Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet für die Zwecke des PStTG die Definition des Begriffs der Plattform und setzt damit die Begriffsbestimmung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 1 der Richtlinie 2011/16/EU um.[1] Rz. 3 Abs. 1 legt damit in wesentlicher Hinsicht den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG fest, indem er den Begriff der Plattform legal definiert.[2] Rz. 4 Voraussetzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Indirekte Leistungserbringung über Plattformbetreiber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Typischerweise wird das Rechtsgeschäft unmittelbar zwischen Anbietern und anderen Nutzern zustande kommen, für die die relevante Tätigkeit erbracht wird bzw. welche die Vergütung zahlen sollen. In diesen Fällen liegt eine direkte Leistungsbeziehung vor, die die Plattform gewährleistet. Häufig erwirbt aber auch der Plattformbetreiber Leistungen, die Anbieter auf der Pl...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 4 Fälligkeit und Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs

Die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs kann von den Arbeitsvertragsparteien frei vereinbart werden. Beruht sie auf einer tariflichen Vereinbarung, so trifft der Tarifvertrag regelmäßig eine Aussage über den Fälligkeitszeitpunkt. Der Anspruch aus Rückzahlungsklauseln wird ohne besondere Vereinbarung spätestens bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis fälli...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.1 Tarifverträge

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegen Tarifverträge im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen nur in beschränktem Maße der gerichtlichen Inhaltskontrolle, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt werden, deren Regelungen durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt werden. Wegen der Gleichgewichtigkeit der ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.2 Bindungsdauer und zeitliche Staffelung

Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln hängt weiterhin von der Fortbildungs- und Bindungsdauer ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen hängt maßgeblich von der Dauer und den Kosten der Qualifikationsmaßnahme ab. Daneben ist die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation. Die für den ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Geregelte Sonderfälle (Abs. 1a)

Rz. 85 In § 4 Abs. 1a EFZG ist die vom Entgeltfortzahlungsgrundsatz des § 4 Abs. 1 EFZG abweichende Behandlung von für Überstunden gezahltem Entgelt, von Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers und von Leistungsentgelt geregelt. 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1) Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Aktienoptionspläne

Rz. 97 Leistungen aus einem Aktienoptionsplan, den ein Dritter (insbesondere die Konzernmutter) dem Arbeitnehmer zugesagt hat, gehören grds. nicht zum Arbeitsentgelt und verändern nicht den Geldfaktor.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 96 Die folgenden Einzelfälle sind zu beachten: Hinweis Für die Qualifizierung einer Leistung als – fortzuzahlendes – Arbeitsentgelt oder als Aufwendungsersatz i. S. d. § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG kommt es nicht auf die Bezeichnung durch die Parteien, sondern auf den objektiven Zweck und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistung an.[1] 3.2.2.1 Aktienoptionspläne Rz. 97 Leistung...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.6 Fehlzeiten, Vor- und Nacharbeitszeiten

Rz. 39 Unbezahlte Fehlzeiten verringern lediglich dann die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, wenn sie vor der Erkrankung regelmäßig aufgetreten sind und aufgrund dieser Tatsache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie auch während der Arbeitsunfähigkeit aufgetreten wären.[1] Rz. 40 Auch für Vor- und Nacharbeitszeiten gilt, dass diese da...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie im Rahmen der En...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.4 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Rz. 66 Die Veräußerung eines Betriebs ist gegeben, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Grundlagen des Betriebs auf ein anderes Rechtssubjekt gegen Entgelt übertragen wird.[1] Es gelten die zu § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätze entsprechend. Unentgeltliche Übertragungen, z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nichtselbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerri...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / d) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Die Verfahren wegen der Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) und der Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG), über die der BGH als Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht entscheidet, werden von § 16 Nr. 11 RVG erfasst. Die anwaltliche Tätigkeit ist folglich dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahren zuzuordnen. Für die Gebühren gilt Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV, sodass die für d...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / c) Anrechnung der Gebühren

Wird das Rechtsmittel aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, sind die im Beschwerdeverfahren nach Nrn. 3506 ff. VV entstandenen Verfahrensgebühren auf die im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren entstehenden Verfahrensgebühren anzurechnen (vgl. Anm. zu Nr. 3506 VV, die auch für Nr. 3508 VV gilt, sowie Anm. zu Nrn. 3511, 3512 VV). Eine Anrechnung erfolgt nur hinsich...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Gebühren

Nach Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV finden die für das Berufungsverfahren anfallenden Gebühren auch in den Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels Anwendung. Für das Verfahren vor dem OVG wegen der Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 VwGO, § 78 Abs. 4 AsylG fällt deshalb eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV) an. Bei dieser Gebühr verbleibt es...mehr

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FoVo 11/2023, Erstattungsfä... / 2 II. Aus der Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Erstattungsfähigkeit ist § 788 ZPO Zu Recht hat das AG den Erlass eines PfÜB zur Vollstreckung wegen der Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid nach Maßgabe der Forderungsaufstellung, die dem Antrag beigefügt war, abgelehnt. In diese Forderungsaufstellung ist zulasten der Schuldnerin ein Teilbetrag von 180,88 EUR für einen schriftlichen Ratenzahlu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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AGS 11/2023, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe/Dr. Hans Jochem Mayer/Detlef Burhoff. 26. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.510 S., 169,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht ist kürzlich in 26. Aufl. erschienen. Dabei haben die Autoren die aktuellen Gesetzesänderungen und eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

Eine ausdrückliche Regelung im RVG fehlt. Die Tätigkeit für die Zulassung ist folglich wegen § 19 Abs. 1 S. 1 RVG noch der Tätigkeit im Erkenntnisverfahren zugeordnet. Es fällt folglich keine gesonderte Vergütung an. Erst das anschließende Rechtsmittelverfahren ist als eine eigenständige Angelegenheit zu behandeln (§ 17 Nr. 1 RVG).mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, zwar nicht zwingend i...mehr

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AGS 11/2023, Zulässige Einw... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine kurze Entscheidung des Einzelrichters des VIII. ZS des BGH, die einiger Anmerkungen bedarf. 1. Terminologie Nicht nur einige Rechtsanwälte, sondern auch BGH-Richter haben Probleme, im Kostenrecht die richtigen Begriffe zu finden. Dies betrifft hier die Begriffe "Streitwert" und "Gegenstandswert", die häufig und auch hier munter durcheinandergewürfelt werden. Die richtige ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)

Tz. 8 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unterstützungen an Arbeitnehmer

1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden? Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in de...mehr

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AGS 11/2023, Mittelgebühr i... / II. Gebührenhöhe in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

Das LG verweist darauf, dass nach seiner st. Rspr. durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einfachen Sach- und Rechtsfragen, niedrigen Geldbußen und wenigen Punkten im Fahreignungsregister grds. als unterdurchschnittliche Bußgeldsache anzusehen sind (vgl. LG Dresden RVGreport 2010, 454; Beschl. v. 5.10.2020 – 5 Qs 77/20, AGS 2021, 67; im Ergebnis ebenso LG Hanau R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

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AGS 11/2023, Höhe der Gebüh... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten, der vom AG vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden ist. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Landeskasse auferlegt. Der Rechtsanwalt hat dann unter Beifügung einer Abtretungserklärung beantragt, seine Gebühren und Auslagen abzüglich bereits erhaltener Pflichtverteidi...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / d) Wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden

Legen beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde ein, so liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der BGH beide Nichtzulassungsbeschwerden in einem einheitlichen Verfahren behandelt und darüber entscheidet. Die Gebühren und Auslagen für den Prozessbevollmächtigten fallen dann nur einmal an.[6] Wird in einem solchen Fall die Beschwerde der einen Partei zurückgewiesen und sogleich ...mehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.3 Verfahren

Rz. 498 Da der Betrieb der KGaA von der juristischen Person geführt wird und somit eine Mitunternehmerschaft im eigentlichen Sinn nicht vorliegt[1], findet eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht statt.[2] Denn für ein einheitliches Feststellungsverfahren nach §§ 179, 180 AO fehlt die gemeinsame Einkunftsquelle, an der mehrere Stpfl. beteiligt wären.[3] Rz....mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie sog. inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielmehr die Quell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerliche Behandlung der KGaA

Rz. 492 Das Steuerrecht vollzieht die Zwitterstellung der KGaA zwischen AG und KG grundsätzlich nach: Die Gesellschaft selbst unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG der KSt-Pflicht. Dann bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bei KGaA der Teil des Gewinns, der an persönlich haftende Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütungen (Tant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

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FoVo 11/2023, Erstattungsfä... / 3 Der Praxistipp

Kostenerstattungsanspruch muss schlüssig vorgetragen werden Die Entscheidung des LG offenbart den Mangel im Vortrag des Gläubigers oder seines Bevollmächtigten. Ein Kostenerstattungsanspruch setzt stets voraus, dass dem Rechtsdienstleister des Gläubigers ein entsprechender Vergütungsanspruch zusteht. Dieser ist dem Grunde und der Höhe nach zu begründen, wenn die Eintragung in...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zuordnung zum Berufungsverfahren

§ 16 Nr. 11 RVG bestimmt, dass Zulassungs- und Rechtsmittelverfahren dieselbe Angelegenheit bilden. Folglich liegt zwar gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine besondere Angelegenheit vor, jedoch nicht im Verhältnis zum Berufungsverfahren. Wird die Berufung zugelassen, fallen folglich für Berufungs- und Zulassungsverfahren keine gesonderten Vergütungen an.[2] Das Beruf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wissenschaftliche Zwecke

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Förderung der Wissenschaft und Forschung ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Wissenschaft ist das systematische Ganze der Erkenntnis, das der Idee nach alle Gebiete der Erkenntnisse umfasst. Die Wissenschaft umfasst im Allgemeinen die Forschung und Lehre auf den Gebieten der Geistes- und Naturwissenschaften. Die Geisteswissens...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss mit ihrem Betätigungsfeld auch am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt nur dann vor, wenn Leistungen gegen Entgelt gegeben sind und sich das Angebot...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern und Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 477 Werden zwischen Gesellschaft und einem ihrer Gesellschafter Wirtschaftsgüter entgeltlich übertragen, so stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen Veräußerungsgeschäft und Entnahmevorgang. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist keinesfalls anwendbar, wenn das Eigentum eines Wirtschaftsguts von der Sphäre des Gesellschafters auf die Personengesellschaft und umgekehrt über...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / IX. Gestaltungsinstrument Familienstiftung

Insbesondere für Großerwerbe kann das Gestaltungsinstrument der Familienstiftung zur Steueroptimierung ein geeignetes Mittel sein.[98] In- oder ausländische Familienstiftungen, die neu gegründet worden sind, können hierbei genutzt werden, um begünstigtes betriebliches Vermögen unter Nutzung der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG steuerfrei zu übertragen.[99] Indem s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Überblick und Regelungssystematik

Rz. 8 § 15 EStG regelt zusammen mit §§ 16 und 17 EStG die Besteuerung im Bereich der gewerblichen Einkünfte, wobei § 15 EStG den Grundsatz der Gewerblichkeit und die laufenden Einkünfte, § 16 EStG (Betrieb/Teilbetrieb/Mitunternehmeranteil) und § 17 EStG (Anteile an Kapitalgesellschaften) dagegen die Besteuerung bestimmter (aperiodischer) Aufgabe- und Veräußerungstatbestände ...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr