Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.2 Rückwirkende Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 20 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 2 Satz 1 werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (krit. dazu Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II § 37 Rz. 21, der die Regelung für nicht notwendig erachtet, da allein die Kenntnis des Grundsicherungsträgers von der Leistungsberechtigung nicht zur Leistungsgewährung ausreicht). Anders als ...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 5 Arbeitsvertragliche Treuepflicht

Auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlagen kann ein Beschäftigter bereits aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht verpflichtet sein, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen[1]. Bestehen begründete Zweifel an der Tauglichkeit des Beschäftigten, den Anforderungen seines Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer gerecht zu werden, so kann dies eine...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.3 Optionsverschonung

Bei der Optionsverschonung wird das nach § 13b ErbStG begünstigte Vermögen in voller Höhe, d. h. zu 100 % steuerbefreit (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Zur Inanspruchnahme muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht mehr widerruf...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Ein Kernstück der Erbschafsteuerreform 2009[1] war die völlige Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.1.2009 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2 Begünstigungsfähiges Vermögen im Einzelnen

Begünstigungsfähig ist folgendes Vermögen:[1] der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ausgenommen sind aber Stückländereien (§ 168 Abs. 2 BewG). Begünstigt ist auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches einer Betriebsstätte in einem Mitglieds...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Abs. 5 setzt die Lebenserfahrung der Familiennotgemeinschaft in eine gesetzliche Vorschrift um, dass in Notsituationen unabhängig von einer bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Hilfebedürftige von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werden. Nach diesem Grundsatz sind die erbrachten Leistungen ohnehin na...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.3 Ästhetische Operationen, Tätowierungen oder Piercing (Abs. 2)

Rz. 25 Nicht medizinisch indizierte ästhetische Operationen, Tätowierungen oder Piercings sind langfristig potenziell schädigende Verhaltensweisen und verletzen den Körper unmittelbar; sie beruhen auf punktuellen Vorgängen und sind relativ leicht zu erfassen (BSG, Urteil v. 27.8.2019, B 1 KR 37/18 R). Zwischen dem Verhalten des Versicherten und der Krankheit muss ein ursächli...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.6 Eingeschränktes Dispositionsrecht und dessen Folgen

Rz. 33 Grundsätzlich kann jeder Versicherte entscheiden, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen (§ 19 Satz 1 SGB IV) einen Leistungsantrag stellen will oder nicht, einen gestellten Antrag wieder zurücknehmen will oder bestimmen will, dass der Reha-Antrag nicht die Wirkung eines Rentenantrages haben soll oder – falls er mit einer Umwandlung des Rehabilitationsantrags in ein...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 6 Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat der Antragsteller dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I). Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich im Inland befinden. Dabei müssen die Umstände erkennen lassen, dass sich der Hilfebedürftige an dem Ort nicht nur vorüber...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41a ist geschaffen worden, weil sich die abschließende Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. die Festlegung der Leistungshöhe sich in der Praxis als häufig schwierig erwiesen hat, da dem Grundsicherungsträger im Entscheidungszeitpunkt nicht alle leistungserheblichen Tatsachen bekannt waren. In der Praxis bestanden zudem vielfach Unsicherhe...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 25-33)

Die Zeilen 25-33 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, verpflichtet eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB II nicht definiert. Da an den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistu...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.3 Unzuständiger Träger

Rz. 17 Wendet sich ein Hilfebedürftiger irrtümlich an einen örtlich unzuständigen Träger, so hat dieser ihn über den zuständigen Träger zu unterrichten und ihn aufzufordern, sich dort unverzüglich zu melden. Wird der Antrag nicht unverzüglich gestellt, können Leistungen für Zeiten vor der nachgeholten Antragstellung nur gewährt werden, wenn die Verspätung nicht durch ein sch...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.6 Rechtsschutz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Gegen einen belastenden Bescheid des Trägers der Grundsicherung ist der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage zulässig. Die Anfechtungsklage kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen in Rede steht. Dagegen ist die Verpflichtungsklage zu erheben, wenn eine Leistung begehrt wird, die vom Träger der Grundsicherung abgelehnt...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.3 Höhe der Kostenbeteiligung und Versagung des Krankengeldes

Rz. 13 Nach der Gesetzesbegründung soll sich die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung über die Höhe des Rückgriffsrechts daran orientieren, ob und in welchem Umfang dem Versicherten ein Rückgriff zuzumuten ist. Bei der Ermessensausübung hat die Krankenkasse unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles die Interessen des Versicherten mit denen der Versichertengemeinsch...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nicht für die Kosten einer Behandlung einer Krankheit einstehen, die im Zusammenhang mit einem vorsätzlich selbst herbeigeführten Gesundheitsschaden (Rz. 7 f.), einem begangenen Verbrechen (Rz. 9), einem vorsätzlichen Vergehen (Rz. 10), entsteht (Abs. 1). Gleiches gilt gemäß A...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.6 Verkürzung der Vorlagefrist

Rz. 21 § 56 Abs. 1 Satz 3 gibt den Trägern der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Verkürzung der Vorlagefrist als Mittel der Missbrauchskontrolle an die Hand. Danach ist der Grundsicherungsträger berechtigt, bereits vor Ablaufs des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Es handelt sich um ...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.7 Verwaltungsvermögen und Tarifbegrenzung

Neben dem 15 %igen Anteil des begünstigten Vermögens fließt in die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG auch das Verwaltungsvermögen ein (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG), welches innerhalb von 2 Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt zugeführt wurde.[1] Begrifflich spricht man hier von jungem Verwaltungsvermögen (vgl. auch R E 13b.19 ErbStR 2011). Hinzuweisen ist hier auf das Urteil d...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften

Leitsatz 1. Bei einem Termingeschäft als Sicherungsgeschäft setzt die Annahme einer gegenläufigen Erfolgskorrelation voraus, dass mit dem Termingeschäft ein aus dem Grundgeschäft resultierendes Risiko zumindest teilweise abgesichert wird. 2. Eine gegenläufige Erfolgskorrelation von Grund- und Sicherungsgeschäft ist nicht gegeben, wenn das Risiko der variablen Verzinsung eines...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.5 Folgen einer fehlenden oder zu späten Antragstellung

Rz. 30 Stellen Versicherte innerhalb der 10-Wochen-Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem Tag der Antragstellung wieder auf (§ 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2). Eine fehlende bzw. zu späte Antragstellung des Versicherten wirkt sich deshalb im Einzelnen wie folg...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 54 Die Aufforderung der Krankenkasse an den Krankengeldbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, setzt die Ausübung von Ermessen voraus: LSG München, Urteil v. 15.1.2019, L 5 KR 244/18. Zu den Voraussetzungen eines ärztlichen Gutachtens i. S. d. § 51: LSG Bayern, Urteil v. 30.5.2017, L 20 KR 545/16. Rz. 55 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld na...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 3.4 Mitteilung des Untersuchungsergebnisses

Der untersuchende Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber kann grundsätzlich auf zwei Weisen erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Entbindung des Arztes von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Bewerber. Der untersuchende Arzt ist sodann berechtigt, dem Arbeitgeber eine allgemeine Stellungnahme zur gesundh...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.2 Anwendungsfälle

Bei Schenkungen gilt § 35b EStG nicht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu entschieden, dass Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch dann nicht durch die Steuerermäßigung nach § 35b EStG begünstigt sind, wenn sie als Vorerwerbe im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind.[1] Die Re...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.6 Zwecke der Datenverarbeitung und -nutzung (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 soll nach der ursprünglichen Gesetzesbegründung klarstellen, dass die erhobenen Daten im Rahmen der Umsetzung des SGB II für das Fallmanagement, für das interne Controlling, für die Erstellung von Statistiken und für die Wirkungsforschung verwendet werden können und sollen (vgl. BT-Drs. 15/2816, Begründung S. 35 Art. 1 zu Nr. 25a § 51b). Um dies zu ermöglichen,...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 3.6 Rechtsfolgen

Eine Pflicht zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einstellung besteht nicht. Mit der Verweigerung an der Teilnahme oder der Nichtvorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Untersuchung kann der Arbeitgeber jedoch von der Einstellung absehen. Auch wenn der Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Bewerber nicht für die Besetzung der Stelle geeignet ist, wird...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.4 Abschließende Leistungsfestsetzung (Abs. 4 und 5)

Rz. 44 Abs. 4 ist zum 1.4.2021 neu gefasst worden und bestimmt seitdem, dass die abschließende Entscheidung nach Abs. 3 nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen soll. Hintergrund dieser Neuregelung war, dass § 67 Abs. 4 Satz 2, nach der eine abschließende Berechnung der Leistungsansprüche nur auf Antrag des Leistungsberechtigten erfolgte, nur für Bewilligungszeiträume,...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 3 Rechtsprechung

Rz. 29 Die Zuweisung eines Mitglieds eines Personalrates gemäß § 44g Abs. 1 Satz 1 zu einer gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b (zum 1.1.2011) unterlag nicht der Zustimmung durch den Personalrat: VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 9.3.2011, 12 b L 64/11.PVB; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 5.9.2012, 20 A 1903/11.PVB. Durch die Zuweisung nach § 44 Abs. 1 verliert ein Arbeitne...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.4 Hilfebedürftigkeit trotz verwertbaren Vermögens

Rz. 11 Abs. 4 hat zum Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch der Allgemeinheit auf Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Verwertung und den Interessen der Bedarfsgemeinschaft am Erhalt von bestimmten Vermögensgegenständen zu schaffen. In einem Fall ist Hilfebedürftigkeit objektiv gegeben, weil vorhandenes Vermögen aktuell nicht zur Bestreitung des Lebensunt...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat einen doppelten Zweck: einerseits die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen, andererseits die Agentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, Maßnahmen der Eingliederung aktiv zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen, um den Maßnahmeerfolg zu sichern (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 61). Zur Erreichung des angestrebten...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat. ...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 13 Abs. 2 regelt Besonderheiten für die Erwerbsfähigkeit von Ausländern über Abs. 1 hinaus. Die Regelung findet nur Anwendung, wenn bereits festgestellt ist, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt des Ausländers in Deutschland vorhanden ist und kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 vorliegt, also z. B. keine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.2 Partnerbedingtes Kündigungsverbot

Rz. 20 Die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Arbeitsverträge wird durch das partnerbedingte Kündigungsverbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verstärkt. Das Ausscheiden eines Arbeitsplatzpartners rechtfertigt nicht die Kündigung des anderen Partners. § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot.[1] Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigu...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.4 Leistungen an Minderjährige

Rz. 14 Der zum 1.1.2011 eingefügte Satz 3 bestimmt, dass für Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 an Minderjährige, die Leistungen für die Zeit der Ausübung des Umgangsrechts nur für einen kurzen Zeitraum beanspruchen, der jeweilige Träger an dem Ort zuständig ist, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser Satz 3 setzt nach der Gesetzesbegr...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2 Ärztliche Untersuchung während des bestehenden ­Arbeitsverhältnisses

Nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L kann der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis bei begründeter Veranlassung den Beschäftigten verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Untersuchung zielt somit nicht nur auf die Feststellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit, sond...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 14 Abzugsfähigkeit von Schulden

Nach § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG sind Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG entspricht. Dies gilt aber nicht für die Schulden, welche schon be...mehr

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Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz Verlangt ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und beantragt er die Teilungsversteigerung der geerbten Grundstücke, sind die daraus resultierenden Rechtsberatungskosten Kosten der Nachlassverteilung im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG. Sachverhalt Der Kläger ist zusammen mit seinem Bruder Miterbe nach seinem verstorbenen Vater. Zum Nachlas...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.5 Tod des Hilfebedürftigen (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 regelt das Verfahren für den Monat, in dem der Leistungsberechtigte verstirbt. Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus erbracht werden, erfolgt im Sterbemonat regelmäßig eine Überzahlung für die Tage nach dem Tod, die der Erbe entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X eigentlich zu erstatten hätte. Hiervon macht Abs. 5 Satz 1 eine Ausnahme. Verstirbt eine leistungsber...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 6 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen

Vor Zeilen 66–68 Die nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG als ausgeschüttet geltenden Leistungen unterliegen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Kapitalertragsteuer von 15 %. Kapitalertragsteuerpflicht entsteht allerdings nur, wenn die Gewinn- und Umsatzgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG überschritten worden sind oder d...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr