Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 31 dient als Wahlgerichtsstand für Klagen von und gegen Vermögensverwalter mit sachlichem Bezug zur Vermögensverwaltung der erleichterten Rechtsverfolgung, vereinfacht bei mehreren Parteien die Prozesskonzentration und beruht überdies auf dem Gesichtspunkt der Beweisnähe, wonach es häufig unter prozessökonomischen Aspekten zweckmäßig ist, Rechtsstreitigkeiten mit Bezu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gefährdungshandlungen des Schuldners.

Rn 3 Der drohende Einzug einer Forderung kann ebenso wie die Veräußerung eines Vermögensstücks (Schwerdtner NJW 70, 222, 224) als bloße Vermögensumschichtung für sich allein nicht als Arrestgrund gelten. Ein solcher ist erst zu bejahen, wenn zu besorgen ist, dass der Vermögensgegenstand dem Zugriff der Gesamtheit der Gläubiger entzogen wird (BGHZ 131, 95, 105 = NJW 96, 321)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nachträgliche Abänderung/Aufhebung der PKH.

Rn 12 Auch wenn nachträglich eine Abänderung der PKH erfolgt, wonach die Partei die Kosten aus einem zwischenzeitlich erlangten Vermögen zahlen muss, kann der Anwalt keinen Vergütungsanspruch direkt gegen die Partei geltend machen (Stuttg FamRZ 04, 1802). Im Falle der Aufhebung nach § 124 endet allerdings die Forderungssperre.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 809 erweitert die Möglichkeit der Pfändung auf Sachen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sich aber nicht im (Allein-)Gewahrsam des Schuldners, sondern im (Mit-)Gewahrsam einer anderen Person befinden, die nicht geschützt werden muss.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann das Gericht den übrigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In Antragsverfahren ist dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. (2) Die Bewi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Verhältnis zwischen dem Umsetzungsverfahren gem VDuG und einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers klären, vgl Schmittmann ZRI 23, 277; Thönissen KTS 23, 205.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2023 zur Auslegung heranzuz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anzuwenden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 120 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Erwerbe kommt ein Abzug von Schulden und Lasten nur insoweit in Betracht, als diese in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesen Erwerben stehen (vgl. § 10 Abs. 6 ErbStG, s. § 10 Rz. 175 ff.). Für die Berücksichtigung negativen Vermögens gilt Folgendes: Ergibt sich infolge de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Schuldrechtliche Ansprüche.

Rn 32 Obligatorische Rechte begründen grds kein Widerspruchsrecht. Anders ist es, wenn der Dritte Ansprüche auf Herausgabe einer nicht zum Vermögen des Schuldners gehörenden Sache gelten machen kann. Dies gilt ua für den Rückgabeanspruch des Vermieters gem § 546 BGB, den des Verpächters gem §§ 581, 546 BGB, den des Verleihers gem § 604 BGB, den des Hinterlegers auf Rückgewäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.1 Negativabgrenzung: Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn

Rz. 17 Vom sachlichen Anwendungsbereich ist gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG der ohnehin geschuldete Arbeitslohn ausgenommen. Die Norm des § 19a EStG verwendet den Begriff des Arbeitslohns in mehreren Zusammenhängen und in Kombination mit verschiedenen Adjektiven, nämlich "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG), "nicht besteuerter Arbeitslohn nach § 19a Abs. 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Untergang der juristischen Person.

Rn 18 Die juristische Person endet nicht mit ihrer Auflösung, die von den Gesellschaftern beschlossen oder in bestimmten Fällen gerichtlich angeordnet werden kann (vgl §§ 262 AktG, 60 GmbHG, 78 ff GenG, 131, 161 II HGB, 41, 49 II BGB), sondern tritt zunächst mit dem Zweck der Abwicklung in das Liquidationsstadium. In dieser Phase bleibt die Gesellschaft rechts- und parteifäh...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Litauen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragung vergleichbarer Rechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Übertragung von Gas,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. (2) Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen der entfernt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitwirkungspflicht des Schuldners (Abs 1).

Rn 2 Der Schuldner ist zur vollstreckungsrechtlichen Mitwirkung in Form der Erklärung über sein Vermögen schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens verpflichtet, weil er trotz Verwirklichung der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht leistet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestgrund.

Rn 2 Ein persönlicher Arrest darf nur dann angeordnet werden, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern. Hieran fehlt es, wenn die Anordnung eines dinglichen Arrests ausreichend ist (Grundsatz der Subsidiarität, Karlsr NJW-RR 97, 450, 451 [OLG Karlsruhe 07.05.1996 - 2 UF 59/96]; Musielak/Voit/Huber Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können gepfändet werden, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist. 2Die Pfändung darf nicht früher als einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit der Reife erfolgen. (2) Ein Gläubiger, der ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück hat, kann der Pfändung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. 2Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist. (2) Die Pfändung hat zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 13 Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit gilt folgendes: Vor Beschlagnahme und vor Enthaftung ist eine Pfändung im Wege der Mobiliarvollstreckung nicht zulässig, der Gerichtsvollzieher hat demnach gerade die Zubehöreigenschaft in Abgrenzung zu den sonstigen Bestandteilen bzw Erzeugnissen genau zu prüfen. Sobald ein Zubehörstück durch Enthaftung (Veräußerung und Entfernung vom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 209 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch – und insbesondere – in der LuF wird der Generationenwechsel häufig durch das Rechtsinstitut des Nießbrauchs vorbereitet. Der Nießbrauch stellt regelmäßig den ersten Teilschritt einer Unternehmensnachfolge dar; durch ihn werden Vermögen und Nutzungsmöglichkeit getrennt und erst später dann – durch dessen Beendigung – wieder zusammengef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentlic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / A. Ausgangspunkt

Rz. 1 Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jeden Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu unterlassen. Das in § 60 HGB geregelte Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen enthält nach Ansicht des BAG einen allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Arbeitsvertrag immanent ist und aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers resultiert.[1] Während der Arbeitnehmer wäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist, wer die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann. Als Steuerschuldner kommen nach § 13a Abs. 1 UStG sowohl Unternehmer als auch Nichtunternehmer in Betracht (vgl. Rz. 2).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 108 [Autor/Stand] Eine Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht ist nur im Wege der Vermögensumstrukturierung möglich. Geht nämlich kein Vermögen über, das in § 121 BewG genannt ist, kann auch keine beschränkte Steuerpflicht entstehen. Leben z.B. der Schenker und der Erwerber im Ausland, so ist es steuerlich günstiger, wenn der Schenker ein im Inland befindliches Grunds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung der Eltern nach Abs 2.

Rn 10 Mit den in Abs 2 genannten sonstigen Kindschaftssachen sind die Verfahren gemeint, die ausschließlich das Vermögen des Kindes, zB nach §§ 1640 III; 1643, 1666 II BGB, betreffen. Die in § 50a I 1 FGG aF enthaltene Beschränkung der Anhörungspflicht auf ein Verfahren, das die Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind betrifft, hat der Gesetzgeber aufgegeben, um eine – zu...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Eröffnungs- und eröffnetes Verfahren

Rz. 7 Im Insolvenzrecht ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Eröffnungsverfahren, das mit dem Eingang des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht beginnt, und dem eröffneten Verfahren, das mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt und das Eröffnungsverfahren beendet, sofern das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Gesonderte Gerichtskosten entstehen für das Verfahren nach § 168e nicht, denn für die Vormundschaft ist in FamGKG-KV eine Jahresgebühr vorgesehen, die sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Vormundschaft erfasst (vgl hierzu zB Schlesw SchlHA 18, 298). Diese beläuft sich auf 5 EUR je angefangene 5.000 EUR des zu berücksichtigenden Vermögens, mindestens 50 EUR. Daue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ungeschriebenes Merkmal ›Inlandsbezug‹.

Rn 5 In der Rspr hat sich die – in der Literatur krit hinterfragte (vgl Schack JZ 92, 54), aber mit der Entstehungsgeschichte der Norm im Einklang stehende (Hubig S 145–146) – Auffassung durchgesetzt, dass § 23 völkerrechtskonform in der Weise einschränkend auszulegen ist, dass der Tatbestand um das ungeschriebene Merkmal hinreichenden Inlandsbezuges des Rechtsstreits zu erg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 777 gilt für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; der Schuldner hat die Möglichkeit, sowohl gegen Maßnahmen der Mobiliar- als auch der Immobiliarzwangsvollstreckung vorzugehen. Die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners muss begonnen haben; sie darf noch nicht beendet sein; § 777 gilt auch noch im Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Hilfsmaßnahmen/Spendenaktionen steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Vereine

Tz. 8 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen den von Corona-Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.) oder r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Gem I 2 ist in Übereistimmung m § 118 I 1 ZPO in Antragsverfahren (§ 51 Rn 2) außer bei Unzweckmäßigkeit den übrigen Beteiligten rechtliches Gehör zu dem VKH-Antrag zu gewähren. Demgegenüber entscheidet das Gericht in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) über die Anhörung gem I 1 nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch hierbei ist jedoch Art 103 I GG zu beachten. IÜ richtet sich das Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Massebezogene Passivprozesse.

Rn 4 Es werden alle Klagen gegen den Insolvenzverwalter erfasst, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (zur Insolvenzmasse s §§ 35 I, 36 InsO). Dazu gehören Klagen, mit denen Masseverbindlichkeiten geltend gemacht werden (vgl §§ 53 ff InsO), Aussonderungsklagen (vgl §§ 47 f InsO) und Absonderungsklagen (vgl §§ 49 ff, 165 ff InsO). Allgemein dürfte entsprechend dem Normzwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 19 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind einzeln aber nur beispielhaft in § 175 Abs. 2 BewG aufgeführt. Danach fallen insbesondere 1. die Binnenfischerei, 2. die Teichwirtschaft, 3. die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft, 4. die Imkerei, 5. die Wanderschäferei, 6. die Saatzucht, 7. der Pilzanbau, 8. die Produktion von Nützlingen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Insolvenzverfahren.

Rn 25 Ein eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Gesellschafters einer GbR führt regelmäßig gem § 728 II BGB – beachte nF zum 1.1.24 zur Auflösung der Gesellschaft und damit zur Auseinandersetzung gem den §§ 730 ff BGB. Die Gesellschafterinsolvenz bei einer Personenhandelsgesellschaft führt grds nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nur zum Ausscheiden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 4 Aus § 747 findet die Vollstreckung in den Nachlass statt, nicht in das persönliche Vermögen der einzelnen Miterben. Schuldner der Vollstreckung sind alle Miterben (MüKoZPO/Heßler § 747 Rz 19). Bei der Vollstreckung gegen die Erben nach § 747 wird der Einwand der beschränkten Erbenhaftung zunächst nicht berücksichtigt, § 781, auch wenn er im Urt nach § 780 I vorbehalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Gesellschaftsanteil an einer rechtsfähigen Personengesellschaft.

Rn 39a Der Anteil an einer rechtsfähigen GbR ist pfändbar. Früher folgte dies aus § 859 I aF. Nunmehr ergibt sich aus den §§ 711, 711a BGB die Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils als solchem sowie der Ausschluss der Übertragbarkeit von aus dem Gesellschaftsanteil sich ergebenden Vermögens- und Verwaltungsrechten (BTDrs 19/27635, 203). Die Pfändung des Gesellschaftsantei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsorgane.

Rn 6 An der Zwangsvollstreckung sind Gläubiger, Schuldner und uU auch dritte Personen beteiligt sowie in jedem Fall das zuständige Vollstreckungsorgan. Welches das ist, hängt von der Art der Zwangsvollstreckung ab, die durchgeführt wird. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans ist eine ausschließliche (§ 802). Das primäre Vollstreckungsorgan ist der Gerichtsvollzieher, de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Anerkennung einer Entscheidung in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung wird abgelehnt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. S 2 Nr 4: Zulässige Einwendungen; insb Anforderungen an den Einwand fehlender Leistungsfähigkeit.

Rn 10 Der Antragsgegner ist darauf hinzuweisen, welche Einwendungen nach § 252 er überhaupt erfolgreich erheben kann. Soll eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit eingewandt werden, soll dem Antragsgegner deutlich gemacht werden, dass dies nur wirksam erfolgen kann, wenn er die von ihm nach § 252 IV geschuldete Auskunft über seine Einkünfte, sein Vermögen und seine p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio.

Rn 19 Der Zweck von Abs 3 entspricht dem von Abs 2 (s Rn 5). Die Vorschrift kompensiert den Umstand, dass der Gläubiger aufgrund eines titulierten Anspruchs in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, für den Fall, dass das die Vollstreckung rechtfertigende Urt später in der Sache aufgehoben oder abgeändert wird (BGHZ 69, 373, 376 = NJW 78, 163). Gegenüber der Schadens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeiten.

Rn 16 § 797 III erwähnt die Zuständigkeit für die Entscheidung über Einwendungen, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, somit Einwendungen nach § 732. Ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen bei gerichtlichen Urkunden wird die Entscheidung über derartige Einwendungen von dem verwahrenden Gericht gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 2 Anwendung findet § 882a nur bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Damit sind die Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen, auf Abgabe einer Willenserklärung sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowohl vertretbarer als auch unvertretbarer Art ausgenommen und unterliegen nur den allgemeinen Vorschriften. Rn 3 Weiterhin ausgenommen sind die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 44 AVAG – Weitere Sonderregelungen.

Gesetzestext (1) Hat der Verpflichtete keinen Wohnsitz im Inland, so ist für die Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen und gerichtlichen Vergleichen auch das Landgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verpflichtete Vermögen hat. (2) Ist die Entscheidung auf die Leistung einer bestimmten Geldsumme gerichtet, so bedarf es für die Zulassung zur Zwangsvollstreckung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Hat sich der Eigentümer eines Grundstücks in Ansehung einer Hypothek oder Grundschuld in einer Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterworfen und betreibt ein anderer als der in der Urkunde bezeichnete Gläubiger die Vollstreckung, so ist dieser, soweit die Vollstreckung aus der Urkunde für unzulässig erklärt wird, dem Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende Entscheidungsreife, Abs 2 S 2 Nr 1.

Rn 4 Die Regelung entspricht § 628 S 1 Nr 1 ZPO aF. Gem Abs 2 S 2 Nr 1 kann das Gericht eine VA- oder Güterrechtsfolgesache abtrennen, wenn eine Entscheidung vor der Auflösung der Ehe nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn für die Entscheidung in der Folgesache der tatsächliche Zeitpunkt der Auflösung der Ehe gem § 1564 S 2 BGB, also die Rechtskraft des Scheidungsau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellung des Schuldners.

Rn 23 Trotz Überweisung der Forderung zur Einziehung bleibt der Schuldner Inhaber der Forderung, die weiterhin zu seinem Vermögen gehört (BGH NJW 01, 2178, 2179). Der Vollstreckungsschuldner ist aber nicht mehr berechtigter Zahlungsempfänger (BGHZ 82, 28, 31). Verboten sind ihm Verfügungen zum Nachteil des Vollstreckungsgläubigers, § 829 I 2 (BGH NJW 01, 2178, 2179 [BGH 05.0...mehr