ins Inland und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.5 Differenzbesteuerung

Rz. 118 Grundsätzlich unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die innergemeinschaftliche Lieferung der Gegenstände an den Erwerber die Differenzbesteuerung im Ausgangsmitgliedstaat angewendet wurde.[1] Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann damit vom Erwerber nicht in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme hiervon gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.27 Gegenstände ohne wirtschaftliche Auswirkungen oder gelegentlich eingeführt (Art. 236 DelV)

Rz. 180 Diese allgemeine Vorschrift erfasst Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen vorübergehend eingeführt werden. Die vorübergehende Verwendung von gelegentlich und für längstens drei Monaten eingeführten Waren gilt als eine besondere Situation ohne wirtschaftliche Auswirkungen. Die Begrenzung des Warenwerts auf weniger als 4.000 ECU[1] ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.6 Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 119 Für den Abnehmer bestehen keine Nachweispflichten wie sie für die Geltendmachung der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 3 UStG vorgesehen sind. Der Erwerber hat jedoch die steuerpflichtigen Erwerbe in der Steueranmeldung und -erklärung der Versteuerung zu unterwerfen. Zweifel an der Steuerpflicht, z. B. über die Unternehmereigenschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.13 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung (Art. 227 DelVO)

Rz. 166 Es handelt sich um Gegenstände, die für Zwecke des Unterrichts und der Berufsausbildung sowie für die wissenschaftliche Forschung oder Lehre verwendet werden (Modelle, Instrumente, Apparate und Maschinen; Anl. B.5 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Vergünstigung kann nur von anerkannten Einrichtungen für ausschließlich Unterrichtszwecken dienende Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.15 Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände (Art. 229 DelVO)

Rz. 168 Die vorübergehende Verwendung ist davon abhängig, dass die Gegenstände ausländischen Personen gehören und zu Herstellungszwecken durch inländische Personen verwendet und wieder ausgeführt werden.[1] Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Der Art nach vorübergehende Verwendung (Art. 17 Abs. 2 Buchst. a – g MwStSystRL)

Rz. 137 In Art. 17 Abs. 2 MwStSystRL sind die Ausnahmetatbestände abschließend aufgeführt, nach denen kein innergemeinschaftliches Verbringen vorliegt. Zu Lieferungen, die an Bord von Schiffen, Luftfahrzeugen und Eisenbahnen erfolgen[1], wird auf Rz. 78, und die Gas, Wärme, Kälte und Elektrizität betreffen[2], auf Rz. 79 verwiesenmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.16 Spezialwerkzeuge und -instrumente (Art. 230 DelVO)

Rz. 169 Die vorübergehende Verwendung ist davon abhängig, dass die Gegenstände von ausländischen Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und zur Herstellung von Waren bestimmt sind, die vollständig ausgeführt werden sollen (Anl. B.4 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.21 Austauschproduktionsmittel (Art. 233 DelVO)

Rz. 174 Es handelt sich um Instrumente, Apparate und Maschinen, die einem Kunden vom Lieferanten oder Reparateur bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorläufig zur Verfügung gestellt werden. Nicht mehr Voraussetzung ist die Unentgeltlichkeit der Bereitstellung.[1] Die Verwendungsdauer beträgt 6 Monate.[2]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Gegenstände zur Erbringung von Dienstleistungen (Art. 17 Abs. 2 Buchst. g MwStSystRL)

Rz. 143 Die vorübergehende Verwendung von Gegenständen im anderen Mitgliedstaat zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen ist nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. g MwStSystRL kein steuerpflichtiges Verbringen.[1] Bei den Gegenständen handelt es sich z. B. um Maschinen, Handwerkszeug, Ausrüstungsgegenstände, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen, Spezialwerkzeuge und -in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.12 Berufsausrüstung (Art. 226 DelVO)

Rz. 165 Es handelt sich um Geräte, Instrumente und Zubehör, die natürliche Personen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, für die Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs benötigen. Von der Steuerbefreiung wird nicht Berufsausrüstung erfasst, die zur gewerblichen Herstellung, zum Abpacken von Waren oder, soweit es sich nicht um Handwerkszeug handelt, zur Ausbeutung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.23 Gegenstände, die zur Ansicht übersendet werden (Art. 234 Abs. 2 DelVO)

Rz. 176 Es handelt sich um Gegenstände, für die sowohl eine Kauf- als auch eine Verkaufsabsicht besteht und bei denen der Charakter eines Musters ausgeschlossen ist. Die frühere Beschränkung der vorübergehenden Verwendung auf Sendungen von konfektionierten Waren aus Pelzfellen, Schmuckwaren, Teppichen und Gold- und Silberschmiedewaren ist entfallen. Die Verwendungsdauer betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.26 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen (Art. 235 DelVO)

Rz. 179 Es handelt sich um Gegenstände, die zu Ausbesserungs- und Wartungsarbeiten einschließlich Überholungen, Einstellarbeiten und Erhaltungsmaßnahmen für die in die vorübergehende Verwendung übergeführte Gegenstände verwendet werden. Die Verwendungsdauer richtet sich nach der Art der einzelnen Gegenstände.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.11 Werbematerial, auch für den Fremdenverkehr (Art. 225 Buchst. b DelVO)

Rz. 164 Eine besondere Beschaffenheit, die den Werbecharakter der Gegenstände belegt, ist nicht mehr erforderlich.[1] Unter Werbematerial für den Fremdenverkehr sind Waren zu verstehen, die die Öffentlichkeit anregen sollen, fremde Länder zu besuchen, insbes. um dort an kulturellen, touristischen, sportlichen oder beruflichen Treffen oder Veranstaltungen teilzunehmen (vgl. A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.9 Infrastrukturmaßnahmen im Grenzgebiet (Art. 224 Buchst. b DelVO)

Rz. 162 Vorübergehend verwendet werden verschiedene Materialien, die unter der Aufsicht und Verwaltung einer staatlichen Behörde für den Bau, die Instandsetzung oder die Instandhaltung von Infrastrukturen von allgemeinem Interesse im Grenzgebiet verwendet werden. Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.8 Ausrüstung und Gegenstände in Grenzzonen (Art. 224 Buchst. a DelVO)

Rz. 161 Es handelt sich einmal um Ausrüstung, die in einer Grenzzone eines EU-Mitgliedstaats ansässigen Personen gehört und von diesen in der gegenüberliegenden Grenzzone verwendet wird. Es handelt sich um Gegenstände zur Bewirtschaftung von Ländereien im Inland, wobei im Rahmen dieser Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten wie Holztransport oder Fischzuc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.6 Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung(Art. 222 DelVO)

Rz. 159 Die vorübergehende Verwendung ist auf medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial beschränkt, das für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen bestimmt ist, eine gelegentliche Leihgabe darstellt und zu Diagnose- und Therapiezwecken verwendet wird (vgl. Anl. B.9 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Materialien müssen wegen Unzulänglichkeit d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.22 Ausstellungs-, Messe- und Kongressgut (Art. 234 DelVO)

Rz. 175 Es handelt sich um Gegenstände, die auf einer Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt und auch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden sollen, z. B. Waren, die zur Vorführung der eingeführten und ausgestellten Maschinen oder Apparaten benötigt werden, Konstruktions- und Ausstattungsmaterial einschließlich der elektrotechnischen Ausrüstung, Werbe- und Vera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.14 Umschließungen (Art. 228 DelVO)

Rz. 167 Umschließungen sind Behältnisse, die als äußere oder innere Umschließung von Waren verwendet werden oder die zum Aufrollen, Zusammenlegen oder Befestigen von Waren bestimmt sind, ausgenommen loses Verpackungsmittel (Anl. B.3 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Es handelt sich um Umschließungen, die leer oder gefüllt ausgeführt werden sollen. Eine Verwendung im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.19 Geräte zum Testen, Erproben oder Vorführen (Art. 231 Buchst. c DelVO)

Rz. 172 Es handelt sich z. B. um Mess-, Test- und Analysegeräte (Anl. B.4 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Eine Gewinnabsicht darf nicht bestehen. Die Verwendungsdauer ist auf 6 Monate beschränkt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.5 Material für Katastropheneinsätze (Art. 221 DelVO)

Rz. 158 Im Gegensatz zu fr. Art. 678 Abs. 2 ZK-DVO a. F. muss das Katastrophenmaterial nicht unentgeltlich oder leihweise eingeführt werden und kann u. U. auch im Inland verbleiben. Grundsätzlich beträgt die Verwendungsfrist 24 Monate[1]. Es handelt sich um Hilfssendungen, z. B. Fahrzeuge, Zelte, Lazarette (Anl. B.9 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.), die für staatlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.24 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten zur Ausstellung (Art. 234 Abs. 3 Buchst. a DelVO)

Rz. 177 Die in Anh. IX zur MwStSystRL aufgeführten Gegenstände erfüllen die Voraussetzungen der Vorschrift. Die Verwendungsdauer beträgt höchstens 24 Monate. Wiederverkäufer, die diese Gegenstände aus einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, können anstelle der Erwerbsbesteuerung für die Differenzbesteuerung optieren.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Befristete Verwendung (Art. 17 Abs. 2 Buchst. h MwStSystRL)

Rz. 144 Eine genaue zeitliche Begrenzung der Dauer der vorübergehenden Verwendung, nämlich höchstens 24 Monate, ist nur für bestimmte Gegenstände vorgesehen, wenn die Gegenstände bei ihrer Einfuhr aus einem Drittland im Rahmen der vorübergehenden Verwendung vollständig von der EUSt befreit wären.[1] Die Steuerbefreiung für die Einfuhr aus Drittländern (EUStbefreiung) ist in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.17 Gegenstände von Tests, Experimenten oder Vorführungen (Art. 231 Buchst. a DelVO)

Rz. 170 Es handelt sich um Gegenstände, die selbst untersucht oder vorgeführt werden sollen (vgl. Anl. B.4 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Eine Gewinnabsicht ist – im Gegensatz zur Regelung in Art. 680 Abs. 1d und e ZK-DVO a. F. – unschädlich. Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.10 Ton-, Bild- und Datenträger (Art. 225 Buchst. a DelVO)

Rz. 163 Es handelt sich um Filme, die vor ihrer gewerblichen Verwendung vorgeführt werden sollen oder der kostenlosen Vorführung oder zu Überspielungen von Ton, Synchronisation und Wiedergabe bestimmt sind oder die Art oder Funktionieren von ausländischem Material zeigen sollen. Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.7 Tiere (Art. 223 DelVO)

Rz. 160 Befreit sind lebende Tiere, sofern sie einer Person gehören, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Soweit es sich nicht um Tiere zur Beförderung handelt (Rz. 150ff.), sind von der Regelung sämtliche Tiere erfasst, z. B. auch zur Betreuung, Zucht oder Dressur (vgl. Anl. D des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Während der vorübergehenden Verwendung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

6.1 Allgemeines Rz. 200 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Beispiele innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte

6.2.1 Inländischer Abnehmer bestellt bei einem inländischen Unternehmer Rz. 211 Beispiel 1 Der Augsburger Unternehmer A bestellt bei dem Bochumer Großhändler B eine Maschine. B beauftragt den französischen Hersteller F, die Maschine unmittelbar an A auszuliefern. Die Beteiligten verwenden jeweils die USt-IdNr. ihres Mitgliedstaats. Es handelt sich um einen erwerbsteuerpflichti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Montage- und Installationslieferungen (Art. 17 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL)

Rz. 138 Art. 17 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL erfasst Lieferungen eines Gegenstands durch den Unternehmer zum Zwecke seiner Installation oder Montage durch den Lieferer oder für dessen Rechnung im Gebiet des Mitgliedstaats der Beendigung der Versendung oder Beförderung. Die Bezugnahme auf Art. 36 MwStSystRL betrifft Gegenstände, die mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6.2.1 Beförderungsmittel (Art. 207 bis 218 DelVO)

Rz. 150 Zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gehören auch Paletten und Container. Rz. 151 Beförderungsmittel dienen zur Beförderung von Personen oder Gütern, nämlich Straßen-, Eisenbahn-, Zivilluft- und Wasserfahrzeuge sowie Ersatzteile, Zubehör und die übliche Ausrüstung. Mitumfasst sind mit den Beförderungsmitteln eingeführte Ersatzteile, normale Zubehörte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 25 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe des Endverbrauchs dem M...mehr

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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 5 Umsatzsteuerliche Aspekte bei Beteiligungen

Das bloße Erwerben, Halten und Veräußern einer Beteiligung ist keine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Umsatzsteuergesetzes.[1] Obwohl die Beteiligung dem Zweck der Einnahmeerzielung dient, ist der Halter nicht Unternehmer, weil Dividenden nicht als umsatzsteuerliches Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs zu qualifizieren sind.[2] Halten Unternehmer neben ihrer unterne...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / Zusammenfassung

Überblick Wesentlicher Teil im Besteuerungsverfahren von Betrieben ist in etlichen Fällen nicht nur die Steuererklärung, sondern auch deren Überprüfung durch die Außenprüfung (Betriebsprüfung) des Finanzamts. Welche Vorgehensweisen hier im Allgemeinen und im Besonderen zur Anwendung kommen können, erläutert dieser Beitrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 238, § 240...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Gruppe der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Folgende branchenspezifische Besonderheiten können bei einer Betriebsprüfung in dieser Branche geprüft werden: Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den St...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.5 Kfz-Handel

Für den Kfz-Handel sind Neu- und Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Reimporte, Reparaturen, Markenbindung, bargeldintensiv, Konkurrenz aus dem Internet die Schlagworte. Betriebsform Bezüglich der Betriebsformen erscheint eine Unterscheidung in drei Klassen sinnvoll: Markengebundener Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparatur reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort Internethändler...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.2 Gastronomie

Besonderes Augenmerk legt die Betriebsprüfung seit je her auf sog. "bargeldintensive Betriebe". Das sind u. a. auch Bäckereien, Metzgereien und Gaststätten. Die Umsätze werden hier nämlich immer noch vornehmlich bar abgerechnet. Oft werden bei einem Geschäftsvorgang auch Umsätze mit verschiedenen Steuersätzen erzielt. Eine Kalkulation zur Verifizierung der erklärten Einnahme...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.3 Landwirtschaft

Das Thema Landwirtschaft ist äußerst vielfältig. Zunächst muss geklärt werden, um welche Betriebsart es sich handelt: Anbau-, Tier- oder Mischbetrieb. Dann muss eine Zuordnung zu reiner "Saisonware" wie Spargel, Erdbeeren, Weihnachtsbäume, sonstiger Anbau, Tierzucht, -haltung, Fleisch- oder Milcherzeugung, Mischbetrieb, Biobetrieb etc. erfolgen. Einkommensteuer, Umsatzsteuer D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) bei Ausflügen im Sinne von Art. 1 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.3 Umsatzsteuer

Die Veräußerung von GmbH-Anteilen ist zwar steuerbar, der Umsatz ist aber grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Nach § 9 UStG besteht jedoch die Möglichkeit zur Option, sofern dies im Einzelfall wirtschaftlich vorteilhaft sein sollte bzw. vom Erwerber gewünscht wird. Im Zusammenhang mit dem Halten bzw. Veräußern von GmbH-Anteilen kann sich ggf. eine andere umsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 22.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / Zusammenfassung

Überblick Der Weg in die Selbstständigkeit ist schwierig und sollte gut durchdacht werden. Zu den Dingen, die im Vorfeld neben der Geschäftsidee zu berücksichtigen sind, gehören die Rechtsformwahl, die Erstellung eines Business-Plans samt Investitions- und Finanzplan sowie die Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Unter dem letztgenannten Aspekt gilt besonderes Augenme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelungen für Kleinunte... / a) Neufassung des § 19 UStG-E

Neue nationale Umsatzgrenze: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG-E sind die von inländischen Kleinunternehmern bewirkten Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG-E im vorangegangenen Jahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Somit soll der nationale (untere) Grenz- oder Schwel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelungen für Kleinunte... / 2. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 2 UStG

Option zur Regelbesteuerung: Der Unternehmer konnte nach bisheriger Rechtslage dem Finanzamt bis zur formellen[22] Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung von § 19 Abs. 1 UStG verzichtet,[23] mithin die Steuer nach den allgemeinen Regelungen versteuern möchte. Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Vor Eintritt der Unanf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelungen für Kleinunte... / III. Umsetzung der Richtlinie in das nationale UStG ab 1.1.2025

Das BMF hat am 17.5.2024 einen ersten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Stand des Entwurfs ist der 8.5.2024) veröffentlicht, mit welchem u.a. die notwendigen Umsetzungen der Richtlinie (EU) 2020/285 im nationalen UStG vollzogen werden sollen.[48] Dazu wurde der § 19 UStG neu konzipiert und ein neuer § 19a UStG eingeführt.[49] Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen...mehr