Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.6 Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sofern die Ausnahmen des § 173 SGB IX nicht greifen, kann der Insolvenzverwalter nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts kündigen (bei der ordentlichen Kündigung nach § 168 SGB IX, bei der außerordentlichen nach §§ 174, 168 SGB IX). In aller Regel wird es um eine ordentliche Kündigung gehen. Das Antragsverfahren ist in § 170 SGB IX geregelt. Die Entscheidung des I...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung an Kassenarbeitsplätzen anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 131 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 132 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.1 Beschaffungsgeschäfte über aktivierungsfähige Vermögensgegenstände oder Leistungen

Rz. 148 Bei derartigen Beschaffungsgeschäften ist der Vorrang etwaig vorzunehmender Abschreibungen zu beachten (Rz 137). Hierzu ist zwischen VG des AV (außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung) und VG des UV (strenges Niederstwertprinzip) zu differenzieren. Praxis-Beispiel Ein Unt hat im November 01 einen Kaufvertrag für einen Pkw abgeschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Steuerliche Pflichten des Verfügungsberechtigten

Rz. 20 Wer als Verfügungsberechtigter auftritt, hat aufgrund der Verweisung in § 35 AO auf § 34 Abs. 1 AO wie der gesetzliche Vertreter die steuerlichen Pflichten des Rechtsträgers wie z. B. zur Abgabe der Steuererklärungen und zur Entrichtung der geschuldeten Steuern aus den vorhandenen Mitteln[1] zu erfüllen, für den sie im eigenen oder fremden Namen auftreten. Die steuerli...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 20 Im Weiteren bestehen abschlusspolitische Potenziale bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises und der Durchführung der Konsolidierung. Insbesondere bei Letzterem haben sich in jüngerer Vergangenheit viele Bereinigungen von Wahlrechten in den Rechnungslegungssystemen ergeben. So hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des BilMoG fast alle Konsolidierungswahlrechte a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Eigenkapital des Einzelkaufmanns

Rz. 83 Im Unterschied zu Personenhandelsgesellschaften besteht das Eigenkapital des Ekfm. ausschl. aus einem variablen Kapitalanteil. Der Ekfm. kann auch keine Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen sich selbst ausweisen. Rz. 84 Eine weitergehende hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB ist bei Ekfl. nicht erforderlich. Eine Entwicklung des Eigenkapitals innerh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.4 Nebenpflichten und Nebenleistungen

Rz. 32 Nebenpflichten und Nebenleistungen im Zusammenhang mit der eigentlichen Außenverpflichtung sind ebenfalls passivierungspflichtig. Der Bilanzierende hat alle Aufwendungen zurückzustellen, die zur Erfüllung einer Außenverpflichtung erforderlich sind. Maßgeblich ist die Sichtweise des Schuldners (Verpflichteten), nicht die des Gläubigers. Damit sind auch interne Aufwendu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4 Wertpapiere (Abs. 2 B. III.)

Rz. 89 Wertpapiere verbriefen Eigentums-, Anteils-, Forderungs- oder Bezugsrechte in Form einer Urkunde. Allerdings gilt die "Verbriefung" nicht als alleiniges Zuordnungskriterium, weil neben verbrieften auch unverbriefte Anteile unter diesem Posten ausgewiesen werden.[1] Als Wertpapiere des UV sind nur diejenigen Wertpapiere anzusetzen, die nicht im AV erfasst sind oder wie...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.3 Erstkonsolidierungszeitpunkt

Rz. 29 Der Konzernabschluss ist grundsätzlich nicht mehr direkt durch die Wahl des Erstkonsolidierungszeitpunktes beeinflussbar. Gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB ist die Bewertung zum Erwerbszeitpunkt der Anteile vorzunehmen. Bei sukzessivem Erwerb ist der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, heranzuziehen (§ 301 Abs. 2 Satz 2 HGB). Ein Erstkonsoli...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 39 Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bietet kaum bilanzpolitische Spielräume. Bei untergeordneter Bedeutung ist gem. § 305 Abs. 2 HGB ein Konsolidierungsverzicht möglich. Im Zusammenhang mit der Quotenkonsolidierung besteht die Möglichkeit, Beziehungen zwischen 2 quotal konsolidierten Unternehmen mit unterschiedlicher Einbeziehungsquote in Höhe der niedrigeren Quot...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.2 Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund gesetzlicher Regelungen

Rz. 26 Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst gegenseitige Verträge, bei denen für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, Leistung und Gegenleistung jedoch zeitlich auseinanderfallen.[1] Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag bereits abgeschlossen ist; es reicht vielmehr aus, dass das Erbringen der Vorleistung in Erwartung seines Z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Vorgaben für die Bilanzgliederung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 7 Die Bilanzgliederung des § 266 HGB folgt keinem bestimmten Prinzip; vielmehr beruht diese auf mehreren, einander überschneidenden Sachgesichtspunkten. Auf der Aktivseite orientiert sich das handelsrechtliche Gliederungsprinzip primär an der Liquidierbarkeit, d. h. Monetarisierung der Posten im Leistungsprozess. Die Gliederung der Passivposten ist an der Fälligkeit der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.4.2 Ausweis- und Gliederungswahlrechte

Rz. 48 Über § 298 Abs. 1 HGB gelten alle Ausweisregeln für den Einzelabschluss grundsätzlich auch für den Konzernabschluss und haben damit Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Als Beispiele sind das Wahlrecht zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB) oder der Ausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, entw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.3 Gewinnrücklagen (Abs. 3 A. III.)

Rz. 114 Nach § 272 Abs. 3 Satz 1 HGB umfasst die Gewinnrücklage die Beträge, "die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind." Folgende Arten von Gewinnrücklagen sind zu unterscheiden: Gesetzliche Rücklage Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen Satzungsmäßige Rücklage Andere Gewinnrück...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ansatzvoraussetzungen

Rz. 23 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist für am Abschlussstichtag bestehende Außenverpflichtungen des Bilanzierenden anzusetzen, bei denen das Bestehen und/oder die Höhe der Verpflichtung ungewiss ist.[1] 2.1.1 Außenverpflichtung 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 24 Die Verpflichtung muss ggü. einem Dritten bestehen. Reine Innenverpflichtungen, die sich der Bilanzierend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Rückstellungen

Rz. 117 Das HGB enthält zum Ansatz von Rückstellungen eine Spezialvorschrift in § 249 HGB. Auf die dortigen Ausführungen wird hier verwiesen (§ 249 Rz 7 ff.). Zum Ausweis ist anzumerken, dass Ekfl. und Nicht-KapCoGes zumindest den gesonderten Ausweis der Pensionsrückstellungen vorzunehmen haben, soweit es sich um wesentliche Beträge handelt, da diesen wegen ihres langfristig...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 3 Träger und Objekte der Konzernabschlusspolitik

Rz. 11 Träger der Konzernabschlusspolitik sind primär die Organe des Mutterunternehmens und sekundär ggf. auch die Organe der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Erstere können die HB II, dies ist der auf das für den Konzernabschluss maßgebende Recht übergeleitete Einzelabschluss, und den Konzernabschluss an sich im Rahmen der Konsolidierung beeinflussen. Letzt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.2 Währungsumrechnung

Rz. 19 Während nach § 308a HGB eine klare Vorgabe zur Umrechnung von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen vorliegt,[1] fordern die IFRS die Einteilung der umzurechnenden Tochterunternehmen nach IAS 21 in 2 unterschiedliche Kategorien. Aus der Zuordnung folgt dann eine unterschiedliche Umrechnungsmethode mit jeweils anderer Behandlung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.2 Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB

Rz. 92 Eine besondere Ausprägung der bilanzrechtlich gebotenen Einzelbetrachtung, aber auch des Grundsatzes der Bilanzklarheit, ist das sog. Saldierungsverbot, welches in § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB kodifiziert ist, wonach Positionen der Aktivseite nicht mit Positionen der Passivseite verrechnet werden dürfen – entsprechendes gilt auch für Aufwendungen und Erträge bzw. Grundstüc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Forstwirts ist aus dem Bemühen heraus, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, entstanden. Lange Zeit wurde die Waldarbeit von saisonal tätigen Landarbeitern verrichtet. Aus dem ursprünglichen Waldfacharbeiter hat sich das Berufsbild eines Forstwirts entwickelt, der dafür sorgt, dass die Waldbestände einerseits effektiv und ökologisch genutzt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.4 Betriebsräte

Auch in der Insolvenz gilt § 15 Abs. 1 und 3 KSchG. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen [1] bis auf folgende Ausnahmen: Bei Stilllegung des ganzen Betriebs ist zunächst eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu prüfen, wobei ggf. ein Arbeitsplatz freizukündigen ist.[2] Kommt diese nicht in Betracht, kann nach § 15 Abs. 4 KSchG frühestens z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Einzelfälle

Rz. 12 Unter § 35 AO können Generalbevollmächtigte[1] ebenso fallen wie Prokuristen[2], Handlungsbevollmächtigte[3], aber auch mit Vollmacht für kleinere Bereiche ausgestattete Personen, wie z. B. der Hausmakler, der für eine Grundstücksverwaltung vom Eigentümer völlig freie Hand erhalten hat. In Betracht kommen auch alle Personen, die in einem Geschäft neben dem Inhaber bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.3 Vorrang von Abschreibungen

Rz. 136 Soweit bei Bilanzaufstellung im Zusammenhang mit dem schwebenden Geschäft stehende VG aktiviert werden (z. B. unfertige Leistungen im Vorratsvermögen), sind diese zunächst um den erwarteten Verlust abzuschreiben, da eine außerplanmäßige Abschreibung Vorrang vor einer Drohverlustrückstellung hat. Der Vorrang der aktivischen Abschreibung begründet sich aus Art. 20 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5 Auf einmalige Leistung gerichtete Schuldverhältnisse

3.3.5.1 Beschaffungsgeschäfte über aktivierungsfähige Vermögensgegenstände oder Leistungen Rz. 148 Bei derartigen Beschaffungsgeschäften ist der Vorrang etwaig vorzunehmender Abschreibungen zu beachten (Rz 137). Hierzu ist zwischen VG des AV (außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung) und VG des UV (strenges Niederstwertprinzip) zu differenzie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6 Dauerschuldverhältnisse

3.3.6.1 Grundlagen Rz. 159 Zur Abgrenzung der Verbindlichkeitsrückstellung aus Erfüllungsrückstand von den Drohverlustrückstellungen bei Dauerschuldverhältnissen vgl. Rz 132. Als Dauerschuldverhältnisse werden solche Vertragsverhältnisse bezeichnet, bei denen die Leistung über einen längeren Zeitraum erbracht und realisiert wird (zeitraumbezogene Leistungserbringung). Beispie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Drohende Verluste

3.3.1 Begriffsabgrenzung Rz. 130 Der Begriff der drohenden Verluste wird durch zwei Voraussetzungen charakterisiert. Es muss sich um einen Verlust handeln und dieser muss drohen. Rz. 131 Aus einem schwebenden Geschäft ergibt sich ein Verlust, wenn der Wert der vom Bilanzierenden zu erbringenden Leistung den Wert der zu empfangenden Gegenleistung übersteigt. Es handelt sich hie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.3 Absatzgeschäfte

Rz. 155 Bei der Beurteilung, ob ein Verlust aus einem schwebenden Absatzgeschäft droht, ist auf Basis der am Abschlussstichtag aktivierten AHK zzgl. der nach dem Abschlussstichtag noch anfallenden Aufwendungen zu ermitteln, ob diese den Wert der Gegenleistung (i. d. R. der Kaufpreis) übersteigen. Rz. 156 Bei der Bemessung der nach dem Abschlussstichtag anfallenden Aufwendunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Störung und Behinderung

Rz. 2 Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit.[1] Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt.[2] Rz. 3 Das LAG Ham...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.3 Berufsausbildungsverhältnisse

Während der Probezeit [1] gibt es keine Besonderheiten. Nach § 22 Abs. 1 BBiG kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann jedoch nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dem Auszubildenden nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Zu § 22 KO, der Vorgängerregelung von § 113 InsO, hatte das BAG[2] die Auffa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bundesverwaltungsgericht: Z... / 4 Die Entscheidung

Zulässige Bauvorhaben in einem Mischgebiet können nach § 6 BauNVO sowohl die Wohnnutzung als auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben sein. Die Gewerbebetriebe dürfen aber das Wohnen nicht wesentlich stören. Das Bundesverwaltungsgericht weist einleitend darauf hin, dass das Mischgebiet durch ein gleichwertiges und gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnnutzung und Unterb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Abs. 2 B. I. 1.)

Rz. 66 Rohstoffe sind entweder Stoffe der Urerzeugung (wie Erze, Holz, Rohöl oder Gase) oder erworbene Fertigungserzeugnisse aus vorgelagerten Produktionsstufen. Sie gehen im Produktionsprozess unmittelbar be- oder unverarbeitet als Hauptbestandteile in das Produkt ein bzw. in dem Produkt auf. Durch betriebsinterne Recyclingprozesse können Rohstoffe erneut als Input für die P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.1 Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene

Rz. 12 Als Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene kommen im Wesentlichen Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, da hierdurch die Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss geschaffen wird, oder die Ausnutzung von Ermessensspielräumen, die im Rahmen der Konzernabschlusserstellung nicht geregelt werden. Letztere entstehen aus Auslegungsspielräumen wegen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.5 Sonderposten innerhalb Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 85 Durch das Gesellschaftsrecht kann es im Zusammenhang mit dem EK weitere Forderungsposten in der Bilanz geben. Dazu zählen eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen, Forderungen gegenüber Gesellschaftern einer GmbH oder einer Ges. i. S. d. § 264a HGB wie auch eingeforderte Nachschüsse.[1] Es wird empfohlen, diese Posten gesondert auszuweisen. Gem. § 272 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 9.1 Gerichtliche Zustimmung zur Betriebsänderung

Antrag des Insolvenzverwalters Der Insolvenzverwalter kann beim Arbeitsgericht beantragen, der Durchführung der Betriebsänderung zuzustimmen, wenn zwischen ihm und dem Betriebsrat innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn und rechtzeitiger umfassender Unterrichtung ein Interessenausgleich nicht zustande kommt.[1] Dem Verhandlungsbeginn gleichgestellt ist die schriftliche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.3 Ausweispflicht und Wesentlichkeit

Rz. 93 Sofern die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 und 2 HGB bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind, besteht sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten. Umgekehrt ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut aber auch ein Bilanzierungsverbot für all jene Fälle, die die Voraussetzun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1.1 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB)

Rz. 77 Die im Zuge der Einführung des BiRiLiG geschaffene Vorschrift schränkt das grds. Passivierungsgebot von § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für sog. Altzusagen ein. Altzusagen i. S. d. Art. 28 Abs. 1 EGHGB sind solche Pensionszusagen, die entweder vor dem 1.1.1987 entstanden sind oder bei denen sich nach dem 31.12.1986 Erhöhungen einer Zusage ergeben haben. Rz. 78 Der Abgrenzung zwi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Zeitpunkt der Rückstellungsbildung

Rz. 13 Eine Rückstellung ist im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn eines der in § 249 HGB genannten Ansatzgebote vorliegt. Die Höhe der Rückstellung ist unbeachtlich, d. h., es gibt (derzeit) keinen Wesentlichkeitsgrundsatz. Ein Weglassen einer der Höhe nach für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unbedeutenden Rückstellung ist somit ein Verstoß gegen § 246 HGB, un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Sonstige Rückstellungen (Abs. 3 B. 3.)

Rz. 140 Sonstige Rückstellungen sind ein Sammelposten für alle Rückstellungen, die nicht den beiden vorherigen Posten zugewiesen werden. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen in diesem Posten enthaltene wesentliche Beträge im Anhang erläutern (§ 285 Nr. 12 HGB). Diese Pflicht entfällt gem. § 288 Abs. 1 HGB für kleine Gesellschaften. Eine Untergliederung der in § 249 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.1 Grundlagen

Rz. 159 Zur Abgrenzung der Verbindlichkeitsrückstellung aus Erfüllungsrückstand von den Drohverlustrückstellungen bei Dauerschuldverhältnissen vgl. Rz 132. Als Dauerschuldverhältnisse werden solche Vertragsverhältnisse bezeichnet, bei denen die Leistung über einen längeren Zeitraum erbracht und realisiert wird (zeitraumbezogene Leistungserbringung). Beispiele hierfür sind: Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Abs. 2 A. II. 4.)

Rz. 48 Geleistete Anzahlungen sind als Vorleistungen auf eine noch zu erbringende Lieferung von VG durch einen anderen Vertragspartner zu interpretieren. Durch diese Aktivierung wird der Zahlungsmittelabgang für das schwebende Geschäft erfolgsneutral berücksichtigt. Dieser Posten mindert gleichzeitig die zukünftige Zahlungsverpflichtung bei Lieferung des VG oder begründet gg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 173 Die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste ist in der GuV als sonstiger betrieblicher Aufwand im GKV zu erfassen. Im UKV ist ebenfalls ein Ausweis als sonstiger betrieblicher Aufwand oder im jeweilig betroffenen Funktionsbereich zulässig. Rz. 174 Soweit bei der Bildung von Drohverlustrückstellungen eine Abzinsung vorzunehmen ist, wird lediglich der Barwert d...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.4 Pooling-of-Interest-Methode

Rz. 31 Bei der in § 302 HGB a. F. unter bestimmten Bedingungen alternativ zur Erwerbsmethode ("purchase method") bis zum Geschäftsjahr 2009 erlaubten Interessenzusammenführungsmethode ("Pooling-of-Interests"-Methode) war der entstehende Unterschiedsbetrag mit den Rücklagen zu verrechnen; es wurde kein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Dadurch wurde die Struktur der Kon...mehr