Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Ausschlagungspflicht?

Rn 25 Eine gesetzliche Pflicht zur Ausschlagung einer Erbschaft besteht nicht, sie kann auch nicht aus § 14 I, V HeimG oder anderen gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen hergeleitet werden (str; NK-BGB/Ivo § 1945 Rz 19). Rn 26 Der Erbe kann nur insg annehmen oder ausschlagen (§ 1950). Entscheidet er sich für die Ausschlagung, fällt die Erbschaft dem Nächstberufenen an. W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gutschrift beim Zahlungsempfänger.

Rn 3 Die Verpflichtung zur ungekürzten Übermittlung in Form der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers gilt im Grundsatz auch für das Verhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister (II). Mit der Öffnungsklausel besteht aber Raum für eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und seinem Dienstleister. Entgelte für den Eingang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete). (2) 1Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. 2Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Betriebskostenpauschale; Erhöhungsvereinbarung.

Rn 4 Die Betriebskostenpauschale kann nur erhöht werden, wenn eine Betriebskostenpauschale (§ 556 Rn 13 ff) vereinbart und ferner eine Erhöhungsvereinbarung getroffen wurde. ›Erhöhungsvereinbarung‹ idS ist die Vereinbarung, dass der Vermieter berechtigt ist, eine Erhöhung der Betriebskosten auf den Mieter abzuwälzen. Ist die Erhöhungsmöglichkeit nur für bestimmte Betriebskos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Gesellschafter hat gegenüber der Gesellschaft das Recht, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Ergänzend kann er von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche diese Rechte ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider beschränkt, steht ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Besitzerlangung durch Übergabe

Rn. 170a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Besitz als – im Unterschied zu unkörperlichen WG wie Anteile an KapGes oder immateriellen WG – wesentliche Herrschaftsbefugnis an einem unbeweglichen WG wird durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt über das WG erworben (§ 854 Abs 1 BGB). Die Erlangung des Besitzes kann durch Übergabe der Sache durch den bisherigen Besitzer erfolgen, b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vollmachten.

Rn 18 Die WEigtümer können einem Einzelnen, idR dem Bauträger (BGH NJW 20, 610 [BGH 20.09.2019 - V ZR 218/18] Rz 29), aber auch einem WEigtümer, dessen Wohnungseigentumsrecht ein SNR zugewiesen ist, das Recht einräumen, Vereinbarungen zu ändern. Diese Vollmacht kann Teil der Gemeinschaftsordnung und verdinglicht sein (§ 8 Rn 7). Ist sie eine Klausel im Bauträgervertrag, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erfüllung.

Rn 191 Die Miete ist bar oder durch Überweisung zu entrichten. Was gilt, ist eine Frage der jeweiligen Vereinbarungen. Nach §§ 270 I, IV, 269 I ist die Absendung oder bei Banküberweisungen die ordnungsgemäße Veranlassung der Überweisung am Wohnsitz des Mieters ausschlaggebend. Bei der Mietzahlung handelt es sich um eine Schickschuld (Stuttg ZMR 08, 967, 968), die den Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Auftraggebers.

Rn 70 Der Auftraggeber ist ggü dem Makler zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Ansonsten treffen ihn nur die Nebenpflichten aus § 241 II. Eine Pflichtverletzung liegt idR nicht vor, wenn der Auftraggeber die ursprüngliche Absicht zum Abschluss des Hauptvertrags aufgibt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Form der Kündigung.

Rn 4 Die Kündigung kann formlos erfolgen. § 568 sieht nur für die Wohnraummiete Schriftform vor. Eine konkludente Kündigung wurde zB vom LG Hamburg (ZMR 04, 38) angenommen, wenn der Vermieter erst selbst unwirksam gekündigt hatte und der Mieter später die Rückgabe der Mietsache avisierte. Ist im Mietvertrag die Kündigung durch eingeschriebenen Brief vereinbart (vgl Staud/Emm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz (Abs 1, Abs 5 S 2 u 3).

Rn 3 Erforderlich ist ein Gelddarlehen (§ 488), das einen festen o für verschiedene Teilzeiträume mehrere feste, nicht lediglich bestimmbare Zinssätze o Zinskorridore (Staud/Mülbert Rz 23; Wiehe/Kleißendorf BKR 16,234, 236) vorsieht, was auch nach Vertragsschluss vereinbart werden kann. Für den Sollzinssatz (= Vertragszinssatz) enthält V eine Legaldefinition. Ein fester Soll...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.6 Probezeit

Gemäß § 20 Satz 2 BBiG ist zwischen den Vertragsparteien eines Ausbildungsvertrags zwingend eine Probezeit zu vereinbaren, die zwischen 1 und 4 Monaten liegen muss. Eine Abweichung hiervon ist gemäß § 25 BBiG unwirksam.[2] Praxis-Beispiel Probezeit von 5 Monaten Wird eine Probezeit von 5 Monaten vereinbart, wäre eine Kündigung, die nach 4 Monaten und 2 Tagen ausgesprochen wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 7 Es muss sich um einen Beschl zur Benutzung des gemE oder des SonderE handeln. Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, wenn die entspr Benutzung bereits abschließend durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ein Benutzungsbeschl, der eine nach einer Vereinbarung zulässige Benutzung einengen oder ändern wollte (›vereinbarungsändernder Beschl‹), wäre nichtig (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die §§ 752–754 behandeln den Inhalt eines Aufhebungsanspruchs nach § 749 und beschränken sich darauf, den Inhalt des schuldrechtlichen Anspruchs zu bestimmen. Die dingliche Realteilung folgt den jeweils anwendbaren allgemeinen Bestimmungen einschl § 747 2 zur Verfügungsbefugnis. Schuldrechtliche Vereinbarungen der Teilhaber haben Vorrang vor den gesetzlichen Regeln (RGZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu. (2) 1Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist. 2Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausg...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbarte Be... / Leitsatz

Bei dem Einwand, der Prozessbevollmächtigte habe die Gebührenforderung für den Fall, dass er die Kosten letztlich allein tragen müsse, auf 892,50 EUR begrenzt, handelt es sich um eine nicht dem Gebührenrecht entstandene Einwendung, die auch nicht vollkommen unsubstantiiert ist. Die Möglichkeit einer Ermäßigung oder eines Erlasses nach § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO für eine gerichtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1059c BGB – Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs.

Gesetzestext (1) 1Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs tritt der Erwerber an Stelle des bisherigen Berechtigten in die mit dem Nießbrauch verbundenen Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer ein. 2Sind in Ansehung dieser Rechte und Verpflichtungen Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten getroffen worden, so wirken sie au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen.

Rn 2 Es bestehen jedoch hinsichtlich des Verbots des Abzugs von Zinsen auch Ausnahmen. Ist der Schuldner gesetzlich zur Leistung gezwungen, wie zB bei Gefährdung der Sicherheit der Hypothek nach § 1133 S 3 oder bei vorzeitiger Rückgabe des Pfandes bei einer Rechtsverletzung seitens des Pfandgläubigers nach § 1217 (Staud/Bittner/Kolbe § 272 Rz 3; Erman/Artz § 272 Rz 1), lässt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegenstand.

Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt eine Pauschale verbrauchsabhängige Kosten ab, ist der Mieter nach § 241 II verpflichtet, einen übermäßigen, über das gewöhnliche und der Pauschale zu Grunde liegende Maß hinausgehenden Verbrauch zu vermeiden; liegt es nicht so, kann er nach § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50 % der Vergütung zu entrichten haben. Vielme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kriterienbezogene Rspr-Analyse

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelung in II 2 Fall 1.

Rn 7 Voraussetzung ist zunächst, dass der Gesellschaftsvertrag abweichend von §§ 723 I Nr 4, 726 die Auflösung statt dem Ausscheiden vorsieht. Gem II 2 Fall 1 muss der Privatgläubiger des Gesellschafters zustimmen (BTDrs 19/27635, 182), wenn die vom gesetzestypischen Abwicklungsmodell abweichende Vereinbarung noch nicht vor der Pfändung getroffen worden war. Handelt es sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zeit der Arbeitsleistung.

Rn 68 Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, § 2 I 2 Nr 8 NachwG; die Grenzen des ArbZG sind zu beachten. Der ArbG ist gem unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 II Nr 1 ArbSchG zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet (BAG NZA 22, 1616 unter Bezug auf EuGH NJW 19, 1861). Die Lage der Arbeitszeit ist Kerngegenstand des Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 1 § 572 will verhindern, dass der Kündigungsschutz für Wohnraummieter durch Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes iSv §§ 346 ff zu Gunsten des Vermieters oder durch Vereinbarung einer auflösenden Bedingung umgangen wird. Rn 2 Die nicht abdingbare Bestimmung gilt für Wohnraummiete, s § 557 Rn 3, nicht für Mietverhältnisse über Geschäftsraum, bei der Miete beweglicher Sachen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Form.

Rn 26 Soweit der Kaufvertrag formbedürftig ist, bedarf die Vereinbarung derselben Form; bei notarieller Form also Aufnahme in Urkunde notwendig (Zäsurwirkung der Beurkundung): BGHZ 207, 349 Rz 10 ff, s D. Schmidt ZfIR 16, 231 ff; Hamm BeckRS 16, 13979 Rz 22; aA Brändle NJW 19, 3344. Das gilt auch für Genehmigungserfordernisse (zB § 1799). Ansonsten ist Einigung grds in jeder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhalt des Kaufvertrags.

Rn 6 II ordnet vollständige Konkordanz an zwischen den Bedingungen des Drittkaufvertrags, der nach Ausübung ohne Zustimmung des Berechtigten nicht mehr geändert werden kann (RG 118, 5, 7; BGH NJW 69, 1959 f [BGH 11.07.1969 - V ZR 25/67]; für die Zeit vorher s § 463 Rn 25), und des durch Ausübung mit dem Berechtigten zustande gekommenen Kaufvertrags; dies gilt nicht für im Dr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verweisung auf geltendes ausländisches Recht.

Rn 5 Auch die Vereinbarung eines einem ausländischen Recht bekannten Güterstandes durch Verweisung auf dieses Recht ist nicht zulässig. Das gilt allerdings dann nicht, wenn deutsches Recht gar nicht anwendbar ist. Außerdem ergeben sich Besonderheiten aus dem Kollisionsrecht des Art 15 II Nr 2 EGBGB. Danach kann auf ein ausländisches Recht verwiesen werden, wenn auch nur eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel.

Rn 6 Mit der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel verfügt der Gesellschafter zu Lebzeiten aufschiebend bedingt auf seinen Tod über den Gesellschaftsanteil zugunsten seines Erben oder eines Dritten. Da es sich um eine rechtsgeschäftliche Verfügung handelt und Verfügungen zugunsten Dritter unzulässig sind, setzt sie die Mitwirkung des Nachfolgers voraus (BGH NJW 77, 1339, 134...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Jederzeitige Auseinandersetzung, Ausschluss der Auseinandersetzung.

Rn 12 Nach § 2042 I Hs 1 kann die Auseinandersetzung jederzeit verlangt werden. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall. Seine Geltendmachung ist an keine Voraussetzungen gebunden. Rn 13 Allerdings verweist § 2042 I Hs 2 auf Fallgestaltungen, in denen die Auseinandersetzung vorübergehend ausgeschlossen ist, wie zB bei noch unbestimmten Erbteilen, weil die Geburt eines Miterben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die Gesellschaft durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, findet eine Liquidation nur statt, wenn sich nach der Löschung herausstellt, dass noch Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt. (2) Die Gese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art. 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art. 24 EGBGB 27 Haager Kinderschutzübereinkommen objektive Anknüpfung; EuGüVO vor KSÜ 1 Haager Kindesentführungsübereinkommen vor HKÜ 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art. 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art. 1 HaagUntProt 1, 1; Art. 18 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirksamkeit der Verpflichtung, S 2.

Rn 5 Die schuldrechtliche Verpflichtung, nicht zu verfügen, ist grds wirksam, Ausnahme §§ 1136, 2302. Sie kann etwa in Kauf- oder Schenkungsverträgen, aber auch erbrechtlichen Vereinbarungen (BGHZ 31, 18 f; BGH NJW 63, 1603) enthalten sein und ist grds formfrei, selbst wenn sie ein Grundstück betrifft (BGH NJW 63, 1603; BGHZ 103, 238 ff). Eine vertraglich begründete Verpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fälligkeit.

Rn 3 Dem Schutz vor Umgehungen dient die Fälligkeitsregelung für die Verpflichtung der Partei, die nicht Maklerkunde ist. Der Anspruch aus einer Vereinbarung (s Rn 2) wird erst fällig, wenn der ursprüngliche Vertragspartner des Maklers die Erfüllung seiner Provisionsverpflichtung bzw die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat. Auf diesem Wege soll vermieden werden, dass die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schiedsklausel.

Rn 13 Die Vereinbarung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts eines bestimmten Landes bzw eines ständigen Schiedsgerichts lässt nicht ohne weiteres auf eine stillschweigende Wahl des Rechts am Sitz des Schiedsgerichts schließen (vgl BGH IPRspr 96 Nr 121, 265; NJW-RR 05, 206 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 273/03]; BAG NZA 08, 761 [BAG 19.03.2008 - 5 AZR 435/07]; Hambg IPRspr 82 N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Betriebspflicht.

Rn 8 Der Pächter ist im Regelfall nicht kraft Gesetzes zur Nutzung oder dem Betrieb des Pachtobjektes verpflichtet (nur bei Landpacht gilt § 586 I 3). Selbst die Vereinbarung einer Umsatzpacht soll keine Betriebspflicht begründen (BGH NJW 79, 2351; weitere Nachweise bei Michalski ZMR 96, 527). Dies lässt sich damit begründen, dass dem Verpächter analog § 162 I oder nach den ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / cc) Anpassung an veränderte Verhältnisse

Rz. 16 Nicht zu unterschätzende Probleme können dann auftreten, wenn zwischen der Vereinbarung des entgeltlichen Pflichtteilsverzichts und dem Eintritt des Erbfalls eine erhebliche Vermehrung des Vermögens des Erblassers eintritt und damit ein wesentlich größerer Nachlass hinterlassen wird. Der Verzichtende wird sich nicht selten dann darauf berufen, dass die vereinbarte Abf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährungserschwerung (II).

Rn 7 Als Höchstgrenze der Vereinbarungen über eine Verlängerung der Verjährung sieht II eine Frist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn vor. Erfasst sind grds alle Vereinbarungen, die zu einer längeren Frist führen, gleichgültig, ob es sich um eine echte Fristverlängerung, ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns, besondere Ablaufhemmungen und Ähnl handelt. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts.

Rn 14 Das Zurückbehaltungsrecht kann aus den verschiedensten Gründen ausgeschlossen sein. Dabei sind zunächst einmal die gesetzlichen Ausschließungsgründe zu beachten, zB § 175 (Vollmachtsurkunde), §§ 570, 581 II, 596 II für den Mieter und Pächter oder § 19 II GmbHG für die Stammeinlage des GmbH-Gesellschafters. Rn 15 Da § 273 dispositiv ist, kann das Zurückbehaltungsrecht au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Uneigentlicher oder schuldrechtlicher Vorbehalt.

Rn 32 Neben den unterschiedlichen Formen dinglich wirkender Eigentumsvorbehalte ist es auch möglich, durch eine Vereinbarung eine schuldrechtliche Verpflichtung des Käufers in der Weise herbeizuführen, dass dieser nicht vor endgültiger Bezahlung der Kaufpreisschuld über die Sache verfügt. Eine solche Vereinbarung ist zulässig (BGH NJW 70, 699), kann aber wegen § 137 nur schu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bestehen einer Hinterbliebenenversorgung.

Rn 5 Der Anspruch gegen den Versorgungsträger setzt gem I weiter voraus, dass das auszugleichende Anrecht eine Hinterbliebenenversorgung beinhaltet. Dabei muss es sich aber um eine Witwen-/Witwerversorgung handeln; eine Waisenversorgung reicht nicht aus (Borth Kap 5 Rz 4; Erman/Norpoth/Sasse § 25 Rz 5). Eine solche Zusage kommt dann zwingend auch dem geschiedenen Ehegatten z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Verpflichtung eines Gesellschafters zum Nachschuss kann nur durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss mit Zustimmung aller Betroffenen (BGH WM 08, 737 f; 07, 1412f) begründet werden. Sieht schon der Gesellschaftsvertrag unter bestimmten Bedingungen Nachschüsse vor, so müssen die Nachschüsse und ihre Voraussetzungen eindeutig besti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm sieht für den Fall der einvernehmlichen Doppeltätigkeit des Maklers (vgl § 654 Rn 1) im Hinblick auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine entsprechende Verpflichtung der Maklerkunden im Hinblick auf den Maklerlohn vor (sog Halbteilungsgrundsatz). Die Maklerkunden sollen sich – auch in Ansehung der tatsächlichen Gegebenheiten beim Immobilienkauf, dass der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Verwaltung.

Rn 1 Der Begriff der Verwaltung iSv § 18 ist weit zu verstehen (BGH ZMR 20, 197 Rz 16; NJW 16, 2177 Rz 26 = ZMR 16, 476). Verwaltung findet grds durch Vereinbarungen iSv § 10 I 2, aber auch – und sogar vornehmlich – durch Beschl statt. Der Begriff ›Verwaltung‹ ist Zusammenfassung der im Verbandsrecht genutzten Begriffe Geschäftsführung und Vertretung (vgl §§ 709, 714 BGB). I...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.2 Teilzeitausbildung

§ 7a Abs. 1 Satz 1 BBiG lässt seit 2020[1] eine Teilzeitausbildung zu, ohne dass diese an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre. Früher war für eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Abs. 1. Satz 2 BBiG a. F. ein berechtigtes Interesse des Auszubildenden erforderlich. Anders als beispielsweise in § 8 TzBfG besteht vonseiten des Auszubildenden jedoch kein einklagbarer Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags auf Veranlassung des Zahlungsdienstleisters setzt voraus, dass dieser die beabsichtigte Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Zahlungsdienstnutzer in der in Artikel 248 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehenen Form anbietet. (2) 1Der Za...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten und Lasten.

Rn 24 Für Kosten und Lasten gelten grds keine Besonderheiten. Etwas anderes gilt, wenn es eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung gibt (BGH ZMR 22, 232 Rz 18 ff.; NZM 21, 692 Rz 17). Es genügt insoweit nicht, wenn bloß vereinbart ist, dass die Untergemeinschaften weitgehend verselbständigt sein sollen oder dass die Kosten getrennt ermittelt und abgerechnet oder eigene Rü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beschl.

Rn 23 § 12 IV 1 gibt die Kompetenz, eine Vereinbarung nach § 12 I ganz oder tw einmal ›wegzubeschließen‹. Es bedarf dazu keines sachlichen Grundes (aA LG Frankfurt/O ZWE 15, 369). Der Beschl unterfällt § 19 I, 18 II. Es gilt idR das Kopfstimmrecht (LG Frankfurt/O ZWE 15, 369) oder das abw vereinbarte Stimmrechtsprinzip. Nach § 12 IV 2 kann, nicht aber muss (aA München ZfIR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. EWR-Währungen.

Rn 6 Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen sind zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer ebenfalls möglich, wenn Zahlungsvorgänge in einer anderen EWR-Währung als Euro erfolgen. Ein Zahlungsvorgang erfolgt aber schon dann in Euro, wenn bei einem grenzüberschreitenden Zahlungsvorgang mit nur einer Währungsumrechnung zwischen dem Euro und einer anderen EWR-Währu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 1143 geht – ebenso wie § 1225 – davon aus, dass bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Schuldner regelmäßig der Schuldner im wirtschaftlichen Ergebnis belastet sein soll. Während eine dinglich wirkende anderweitige Vereinbarung nicht möglich ist, kann schuldrechtlich das Gegenteil vereinbar sein; diese Vereinbarung ändert nichts an den Rechtsfolgen des § 1143,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 199 In welchem Umfang Nebenkosten umgelegt werden können – und wie bei mehreren Mietern zu verfahren ist (Maßstab) – bestimmt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Ein Umlegungsmaßstab kann auch konkludent vereinbart werden (§ 556 Rn 11). Die Schriftformklausel des Mietvertrags steht der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltu...mehr