Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Kostenbeteiligung an Rückholaktion

Tz. 36 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die im Nachgang zu der von dem Auswärtigen Amt am 17.03.2020 gestarteten Rückholaktion von im Ausland wegen Reisebeschränkungen festsitzenden Personen erhobene Kostenbeteiligung ist regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig. War zuvor kein regulärer Rückflug gebucht, fehlt es an der von § 33 EStG gefo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gleitzonenregelung

Tz. 5a Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Durch die Gleitzonenregelung soll die sogenannte Niedriglohnschwelle abgemildert werden, die sonst in geringfügig vergüteten Beschäftigungsverhältnissen beim Überschreiten der Minijobgrenze zu einem abrupten Anstieg auf den vollen Sozialversicherungsbeitrag führen würde. Durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR (01.10.2022 b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Können die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs neben der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden?

Die Homeoffice Pauschale kann nur für diejenigen Tage angesetzt werden, an denen der Steuerpflichtige ausschließlich im Homeoffice tätig geworden ist. Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Betätigungsstätte kommt ein Abzug von Fahrtaufwendungen (in Form der Entfernungspauschale oder Reisekosten) für diese Tage grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind die Aufwendungen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Miet-/Pachtzahlungen

Tz. 78 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mietern und Pächtern durfte für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete blieb zwar für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können hierfür auch Verzugszinsen entstehen. Eine Kündigung für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 k...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Prüfung der Voraussetzungen der Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Tz. 32 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 1 EStG (Anhang 10) ist sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Aushilfskräfte zulässig (s. R 40a.1 Abs. 1 LStR, Anhang 8a). Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Pauschalierung ist von den Merkmalen auszugehen, die sich für das einzelne Dienstverhältnis ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.6 Überbrückungshilfe IV

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach Ablauf des Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe III Plus schließt sich für den Zeitraum Januar bis März 2022 die Überbrückungshilfe IV an. Auch hierfür ist Voraussetzung für eine Förderung ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 %. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die besonders schwer von Corona-bedingten S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.8 Wie sind die Aufwendungen zum Erwerb von (Atem-)Schutzmasken ertragsteuerlich zu behandeln?

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schutzmaskenanfallen, sind typischerweise Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Schutzmasken, die für die berufliche Nutzung angeschafft werden, sind Werbungskosten. Fü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.21 Ist die Durchführung von Corona-Tests umsatzsteuerfrei?

Corona-Tests (PCR-Tests einschließlich PoC-(NAT) PCR-Tests und PCR-Pooling-Tests, Antigen-Tests und Point-of-Care (PoC)-Antigen-Schnelltests) und Abstrichnahmen zur Vorbereitung dieser Tests, die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt oder bei Antigen-Tests zur Eigenanwendung von diesen vor Ort überwacht werden sowie die Ausstellung der entsprechenden ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

Tz. 34 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zur Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer gehören alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus der Aushilfsbeschäftigung zufließen (s. § 2 LStDV, Anhang 8). Steuerfreie Einnahmen bleiben außer Betracht. Der Arbeitslohn darf für die Ermittlung der pauschalen Lohnsteuer nicht um den Altersentlastungsbetrag (s. § 24a EStG) gekürzt werden (s....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Kann der Steuerpflichtige Aufwendungen für die Corona-Schutzimpfung seiner Geschäftspartner und deren Angehörigen als Betriebsausgaben abziehen? Ist die Corona-Schutzimpfung ein Vorteil, der beim Geschäftspartner eine Betriebseinnahme darstellt?

Aufwendungen für Corona-Schutzimpfungen von Geschäftspartnern und deren Angehörigen sind in voller Höhe abziehbare Betriebsausgaben. Bei den die Corona-Schutzimpfung empfangenden Geschäftspartnern ist keine Betriebseinnahme zu erfassen. Dies gilt auch für Impfungen der Angehörigen des Geschäftspartners.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2 Geringfügig entlohnte neben Hauptbeschäftigung

Tz. 53 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Auch wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, erfolgt keine Zusammenrechnung der beiden Beschäftigungen (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien). Tz. 54 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Werden hingegen mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 15 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Tagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Kann bei Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand oder auch Pflegerinnen und Pflegern im Ruhestand, die infolge der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patientinnen und Patienten versorgen, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen werden?

Die ärztliche Versorgung von kranken Menschen zählt zu den begünstigten Tätigkeiten, für die der sogenannte Übungsleiterfreibetrag anzuwenden ist. Daher sind die Einnahmen aus dieser Tätigkeit in Höhe von bis zu 2.400 Euro im Kalenderjahr (3.000 Euro ab Kalenderjahr 2021) steuerfrei, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.16 Temporäre USt-Steuersatzsenkung

Tz. 40 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % herabgesetzt. Die abgesenkten Umsatzsteuersätze von 16 % und 5 % waren auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Prüfung der Dreimonats- oder 70-Tage-Grenze

Tz. 13 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Dreimonats- oder 70-Tage-Grenze (bis 2014: Zweimonats- oder 50-Tage-Grenze) ist nach Abschn. B 2.3.1 Geringfügigkeits-Richtlinien Folgendes zu beachten: Von dem Dreimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.7 Kann ich die Aufwendungen, die mir durch die Kostenbeteiligung an der Corona-Rückholaktion des Auswärtigen Amtes entstanden sind, steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Grundsätzlich nein. Diese Aufwendungen sind steuerlich nicht zum Abzug zugelassen, weil Ihre Auslandsreise als solche (wie bei einer Urlaubsreise) in der Regel nicht die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Belastung erfüllt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.18 Ist der steuerfreie "Corona-Pflegebonus" vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen?

Ja. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), so dass sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar sind und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang der Bonusgewährung mit der Corona-Krise kann sich aus einzel- oder tarifvertraglichen Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.19 Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden

Tz. 43 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aufgrund der durch die Corona-Krise entstehende starke wirtschaftliche Belastung des Einzelhandels wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.5 Sind auch Auszubildende in Krankenhäusern begünstigt?

Ja. Begünstigt sind unter anderem auch in den unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Diensten tätige Auszubildende, Praktikanten, Freiwillige im Sinne des § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Freiwillige im Sinne des § 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes im freiwilligen sozialen Jahr und geringfügig Beschäftigte nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ("...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.9 Wie werden öffentliche Zuschüsse für die Unterbringung und Verpflegung ausländischer Grenzpendler, zum Beispiel polnischer Grenzpendler, die aufgrund von Grenzschließungen oder Quarantäneregeln nicht täglich nach Hause zurückkehren können, steuerlich behandelt?

Für die Besteuerung in Deutschland gilt: Die aufgrund der Corona-Krise aus öffentlichen Mitteln geleisteten Zuschüsse beziehungsweise Tagegeldzahlungen, die ein Arbeitgeber erhält und an seine Arbeitnehmer (ausländische Grenzpendler) zur Finanzierung der ihnen entstehenden Mehraufwendungen für Unterbringung und Verpflegung in Folge der Grenzschließung oder aus anderen Gründe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Überbrückungshilfe I

Tz. 55 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach dem Auslaufen der Soforthilfe Ende Mai 2020 konnten Unternehmen, Organisationen und Selbstständige für die Monate Juni bis August 2020 eine Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe I) beantragen. Der Antrag durfte nur einmalig gestellt werden. Die Antragsfrist endete am 31.08.2020. Voraussetzung für die Beantragung einer Überbrückungshilfe ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2020

Tz. 26 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Entsprechend der Regelungen für 2021/2022 konnten auch schon für den Veranlagungszeitraum 2020 auf Antrag die für das Jahr 2020 festgesetzten Vorauszahlungen für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabgesetzt werden, wenn absehbar war, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im Jahr 2020 voraussichtlich geringer sein werden al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Konnte jede Zahlung des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise angesehen werden?

Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei auszahlen. Voraussetzung de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9.1 Ergeben sich durch zeitliche Unterbrechungen von Bau- und Montagearbeiten für ausländische (Bau-) Unternehmen und deren Beschäftigte in Deutschland im Zuge der Corona-Krise steuerliche Konsequenzen, indem zum Beispiel aufgrund des Überschreitens der Betriebstättenbegründungsfrist von 6 Monaten gem. § 12 der Abgabenordnung beziehungsweise der gegebenenfalls längeren Frist nach dem Betriebstättenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens eine inländische Betriebstätte mit der Folge steuerlicher Pflichten in Deutschland begründet wird?

Werden Bau- und Montagearbeiten ausländischer (Bau-) Unternehmen vor dem Abschluss aus Gründen unterbrochen, die nicht im Betriebsablauf liegen, zum Beispiel durch Grenzschließungen oder Arbeitseinstellungen aufgrund der Corona-Krise, sollen sich für die Unternehmen und deren Beschäftigte allein hieraus keine steuerlichen Konsequenzen in Bezug auf eine Betriebstättenbegründu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.3 Wie werden Spenden an einen – gegebenenfalls auch steuerbegünstigten – Geschäftspartner steuerlich behandelt?

Eine Sachzuwendung oder die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen (nicht hingegen die Zuwendung von Geld) aus dem Betriebsvermögen eines Unternehmens kann auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2022 an durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich geschädigte Geschäftspartner oder mit der Bewältigung der Corona-K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Überbrückungshilfe III

Tz. 57 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Überbrückungshilfe III schloss sich eine weitere Unterstützungsmaßnahme für die betroffenen Unternehmen an. Sie umfasste den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Unternehmen, die bereits die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind entsprechend für die Monate November und/oder Dezember 2020 nicht antragsberechtigt. Ab Januar 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Lohnsteuer-Pauschalierung mit 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG

Tz. 59 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber für einen geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV keinen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat (z. B. auf Grund der Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäfti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Konnten Arbeitgeber vor der Corona-Krise übliche oder vereinbarte Sonderzahlungen in steuerfreie Leistungen nach dem § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes umwandeln?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter IX.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen Vora...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Waren Leistungen, die bereits vor dem 1. März 2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem 1. März 2020 beabsichtigt war, begünstigt?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Neustarthilfe

Tz. 61 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Alternativ zu der Überbrückungshilfe III konnten sich über die Neustarthilfe auch Soloselbstständige eine Unterstützung sichern. Die Neustarthilfe war für die Unternehmen interessant, die nur geringe oder gar keine Fixkosten haben, die also kaum oder gar nicht von der Überbrückungshilfe III profitieren konnten, da sich diese an den Fixkosten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Pauschalbesteuerung der kurzfristigen Beschäftigung

Tz. 29 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Pauschalbesteuerung der kurzfristigen Beschäftigung ist nach § 40a Abs. 1 EStG (Anhang 10) möglich, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird (s. Tz. 30), die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsd...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.20 Werden Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen für einen befristeten Zeitraum von der Umsatzsteuer ausgenommen?

Sachspenden unterliegen als sogenannte "unentgeltliche Wertabgabe" nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand oder seine Bestandteile zum Zeitpunkt des Erwerbs den spendenden Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Konnten Beträge auch dann steuerfrei gezahlt werden, wenn (gegebenenfalls ausschließlich) Kurzarbeitergeld im selben Lohnzahlungszeitraum/in einem vorangegangenen Lohnzahlungszeitraum seit 1. März 2020 gezahlt wurde und die Leistung nicht als "Aufstockung" des Kurzarbeitergelds bezeichnet wurde? Konnten Beträge auch steuerfrei sein, wenn diese unterschiedslos allen Beschäftigten gewährt wurden und nur ein Teil der Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezog?

Arbeitgebern stand es frei, anstelle eines arbeitgeberseitigen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona- Krise unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu leisten. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.9 Waren Leistungsprämien für im Jahr 2019 erbrachte Arbeitsleistungen nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei?

Leistungsprämien beruhen in der Regel auf bestehenden arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Vereinbarungen. Eine Umwandlung oder Umqualifizierung in eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes war in der Regel nicht möglich.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.14 Konnte der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist gegebenenfalls zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei Betriebsübergängen nach § 613a des Bü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Kann ich bei der Jahressteuerfestsetzung eine höhere Steuererstattung beantragen, wenn ich einen höheren als den pauschal ermittelten Verlustrücktrag erwarte?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Anstelle eines – unter II. 3 beschriebenen – pauschal ermittelten Verlustrücktrags in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) kann bei der Jahressteuerfestsetzung ein höherer Betrag als Verlustrücktrag aus 2021 abgezogen werden. In diesem Fall ist der Betrag...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kurzfristige Beschäftigungen unterscheiden sich lohnsteuerrechtlich von einer Hauptbeschäftigung dadurch, dass der Arbeitgeber wählen kann, ob er die Lohnsteuer entweder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der kurzfristig beschäftigten Person; ELStAM; s. § 39e Abs. 4 Satz 2 EStG, Anh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Sind nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeiten eines Arbeitnehmers auch dann steuerfrei, wenn wegen der Corona-Krise eine im Ausland geplante Tätigkeit im Sinne des ATE nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden kann? Wie wirkt es sich auf die Steuerfreiheit nach dem ATE aus, wenn die begünstigte Tätigkeit stattdessen im Inland ausgeführt oder fortgesetzt wird?

Nach dem ATE setzt die Steuerfreiheit von begünstigten Tätigkeiten unter anderem voraus, dass die jeweilige Tätigkeit für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Monaten in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Deutschland mit dem betroffenen Staat kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, in das Einkünfte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 10 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Soweit in dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) der steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise in den Jahren 2020–2023 ein Verlust entsteht, kann dieser auch mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben, Erträgen aus der Vermögensverwaltu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Maßnahmen für gemeinnützige Einrichtungen

Tz. 3 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 In einem sog. Katastrophenerlass (BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 498) wurden steuerliche Maßnahmen zum Spendenabzug und zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene geregelt. Darin wurden insbesondere auch Hinweise für die Besteuerung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Körperschaften gegeben. Die Regelungen im Katastrop...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aufgrund des durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten § 110 EStG konnte auf Antrag für die Festsetzung der Vorauszahlungen 2019 ein pauschaler Abschlag von 30 % des bei der Festsetzung zugrunde gelegten Gesamtbetrags der Einkünfte (ohne die darin enthaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG) erfolgen. Dami...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.7 Weitergehende Liquiditätshilfen für Unternehmen

Tz. 67 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Den Unternehmen standen neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen auch umfassende Kreditprogramme zur Verfügung. So startete am 23.03.2020 ein KfW-Sonderprogramm. Vom KfW-Sonderprogramm profitierten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Das KFW-Sonderprogramm wurde mehrfach – unter Verbesserung der Bedingungen – verlängert. D...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Minijob-Regelung

Tz. 70 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Durch das Sozialschutz-Paket (= Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-Cov 2 vom 27.03.2020, BGBl I 2020, 575) wurden die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) übergangsweise vom 01.03.2020 bis 31.10....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Höhe und Zusammensetzung der Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalbesteuerung setzt sich zusammen aus der Lohnsteuer i. H. v. 25 % des Arbeitslohns (s. § 40a Abs. 1 EStG, Anhang 10), dem Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % auf die Lohnsteuer, einem Kirchensteuerzuschlag nach den Landesgesetzen, sofern die betreffenden Arbeitnehmer der Kirchensteuer unterliegen (s. gleichlautende Ländererlasse vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.10 Gelten für Leistungen des Arbeitgebers die Steuerbefreiungen für die "Corona-Prämie" bis zur Höhe von 1.500 Euro und für den "Corona-Pflegebonus" bis zur Höhe von 4.500 Euro nebeneinander?

Die Steuerbefreiung für den "Corona-Pflegebonus" (§ 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes) geht der Steuerbefreiung für "die Corona-Prämie" (§ 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes) vor. Das bedeutet, dass Leistungen, die der Arbeitgeber in der Zeit vom 18. November 2021 bis 31. März 2022 an seine in unter VII. 1. genannten begünstigten Einrichtungen oder Diensten täti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.14 Was gilt, wenn dem Arbeitnehmer Leistungen von insgesamt mehr als 4.500 Euro gewährt werden?

Der Höchstbetrag in § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes ist ein Freibetrag, d. h. bei Überschreiten des Betrags bleibt ein Betrag von 4.500 Euro steuerfrei, und nur der darüber hinausgehende Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtig.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.19 Sind Zahlungen für in Impfzentren Engagierte steuerfrei, wenn die Ausgabe der Auszahlung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nicht durch die Gemeinde, sondern etwa durch eine örtliche Apotheke erfolgt?

Unabhängig von der Frage, wer das Impfzentrum betreibt (zum Beispiel Kommune oder Apotheker), werden die Pauschalen (Übungsleiterfreibetrag beziehungsweise Ehrenamtspauschale) für Einnahmen aus der Tätigkeit in Impfzenten steuerfrei gewährt. Unerheblich ist dabei, ob die Auszahlung durch die Gemeinde oder das Impfzentrum erfolgt. Die weiteren Voraussetzungen der §§ 3 Nummern...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.13 Konnte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit ebenfalls in Anspruch nehmen?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft konnte die Zahlung von steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall wurde die Steuerfreiheit nicht gewährt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung lag vor, wenn für die Zahlung keine überzeugenden be...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.17 War die steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.500 Euro unschädlich für die Pauschalierung nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes?

Eine Pauschalierung nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes war neben der oder zusätzlich zu der Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes möglich.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.14 Home-Office-Pauschale

Tz. 38 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Selbständige und Arbeitnehmer, die im Home Office arbeiten und dort nicht über ein steuerliches Arbeitszimmer verfügen, bzw. dieses steuerlich nicht geltend machen, können in den Jahren 2020 bis 2022 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Home Office arbeiten, 5 EUR als Werbungskosten/Betriebsausgaben, jedoch max. 600 EUR abzieh...mehr