Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 720 ZPO – Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung.

Gesetzestext Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so ist gepfändetes Geld oder der Erlös gepfändeter Gegenstände zu hinterlegen. A. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Regelung konkretisiert die Rechtsfolgen, die der Ausspruch der Abwendungsbefugnis im Urt für den Schuldner nach den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 242 FamFG – Einstweilige Einstellung der Vollstreckung.

Gesetzestext Ist ein Abänderungsantrag auf Herabsetzung anhängig oder hierfür ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingereicht, gilt § 769 der Zivilprozessordnung entsprechend. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. A. Allgemeines. Rn 1 Enthält eine Entscheidung des Familiengerichts eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt, soll in der Endentscheidung nicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 93 FamFG – Einstellung der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann durch Beschluss die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken und Vollstreckungsmaßregeln aufheben, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 758a ZPO – Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit.

Gesetzestext (1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 45 Die Vollstreckung der Zwangsgeldanordnung steht im Belieben des Gläubigers. Es erfolgt keine Vollstreckung vAw nach dem JBeitrG (so aber München NJW 83, 947), sondern auf Gläubigerantrag hin nach den Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (RGZ 53, 181, 182 f; BGH NJW 83, 1859, 1860 mwN; Stuttg FamRZ 97, 1495; LG Gießen 9.3.23 – 3 O 493/21, Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gegen das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Einschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung (Abs 1).

Rn 1 Zum Begriff der Entscheidung vgl. Art 2. Unter die Vorschrift fallen kraft Verweises auch öffentliche Urkunden (Art 58 Abs 1 S 1) und Vergleiche (Art 59). Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung führt nicht automatisch zur Beschränkung auf Sicherungsmaßnahmen. Erst auf besonderen Antrag des Schuldners kann das Gericht auf den Maßnahmenkatalog in Abs 1 lit a bis c zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 28 Brüssel IIb-VO – Vollstreckung von Entscheidungen, mit denen die Rückgabe des Kindes angeordnet wird.

Gesetzestext (1) Eine für die Vollstreckung zuständige Behörde, bei der die Vollstreckung einer Entscheidung beantragt wird, mit der die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat angeordnet wird, bearbeitet den Antrag mit gebotener Eile. (2) Wurde eine Entscheidung gemäß Absatz 1 nicht binnen sechs Wochen nach dem Tag der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Einstellung der Vollstreckung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe einer Person oder die Regelung des Umgangs kann einstweilen eingestellt werden, wenn einer der in Abs 1 S 1 genannten Fälle vorliegt. Rn 3 Für die Nr 1 ist erforderlich, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 17–19 gestellt wurde. Dieser kommt in Betracht, wenn jemand ohne sein Verschulde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckung vor Zustellung.

Rn 3 Gem II 1 kann das Gericht auf Antrag (s.a. § 214 II aE) oder vAw zur Wahrung eines effektiven Eilrechtsschutzes abw v § 87 II bzw § 120 I iVm § 750 I ZPO die Vollstreckung der EA vor der Titelzustellung an den Schuldner anordnen. Da jedoch Vollstreckungsvoraussetzung eine wirksame Entscheidung ist u die Wirksamkeit regelmäßig zumindest eine Bekanntgabe an den Betroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung.

Rn 2 § 745 I trägt dem vollstreckungsrechtlich insoweit Rechnung, als ein Titel gegen den überlebenden, das Gesamtgut allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner genügt, solange die fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht. Das entspricht der Regelung des § 740 I (Schuschke/Walker/Schuschke § 745 Rz 2). Wird sie gem §§ 1490–1494, 1496 BGB beendet, verweist § 745 II für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung nach der ZPO (Abs 4).

Rn 4 Für die Fälle der Herausgabe oder der Vorlage einer Sache sowie die Vornahme vertretbarer Handlungen eröffnet Abs 4 neben bzw anstelle der weiterhin bestehenden Möglichkeiten des Zwangsgeldes und der Zwangshaft den Weg für die Zwangsvollstreckung nach den §§ 883, 886, 887 ZPO. Die Vollstreckung nach der ZPO ergeht durch Beschluss (§ 891 ZPO) und setzt kein Verschulden v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Rn 28 Entsprechend den Regelungen des § 1025 werden Schiedsverfahren und ebenso Schiedssprüche danach eingeteilt, ob es sich um inländische oder ausländische Schiedsverfahren und Schiedssprüche handelt. Dabei zeigt die Norm, dass rein örtlich nach dem jeweiligen Ort des Schiedsverfahrens abzugrenzen ist. Jeder Schiedsspruch, der an einem Ort außerhalb Deutschlands ergeht (se...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Rz. 224 In der Praxis sicher weit relevanter ist der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitsnehmers, wenn dieser die Berechtigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung bestreitet. Rz. 225 Soweit der Weiterbeschäftigungsanspruch entweder im Wege einer einstweiligen Anordnung oder aber im Wege einer Entscheidung in der Hauptsache tituliert ist,[186] handelt es sich g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung in Personenhandelsgesellschaften.

Rn 12 Für die Personenhandelsgesellschaften gilt § 736 nicht. Diese Gesellschaften waren schon immer parteifähig (§§ 124 I, 161 II HGB – jetzt: §§ 105, 161 II HGB nF). Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen war daher zwingend ein Titel gegen die Gesellschaft erforderlich. Ein gegen die Gesellschafter ergangener Titel berechtigt nicht zur Zwangsvollstreckung gegen die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkennung und Vollstreckung (lit b).

Rn 4 Lit b S 1 stellt klar, dass eine in einem Mitgliedstaat unter Inanspruchnahme der Zuständigkeit aus einem Übereinkommen iSv Abs 1 ergangene Entscheidung (Art 2 lit a) in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt wird. Maßgeblich ist dabei das Regime der Art 36 ff EuGVO, wenn das Abkommen selbst keine Regeln zu Anerkennung und Vollstreckung enthält; anderenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 50 Die Zwangshaft wird aufgrund eines Gläubigerantrags nach den Vorschriften über die Haft, §§ 802g–802j, vollstreckt. Die gerichtlich vollstreckbare Ausfertigung der Haftanordnung ist der Haftbefehl des Prozessgerichts (§§ 888 I 3, 802g I; LG Kiel SchlHA 83, 75, 76; AG Berlin-Charlottenburg DGVZ 79, 28). Rn 51 Die Zwangshaft wird nach § 171 StVollzG vollzogen. Die Vollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Vollstreckung.

Rn 51 Der Festsetzungsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel iSv § 86 I Nr 1 und wird gem § 95 I Nr 1 nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt. Ist die Vergütung eines Nachlasspflegers gegen den Erben festgesetzt worden, soll die Vollstreckung nur in den Nachlass und nicht in das sonstige Vermögen des Erben möglich sein (Celle FamRZ 17, 398; Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 4 Aus § 747 findet die Vollstreckung in den Nachlass statt, nicht in das persönliche Vermögen der einzelnen Miterben. Schuldner der Vollstreckung sind alle Miterben (MüKoZPO/Heßler § 747 Rz 19). Bei der Vollstreckung gegen die Erben nach § 747 wird der Einwand der beschränkten Erbenhaftung zunächst nicht berücksichtigt, § 781, auch wenn er im Urt nach § 780 I vorbehalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung ins bewegliche Vermögen.

Rn 30 In § 119 ist jetzt klargestellt, dass das Vollstreckungsgericht im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit PKH pauschal für die gesamte Zwangsvollstreckung bewilligen kann (ebenso gem § 77 Abs 2 FamFG in FG-Familiensachen). Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Die funktionelle Zuständigkeit ergibt sich aus § 20 Nr 5 RPflG. Grds ist die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckung außerhalb von Wohnungen.

Rn 21 Wird eine Vollstreckungshandlung nicht innerhalb von Wohnungen vorgenommen (Beispiele bei Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 23: Autos, verlassene Gebäude), muss dafür keine besondere richterliche Gestattung nach Abs 4 eingeholt werden, wenn zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen vollstreckt werden soll. Untersagt ist das zum einen dann, wenn die Vornahme der Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zustellung und Vollstreckung.

Rn 9 Die einstweilige Anordnung wird vAw zugestellt (§ 214 II 1); die Zustellung wird durch den von der Geschäftsstelle des FamG beauftragten Gerichtsvollzieher bewirkt (§ 214 II 2). Nach § 214 II 3 Hs 1 gilt der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung im Fall des Erlasses ohne vorherige mündliche Verhandlung zugleich als Auftrag zur Zustellung und Vollstreckung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckung zur Abgabe einer Willenserklärung (§ 894).

Rn 6 Bei der Vollstreckung eines rechtskraftfähigen Titels auf Abgabe einer bestimmten Willenserklärung gilt § 894. Eine Vollstreckung nach § 894 scheidet also bei Titeln auf Abgabe einer unbestimmten Willenserklärung aus, ebenso bei Vollstreckungstiteln (insb Prozessvergleich, Schiedsspruch und vollstreckbarer Urkunde), die nicht der Rechtskraft fähig sind (zum Vorrang des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Privilegierte Vollstreckung.

1. Unterhaltsansprüche (Abs 3). Rn 84 Hat das Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss den unpfändbaren Betrag wegen einer privilegierten Vollstreckung von Unterhaltsforderungen nach § 850d herabgesetzt, tritt diese Summe als Korrekturbetrag an die Stelle des Grundfreibetrags (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 4). Voraussetzung ist, dass im Beschl über die Kontenpfändung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand und Vollstreckung.

I. Verwaltung des gesamten Nachlasses (Abs 1). Rn 3 In diesem Fall greift § 748 I ein. Der Titel gegen den Testamentsvollstrecker muss nicht zwingend ein Leistungstitel sein. Es genügt ein Duldungstitel, wie sich aus § 2213 III BGB ableiten lässt (Schuschke/Walker/Schuschke § 748 Rz 2, 3: Leistungstitel nicht erforderlich, aber sinnvoll). Auch genügt ein Duldungstitel gegen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung.

Rn 8 Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung richtet sich nach § 728 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnungsverfahren und Vollstreckung.

1. Allgemeines. Rn 34 Der Schuldner ist gem Abs 1 S 1 mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung anzuhalten. Es handelt sich um reine Zwangsmittel bzw Beugemaßnahmen, aber keine Kriminalstrafen (unstr, vgl Zweibr FamRZ 98, 384; Hamm NJW-RR 88, 1087, 1088). Das Gericht setzt das Zwangsmittel für den Fall fest, dass die geschuldete Handlung bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung.

Rn 7 Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung richtet sich nach § 728 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Durchführung der Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 4 § 889 regelt die sachliche (nach § 802 ausschl) Zuständigkeit des AGs als Vollstreckungsgericht nach § 764, auch bei arbeitsgerichtlichen (§ 62 II 1 ArbGG) Titeln (Wieczorek/Schütze/Rensen Rz 9). Die Zuständigkeit des Prozessgerichts betrifft sowohl die Terminsbestimmung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung als auch deren Vollstreckung. IRd ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat.

I. Vollstreckung aus der ausländischen öffentlichen Urkunde. Rn 6 Mit der Neufassung der EuGVO ist das Erfordernis einer Vollstreckbarerklärung im ersuchten Mitgliedstaat aufgegeben worden. Die ausländische öffentliche Urkunde ist Vollstreckungstitel. Auf die Vollstreckung hieraus sind gemäß Abs 1 UnterAbs 2 die Art 39–44, 46–55 sinngemäß anwendbar. Der Vollstreckungsgläubige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschränkung und Einstellung der Vollstreckung.

1. Allgemeines. Rn 3 II 2 ermöglicht auf Antrag des Schuldners die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung. Anwendbar ist II 2 lediglich auf die Fälle des § 116 III 2, 3 (vor Rechtskraft der Endentscheidung) u nur in einem Hauptsacheverfahren; bei EA geht § 55 vor (§ 55 Rn 1; ThoPu/Seiler Rz 6). 2. Voraussetzungen. Rn 4 Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung (§ 113 I 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung vor Zustellung.

I. Hauptsacheverfahren. Rn 5 Nach § 216 II 1 kann das FamG mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Ag anordnen. Darin liegt eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Vollstreckung nur beginnen darf, wenn der Beschluss bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 87 II). Auch diese Regelung dient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Durchführung der Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 41 Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach Art 24 Nr 5 Brüssel Ia-VO (Hambg ZVertriebsR 19, 132, Rz 37 ff); ausschließlich zuständig sind somit die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll. Sachlich ausschl (§ 802) zuständiges Vollstreckungsorgan ist das Prozessgericht erster Instanz (§ 887 I), auch w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckung in Wohnungen.

1. Formeller Tatbestand. Rn 18 Die richterliche Erlaubnis wird nur auf Antrag des Gläubigers erteilt. Der GV kann diesen weder im Namen noch im Auftrag des Gläubigers stellen (s Rn 3). Für die Bescheidung des Antrags ist der Richter am Amtsgericht zuständig. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die nach § 20 Nr 17 RPflG dem Rechtspfleger zu übertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren bei Vollstreckung gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften.

I. Anzeige. Rn 7 Der Gläubiger einer Forderung muss vor der Zwangsvollstreckung seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der Körperschaft, gegen die er vollstrecken will, anzeigen. Die Anzeige ist an die Behörde, die die Körperschaft vertritt, zu richten. In der Praxis ergibt sich die zuständige Behörde aus dem Rubrum des Urteils. Soll in ein Vermögen vollstreckt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Privilegierte Vollstreckung wegen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Abs 2).

I. Rechtsgrund. 1. Systematik. Rn 37 Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Betrag unabhängig von den Beschränkungen des § 850c bestimmen. Dem Schuldner ist jedoch der eigene und der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten notwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung.

Rn 32 Die Vollstreckung der Ordnungsmittel richtet sich nach den Vorschriften des JBeitrG, § 1 I Nr 3 JBeitrG. Sie erfolgt vAw und wird vom Prozessgericht als Vollstreckungsbehörde iSd § 2 JBeitrG veranlasst. Hält sich der Schuldner im europäischen Ausland auf und besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf inländisches Vermögen, erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsgeldfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 59 Brüssel IIb-VO – Antrag auf Versagung der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für das Verfahren zur Beantragung der Versagung der Vollstreckung ist, soweit es nicht durch diese Verordnung geregelt ist, das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend. (2) Der Antragsteller legt der für die Vollstreckung zuständigen Behörde oder dem Gericht eine Ausfertigung der Entscheidung und gegebenenfalls soweit möglich die entsprechende Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 179 GVG – [Vollstreckung der Ordnungsmittel].

Gesetzestext Die Vollstreckung der vorstehend bezeichneten Ordnungsmittel hat der Vorsitzende unmittelbar zu veranlassen. Rn 1 Die Bestimmung weist dem Vorsitzenden die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde zu. Allerdings wird durch § 31 III RPflG die gerichtliche Vollstreckung von Ordnungs- und Zwangsmitteln dem Rechtspfleger übertragen, soweit sich nicht der Richter im Einzelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 § 744a nimmt für die Vollstreckung gegen die Eheleute, die in der Eigentums- und Erwerbsgemeinschaft nach altem DDR-Recht leben, die §§ 740–744, 774 und 860 in Bezug. Nach dieser Vorschrift kann während des Bestehens dieser Gemeinschaft der Anteil eines der Ehegatten am Gemeinschaftsgut nicht als solcher gepfändet werden, sondern erst dann, wenn die Ehegatten die Beendi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen.

Rn 3 Der Pfändungsschutz nach § 811 gilt ausschließlich für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, also bei Pfändung nach §§ 808 ff, 826. Auf die Art der beizutreibenden Forderung kommt es nicht an. Auch Ansprüche aus einem Arrest oder einstweiligen Verfügung fallen in den Anwendungsbereich (MüKoZPO/Gruber Rz 11; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vollstreckung auf Duldung oder Unterlassung (§ 890).

Rn 7 Bei der problematischen Vollstreckung von Dauerverpflichtungen zu vertretbaren sowie unvertretbaren Handlungen zieht die Rspr selbst dann, wenn sie nicht auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, gelegentlich die Regel der Unterlassungsvollstreckung nach § 890 (analog) heran (zB LG Berlin WuM 94, 552 [Treppenhausreinigung] mwN; LG Koblenz NJW-RR 86, 506 [LG Koblenz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergebliche oder aussichtslose Vollstreckung.

Rn 24 Als weitere Sachentscheidungsvoraussetzung nach Abs 2 darf die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt haben oder führen. Der Begriff des sonstigen beweglichen Vermögens verweist auf die Zwangsvollstreckung nach Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2 ohne Untertitel 3, dh die §§ 803–827. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirksamkeit/Vollstreckung (Abs 4).

Rn 12 Die Wirksamkeit des Unterhaltsbeschlusses tritt erst mit Rechtskraft des Beschlusses ein, der die Vaterschaft des Antragsgegners feststellt oder aber mit Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung (vgl hierzu BTDrs 16/6308, 257). Dies entspricht der materiell-rechtlichen Regelung des § 1600d V BGB; auch die Vollstreckung findet erst mit Rechtskraft der Vaterschaftsfests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung und Vollziehung.

Rn 2 Seinem Wortlaut nach umfasst I 1 nur die Vollstreckung einer EA. Ein Unterschied zur Aussetzung der Vollziehung iSv § 64 III 2. Var u § 620e ZPO aF ist damit nicht bezweckt (BTDrs 16/6308, 202). Da in fG-Familiensachen die rechtlichen Wirkungen allerdings mitunter schon ex lege m dem Wirksamwerden der Entscheidung (§ 40 I) eintreten, ohne dass es einer gesonderten Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckbarkeit und Durchführung der Vollstreckung.

Rn 2 II 1 verlangt als allg Voraussetzung der Vollstreckung v Endentscheidungen in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112) – entspr § 86 II für fG-Familiensachen – deren Wirksamkeit (§§ 116 II, III, 148). Zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit s § 116 Rn 5 f. Die Vollstreckung als solche richtet sich gem I nach §§ 705 ff ZPO; zu den aufgrund der Regelung in II 1 dennoc...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / d) Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 888 ZPO

Rz. 245 Der titulierte Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung wird nach § 888 ZPO vollstreckt, d.h. durch den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft oder originärer Zwangshaft (insoweit kann auf die Ausführungen oben verwiesen werden, siehe Rdn 172 ff.). Rz. 246 Wird nach § 62 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 88...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung der Anordnung.

Rn 24 Der Beschluss über die Sicherungsanordnung bildet gem § 794 I Nr 3 einen Vollstreckungstitel. Die Vollstreckung ist aber erst nach Ablauf der gesetzten Frist zulässig. Es handelt sich um einen Titel über eine vertretbare Handlung unabhängig davon, ob es um die Erbringung einer Bürgschaft oder die Hinterlegung geht (LG Hagen BauR 11, 569; aA BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 23 EuGFVO – Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung.

Gesetzestext Hat eine Partei ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil angefochten oder ist eine solche Anfechtung noch möglich oder hat eine Partei eine Überprüfung nach Artikel 18 beantragt, so kann das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde im Vollstreckungsmitgliedstaat auf Antrag der Partei, gegen die sich die Vollstreckung ri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 46 Brüssel IIb-VO – Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen.

Gesetzestext (1) Soll in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 vollstreckt werden, so hat die die Vollstreckung betreibende Partei der für die Vollstreckung zuständigen Behörde Folgendes vorzulegen:mehr