Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 67 Im Gegensatz zur Adäquanztheorie (s.o. Rn 52) will die Schutzbereichslehre Schäden nicht deshalb vom Ersatz ausschließen, weil der Eintritt ganz unwahrscheinlich war. Vielmehr geht es dieser Lehre um den Zweck der den Ersatzanspruch begründenden Norm: Ersetzt werden sollen nur die Schäden, deren Verhinderung die Norm bezweckt. Damit können auch einigermaßen wahrscheinl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Persönliches Handeln.

Rn 9 § 312b behandelt den Abschluss von Verträgen, bei denen idR auf der Anbieterseite ein Unternehmer (§ 14) und auf der Abnehmerseite ein Verbraucher (§ 13) steht. Doch wird ausweislich des Wortlauts des § 312b I 1 auch die umgekehrte Konstellation erfasst (Rn 7). Unanwendbar ist § 312b dagegen bei Geschäften zwischen Verbrauchern oder zwischen Unternehmern. Hier kommt abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Der Vertrag zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger bildet die Grundlage für die Leistung an den Dritten. Insb ist dort entweder Unentgeltlichkeit vereinbart oder eine vom Versprechensempfänger zu erbringende Gegenleistung vorgesehen. Verteidigungsmöglichkeiten aus diesem Deckungsverhältnis sollen dem Versprechenden daher auch gegen den Dritten zustehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 675h regelt die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten bei einem Zahlungsdiensterahmenvertrag. Die ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstnutzer ist in I geregelt und unabhängig von der Vertragslaufzeit grds jederzeit formlos möglich. Dagegen ist die ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstleister formbedürftig und nur unter den besonderen Voraussetzungen b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ausübung von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten und die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers nach Vertragsschluss lassen die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. (2) Widerruft der Verbraucher eine von ihm erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung oder widerspricht er einer weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, so kann der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Landwirtschaft, § 585 I 2.

Rn 2 Hierunter fallen insb Ackerbau, Gartenbau (inkl Baumschulen), Viehhaltung, Obst- und Weinbau. Fischereipacht ist oft Rechtspacht (BGH NJW-RR 04, 1282 [BGH 22.04.2004 - III ZR 204/03]). Zu mitverpachteten Zahlungsansprüchen nach EU-Förderrecht vgl Zweibr RdL 18, 166. Rn 3 Str ist die Einordnung der professionellen Imkerei (vgl MüKo/Harke § 585 Rz 4). Voraussetzung ist wei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. 2Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensv...mehr

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zfs 06/2023, Ersatz für Bon... / 2 Aus den Gründen:

Die vom VR gemäß § 1 Nr. 1 Buchst. a ABRV im Versicherungsfall zu leistende Entschädigung für die einem Reiseunternehmen oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten umfasst auch den Ersatz für Bonusmeilen, die eine versicherte Person zur Begleichung angefallener Reisekosten eingesetzt hat und die sie gemäß den Bedingungen des Bonusmeilenprogramms nach Storni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ende des gesetzlichen Güterstandes im Schwebezustand.

Rn 3 Stirbt der zustimmungsberechtigte Ehegatte während des Schwebezustandes, wird der geschlossene Vertrag wirksam, weil eine Bindung iSv § 1365 nicht mehr besteht (BGH NJW 82, 1099 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 553/80]). Stirbt der andere Ehegatte, bleibt es auch dann bei der schwebenden Unwirksamkeit, wenn der überlebende Ehegatte Alleinerbe des anderen ist (Karlsr FamRZ 78, 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich und allgemeine Regeln.

Rn 3 Das einheitliche Vertragsstatut regelt gem Art 10 I auch das Zustandekommen und die materielle Wirksamkeit des Vertrages, soweit nicht unionsrechtliche Regelungen oder staatsvertraglich geregelte Vereinheitlichung im Vertragsrecht greifen: insb Art 14–24 CISG, dazu Staud/Hausmann Art 10 Rz 7 f. Das einheitliche Vertragsstatut findet grds auf die Einbeziehung von AGB Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 86b BGB – Verfahren der Zulegung und der Zusammenlegung. (zum 1.7.23)

Gesetzestext (1) Stiftungen können durch Vertrag zugelegt oder zusammengelegt werden. Der Zulegungsvertrag oder Zusammenlegungsvertrag bedarf der Genehmigung durch die für die übernehmende Stiftung nach Landesrecht zuständige Behörde. (2) Die Behörde nach Absatz 1 Satz 2 kann Stiftungen zulegen oder zusammenlegen, wenn die Stiftungen die Zulegung oder Zusammenlegung nicht ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungsgegenstand und Schutzzweck.

Rn 1 § 312d knüpft an §§ 312b und 312c an. I nennt die seitens eines Unternehmers zu beachtenden Informationspflichten bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. II enthält Regelungen für Fälle, in denen diese Verträge Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben. Durch die Informationen soll der Verbraucher in die Lage versetzt we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bereichsausnahme, II.

Rn 3 Soweit auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen iSv § 312 V 1 angeboten werden, entfällt nach II die Informationspflicht, da hier zT besondere, von Art 246d EGBGB abweichende Informationspflichten gelten (etwa § 312d II iVm Art 246b EGBGB). Dies steht im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben, da die VRRL nach ihrem Art 3 III lit d nicht für Vertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Körperliche Datenträger, welche ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen, V.

Rn 14 V, der Art 3 III DIRL umsetzt, erstreckt den Anwendungsbereich der §§ 327 ff auch auf Verträge über körperliche Datenträger, welche ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen. Damit werden auch Verträge über physische Gegenstände erfasst, bei denen der digitale Inhalt den zentralen Aspekt für den Verbraucher bildet (Bsp: DVD, CD, USB-Sticks, Speicherkarten, s E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Digitale Produkte, I 1 und II.

Rn 4 Den Gegenstand des Verbrauchervertrags muss nach I 1 die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer bilden. Das DIUG hat die in Art 3 I, II DIRL vorgegebenen Begriffe ›digitale Inhalte‹ und ›digitale Dienstleistungen‹ zur Vereinfachung unter dem Oberbegriff ›digitale Produkte‹ zusammengefasst (BTDrs 19/27653, 37). Die in II enthaltenen Legaldefinitionen für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für den Rechtsbehelf des Schadensersatzes arbeitet das Gesetz mit einer zentralen Norm: § 280 I ist – jedenfalls der Idee nach die einzige – Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aufgrund jeglicher Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Die Vorschrift kommt grds unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und der Art des Schuldverhältnisses zur Anwendung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertraglicher Rücktrittsvorbehalt.

Rn 2 Im Vertrag muss der Rücktritt vorbehalten sein. Die Parteien können ihn aber auch in einem Nachvertrag vereinbaren. Enthält dieser nur einen Rücktrittsvorbehalt, gilt § 2290 II, nicht § 2275 (MüKo/Musielak Rz 4). Das Rücktrittsrecht aus § 2293 kann mit anderen Worten bezeichnet werden (›widerrufen‹, ›aufheben‹). Der Vorbehalt, abw letztwillige Verfügungen errichten zu k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. AVAG.

Rn 21 Verträge, Abkommen und Verordnungen sind in § 1 AVAG aufgezählt. Rn 22 § 32 I AVAG gilt für Ag, die ihren Sitz in den Mitgliedsländern der EU und weiteren Vertragsstaaten haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pole...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Vorschrift folgt der Systematik der Umsetzung der DIRL, wonach für Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte die Vorschriften der §§ 327 ff gelten. Entspr sind in den §§ 327t, u (s dort) auch spezielle Vorschriften für Verträge zwischen Unternehmern enthalten, die der Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer dienen, wenn der letzt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz.

Rn 35 Eine vom Vermieter in Vertragsverhandlungen erteilte, aber nicht eingehaltene Zusage kann eine Haftung aus § 311 II begründen (BGH WuM 67, 788). Eine Ersatzpflicht kann auf Grund der beiderseitigen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme außerdem dann bestehen, wenn eine der Parteien die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 Aufgrund der unterschiedlichen Maßstäbe im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht für die Erteilung notwendiger Genehmigungen im Bereich der Vermögenssorge durch das BtG und das FamG verweist § 1800 in I für das Vormundschaftrecht auf § 1798 I. Widerspricht das Rechtsgeschäft den in dieser Norm enthaltenen Grundsätzen nicht, die den elterlichen Pflichten nach § 1644 I ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 688 enthält die charakteristische Leistung für den Vertragstyp Verwahrungsvertrag. Der Verwahrer hat einer beweglichen Sache Raum zu gewähren und die Obhut über sie zu übernehmen. Der Hinterleger hat die bewegliche Sache dem Verwahrer zu übergeben. Die Verwahrung kann entgeltlich oder unentgeltlich sein (§§ 689, 690). Bei Entgeltlichkeit handelt es sich um einen gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kulturgüterherausgabe (Nr 4).

Rn 15 Diese zu komplex ausgestaltete Vorschrift nimmt die Definitionsmerkmale von Art 1 Nr 1 der Kulturgüterschutz-RL 93/7/EWG in Bezug. Diese verweist für ihren Anwendungsbereich auf nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften iSv ›Art 36 des Vertrags‹. Damit ist Art 36 des früheren EWG-Vertrags gemeint, der nunmehr in Art 36 AEUV zu finden ist. Danach ist maßgebend, ob d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Umdeutung.

Rn 10 Werden keine vertragsmäßigen, sondern nur einseitige Verfügungen getroffen, ist eine Umdeutung (§ 140) in eine Schenkung (§ 2301) oder ein einseitiges, bei Eheleuten oder Lebenspartnern in ein gemeinschaftliches Testament (s § 2265; § 10 IV LPartG) denkbar, soweit die dafür geltenden Erfordernisse erfüllt sind (NK/Kornexl Vor §§ 2274–2302 Rz 32 f; BRHP/Litzenburger § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Widersprüche.

Rn 11 Nicht selten kommt es dabei vor, dass Bauverträge unbeabsichtigt Widersprüche derart enthalten, dass bestimmte geschuldete Funktionalitäten oder Ergebnisse mit den ebenfalls vereinbarten weiteren Vorgaben (etwa zur Beschaffenheit bestimmter Materialien) nicht erreicht werden können. Das daraus resultierende Problem ließe sich theoretisch mit den Werkzeugen des allgemei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abschlussgefahren.

Rn 47 Dem Risikobereich des Maklers sind die Gefahren der Formnichtigkeit (§ 125) des Hauptvertrags zuzuordnen. Wird bei Grundstückskaufverträgen die Form des § 311b I nicht eingehalten, entsteht kein Anspruch auf Vergütung (BGH WM 77, 1049). Worauf der Formmangel zurückzuführen ist, spielt idR keine Rolle (auch bei unzutreffend beurkundetem Kaufpreis: Grüneberg/Sprau § 652 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. VOB/A.

Rn 9 Teil A der VOB enthält Regelungen für die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Sie geben vor, wie und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen werden kann (Vergabeverfahren und Vergabebedingungen), nicht aber die Vertragsbedingungen (die VOB/A enthält kein Bauvertragsrecht, so Quack BauR 04, 1492). Im Zuge der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien gelten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form. (2) 1Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. 2Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsgeschäfte ohne Willenserklärung.

Rn 4 Sie sind ausgeschlossen. Die Lehren vom faktischen Vertrag bzw Verträgen durch sozialtypisches Verhalten (BGHZ 21, 319, 334) sind abzulehnen. Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, aber nicht zahlen will, formuliert entweder einen nach dem Grundsatz der protestatio facto contraria unbeachtlichen Vorbehalt oder er bestreitet nicht den Vertragsschluss, sondern nur die Zahlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonders schwere Treuepflichtverletzung.

Rn 30 Bei gesteigerten Rücksichtnahmepflichten kann die Berufung auf § 125 ausgeschlossen sein, so bei der Überlegenheit einer Partei, wie bei formnichtigem Vertrag zwischen Siedlungsträger und Siedler (BGHZ 16, 337; 20, 173), gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft und Eigenheimbewerber (BGH NJW 72, 1189), nicht im sozialen Wohnungsbau (BGH NJW 69, 1169). Eine Durchbrechung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mWv 1.7.22 durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge v. 10.8.21 (BGBl I 3433) eingefügt. Sie erfasst nicht nur Neuverträge, sondern auch alle zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossenen Verträge (Art 229 § 60 S 3 EGBGB). Die bisherigen §§ 312k und 312l werden zu §§ 312l und 312m. Die Reform erleichtert die Kündigung von im elektronischen Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Notarielle Beurkundung (§ 483 II).

Rn 5 § 483 II berücksichtigt, dass insb Verträge über als Miteigentum an unbeweglichen Sachen gestaltete Nutzungsrechte gem § 311b I 1 der notariellen Beurkundung unterliegen können. Rn 6 § 5 I BeurkG schreibt vor, dass Urkunden grds in deutscher Sprache abgefasst werden. Ggf ist dem Verbraucher bei der notariellen Beurkundung nach der Maßgabe des § 16 BeurkG zusätzlich eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. 2Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. 3Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen zu ersetzen. 4Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzungen einer z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Eintrittsklauseln

Rn. 2757 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Eintrittsklausel verschafft dem/den Erben oder einer sonst näher qualifizierten Person das Optionsrecht, durch Erklärung in die Gesellschaft einzutreten. Gerade die Möglichkeit, Personen, die nicht Erben werden, als Nachfolger vorzusehen, ist ein wichtiger Anwendungsfall der Eintrittsklausel (Hübner, ErbStB 2006, 17). Diese Möglichkeit,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 146 Der Entscheidungsspielraum ist überschritten bei Kosten für Maßnahmen, die nicht erforderlich oder sinnlos sind. Das gilt: Wenn sich der Vermieter auf unangemessene, Marktunübliche überhöhte Entgelte einlässt (Dorf ZMR 14, 31; Celle ZMR 99, 238, 240; LG Köln NZM 05, 453). Der Vermieter muss zwar nicht unbedingt den billigsten Anbieter wählen (Rn 143). Von ihm kann aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch das G zur Umsetzung der VerbrRRL v 30.9.13, das am 13.6.14 in Kraft getreten ist, wurde der bisherige I über die Einräumung eines Rückgaberechts ersatzlos gestrichen, da das Rückgaberecht (§ 356 aF) insgesamt entfällt. Übergangsregelung in Art 229 § 32 EGBGB. Rn 2 § 508 ist halbzwingend (§ 512 1). S 1 gibt dem Unternehmer bei Teilzahlungsgeschäften (§ 506 III, Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 157.

Rn 2 Der sachliche Gehalt und das Verhältnis der §§ 133, 157 zueinander sind umstr (Staud/Singer § 133 Rz 4 mwN). Nach der gesetzlichen Formulierung ist gem § 133 für die Auslegung von Willenserklärungen auf den wirklichen Willen und bei der Auslegung von Verträgen laut § 157 auf Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte abzustellen. Diese Unterscheidung wird allg als verfehl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Drittnutzer.

Rn 5 Will ein Drittnutzer am gemE Veränderungen vornehmen, erfahren die WEigtümer durch solche Maßnahmen idR eine Beeinträchtigung, die sich nicht anders auswirkt als eine bauliche Veränderung. Diese Fälle unterfallen dennoch nicht § 20 (aA BGH NJW 14, 1233 [BGH 24.01.2014 - V ZR 48/13] Rz 6), da es um keine bauliche Veränderung geht – soweit nicht ein WEigtümer um Gestattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Auskunftsbefugnis der Listenbezieher (Abs 5 S 4).

Rn 14 Abs 5 S 4 erlaubt Listenempfängern, daraus Einzelauskünfte zu erteilen. So ist zB ein RA – als Kammermitglied – berechtigt, einen Mandanten, der eine Klage auf Geldzahlung erheben will, auf die Eintragung des Gegners im Schuldnerverzeichnis hinzuweisen (BTDrs 12/193, 12). Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Listenbezieher kraft Gesetzes oder Vertrags die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsfolgen endgültiger Unwirksamkeit.

Rn 7 Sind zur Erfüllung des endgültig unwirksamen Vertrages bereits Leistungen ausgetauscht worden, so ist die dem Minderjährigen rechtlich nachteilige Verfügung an den Vertragspartner unwirksam, so dass dieser Ansprüche nach §§ 985 ff geltend machen kann. Die für ihn vorteilhafte Übereignung durch den Vertragspartner ist dagegen wirksam. Da das unwirksame Verpflichtungsgesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und kein einseitiges Rechtsgeschäft, denn dem Angebot kommt Wirksamkeit nur als unselbstständiger Teil des zweiseitigen Rechtsgeschäfts ›Vertrag‹ zu. Daher ist das Angebot des Minderjährigen nach § 110 nicht zwingend unwirksam, sondern ggf genehmigungsbedürftig nach §§ 107, 108; es kommt auf die potentiellen Folge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1848 bis 1854 Nummer 1 bis 7 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus Absatz 2 etwas anderes ergibt. (2) Der Vormund bedarf abweichend von § 1853 Satz 1 Nummer 1 der Genehmigung des Familiengerichts zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Totalverweigerungsrecht (Wegfall der Abs 4 und 5 aF).

Rn 11 In Umsetzung der WKRL ersatzlos gestrichen wurde § 475 IV aF, der iRd Verbrauchsgüterkaufs das sog ›Totalverweigerungsrecht‹ des Unternehmers bei absoluter Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung ausschloss (Erw 49; s § 439 Rn 31). Die Auslegung des EuGH zur VerbrGKRL (EuGH, Urt v 16.6.11, verb Rs C-65/09 und C-87/09 = VuR 11, 356 = ECLI:EU:C:2011:396) beschränkte das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Pauschalreisevertrag (I).

Rn 26 Er ist formfrei möglich und nach Art 2 Nr 3 der RL (Rn 1) ›ein Vertrag über eine Pauschalreise als Ganzes oder, wenn die Reise auf der Grundlage separater Verträge angeboten wird, alle Verträge über die in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen‹, wobei sich durch ihn nach I 1 der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden (Rn 13) die Gesamtheit von Reiseleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Bedeutung, Rechtsnatur.

Rn 1 § 779 regelt die materiell-rechtliche Streitbeilegungsvereinbarung durch gegenseitiges Nachgeben. Sie enthält zum einen eine Legaldefinition des Vergleichs. Zum anderen regelt sie einen Unwirksamkeitsgrund, der einen Sonderfall des gemeinsamen Irrtums über die Geschäftsgrundlage (s Rn 29) darstellt (BGH NJW 59, 2109, 2110; NJW-RR 94, 434, 435 [BGH 18.11.1993 - IX ZR 34/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr