Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 159 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gemäß § 2356 Abs. 2 S. 1 BGB sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht zuständig. Im Ausland übernehmen diese Funktion die Konsularbeamten einer deutschen Botschaft oder eines deutschen Konsulats.[359] Zu beachten ist jedoch, dass die Abgabe der eidesstattl...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / d) Versicherung an Eides statt

Rz. 36 Der Antragsteller hat nach § 352 Abs. 3 FamFG seine nach § 352 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4, 5 FamFG erteilten Angaben sowie die Behauptung, dass er mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, an Eides statt zu versichern. Die Versicherung hat vor einem Notar[62] oder einem Gericht zu erfolgen. Gericht ist dabei nicht nur das Na...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / e) Vermeidung der Abgabe der Versicherung an Eides statt

Rz. 38 Das Nachlassgericht kann nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG auf die Abgabe der Versicherung an Eides statt verzichten. Die Kosten für die Erklärung sind nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG nicht unbeträchtlich. Ob das Nachlassgericht die Erklärung verlangt, steht allein in dessen Ermessen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Erbrecht bereits durch anderweitige Vorgänge einde...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts einverstanden

Rz. 169 Fall 1 Erblasser E ist mit EP im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Er hinterlässt fünf Kinder K1 bis K5. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. Das Anfangsvermögen der beiden Eheleute betrug 0 EUR. Das Endvermögen von EP beträgt 0 EUR. Es liegt eine letztwillige Verfügung vor, in der K3 von E zum Alleinerben eingesetzt wurde. Erblasser E war Versicherungsne...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Versicherungsschein (Rechtslage vor und nach Abschlüssen im Jahr 1995)

Rz. 20 Ebenfalls innerhalb dieser sechs Wochen hat die Zusendung des Versicherungsscheins zu erfolgen. Der Versicherungsschein hat beispielsweise folgende weit reichende Auswirkungen:mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 8. Rückkaufswert, § 169 VVG

Rz. 43 Die Regelungen des § 169 VVG über den Rückkaufswert ergänzen insbesondere die Vorschriften des § 168 VVG (Kündigung durch den Versicherungsnehmer) und der §§ 165, 166 VVG (Umwandlung der Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung) und definieren den Betrag, den der Versicherer dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen auszahlt (bei Kündigung) bzw. für eine pr...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / b) Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs und -grunds

Rz. 9 Nach § 920 Abs. 2 ZPO sind der Anspruch und der Arrestgrund glaubhaft zu machen. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, gilt dies nur dann, wenn der Gegner die arrestbegründenden Tatsachen gem. §§ 138 Abs. 3, 288 ZPO bestreitet. Im Verfahren muss nicht der volle Beweis durch präsente Beweismittel (z.B. eidesstattliche Versicherung, Urkundenvorlage, Vorlage eines Sac...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Verträge zugunsten Dritter

Rz. 121 Vermögensvorteile, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben werden, gelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen (vgl. Rdn 62 f.). Wesentliche Anwendungsfälle der Vorschrift sind Auflaufleistungen aus Lebensversicherungen. Hat allerdings der Erwerber die Prämien der Versicherung s...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 196 Anders als gewöhnliche Schadens-, Haftpflicht-, Kranken- und andere Risikoversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nur eine Art Anwartschaft besitzt, stellen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen auch schon vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar.[281] Vor diesem Hintergru...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / s) Absicherung durch Haftpflichtversicherung

Rz. 148 Das Nachlassgericht kann ggf. den Abschluss einer Versicherung gegen Schäden, die aus einer Handlung des Nachlasspflegers herrühren können, verlangen.[82] Den Abschluss einer derartigen Versicherung wird das Nachlassgericht anordnen, oder der Nachlasspfleger wird dies aus eigenem Interesse vornehmen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Sammlung des Nachlasses

Rz. 208 Der Nachlassverwalter hat die Teilungsmasse (Einreichung eines Nachlassverzeichnisses) sowie die Nachlassgläubiger festzustellen. Er hat ggf. den Nachlass in Besitz zu nehmen; hierzu muss er den Erben auffordern, den Nachlass herauszugeben. Der Nachlassverwalter hat dem Nachlassgericht ein komplettes Verzeichnis des Nachlasses hereinzureichen, § 1985 BGB. Der Nachlas...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Möglichkeiten der Haftungsvermeidung

Rz. 403 Befreiungsvermächtnisse, Vermächtnisse mit Anspruch auf Entlastung oder ein Vermächtnis auf Verkürzung der Verjährungsfrist aufgrund des Umgehungsverbots des § 2220 BGB hinsichtlich der Haftung sind unwirksam. Als probates Mittel zur Klärung der eigenen Haftung als Testamentsvollstrecker im Vorfeld eignet sich die Einwilligungsklage nach § 2206 Abs. 2 BGB. Rz. 404 Für...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / X. Kostentragung

Rz. 215 Die mit der Auskunftserteilung verbundenen Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Das gilt sowohl für die Kosten der Erstellung der Verzeichnisse, der Zuziehung des Auskunftsberechtigten oder/und seines Beistands[656] als auch für die Kosten der Wertermittlung. Ist ein Aktivnachlass, der die Kosten eines etwa einzuholenden Wertgutachtens decken könnte, nicht vorhande...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung der gesamten Lebensversicherung

Rz. 74 Wird eine bestehende Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Ehegatten oder Abkömmlinge schenkweise übertragen, d.h. wird die Stellung als Versicherungsnehmer übertragen, findet die Bewertung der Kapitallebensversicherung nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG Anwendung. Danach ist Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der Rückkaufswert. Bei dem ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 4. Änderungen/Rücknahme des Erbscheinantrags

Rz. 26 Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann jederzeit bis zum Zeitpunkt der Erteilung zurückgenommen und auch neu gestellt werden.[56] Ebenso kann der Antragsteller den Antrag jederzeit ergänzen, solange der beantragte Erbschein noch nicht erteilt wurde.[57] Ein Erbschein ist erst dann tatsächlich erteilt, wenn er in Urschrift oder als Ausfertigung an den Antragste...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Vergleich über ein Pflichtteilsrecht

Rz. 353 Die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs stellt für die Beteiligten oftmals einen äußerst langwierigen und nervenaufreibenden Prozess dar. Darüber hinaus ist alles andere als sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte wirklich vollständig über den Um...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Antragsberechtigte

Rz. 15 Antragsberechtigt sind der Erbe, der Miterbe nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG, der Erbeserbe, der Erbschaftskäufer und der Anteilserwerber. Für die Antragsberechtigung genügt die schlüssige Behauptung seiner Rechtsinhaberschaft. Ferner sind antragsberechtigt der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter sowie der amtlich bestellte Betr...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Kosten der Staatskasse

Rz. 94 Die Kosten im Erbscheinsverfahren werden nach § 40 GNotKG, § 80 FamFG festgelegt. § 3 GNotKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 12210 KV regelt die Kosten für die Erteilung. Praxishinweis Es empfiehlt sich allein aus diesen Kostengründen, bei der Beantragung des Erbscheins unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts besonders gründlich das Erbrecht darzustellen und sämtliche Informationen u...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / A. Der Erbe in der Schuldnerposition

Rz. 1 Ohne wirksame Ausschlagungserklärung oder Anfechtung der Annahme, ist das Einrücken in die Schuldnerstellung durch den Erben in Bezug auf die Verbindlichkeiten des Erblassers irreversibel. Das bedeutet:[1]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / A. Grundsätzliches zur Lebens-, Renten- und Risikolebensversicherung; Sieben-Stufen-Prüfungsschema

Rz. 1 Das Interesse eines Erben liegt darin, das Vermögen des Erblassers festzustellen und es im Wege der Universalsukzession dem eigenen Vermögen einzuverleiben, um es anschließend behalten zu können. Dieses Interesse kollidiert zwangsläufig mit Interessen von Pflichtteilsberechtigten, Bezugsberechtigten aus Versicherungsverträgen, Gläubigern des Erblassers und dem Finanzam...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Verfahren

Rz. 148 Die Voraussetzungen für die Erteilung des Fremdrechtserbscheins, seine Einziehung und das Verfahren bestimmen sich nach deutschem Recht.[164] Rz. 149 Die Kosten für die Erteilung eines Fremdrechtserbscheins bestimmen sich nach § 3 GNotKG i.V.m Anlage 1 Nr. 12210 KV. Als Geschäftswert wird dabei der gesamte sich im Inland befindliche Nachlass zugrunde gelegt, mit der B...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Vergütung nach dem RVG

Rz. 45 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandats eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach dem Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinweisen. Praxishinweis Es ist daher ratsam, sich den erfolgten Hinweis ausdrücklich, d.h. schriftlich, vom Mandanten bestätigen ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Hinzuziehungsrecht der Erben

Rz. 170 Vom Termin zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses sind die Erben vom Testamentsvollstrecker zu benachrichtigen, da andernfalls der Erbe sein Recht aus § 2215 Abs. 3 BGB nicht wahrnehmen kann. Ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Nachlassverzeichnisses. Nach hiesiger Auffassung kann der Erbe auch nicht den Testamentsvollst...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Auskunft über den Bestand des Nachlasses (§ 2127 BGB)

Rz. 99 Der Auskunftsanspruch, von dem der Erblasser den Vorerben befreien kann, setzt zunächst voraus, dass Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt. Die Vermutung einer bevorstehenden Verletzung genügt. Es muss auch kein Verschulden des Vorerben behauptet werden; die Verwaltung muss für den Nacherben o...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / II. Kein Verlust der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 5 Die Gefahr des Verlustes der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit wird oft überbewertet. Der Erbe kann die ihm vom Gesetz zugestandene Haftungsbeschränkungsmöglichkeit letztlich nur in zwei Zusammenhängen verlieren: 1. Zum einen kann der Erbe die Haftungsbeschränkungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Inventarisierung nach §§ 1993 ff. BGB verlieren; hier aber auch nur bei ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätzliches

Rz. 199 § 2314 BGB gibt dem Berechtigten nicht nur einen, sondern vielmehr eine ganze Auswahl von nebeneinander bestehenden Ansprüchen an die Hand, durch deren Geltendmachung er nacheinander in ansteigender Intensität seine Informationsrechte einfordern kann.[603] Auch wenn sich grundsätzlich die Form der Auskunft nach § 260 BGB richtet, besteht i.d.R. § 2314 BGB die Besonde...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Zuziehung

Rz. 207 Nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte das Recht, bei der Aufnahme des – privaten oder amtlichen[629] – Nachlassverzeichnisses anwesend zu sein.[630] Voraussetzung ist ausschließlich das Bestehen des Auskunftsanspruchs; eine besondere zeitliche Nähe zum Erbfall ist rechtlich nicht erforderlich[631] und wirkt sich lediglich auf den praktischen Nut...mehr

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§ 3 Alleinerbe / IV. Allgemeines zu den Auskunftsinhalten

Rz. 6 Wie vorstehend skizziert sind die Inhalte der Auskunftsansprüche unterschiedlich. Der Umfang hängt regelmäßig von Zumutbarkeitserwägungen ab.[16] Grundsätzlich geht der Anspruchsinhalt aber auf die Mitteilung von Tatsachen. Umfasst der Auskunftsanspruch die Rechnungslegung (§ 259 BGB), so ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung nebst Belegen vorzulegen.[17] Bei der Re...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VI. Fälligkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 209 Die Fälligkeit der Auskunftserteilung ergibt sich aus § 271 BGB.[636] Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich. Soweit der Erbe die Auskunft nicht sofort erteilen kann, ist er baldmöglichst zur Erfüllung des Anspruchs verpflichtet. Ein Annahmeverzug des Pflichtteilsberechtigten ist vor Erfüllung des Auskunftsanspruchs ausgeschlossen, selbst wenn ihm die Leistung des ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / aa) Allgemeines

Rz. 90 Bezugsberechtigter ist derjenige, der die Versicherungsleistung erhält. Rz. 91 Teil der vertraglichen Vereinbarung ist nach § 330 BGB eine Begünstigungserklärung. Der Versicherungsnehmer bestimmt den Bezugsberechtigten. Bezugsberechtigt ist derjenige, der im Versicherungsvertrag als derjenige bezeichnet wurde, der bei Eintritt des Versicherungsfalles die Leistung der V...mehr

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§ 6 Verlust der beschränkba... / B. Rechtsfolgen

Rz. 2 Der Erbe kann sich in diesem Fall nicht mehr auf die Schonungseinreden der §§ 2014, 2015 BGB berufen, § 2016 Abs. 1 BGB . Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Einreden der §§ 1989–1992 BGB. Rz. 3 Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz. Zugleich verliert er auch sein Antragsrecht ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 2. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern

Rz. 59 Der Erbe kann grundsätzlich seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass beschränken, er darf allerdings nicht das Darlehenskonto auf sich umgeschrieben haben.[25] Weiter darf er unter keinen Umständen das "Minusnachlasskonto" für eigene Zahlungszwecke verwendet haben, denn durch die Benutzung auch für eigene Zahlungszwecke wandelt sich das Konto ...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / a) Trotz Vorbehaltsurteil möglich

Rz. 18 Vollstreckt ein Gläubiger aus einem Vorbehaltsurteil in das Eigenvermögen des Erben, so ist dies zulässig, § 781 ZPO . Hinweis Daher führt das Einlegen einer Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO nicht weiter. Rz. 19 Der Erbe kann und muss dagegen Vollstreckungsabwehrklage erheben, §§ 785, 767 ZPO , um die Vollstreckung zu stoppen bzw....mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Verteilung der Lasten und Kosten

Rz. 12 Die Trennung der Vermögenssubstanz vom Ertrag des Vermögensgegenstandes bedingt, dass sich Übergeber und Übernehmer darüber im Klaren sein müssen, wer welche Kosten im Zusammenhang mit dem übertragenen Gegenstand trägt. Eine klare Regelung hierzu in dem Übergabevertrag ist zu empfehlen. Nach der gesetzlichen Regelung ist der Nießbraucher zur Versicherung der Sache auf...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Herausgabepflicht gemäß § 667 BGB

Rz. 141 Hat der Testamentsvollstrecker sein Amt beendet, so muss er wegen § 667 BGB den vollständigen Nachlass inkl. aller Unterlagen nebst Surrogaten gem. § 2041 BGB an den Erben oder seinen Nachfolger als Testamentsvollstrecker herausgeben.[218] Gleiches gilt für einen treuhänderisch übernommenen Gesellschaftsanteil. Nach Abschluss hat er ein Bestandsverzeichnis zu erstell...mehr

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zfs 12/2023, Quotenvorrecht... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der Versicherungsleistung aus einer vom Kl. bei der Bekl. gehaltenen Kfz-Versicherung. Der Kl. ist Halter des mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR bei der Bekl. vollkaskoversicherten Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall am 14.9.2019 beschädigt wurde. Dem Versicherungsvertrag liegen AKB 2013 zugrunde. In einem Rechtsstreit des Kl. ge...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 300 Jeder Nachlassgläubiger ist befugt, Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung durch das zuständige Nachlassgericht zu stellen, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen ist (Achtung: verlängerter Zeitraum bei im Ausland lebenden Erben) oder seit der Annahme noch keine zwei Jahre verstrichen sind. Es muss Grund zu der Annahme bestehen, durch das Verhalten oder die Ve...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Verlust der Haftungsbeschränkung

Rz. 77 Die Haftungsbeschränkung tritt allerdings nur ein, wenn der Erbe nicht bereits aus anderen Gründen unbeschränkt haftet, wie z.B.: hier aber nur unbeschränkte Haftung gegenüber dem antragstellenden Gläubiger, nicht gegenüber den so...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / VII. Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 49 Die Erstellung des Inventars birgt neben den genannten Vorteilen, die Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit, wenn der Erbe die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt:mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Folgerungen für den Fall der unwiderruflichen Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 278 Das Urteil des BGH vom 28.4.2010 beschäftigt sich ausdrücklich nur mit der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Aus der Argumentation des BGH lassen sich aber auch Rückschlüsse ziehen, wie andere Konstellationen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zukünftig zu beurteilen sind: So wird man unterstellen können, ...mehr

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§ 3 Alleinerbe / III. Überblick "Auskunftspflichten des Alleinerben"

Rz. 5 Der Alleinerbe ist nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner von Auskunftsansprüchen. Die in der Praxis relevanten Auskunftspflichten werden in dem nachstehenden Überblick dargestellt:mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / B. Prozessuale Besonderheiten

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§ 6 Verlust der beschränkba... / A. Voraussetzungen

Rz. 1 In den in §§ 2013, 2005 Abs. 1, 2006 Abs. 3, 1994 Abs. 1 S. 2 BGB, § 780 ZPO genannten Fällen verliert der Erbe die Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung,mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / F. Lebensversicherungsanspruch zur Absicherung von Verbindlichkeiten, Hinterlegung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten

Rz. 164 Lebensversicherungen wurden (häufig) zur Absicherung von Krediten herangezogen. Diese Konstellation hat Auswirkungen auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Fall Erblasser E ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit EP verheiratet. Aus der Ehe ist ein Kind K1 hervorgegangen. E ist Alleinverdiener. Er kauft eine Immobilie zu einem Kaufpreis von 40...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 4. Sonderfall: Lebensversicherung

Rz. 230 Bei Lebensversicherungen ist streng zu unterscheiden, ob der Erblasser (Versicherungsnehmer) im Versicherungsvertrag einen Bezugsberechtigten benannt hat oder nicht. Während im erstgenannten Fall grundsätzlich[689] ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegt mit der Folge, dass der Leistungsanspruch kein Nachlassbestandteil wird, fällt in dem Fall, dass der Bezugsberechti...mehr