Kommentierung 07.08.2023 BFH

Negative Einkünfte sind, soweit sie nach § 10d Abs. 1 EStG zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr zuzuordnen und bilden demzufolge auch nicht (mehr) die Grundlage für die Ermittlung des Einkommens im Entstehungsjahr.

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News 10.06.2022 Bundesrat

Der Bundesrat hat am 10.6.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Im Bundestag wurde der Regierungsentwurf zuvor an einigen Stellen geändert und ergänzt.

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News 04.01.2022 FG Hamburg

Das FG Hamburg hat zum körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag eines verschmolzenen Rechtsrägers von ausschließlich im Folgejahr der Verschmelzung entstandenen Verluste entschieden.

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News 15.03.2021 Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt weitere Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen. Es soll Familien und Unternehmen finanziell unterstützen.

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News 18.11.2020 Praxis-Tipp

Wegen der Coronavirus-Pandemie sind einige steuerliche Maßnahmen beschlossen worden, um den Geschädigten zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Unter anderem wird ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 ermöglicht. Der Beitrag stellt ein Praxis-Beispiel dar, welches im Rahmen der Zusammenveranlagung des Öfteren vorkommen kann.

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News 02.07.2020 Praxis-Tipp

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag für Verluste des VZ 2020 und 2021 von 1 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung angehoben.

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News 30.04.2020 BMF Kommentierung

Um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und Liquidität zur Verfügung zu stellen, hat das BMF verfügt, dass ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf das Vorjahr erfolgen kann und dadurch bisher bereits geleistete Vorauszahlungen durch die Finanzämter erstattet werden können.

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News 30.04.2020 Corona-Krise

Alle Unternehmen und Einzelunternehmer, die aktuell von der Corona-Krise erheblich betroffen sind und im Wirtschaftsjahr 2020 Verluste erwirtschaften werden, haben nun die Möglichkeit, die bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für 2020 erstattet zu bekommen.

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News 10.11.2016 FG Kommentierung

Werden mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Laufe des Wirtschaftsjahres übertragen, kann entgegen den Verwaltungsanweisungen auch der bis zu diesem Zeitpunkt anteilig entstandene Verlust in das Vorjahr zurück getragen werden.

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News 06.09.2016 FG Pressemitteilung

Werden bei einer Kapitalgesellschaft innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Person übertragen, sind insoweit die bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste steuerlich nicht mehr abziehbar. Diese Regelung schränkt allerdings die Möglichkeit eines Verlustrücktrags nicht ein.

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