Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

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§ 11 Bauträgerrecht / VII. Sonderwünsche (zu § 5 Abs. 4 des Mustervertrags)

Rz. 20 Sonderwünsche können die Bauabläufe und die Fertigstellungstermine in Gefahr bringen. Sie als möglich festzuschreiben, wird dennoch gerade auch von den Bauträgern selber häufig gewünscht, weil man sich davon eine verkaufsfördernde Wirkung erhofft. Vielfach werden sie in der Weise ausgestaltet, dass der Bauträger den Käufer direkt an die Bauhandwerker verweist, mit den...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Muster: UN-Kommission für Internationales Handelsrecht (UNCITRAL)

Rz. 40 Die UNCITRAL-Schiedsordnung wurde in 2010 umfassend revidiert, 2013 wurde Art. 1 um den Abs. 4 ergänzt. Auskünfte erteilt die UNCITRAL, Internationales Zentrum Wien, Postfach 500, A-1400 Wien; Tel.: +43–(1)–26060–4060. Internet: www.uncitral.org. Rz. 41 Muster 36.10: UN-Kommission für Internationales Handelsrecht (UNCITRAL) Muster 36.10: UN-Kommission für International...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Es kann sich für den Rechtsanwalt im Rahmen des Mandatsverhältnisses empfehlen, an Stelle der gesetzlichen Regelungen vertragliche Vereinbarungen mit dem Mandanten zu treffen, etwa dass Kostenerstattungsansprüche an den Rechtsanwalt abgetreten werden oder dass sich die Haftung des Rechtsanwalts für fahrlässig verursachte Schäden auf eine von der Berufshaftpflichtversi...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 132 Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. 2. Wird jedoch die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten ...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / III. Checkliste

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§ 35 Reiserecht / (1) Beschaffenheitsvereinbarung

Rz. 143 Zunächst ist zu klären, ob eine Beschaffenheit vereinbart wurde. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen sind immer Fälle, die nach altem Recht als zugesicherte Eigenschaft einzuordnen waren.[156] Diese kann sich aus konkreten Angaben des Reiseveranstalters ergeben (etwa eine bestimmte Größe eines Zimmers, Anzahl von Restaurants, Beförderungsklasse), die sich neben ausd...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 72 Die X-GmbH & Co. KG möchte Mittel zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen. Ein Gesellschafter der GmbH & Co. KG hat hierzu im Bekanntenkreis eine kapitalkräftige Person gefunden, die bereit ist, das Kapital zur Verfügung zu stellen. Diese Person möchte nach außen als Gesellschafter der GmbH & Co. KG nicht in Erscheinung treten, so dass eine direkte Beteiligung al...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Vergütungsvereinbarung

Rz. 20 Muster 57.5: Vergütungsvereinbarung Muster 57.5: Vergütungsvereinbarung Vergütungsvereinbarung zwischen den Rechtsanwälten _____ und _____mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes

Rz. 149 Schließlich ist die Einschränkung möglich, den Zugewinnausgleich ausschließlich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen.[249] In einem solchen Fall formuliert man wie folgt: Muster 15.25: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Muster 15.25: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausglei...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Checkliste: Vertikale Beschränkungen

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§ 15 Familienrecht / ee) Muster: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss

Rz. 125 Die Alternative zur Rückwirkung stellt die Aufhebung "ab Vertragsschluss" dar: Muster 15.18: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss Muster 15.18: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss 2. Hiermit heben wir diesen Güterstand der Gütertrennung auf und vereinbaren für unsere Ehe den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Aufhebung der Gütertrennung wirkt...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

Rz. 41 Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[71] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden: Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Hierdurch bevollmächtige ich, _____, meine Ehefrau, Frau _____, geb. am _____, wohnhaft _____, unser Ki...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Softwarepflege

Rz. 55 Bei der Vereinbarung von Softwarepflege und -instandsetzung ist stets zu beachten, dass die Möglichkeiten des Auftragnehmers zur Veränderung der Programme beschränkt sein können, wenn Pflegeunternehmen und Softwarehersteller nicht identisch sind. In der Praxis wird daher regelmäßig auf zertifizierte Partner des Herstellers zurückgegriffen. Denn zunächst ist in tatsäch...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Freigabeklausel

Rz. 155 Eine (nachträgliche) Übersicherung gefährdet auch einen AGB-Eigentumsvorbehalt nicht. Die Rechtsprechung, ursprünglich zu "revolvierenden Globalsicherheiten", hält auch bei formularmäßiger Sicherheitenbestellung Freigabeklauseln nicht mehr für erforderlich. Das Fehlen einer solchen Klausel führt nach überwiegender Ansicht auch im Bereich des Eigentumsvorbehalts nicht...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Ausschluss von Unterhaltstatbeständen

Rz. 567 Die Beteiligten können sich auf einen bestimmten Unterhaltstatbestand verständigen und damit andere Unterhaltstatbestände ausschließen.[938] Das kann Auswirkungen für die Ausgestaltung des Unterhalts haben: z.B. gemäß § 1578 Abs. 3 BGB kein Altersvorsorgeunterhalt beim Ausbildungsunterhalt des § 1575 BGB.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Abverkaufsvereinbarung

Rz. 168 Muster 55.23: Abverkaufsvereinbarung Muster 55.23: Abverkaufsvereinbarung _____ Abverkaufsvereinbarung Zwischen A (Adresse) und B (Adresse) I. Präambel A und B sind unterschiedlicher Auffassung über die Frage, ob das Puppensortiment "P" von B eine unzulässige Nachahmung der Puppenserie "S" von A darstellt. Zur Vermeidung einer Auseinandersetzung ist B bereit, die Ausstattun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Arbeit auf Abruf

Rz. 196 Nach § 12 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).[351] Derartige Vereinbarungen müssen eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Ar...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Abfindungsregelungen

Rz. 10 Die gesetzlichen Abfindungsregelungen der §§ 738 ff. BGB sind durch die Abfindungsregelung in § 14 des Musters abbedungen. Als "richtiges" Bewertungsverfahren dürfte heute auch nach der Rechtsprechung nur noch das Ertragswertverfahren in Betracht kommen.[19] Die Abfindungsregelung ist differenziert geregelt nach dem Grund des Ausscheidens. Die Abfindung mit dem vollen...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Muster: Anregung zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner

Rz. 72 Muster 21.15: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner Muster 21.15: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _____ wurde ich durch Beschluss des Amtsgerichts – Inso...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Allgemeines

Rz. 56 Die Pflichten des Spediteurs[62] werden in ihrer Gesamtheit durch den Charakter des Speditionsvertrags als Geschäftsbesorgungsvertrag bestimmt. Drei Merkmale sind hierfür prägend:[63] Der Spediteur ist erstens als selbstständiger Geschäftsbesorger grundsätzlich frei in den Einzelheiten der Ausführung des Auftrags. Er wird gerade von Industrie und Handel als Verkehrsfac...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 192 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 91 Neben den klassischen Mieterhöhungsmöglichkeiten bleibt die Möglichkeit gem. § 557 Abs. 1 BGB, dass der Mieter während der Laufzeit eines Mietverhältnisses einer Erhöhung des Mietzinses – auch außerhalb der Möglichkeiten eines formellen Mieterhöhungsverlangens – zustimmt. In der Praxis kann es sich daher anbieten, bei einsichtigen Mietern eine solche Zustimmung einzuh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / jj) Zweckbefristung

Rz. 132 Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn sich seine Dauer aus der Art, dem Zweck oder der Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt (§ 3 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 TzBfG).[248] Bei der Zweckbefristung ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht kalendermäßig bestimmbar, sondern von vorne herein von dem Eintritt eines von den Parteien als gewiss angesehenen Ereign...mehr

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§ 28 Leasing / IV. Lieferung und Abnahme des Leasinggutes

Rz. 49 Mit der Lieferung des Leasinggegenstands unmittelbar vom Lieferanten an den Leasingnehmer erfüllt der Lieferant seine Verpflichtung zur Übergabe und Übereignung gegenüber dem Leasinggeber aus dem Kaufvertrag und zugleich der Leasinggeber seine Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung an den Leasingnehmer. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Übernahmebest...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / e) Verwahrungspflicht, Herausgabepflicht

Rz. 24 Der Handelsvertreter muss die ihm überlassenen Sachen/Unterlagen pfleglich behandeln und sorgfältig verwahren.[89] Den Handelsvertreter trifft bei der Verwahrung von Unterlagen i.S.v. § 86a HGB eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Beweislast für die Einhaltung der Sorgfalt liegt beim Handelsvertreter.[90] Der Handelsvertreter braucht allerdings die Musterkollektion ohne...mehr

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§ 26 Kartellrecht / e) Spürbarkeit

Rz. 42 Eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung muss spürbare Auswirkungen auf dem relevanten Markt haben. Im Falle der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels und damit bei der Prüfung des Art. 101 Abs. 1 AEUV richtet sich die Spürbarkeit unmittelbar nach der de-minimis-Bekanntmachung (siehe Rdn 13). Unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsschwelle sind bei Anwendung...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 13. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Anspruchsübergang nach § 115 SBG X auf die Leistungsträger der Sozialversicherung

Rz. 479 Bei Verhandlungen und Vereinbarungen, gleich in welcher Form, gerichtlich oder außergerichtlich, muss geprüft werden, ob Arbeitslosengeld gezahlt wurde und insoweit der Anspruch auf Arbeitsentgelt auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen ist und eine Überleitungsanzeige vorliegt. Dasselbe gilt für Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall zugunsten der Kranken...mehr

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§ 35 Reiserecht / f) Sonderwünsche

Rz. 31 Soweit der Reisende spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Reise wünscht, werden diese "Sonderwunsch" genannt. Hierbei ist zu unterscheiden:mehr

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§ 8 Bankrecht / 3. Prolongationsklausel

Rz. 39 Banken gewähren auch befristete Kredite regelmäßig nur gegen Kreditsicherheiten. Verlängern die Kreditparteien einen befristeten Kredit, hat die kreditgebende Bank ein berechtigtes Interesse daran, dass auch die bestellte Sicherheit fortbesteht. Enthält der Kreditsicherungsvertrag keine Regelung dazu, muss die Bank bei jeder Kreditverlängerung dafür sorgen, dass eine ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VII. Generalplanervertrag

Rz. 70 Bei vielen größeren Bauvorhaben gibt es nicht mehr das klassische Nebeneinander einer Fülle von Ingenieuren. Vielmehr versucht der Bauherr, diese Leistungen mit Hilfe eines Generalplaners zu bündeln. Dieser – häufig ist es der Objektplaner – schließt mit den Fachplanern Subplanerverträge, also "Nachunternehmerverträge". Die Konzentration aller Planungsverträge, manchm...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Versicherung der Haftung

Rz. 38 In der Regel hat der Spediteur wie jeder Auftraggeber eines Frachtführers ein Interesse daran, dass der Frachtführer seine Haftung ausreichend versichert. Im nationalen Güterkraftverkehr ist eine Pflichtversicherung vorgesehen, § 7a GüKG. Es empfiehlt sich aber generell, hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, weil auch nicht dem GüKG unterliegende Transpo...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Praxis

Rz. 93 Diese feine Unterscheidung verwischt die Praxis nahezu bis zur Unkenntlichkeit. Es ist oft möglich, eine Einigung in den Bereich des Tatsächlichen zu verlagern, auch wenn es sich im Grunde genommen um eine rechtliche Streitigkeit handelt.[117] Voraussetzung einer tatsächlichen Verständigung ist neben einer Einigung über vergangene Sachverhalte (nicht einen erst zukünf...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 55 Der Verkäufer wünscht die Regelung in den Verkauf-AGB, wonach die Gefahr möglichst früh auf den Käufer übergeht. Er möchte sich zudem von den Versandkosten freisagen. Will der Verbraucher den Widerruf der Bestellung erklären, soll er wenigstens die Kosten tragen.[151]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Umgehung von Zustimmungsklauseln

Rz. 188 Vereinbarungen zur Umgehung von Zustimmungsklauseln sollen gem. § 134 BGB nichtig sein.[761] Z.B. darf nach h.M. der Gesellschafter, der keine Zustimmung zum Ausscheiden erhält, mit Dritten keine umfassenden Stimmbindungs- bzw. Treuhandverträge eingehen oder generelle Stimmrechtsvollmachten erteilen; bei solchen Gestaltungen sollen weder der Treugeber noch der Treuhä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 164 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[297] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Verpfändung eines Geschäftsanteils

Rz. 202 Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Verhandelt am _____ zu _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen dem Notar von Person jeweils bekannt....mehr

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§ 42 Transportrecht / e) Benachrichtigungspflicht

Rz. 86 Stellt der Lagerhalter Veränderungen am Gut fest oder sind solche zu befürchten, hat er den Einlagerer hierüber zu unterrichten. Diese in § 471 Abs. 2 HGB geregelte Pflicht bezieht sich auf äußerlich erkennbare Mängel des Gutes, die im Rahmen der üblichen Kontrolle feststellbar sind. Da der Lagerhalter kein Warenfachmann ist, besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung ke...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Kosten

Rz. 620 Nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG muss der Rechtsanwalt die Prozesspartei vor Abschluss einer Vereinbarung über die Prozessvertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung für seine Hinzuziehung und wegen Zeitversäumnisses hinweisen. Auf Verlangen sind der Prozesspartei die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen.[1039] Unterbleibt die vorgeschriebene Belehrung, hat die Pr...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Checkliste: Horizontale Beschränkungen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Abweichend von § 266 BGB wünscht der Verwender die Möglichkeit, auch Teillieferungen vornehmen zu dürfen. Ist eine individualvertragliche Vereinbarung der Leistung "als Ganzes" festzustellen, so kann diese Pflicht nur durch eine zusätzliche Abänderungsbefugnis aufgeweicht werden, die die Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 BGB erfüllt. Auch im Übrigen darf in AGB eine Ab...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Muster: Ad hoc-Schiedsgericht

Rz. 35 Siehe Muster "Künftige Streitigkeiten" (Rdn 18) mit folgenden Änderungen: Muster 36.6: Ad hoc-Schiedsgericht Muster 36.6: Ad hoc-Schiedsgericht 1.3. Dieser Schiedsvertrag bindet ausschließlich die Vertragsparteien und erstreckt sich insbesondere nicht auf die Fa. _____ oder eine andere rechtlich selbstständige Gesellschaft innerhalb des _____ Konzerns. (siehe Rdn 32) (3....mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Übernahme des Inkasso

Rz. 88 Muster 20.4: Übernahme des Inkasso Muster 20.4: Übernahme des Inkassomehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Vermittlung von Angeboten aus Drittstaaten

Rz. 191 Art. 46c Abs. 1 EGBGB sieht vor, dass deutsches Recht auf einen Pauschalreisevertrag mit einem Reiseveranstalter aus einem Drittstaat (Nicht-EU oder EWR) Anwendung findet, wenn der Abschluss oder das Angebot im Geltungsbereich deutschen Rechts erfolgt oder der Reiseveranstalter seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet. Auch Reiseveranstalter aus Drittstaaten sind a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (a) Übergabe

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868, 930 BGB), die Abtretung des gegenüber einem Dritten bestehenden Herausgabeanspruchs (§§...mehr

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§ 15 Familienrecht / VII. Mangelfall

Rz. 495 Ein Mangelfall[851] liegt vor, wenn aus dem Einkommen des Schuldners sein eigener notwendiger Bedarf (Selbstbehalt von 960 EUR beim nicht erwerbstätigen und 1.160 EUR beim erwerbstätigen Schuldner) sowie der notwendige Bedarf der – gleichrangigen – Unterhaltsgläubiger nicht erfüllt werden können. Nach jetzigem Recht gibt es Mangelfallberechnungen im Wesentlichen nur n...mehr