Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Freie Genussmittel

Rn. 225 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach R 19.6 Abs 2 LStR 2023 gehören Getränke und Genussmittel, die dem ArbN zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, nicht zum Arbeitslohn. Dasselbe gilt für Speisen, die der ArbG den ArbN anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, zB während einer betrieblichen Besprechung, zum Verzehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.2 Wirtschaftlichkeit bei der Wärmeversorgung (auch) Dritter

Tz. 127o Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 8 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) betrifft – als Unterfall der Prüfung der Wirtschaftlichkeit – den Fall, dass das BHKW neben dem Bad auch noch weitere Einrichtungen mit Wärme versorgt. Bei einem derartigen Sachverhalt ist (zur Anerkennung der wirtsch Verflechtung) nachzuweisen, dass das BHKW ohne den Bäderbetrieb nicht wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4 Wirtschaftliche Verflechtung

Tz. 127l Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 4 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG verlangt für die Anerkennung der Zusammenfassung vd BgA nach dieser Vorschrift nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtsch Verflechtung (nach Wallenhorst in W/H, 549, bedingen die Kriterien der technischen und der wirtsch Verflechtung einander nicht, sondern stehen selbstständig nebeneinander). Das BMF-Schr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Dauerverlustgeschäft im Sinne des § 8 Abs 7 S 2 1. Hs KStG

4.2.1 Begünstigte Tätigkeiten Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen der vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG bei BgA iSd § 4 KStG nicht bereits deshalb zu ziehen, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausüben. Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die den Tatbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 124 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Installation eines BHKW ist eine der gebräuchlichsten Gestaltungen zur Herstellung der erforderlichen engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtungen zwischen einem Versorgungs- und einem Bäderbetrieb. Ausführlich hierzu – auch zu den zu erbringenden Nachw – s Vfg der OFD Ffm v 27.07.1995 (StEK KStG 1977, § 4 Nr 42) und v 16.06.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.3 Beteiligung an einer teilweise oder vollständig ohne Gewinnerzielungsabsicht tätigen Personengesellschaft

Tz. 52h Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden bei der (insges mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen) MU-Schaft neben den mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeiten auch einzelne Tätigkeiten ausgeübt, die nicht mit Gewinn- (bzw Einkünfte-) Erzielungsabsicht betrieben werden, werden iRd gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung bei der Pers-Ges nur die mit Gewinnerzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1 Öffentliche Investitions- und Ertragszuschüsse

10.5.1.1 Allgemeines Tz. 197 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zuschüsse für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern sind nach R 6.5 Abs 2 EStR 2012 entweder als BE anzusetzen oder erfolgsneutral zu behandeln; in diesem zweiten Fall dürfen die WG, für die die Zuschüsse gewährt worden sind, nur mit den AK oder HK bewertet werden, die der Stpfl selbst, also ohne Berücksichtig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.5 Zeitliche Anwendung

Tz. 52m Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Grundsätze des Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) sind nach Rn 13 dieses Schr in allen offenen Fällen ab dem VZ 2009 anzuwenden (zur stlichen Behandlung der VZ bis 2008 s Tz 52a). Wenn eine jur Pers d öff Rechts bisher die Rechtsauffassung vertreten hat, die Beteiligung an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Die juristische Person des öffentlichen Rechts als Steuersubjekt wegen jedes einzelnen BgA

Tz. 10 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unbeschr kstpfl sind nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nicht die jur Pers d öff Rechts, sondern "BgA von jur Pers d öff Rechts". Hieraus folgert die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.03.1974, BStBl II 1974, 391), dass nicht der BgA St-Rechtssubjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 6 KStG ist, sondern die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA. "St-Rechtssubjekt" i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung von Regelungen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Zeitliche Anwendung des § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG

4.2.7.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009 Tz. 42 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Nach Rechtsauff von Frotscher (in F/D, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6 Beschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204ff. 1.6.2 Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts Tz. 9 Stand:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Besonderheiten bei einer Betriebsaufspaltung im Verhältnis zu einer Eigengesellschaft

5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Bedeutung

Tz. 158 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich die aufnehmend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7.2 Änderungen durch die Einführung des § 2b UStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungs-Bil oder Eröffnungs-Bil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwill...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Einbringungsgegenstand: Mitunternehmeranteil

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand einer Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Einbringungsgegenstand "MU-Anteil" ist neben dem "Betrieb" und "Teilbetrieb" gleichrangiges Übertragungsobjekt iSd § 24 Abs 1 UmwStG und behält seine Eigenständigkeit auch dann, wenn der MU-Anteil zusammen mit dem BV eines (Teil-)Betriebs eingebracht wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Voraussetzungen für die Anwendung der Spartenrechnung

Tz. 4 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG ist nach S 1 der Vorschrift anzuwenden, wenn für eine Kap-Ges § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG zur Anwendung kommt. § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG kommt bei einer Kap-Ges zur Anwendung, wenn sie (bzw ihre AE) die pers Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllen (hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 55ff) und die KapGes (mindestens) ein Dauer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rechtslage ab Veranlagungszeitraum 2009

7.3.1 Allgemeines zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art ab Veranlagungszeitraum 2009 Tz. 112 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch das JStG 2009 wurden mit der Einfügung des § 4 Abs 6 KStG die bisherigen Verw-Grundsätze zur Zusammenfassung von BgA (s Tz 111) ges festgeschrieben. Nach der Ges-Begr zu dieser Vorschrift (s BT-Drs 16/11108, 33) geschah dies aus Gründen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Übertragung betrieblicher Wirtschaftsgüter in das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft (§ 6 Abs 5 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übertragung von Einzel-WG Die Übertragung einzelner betrieblicher WG im Bereich des BV von MU ist in § 6 Abs 5 S 3 EStG für ErtrSt-Zwecke (ESt, KSt und GewSt) geregelt (dazu gehören auch nicht bilanzierungsfähige selbst geschaffene immaterielle WG und ein Sammelposten gem § 6 Abs 2a EStG, s Schr des BMF v 08.12.2011, BStBl I 2011, 1279 unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Unbeschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 lnl jur Pers d öff Rechts unterliegen nicht der unbeschr KSt-Pflicht, wenn sie sich auf die ihnen eigentümlichen und vorbehaltenen Tätigkeiten, die Ausübung der öff Gewalt, beschr. Nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG sind die jur Pers d öff Rechts jedoch insoweit unbeschr kstpfl, als sie einen BgA unterhalten. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Legaldefi...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 10. Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?

Das Bundesministerium der Finanzen und nahezu alle Länder haben sich bereits früh auf das geschilderte Bundesmodell verständigt. Länder, die sich diesem Modell nicht anschließen wollen, können aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung ein eigenes Grundsteuermodell einführen ("Öffnungsklausel“). Ohne diesen Kompromiss wäre das Gelingen der Reform gefährdet gewesen. Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen (s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Stellungnahme zu § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 und S 2 KStG

Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die ges Festschreibung der früheren Praxis zur stlichen Behandlung dauerdefizitärer BgA ist im Interesse der Rechtssicherheit gewiss zu begrüßen. Jedoch wird das StR – wieder einmal – unsystematisch mit außerstlichen Erwägungen belastet (hierzu s auch Beschl des BFH v 13.03.2019, Az: I R 18/19, Rn 65, der jedoch durch Beschl des BFH v 29.01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Zusammenfassung der Ergebnisse wirtschaftlicher Betätigungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch sonstige Gestaltungen

Tz. 151 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Neben der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen (neuen) BgA kann die Verrechnung der Ergebnisse mehrerer BgA auch noch durch eine Reihe von Gestaltungen erreicht werden. Eine Zusammenfassung von BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG niedergelegten Grundsätzen ist stlich nicht anzuerkennen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.3 Zurechnung der Leistungen im Falle der Organleihe

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Organleihe ist dadurch gekennzeichnet, dass das Organ eines Rechtsträgers ohne Verlagerung von Kompetenzen ermächtigt und beauftragt wird, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen und dabei in eigenem Namen zu handeln. Das entliehene Organ wird als Organ des Entleihers tätig. Hierzu s Urt des BVerf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2008

Tz. 111 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis einschließlich VZ 2008 fanden sich Regelungen zur Zusammenfassung von BgA nur in den KStR und KStH. Diese Regelungen gingen im Wes auf die Rspr des RFH und des BFH zurück. Zusammengefasst werden konnten hiernach gleichartige BgA (s R 7 Abs 1 S 1 KStR 2004); nicht gleichartige BgA aufgrund einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 82 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Direktversicherungen können auch zu Gunsten eines ArbN-Ehegatten, also des Ehegatten des Einzelunternehmers oder Gesellschafters des Unternehmens, oder zu Gunsten von dessen nahen Angehörigen abgeschlossen werden. Allerdings ist zu prüfen, ob es sich bei der Versicherung um eine Direktversicherung iSd § 1b Abs 2 S 1 BetriebsrentenG handelt. Den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Sperrung des Übergangs eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 24 Abs 6 UmwStG)

Tz. 268 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das URefG 2008 ist in den Bestimmungen zur Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen die Regelung des § 20 Abs 9 UmwStG angefügt worden. Danach kann ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des eingebrachten Betriebs nicht von der übernehmenden Gesellschaft verwertet werden, weil ein derartiger Vortrag nicht auf die Übernehmerin übergeht....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entstrickungstatbestände nach Einführung des SEStEG

Rn. 36 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Wegzugsbesteuerung wurde in § 6 AStG idF des SEStEG neu geregelt. Nach § 6 AStG kommt es auch ohne Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach § 17 EStG, insbesondere in folgenden Fällen: die Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland durch eine natürliche Person, die mindestens zehn Jahre unbeschränkt stpfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.4 Regiebetriebe

Tz. 21 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Regiebetrieb wird die wirtsch Betätigung bezeichnet, die eine jur Pers d öff Rechts ohne besondere betriebsbezogene Organisation ausübt. Der Regiebetrieb ist Teil der Verwaltung; seine Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan der jur Pers d öff Rechts veranschlagt und basieren auf der kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 416 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG wurde durch das SEStEG vom 07.12.2006 eingeführt. Durch diese Vorschrift soll – wie bei einbringungsgeborenen Anteilen in der Rechtslage vor dem SEStEG – erreicht werden, dass sich eine Steuerverstrickung auch nach einer Einbringung fortsetzt, wenn diese nicht unter Aufdeckung von stillen Reserven stattfindet. Im Fokus der V...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.3.2 Weitere Regelungen

Im Übrigen besteht bei preisgebundenem Wohnraum eine Verpflichtung zur Umlage der Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen (§ 20 Abs. 2 NMV). Die Kosten des Betriebs von Aufzügen (§ 24 NMV) und des Breitbandkabelnetzes, ausgenommen der Grundgebühren (§ 24a NMV), dürfen auch nach anderem, einvernehmlich mit allen Mietern einheitlich festgelegten Umlagemaßstab verteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Betriebsversammlung

Rn. 244 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersatzleistungen des ArbG nach § 44 BetriebsverfassungsG gehören zum stpfl Arbeitslohn. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können für Pkw-Fahrten der ArbN die Kosten im Rahmen von R 9.5 LStR 2023 ersetzt werden, s auch Eisgruber in Kirchhof/Seer,§ 19 EStG Rz 73c (21. Aufl). Rn. 245–246 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leiharbeit

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden ArbN Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlassen, so besteht regelmäßig ein Dienstverhältnis nur gegenüber dem Verleiher. Von einer solchen ArbN-Gestellung ist die bloße Vermittlung eines ArbN zu unterscheiden, bei der der Vermittelnde keine ArbG-Funktionen übernimmt. Ob diese oder jene vorliegt, ist nach dem Unternehmerrisiko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009

Tz. 42 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Nach Rechtsauff von Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 636) und Paetsch (in R/H/N, KStG, § 8 Rn 1872) handelt es s...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg der OFD Hannover v 23.07.1998, FR 1998, 911). In diesen Fällen treten im Vergleich zu dem vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw ist ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Tätigkeit von einigem Gewicht darin zu sehen, dass der Jahresumsatz iSv § 1 Abs 1 Nr 1 UStG (Nettoeinnahmen ohne USt) aus der wirtsch Tätigkeit den Betrag von 45 000 EUR nachhaltig übersteigt (s R 4.1 Abs 5 S 1 KStR 2022; bis einschl VZ 2021 betrug diese Umsatzgrenze 35 00...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 421 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG hat kumulative und alternative Voraussetzungen. Als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG gelten gemäß § 17 Abs 6 EStG Anteile an KapGes, die nicht bereits die Beteiligungsgrenze des § 17 Abs 1 S 1 EStG erfüllen, wenn: die Anteile auf Grund eines Einbringungsvorgangs nach dem UmwStG unterhalb des gemeinen Wertes erworben worden sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Abgrenzung anhand der erzielten Einnahmen?

Tz. 96 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Art oder Bezeichnung der erzielten Einnahmen spielt dem ggü keine Rolle. So kann ein BgA auch dann anzunehmen sein, wenn die Einnahmen aufgr eines Ges, einer VO oder einer öff-rechtlichen Satzung erhoben und als "Gebühren" bezeichnet werden (s Urt des BFH v 26.02.1957, BStBl III 1957, 146 und v 21.09.1989, BStBl II 1990, 95) oder durch V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Einbringung in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Einbringung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges aus dem BV in eine vermögensverwaltende Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten wird nicht von § 24 UmwStG erfasst. Der Einbringungsgegenstand ist zwar grds von § 24 Abs 1 UmwStG begünstigt (s Tz 95ff); es fehlt aber an der Einräumung oder Erweiterung einer MU-Stellung. And...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.3.1 Konkrete Vorgaben

Die Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage dürfen nur nach dem Brennstoffverbrauch umgelegt werden (§ 23 Abs. 2 NMV). Die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse dürfen nur zu gleichen Teilen auf die Wohnungen umgelegt werden, die mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten angeschlossen wurden (§ 24a Abs. 2 NMV). Die Kosten der Einrichtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Zuordnung des Vermögens usw bei einer Spaltung

Tz. 46 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn man von Arbeitsverhältnissen und den daraus entstandenen Versorgungsverpflichtungen absieht, die gem § 324 UmwG zwingend derjenigen Kö zuzuordnen sind, auf die der verursachende Betrieb oder Betriebsteil überführt worden ist, können nach Umw-Recht sämtliche Aktiva und Passiva unabhängig von evtl funktionalen Zusammenhängen frei zugeordn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr