Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Echtes Teileigentum.

Rn 6 In den Räumen eines ›echten‹ Teileigentums (§ 1 Rn 1) – dem SonderE – ist grds jeder gewerbliche Gebrauch zulässig (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 34) und auch jeder andere Gebrauch, zB zum Parken, als Gemeindezentrum (Frankf NZM 13, 153) oder als Kirche (LG Itzehoe ZMR 19, 44) oder als Buchhaltungsbüro (LG Karlsruhe ZMR 23, 657), aber kein ›Wohnen‹ (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 19; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Kündigungsberechtigung.

Rn 47 Die Kündigungsberechtigung (iE Lingemann/Steinhauser NJW 18, 840) richtet sich nach allg Regeln. Neben Dienstberechtigtem/ArbG sind ggü ArbN kündigungsberechtigt idR Personalleiter (BAG NZA 21, 1178 [BAG 27.04.2021 - 9 AZR 662/19]; Gesamtprokura schadet nicht, BAG NJW 14, 3595 [BAG 25.09.2014 - 2 AZR 567/13] Anm Lingemann/Siemer), nicht aber Personalsachbearbeiter (BAG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.2 Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Eine Regelung zur Ausbildungsvergütung fehlt im Einkommensteuerrecht. Da § 3 EStG nur die steuerfreien Tatbestände positiv regelt, ist die Ausbildungsvergütung damit steuerrechtlich der normalen Arbeitsvergütung gleichgestellt. Allerdings greift bei vielen Auszubildenden der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, der im Jahr 2024 bei 11.604 EUR und damit ausgeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Folgerungen für die Besteuerungspraxis

Rn. 120 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Aus Sicht der Besteuerungspraxis ist der rechtsdogmatisch tief schürfende Streit über die Notwendigkeit der "Zweiteilung" des BV-Begriffs häufig wenig hilfreich. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil der BFH bislang keinen Anlass gesehen hat, auf die Unterscheidung von "notwendig" u "gewillkürt" zu verzichten. Festgehalten werden kann aus Pr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verändert, beseitigt oder eingefügt.

Rn 16 Ohne wesentliche Beeinträchtigung verändert, beseitigt oder eingefügt werden können idR (dies ist aber im Einzelfall festzustellen!): Antennensteckdosen; Badewannen (BGH ZMR 17, 317 Rz 24); Balkonbeläge; Dachterrassenbeläge (BGH ZMR 18, 833 Rz 13); Duschen; Einbauküchen; Fußbodenbeläge (Dielen, Laminat, Linoleum, Teppich, Parkett); im Einzelfall Heizungsleitungen, Heizventile ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Notwendiges Privatvermögen

Rn. 137 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Notwendig dem PV sind WG zuzuordnen, die unter keiner denkbaren Begründung dazu bestimmt u geeignet sind, dem Betrieb zu dienen o ihn zu fördern, also insb WG der privaten Lebensführung (s Rn 110). Beispiele: Kleidung u Hausrat; das eigengenutzte Einfamilien- o Wochenendhaus (BFH v 23.01.1991, X R 105–107/88, BStBl II 1991, 519 mwN); das Segel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beendigung der BV-Eigenschaft

Rn. 93 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein WG scheidet aus dem BV aus, wenn das einzelne WG o der Betrieb dem Unternehmer (Betriebsinhaber) persönlich nicht mehr zuzurechnen ist, das WG aus dem BV ausscheidet, die Unternehmenstätigkeit nicht mehr als betrieblich iSd §§ 13–18 EStG anzusehen ist. Die wichtigsten Fälle des Ausscheidens aus dem BV sind in s Rn 52 aufgezählt. Rn. 94 Stand:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bisherige Rechtsprechung

Rn. 1687 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach der bisherigen Rspr wurden die Aufwendungen aus Anlass eines privaten Ereignisses stets wegen des in der privaten Sphäre wurzelnden Anlasses zur Einladung von Gästen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot erfasst (BFH BStBl II 1971, 17; 1979, 213; 1992, 524; BFH/NV 1991, 85; 436; 1994, 367; 1997, 560; FG He EFG 2007, 109). Eine Ausnahme hie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Landwirtschaftliches Inventar.

Rn 10 Nach §§ 1, 2, 3 Pachtkreditgesetz (PKrG) v 5.8.51 (BGBl 494, zuletzt geändert am 8.11.85 BGBl I 2065; dazu BGHZ 35, 53; 41, 6; 51, 337; 54, 319; 120, 268; MDR 69, 215; Staud/Schaub vor § 581 Rz 98 ff; Nobbe/Pamp § 1204 Rz 24 ff; Sichtermann PachtkreditG 1954; Lörcher, Rechtsfragen zum PachtkreditG, 1964; Witt, Das Pfandrecht am Inventar des landwirtschaftlichen Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Innerer Betriebsvergleich

Rn. 2235 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zuverlässigste Schätzungsmethode ist der innere Betriebsvergleich, dh die Nachkalkulation, die anhand des Wareneinsatzes und/oder anderer Kosten wie zB Lohnaufwand, Raumkosten, die Kalkulation des StPfl nachvollzieht und so zunächst seine Umsätze ermittelt und dann Rückschlüsse auf seinen Gewinn erlaubt. Sie ist allgemein von der Rspr ane...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 5 Diese trägt der Vorerbe gem § 2124 I. Es sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses regelmäßig aufgewendet werden müssen, um ihn in seinen Beständen rechtlich und tatsächlich zu erhalten (BGH NJW 93, 3198 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]). Im Einzelnen handelt es sich um Aufwendungen für die Erhaltung der einzelnen Nachlassgegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonderfälle.

Rn 18 Die Haftung der Miterben für die bisherigen Gesellschaftsschulden richtet sich bei der Vererbung des Anteils eines persönlich haftenden OHG-Gesellschafters nach den §§ 126, 127 HGB. Eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass können die Erben über §§ 131 IV und 139 IV HGB herbeiführen. Dagegen haften alle Erben für Ansprüche der Gesellschaft gegen den Erblasser auf Rück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Bewertungsrechtliche Folgerungen aus der Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG

Rn. 96 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 69 Abs 4 BewG idF VStRG vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 949, findet die Schutzvorschrift des § 69 Abs 2 BewG in den Fällen des § 55 Abs 5 S 1 EStG keine Anwendung. Nach § 69 Abs 2 BewG sind luf genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der LuF gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs 1 BewG nur dann de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Der Vertragschluss.

Rn 54 Der Arbeitsvertrag ist grds formfrei, § 105 GewO. Wegen Schriftformerfordernis für Altersgrenzen (BAG NZA 18, 507; dagegen Lingemann NZA 18, 889) ist gesetzliche Schriftform (zum Schriftformerfordernis nach Tarifvertrag BAG NZA 21, 1651 [BAG 24.03.2021 - 10 AZR 16/20]) jedoch dringend zu empfehlen. Das gilt auch, da der ArbG die wesentlichen Vertragsbedingungen schrift...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 106 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 BewG beschränkt sich auf solche Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG, die ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder/und ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben. Ist dies der Fall, so rechnen grundsätzlich zum Betriebsvermögen i.S.v. § 97 BewG auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zusammentreffen verschiedener Holznutzungsarten

Rn. 75 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wie bisher können innerhalb eines Wj verschiedene Holznutzungsarten zusammentreffen. Es bedarf allerdings im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage keiner besonderen Berechnung mehr, weil die außerordentlichen Holznutzungen unabhängig von den ordentlichen Holznutzungen sind und zudem die außerordentlichen Holznutzungen (sowohl aus volks- oder s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Grundsatz (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2–4 EStG aF)

Rn. 1714 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 2 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF bestimmt der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Abzugsverbot. Danach ist im Fall der Auswärtstätigkeit (Dienstreise) eine pauschale Anerkennung von Mehrverpflegungsaufwendungen gestaffelt nach Abwesenheitszeiten vorgesehen. Auf diese Anerkennung hat der StPfl einen Rechtsanspruch, unabhängig davon, ob er ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 19 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Bodengewinnbesteuerung war erstmals auf nach dem 30.06.1970 erfolgte Veräußerungen oder Entnahmen anzuwenden, sofern der veräußerte oder entnommene Grund und Boden in dem Wj, in den der 30.06.1970 fiel, zum AV eines luf Betriebs gehört hat; ohne Bedeutung ist dabei die Art der bisherigen Gewinnermittlung (§ 52 Abs 5 S 2 iVm § 52 Abs 25 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 3 § 536a ist abdingbar. Zu unterscheiden ist zwischen den Ansprüchen aus § 536a und der Gebrauchsüberlassungs- und Instandhaltungspflicht gem § 535 I 2 : Ein Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nach § 536a lässt die Pflichten aus § 535 I 2 unberührt; gleiches gilt für einen entspr Aufrechnungsausschluss (BGH NJW-RR 03, 72 [LG Bonn 27.09.2002 - 4 T 506/02]). Die nachfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Gewinnfeststellung

Rn. 48 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wird der forstwirtschaftliche Betrieb von einer Mitunternehmerschaft geführt, ist die Frage, ob die Voraussetzungen für die Tarifvergünstigung nach § 34b EStG vorliegen, im (einheitlichen und gesonderten) Gewinnfeststellungsverfahren (§§ 179, 180 AO) zu entscheiden (BFH vom 25.08.1960, BStBl III 1960, 486); dies gilt nicht nur bei der gesond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Rn. 1085 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Der Handelsvertreter hat den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in der Bilanz des Jahres zu aktivieren, in dem das Vertragsverhältnis endet (BFH BStBl III 1965, 170; BStBl II 1969, 485; 1970, 315; 1987, 570). Endet das Vertragsverhältnis zum Ende des Wj, muss der Ausgleichsanspruch deshalb noch in der Bilanz dieses Wj aktiviert werden, BFH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rückgabe des Pachtobjektes.

Rn 20 Nur hinsichtlich des Inventars enthält § 582a III eine Sonderregelung; iÜ gelten die §§ 584 II, 546 (Köln MDR 10, 1054 [OLG Köln 27.04.2010 - 3 U 3/09]). Für den Fall der verspäteten Rückgabe verdrängt § 584b den § 546a. Der Rückgabeanspruch richtet sich nicht nur auf das Pachtobjekt, sondern erfasst bei der Betriebspacht auch für den Betrieb bedeutsame Forderungen (vg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftungsprivileg bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, Abs 3.

Rn 11 Bei Anwendung kollektiv-rechtlicher Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen) haftet der ArbG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (aA Jacobs RdA 09, 193). Dies gilt bei normativer Geltung ebenso wie bei bloß arbeitsvertraglicher Inbezugnahme der kollektiven Regelungen (BTDrs 16/1780, 38). Die höhere Richtigkeitsgewähr kollektiver Regelung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 590 will das Interesse des Pächters an der Anpassung (§ 590 II) des landwirtschaftlichen Betriebes an neue Markterfordernisse mit dem Interesse des Verpächters, nicht über § 590b die finanziellen Folgen der Umstrukturierung anteilig tragen zu müssen, ausgleichen. § 590 I macht eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung allein von der auch gerichtlich nicht zu ersetzenden Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht gilt für inländischen Grundbesitz, das heißt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Grundstücke sowie diesen gleichgestellte Betriebsgrundstücke.[2] § 19 Abs. 1 GrStG verpflichtet Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise steuerbefreiten Steuergegenstandes anzuzeigen, während § 19 Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 3 I 2 schränkt dies iRd grds unbeschränkt bestehenden Ersatzanspruchs des gutgläubigen Besitzers ein: Solange ihm die Nutzungen verbleiben – er also nicht gem § 987 ff ersatzpflichtig wird – soll er auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten (vgl auch § 103 [Lasten]) tragen. Gewöhnlich sind Kosten, die nach dem regelmäßigen Verlauf der Benutzung einer Sache anfallen, zB beim ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Schrifttum: Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung und Verwendungsverbot, BB 2015, 3040; Dallmeyer, Tatbeendigung und Verjährungsbeginn bei Steuerdelikten, ZStW 2012, 711; Derlath, Kontrollmitteilungen im Erbfall, PStR 2001, 49; Durst, Der verstorbene Steuerstraftäter – Pflichten und Risiken des Erben, ErbBstg 2012, 227; Eich, Strafverfolgungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 186b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach RFH StuW 32 Nr 915 können Aktien eines Elektrizitätswerks notwendiges BV eines Landwirts sein, nach RFH RStBl 1933, 1006 auch Anteile an einer Zuckerrübenfabrik (bestätigt durch BFH v 11.12.2003, IV R 19/02, BStBl II 2004, 280). Nach RFH v 23.03.1938, VI 436/37, RStBl 1938, 645 stellt die Beteiligung an einer Mälzerei-AG hingegen im A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Begriff der BE, FR 1975, 157; Tipke, Zur Abgrenzung zwischen Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 183; Prinz, Veranlassungsprinzip, StuW 1996, 267; Schneider, Die BE bei der Einnahme-Überschussrechnung, BuW 2004, 365; Happe, Die Einnahme-Überschussrechnung, Herne 2023. Verwaltungsanweisungen: R 4.5 Abs 2 EStR 2012; H 4.5 Abs 2 EStH 20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gastwirt und Beherbergungsgewerbe.

Rn 4 Die Haftung trifft nur den Gastwirt. Das können natürliche und juristische Personen sein, die als Betriebsinhaber anzusehen sind (zB Pächter, Nießbraucher). Nicht darunter fallen Verpächter und Reiseveranstalter (Ddorf NJW-RR 03, 776 [OLG Düsseldorf 02.04.2003 - 18 U 193/02]; MüKo/Henssler § 701 Rz 10). Rn 5 Der Gastwirt muss die Beherbergung von Gästen gewerbsmäßig betr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegenstand.

Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt eine Pauschale verbrauchsabhängige Kosten ab, ist der Mieter nach § 241 II verpflichtet, einen übermäßigen, über das gewöhnliche und der Pauschale zu Grunde liegende Maß hinausgehenden Verbrauch zu vermeiden; liegt es nicht so, kann er nach § 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 648 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zahlreiche Bewertungsvorschriften knüpfen für die Folgebewertung tatbestandlich an der Beweglichkeit eines WG an. planmäßige Abschreibung: sowohl die degressive (§ 7 Abs 2 EStG) als auch die leistungsabhängige Abschreibung (§ 7 Abs 1 S 6 EStG) sind nur für abnutzbare bewegliche WG möglich; Sofortabschreibung (§ 6 Abs 2 EStG) sowie Sammelposte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweckdienende Funktion.

Rn 4 Das Zubehör muss dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sein. Der wirtschaftliche Zweck ist dabei nicht zu eng zu fassen. Er muss nicht auf Gewinnerzielung gerichtet oder zumindest vermögensrechtlicher Natur sein. Die Hauptsache kann auch ideellen, kulturellen oder religiösen Zwecken dienen (zB Orgel und Glocke als Zubehör einer Kapelle, BGH NJW 84...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Sonstige Pflichten.

Rn 87 IRd Treuepflicht hat der ArbN die im Betrieb bestehende Ordnung zu beachten (zB Rauchverbote) und Kontrollen zu deren Aufrechterhaltung hinzunehmen, soweit sie nicht heimlich erfolgen und entwürdigend sind, Art 2 I iVm 1 I GG (zum Einsatz versteckter Videokameras EGMR NZA, 19, 1697; BAG NZA 17, 112 [BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15]; 443 [BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15]; z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 701 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts für Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an Sachen, die ein aufgenommener Gast in den Betrieb des Gastwirts einbringt (Grundlage der Regelung ist das Übereinkommen des Europarats v 17.12.62, BGBl II, 269). Die Einbringung führt zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Gast und Gastw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Rechtsgeschäft.

Rn 11 Rechtsgeschäft ist der Wechsel der Inhaberschaft vom Veräußerer auf den Erwerber (iR vertraglicher Beziehungen) (BAG NZA 18, 933), ggf auch eine Vergabeentscheidung (BAG NZA 15, 1325; BGH NZA 09, 848). Ein wirksamer Vertrag ist nicht zwingend erforderlich (BAG DB 08, 989), eine aufschiebende Bedingung unschädlich (BAG DB 08, 1161). § 613a greift nicht bei Gesamtrechtsn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.2 Funktion des Ausbilders

Der Ausbilder ist im Idealfall der Dreh- und Angelpunkt für den Auszubildenden und damit Ansprechpartner für sämtliche Belange des Auszubildenden. Gleichzeitig ist er Lehrer und dafür zuständig, die Verpflichtungen des Ausbildenden aus § 14 BBiG zu erfüllen. Dazu gehört, den Auszubildenden am ersten Ausbildungstag durch den Betrieb zu führen und mit der Fach- und Personalabt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vergütungspflicht des Arbeitgebers/Dienstberechtigten.

Rn 71 Die Zahlung der Vergütung für die Arbeitsleistung umfasst das vom ArbG angeordnete Umkleiden im Betrieb oder Anlegen auffälliger Dienstkleidung (BAG NZA 22, 720 [BAG 13.10.2021 - 5 AZR 295/20], Anm Merten ArbRAktuell 22, 154; 18, 180; aber tarifdispositiv BAG NZA 18, 1077 [BAG 25.04.2018 - 5 AZR 245/17]), ggf Fahrtzeiten zum und vom Kunden (BAG NZA 20, 868 [BAG 18.03.2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 88 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zu den Veranstaltungen belehrender Art auf dem Gebiet des Sports gehören z. B. die Erteilung von Schwimm-, Tennis-, Reit-, Segel-, Flug- und Skiunterricht. Wird von einem Verein Sportunterricht an Mitglieder oder Nichtmitglieder gegen Entgelt erteilt, ist der Umsatz steuerbar, jedoch nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) steuerbefreit. F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1 Pflichten aus dem BBiG

Zentrale Norm für die Pflichten des Auszubildenden im BBiG ist dessen § 13. Die Vorschrift lautet: Zitat Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, an Ausbil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.11 Tarifverträge

Auch diese Vorschrift verpflichtet an sich lediglich – wie das NachwG – zur Transparenz im Hinblick auf die (ohnehin) anzuwendenden Tarifverträge. Viel häufiger und im Ausbildungsvertrag zu regeln wäre eine Klausel, durch welche die entsprechenden Tarifverträge überhaupt erst anwendbar werden, mithin eine auch in Arbeitsverträgen übliche Bezugnahmeklausel. Solche sind auch i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Getrennte Erzeugnisse oder Bestandteile.

Rn 2 Erzeugnisse und Bestandteile, die veräußert und entfernt worden sind, werden bereits nach § 1121 I von der Haftung frei. Für eine Entfernung ohne Veräußerung gilt nach § 1122 I dasselbe, wenn – was bei § 1121 I nicht nötig ist (§ 1121 Rn 3) – die Trennung (nicht notwendigerweise die Entfernung, RGZ 143, 249) iRd ordnungsmäßigen Wirtschaft erfolgt. Keine ordnungsgemäße W...mehr