Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien: Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung werden die der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Tür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Urteile und Gerichtsbescheide des FG

Rz. 4 Die Revision ist – allerdings erst nach Zulassung (Rz. 7ff.) – gegen FG-Urteile aller Art gegeben: Endurteile[1], Teilurteile[2], Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[3], Zwischenurteile über den Grund eines Anspruchs[4] und über eine Sach- oder Rechtsfrage[5], Ergänzungsurteile[6]. Gegen Gerichtsbescheide, in denen die Revision zugelassen wurde, steht wahlw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.2 Darlegung der Divergenz

Rz. 36 Zum Begriff der Divergenz s. § 115 FGO Rz. 28. Der Zulassungsgrund muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Dabei ist die vor Ablauf der Beschwerdefrist bekannt gewordene Rspr. zu berücksichtigen, wobei grundsätzlich die Veröffentlichung im BStBl und in BFH/NV bzw. in gängigen Fachzeitschriften maßgeblich ist. Die wesentlich zeitnähere Abrufbarkeit bei Datenbanken bzw. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Zulassungsgründe

Rz. 7 Die Voraussetzungen der Revisionszulassung sind in § 115 Abs. 2 FGO abschließend geregelt.[1] Liegt einer der gesetzlichen Zulassungsgründe vor, muss das FG oder der BFH auf eine Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zulassen. Fehlen die Voraussetzungen für die Zulassung, darf sie nicht zugesprochen werden. Dem FG und dem BFH steht insoweit kein Ermessen zu.[2] Die Rev...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.3 Klärungsfähige Rechtsfrage

Rz. 11 Klärbarkeit ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil auf der aufgeworfenen Frage beruht, d. h. wenn diese nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Urteil entfiele.[1] Die Rechtsfrage muss entscheidungserheblich sein.[2] Das ist der Fall, wenn eine Aussage zu der Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen.[3] Daran ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Beruhen auf der Rechtsverletzung

Rz. 26 Das FG-Urteil muss auf der Rechtsverletzung beruhen (Abs. 1 S. 1), d. h., die Rechtsverletzung muss für die Entscheidung ursächlich (kausal) sein.[1] Dies ist nur dann gegeben, wenn das Urteil des FG ohne die Rechtsverletzung – ausgehend von der in dem Urteil vertretenen Rechtsauffassung des FG – anders ausgefallen wäre. Das ist nicht der Fall bei Ausführungen des FG,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.4 Divergenzentscheidung

Rz. 35 Divergenzentscheidung ist jede Entscheidung, ob Urteil oder Beschluss, ob veröffentlicht oder nicht veröffentlicht. Divergenz liegt auch bei Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines anderen Senats desselben FG vor.[1] Entscheidend ist jeweils die neueste Rspr.[2] Hat der BFH seine bisherige Rspr. aufgegeben, vermag daher die frühere Rspr. eine Divergenz nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Statthaftigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde findet statt, wenn das FG (Senat oder Einzelrichter) ein Urteil erlassen und in diesem Urteil die Revision nicht (ausdrücklich) zugelassen hat. Enthält das Urteil des FG keinen Ausspruch über die Zulassung, bedeutet das, dass die Revision nicht zugelassen ist.[1] Hat das FG die Zulassung auf einen Teil des Streitgegenstands eingeschränkt[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 118 FGO regelt die Voraussetzungen, unter denen der Revisionskläger eine gegenüber dem FG-Urteil für ihn günstigere Entscheidung erreichen kann. Die Revision muss zuvor vom FG oder auf eine Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH zugelassen worden sein (Zulassungsrevision).[1] Es handelt sich um eine Parallelvorschrift zu § 137 VwGO. Abs. 1 legt den Revisionsgrund fest. Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds

Rz. 22 Nach Abs. 3 S. 1 besteht für die Nichtzulassungsbeschwerde Begründungszwang. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Die Begründung kann bereits in die Beschwerdeschrift oder in einen innerhalb der Begründungsfrist nachgereichten Schriftsatz aufgenommen werden. Wie im Revisionsverfahren ist der BFH auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsabgeltung ist der monetäre Ersatz von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers und neben dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt eine von 3 Leistungsarten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers. Während das Urlaubsentgelt als Entgeltfortzahlung für die Zeit des Urlaubs und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.5 Erheblichkeit der Abweichung

Rz. 37 Das Urteil des FG muss auf der Abweichung von der Divergenzentscheidung beruhen, d. h., die Rechtsauffassung des FG muss für die Entscheidung erheblich (tragend) gewesen sein.[1] Dies ist nur der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass das FG-Urteil bei Zugrundelegung der divergierenden Ansicht des anderen Gerichts anders ausgefallen wäre, wenn sich also ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.2 Verfahrensrevision (§ 118 Abs. 3 S. 1)

Rz. 47 Stützt der Revisionskläger die Revision ausschließlich auf Verfahrensmängel (Verfahrensrevision) oder entsprechen die daneben erhobenen materiell-rechtlichen Rügen nicht den Zulässigkeitsanforderungen, hat der BFH nur über die Verfahrensmängel zu entscheiden.[1] Die Prüfung beschränkt sich auf die geltend gemachten Verfahrensmängel. Der BFH hat nicht zu untersuchen, o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Tatsächliche Feststellungen

Rz. 27 Der BFH ist bei seiner Revisionsentscheidung an die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen FG-Urteil – regelmäßig im Tatbestand – gebunden, d. h., er darf seiner Entscheidung nur diese Tatsachen zugrunde legen und kann vom FG nicht festgestellte Tatsachen, die beim Erlass des FG-Urteils bereits vorhanden waren, d. h. neues tatsächliches Vorbringen nicht ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs

Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für das E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Teilweise Anfechtung

Rz. 5 Die Revision kann auf Teile des angefochtenen Urteils beschränkt werden mit der Folge, dass der übrige Teil rechtskräftig wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Urteil des FG mehrere selbstständige Streitgegenstände (z. B. verschiedene Steuerbescheide) oder einen teilbaren Streitgegenstand[1] betrifft.[2] Über einzelne Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs oder über ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.1 Zurückverweisung nach Abs. 6

Rz. 53 Greift die Verfahrensrüge durch, kann der BFH zur Verfahrensbeschleunigung nach pflichtgemäßem Ermessen bereits in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde das angefochtene FG-Urteil aufheben und den Rechtsstreit – ohne jede Prüfung in der Sache – an das FG zurückverweisen.[1] Die im Ermessen stehende Zurückverweisung ist immer geboten, wenn es an ausreichende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.3 Darlegung schwerwiegender Rechtsfehler

Rz. 39 Zur Revisionszulassung in Fällen schwerwiegender unzutreffender Rechtsanwendung (sog. qualifizierter Rechtsfehler) s. Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 115 FGO Rz. 44f. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist schlüssig und substanziiert zu belegen.[1] Es muss substanziiert dargelegt werden, weshalb das FG-Urteil unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.3 Zulassung bei schwerwiegenden Fällen unzutreffender Rechtsanwendung (qualifizierter Rechtsfehler)

Rz. 44 Die Neufassung des Abs. 2 Alt. 2 durch das 2. FGOÄndG (Einfügung der Sicherung der Rechtsprechungseinheit als weiterer Zulassungsgrund) hat die Rspr. zum Anlass genommen, ausgehend von der Gesetzesbegründung[1] die Zulassung der Revision über die bisher anerkannten Fälle der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung und der Divergenz hinaus i. S. d. Einzelfallg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Wirkung der Nichtzulassungsbeschwerde (Abs. 4)

Rz. 43 Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde hemmt die Rechtskraft des angefochtenen FG-Urteils.[1] Gem. Abs. 4 tritt die Hemmungswirkung (Suspensivwirkung) auch dann ein, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder unbegründet ist. Die Nichtzulassungsbeschwerde muss jedoch fristgerecht erhoben worden sein.[2] Die Rechtskraft des FG-Urteils und dam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Berechtigter Personenkreis

Rz. 6 Die Revision steht den Beteiligten (Kläger, Beklagter, Beigeladener) zu. Entscheidend ist, ob diese Personen am finanzgerichtlichen Verfahren tatsächlich beteiligt waren.[1] Nicht ausreichend ist, dass sich eine Person am Verfahren hätte beteiligen können, sich tatsächlich aber nicht daran beteiligt hat.[2] Wer Beteiligter ist, ergibt sich i. d. R. aus dem Rubrum des F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2.10 Änderungsbescheid

Rz. 43a Erlässt die Behörde während des Revisionsverfahrens einen Änderungsbescheid, tritt dieser ohne Antrag nach §§ 121, 68 FGO an die Stelle des ursprünglichen Bescheids und wird Gegenstand des Revisionsverfahrens. Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde, sodass das Urteil gegenstandslos wird und keinen Bestand haben kann.[1] Das gegenstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.2 Erheblichkeit

Rz. 53 Voraussetzung für die Revisionszulassung ist, dass der Verfahrensmangel zum einen auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG und zum anderen aus der Sicht des BFH für die Entscheidung erheblich ist, d. h., der Verfahrensmangel muss für die Entscheidung kausal gewesen sein.[1] Dies ist nur dann der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Gesellschafterliste nach Beschlussfassung

Zusammenfassung Einem Gesellschafter muss es im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes auch nach einer Beschlussfassung noch möglich sein, einstweiligen Rechtsschutz gegen eine (wahrscheinlich) unrichtige Gesellschafterliste zu erlangen. Andernfalls könnte effektiver Rechtsschutz allein aufgrund von zeitlichen Zufälligkeiten nicht erlangt werden. Zur Sache In einer G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7 Beschwer

Rz. 15 Der Beschwerdeführer muss durch das angefochtene FG-Urteil beschwert sein.[1] Maßgebend für die Beschwer ist das Urteil des FG. Eine Beschwer des Klägers ist nicht gegeben, soweit das FG seiner der Klage stattgegeben hat.[2] Die Beschwer richtet sich nach den Kriterien für die Revisionseinlegung.[3] Da im Revisionsverfahren eine Klageerweiterung ausgeschlossen ist, ka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Verfahren

Rz. 44 Der BFH entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde in der Praxis ausschließlich ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss in Dreierbesetzung. Der Beschwerdegegner erhält Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, wird sie verworfen. Ist bei zweifelhafter Zulässigkeit die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 11 Der Begriff der Rechtsverletzung ist in der FGO nicht definiert. Nach § 155 FGO i. V. m. § 546 ZPO liegt eine Verletzung des Gesetzes vor, wenn eine Rechtsnorm nicht (Nichtanwendungsfehler) oder nicht richtig angewendet worden ist. Dabei stehen die Denkgesetze (Rz. 19) und allgemeinen Erfahrungssätze (Rz. 20) förmlichen Rechtsnormen gleich.[1] Ein Nichtanwendungsfehler li...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.2 Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Rz. 26 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Fehlt es bei ausreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung an der Klärungsfähigkeit oder Klärungsbedürftigkeit, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nicht unzulässig, sondern unbegründet.[1] Zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung s. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Inhalt der Beschwerdeschrift

Rz. 8 Die Beschwerde braucht nicht ausdrücklich als Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet zu sein. Sie muss jedoch bei sachgerechter Auslegung eindeutig erkennen lassen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde und nicht etwa eine Revision gemeint ist, d. h., dass die Zulassung der Revision erstrebt und diese nicht bereits eingelegt wird.[1] Bei gleichzeitiger Einlegung einer Nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Begründungsfrist

Rz. 20 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach der Zustellung des FG-Urteils. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, auch wenn dieses verkündet worden ist.[1] Lässt sich die formgerechte Zustellung nicht nachweisen oder ist das Urteil unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 46 Ein Verfahrensmangel liegt immer dann vor, wenn das FG – vom Anhängigwerden der Sache bis zum Erlass der Entscheidung – eine Verfahrensvorschrift, d. h. eine Vorschrift des Gerichtsverfahrensrechts, falsch oder zu Unrecht nicht angewandt hat und dadurch der materielle Inhalt der Entscheidung beeinflusst worden sein kann. Dies ist einmal gegeben, wenn dem FG bei der Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.5 Darlegung eines Verfahrensmangels

Rz. 41 Das Vorliegen eines Verfahrensmangels, auf dem die FG-Entscheidung beruhen kann, muss ebenfalls "dargelegt", d. h. substanziiert begründet werden.[1] Zum Begriff des Verfahrensmangels vgl. § 115 FGO Rz. 46ff. Die Verfahrensrüge ist im Gegensatz zur Rüge der grundsätzlichen Bedeutung einzelfallbezogen. Eine ausreichende Bezeichnung des Verfahrensmangels ist nur dann geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.2 Verfahren

Rz. 65 Über die Zulassung der Revision entscheidet das FG durch eine prozessuale Nebenentscheidung von Amts wegen; eines Antrags der Beteiligten bedarf es nicht.[1] Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Senat in der jeweiligen Besetzung, bei einer Einzelrichter-Entscheidung ist der Einzelrichter zuständig.[2] Liegt ein Zulassungsgrund i. S. d. § 115 Abs. 2 FGO vor, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Steuerliche Beurteilung

Die Einkunftsart ist von der Bezeichnung unabhängig. Arbeitslohn liegt vor, wenn die zugrunde liegenden Leistungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeführt werden, wie etwa das Gutachten eines bei einer Universitätsklinik angestellten Assistenzarztes, das als Klinikgutachten ergeht.[1] Gesamtbild der Verhältnisse ist entscheidend Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.3 Rüge der Verletzung materiellen Rechts (§ 118 Abs. 3 S. 2)

Rz. 50 Wird die Revision (auch oder nur) auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt (sog. Sachrüge), hat der BFH – im Rahmen der Revisionsanträge[1] – das angefochtene FG-Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts (materielles Recht und Verfahrensrecht) zu überprüfen[2], und zwar auch dann, wenn der Revisionskläger nur bestimmte materiell-rechtliche Rüg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsstandsvereinbarungen im digitalen Geschäftsverkehr

Zusammenfassung Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unterbreiten Unternehmen ihre Angebote immer häufiger in digitaler Form, sodass viele Verträge elektronisch geschlossen werden. Doch was bedeutet das für die wirksame Vereinbarung von Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Im internationalen Rechtsverkehr sind Vereinbarungen über den Gerichtssta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.1 Begriff der Abweichung (Divergenz)

Rz. 28 Divergenz setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts (Rz. 26) abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 26 Nach Abs. 2 Nr. 2 a. F. (bis 2000; Rz. 1) war die Revision (nur) bei einer Abweichung (Divergenz) des FG von einer Entscheidung des BFH oder des BVerfG zuzulassen. Gleichgestellt wurde von der Rspr. eine Abweichung von einer Entscheidung des GemSOBG.[1] Diese Divergenzfälle, die lediglich Unterfälle der grundsätzlichen Bedeutung darstellen (Rz. 32), werden nunmehr von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.3 Rechtsfrage

Rz. 33 Das Urteil des FG muss in einer Rechtsfrage abweichen, die mit der vom BFH entschiedenen identisch ist.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn dem angefochtenen Urteil nach den Feststellungen des FG der gleiche oder ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.[2] Rechtsfragen sind die das materielle und formelle Recht betreffenden Fragen, nicht Tatfragen.[3] Die Rechtsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.1 Erfolgsaussicht

Rz. 63 Die Revisionszulassung nach Abs. 2 Nr. 1 und 2 dient vorrangig dem Allgemeininteresse an der Rechtsfortbildung und Rechtseinheit. Die als grundsätzlich bedeutsam bzw. divergierend herausgestellte Rechtsfrage soll wegen ihrer Auswirkung auf andere Sachverhalte einer generellen Klärung zugeführt werden. Mit diesem Zweck wäre es unvereinbar, die Revisionszulassung von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.3 Geltendmachung des Verfahrensmangels

Rz. 57 Nach Abs. 2 Nr. 3 muss der Verfahrensmangel geltend gemacht, d. h. gerügt werden. Dazu sind die Tatsachen darzustellen, aus denen sich der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt. Eine schlüssige Rüge liegt vor, wenn die vorgetragenen Tatsachen, sofern man sie als richtig unterstellt, einen Verfahrensmangel ergeben.[1] Allein aufgrund der behaupteten Tatsachen muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 2. FGOÄndG v. 19.12.2000[1] mit Wirkung ab 2001 vollständig neu gefasst. Die zulassungsfreie Verfahrensrevision wegen der in Abs. 1 a. F. abschließend aufgezählten schweren Verfahrensmängel (nicht vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung, Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, nicht vorschriftsmäßig vertretener Beteiligte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Berechtigte

Rz. 4 Berechtigt, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, ist jeder Verfahrensbeteiligte[1], der befugt ist, im Fall der Revisionszulassung Revision einzulegen.[2] Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis nach § 128 Abs. 1 FGO auf "sonst von der Entscheidung Betroffene" gilt nicht für die Nichtzulassungsbeschwerde. Der im Klageverfahren Beigeladene ist entsprechend § 122 FGO aut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Anschlussrevision

Rz. 74 Die Anschlussrevision bietet, wenn das FG der Klage teilweise stattgegeben hat, dem Revisionsbeklagten, der durch das FG-Urteil beschwert ist, die Möglichkeit, eine Abänderung des angefochtenen Urteils auch zu seinen Gunsten zu erreichen, wenn für ihn die Frist für eine selbstständige Revision bereits abgelaufen ist.[1] Die Anschlussrevision ist in der FGO nicht gerege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2.1 Umfang

Rz. 31 Erkenntnisse, die das FG nicht durch tatsächliche Feststellungen in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise belegt, stellen keine bindende Tatsachenwürdigung dar.[1] Die Bindung des BFH an die in dem angefochtenen FG-Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen bedeutet, dass der BFH den festgestellten Sachverhalt grundsätzlich nicht ergänzen.[2] und seine Würdigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Folgen der Zulassung – Bindung des BFH (Abs. 3)

Rz. 69 Abs. 3 i. d. F. durch das 2. FGOÄndG (Rz. 1) regelt nunmehr – anders als vorher – die ausdrückliche Bindung des BFH an die Zulassungsentscheidung des FG. Dies entspricht im Wesentlichen der bisherigen Rspr. Danach besteht die Bindung selbst dann, wenn das FG zu Unrecht einen Zulassungsgrund bejaht hat oder der Zulassungsgrund inzwischen (z. B. wegen Klärung der als gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.1 Allgemeines

Rz. 45 Entsprechend der Bindung an das Klagebegehren in der ersten Instanz[1] ist der BFH als Revisionsinstanz an das Revisionsbegehren gebunden. Das bedeutet zum einen, dass der BFH dem Revisionskläger nicht mehr zusprechen kann, als von diesem mit seinem Revisionsantrag begehrt wird.[2] Zum anderen ist – ebenso wie im Klageverfahren – wegen der Bindung an den Antrag[3] auc...mehr