Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich und Verhältnis zu anderen Verfahren.

Rn 3 Mit dem vereinfachten Verfahren können ausschließlich Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder festgesetzt werden; für Unterhaltsansprüche privilegierter Volljähriger, die den minderjährigen Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt sind (§§ 1603 II 2, 1609 Nr 1 BGB), steht das vereinfachte Verfahren nicht zur Verfügung. Unter die Regelung fallen auch verheiratete Min...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbare Entscheidung.

Rn 2 Die Entscheidung (vgl Art 2 lit a) muss im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sein. Maßgeblich hierfür ist dessen Recht, ungeachtet tatsächlicher Durchsetzungshindernisse. Vollstreckbar iSd Norm ist damit ggf auch ein in Südzypern über ein in Nordzypern belegenes Grundstück ergangenes Urt (EuGH C-420/07 – Apostolides/Orams Rz 71, BeckRS 2009, 704419). Vorläufige Volls...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 896 BGB – Vorlegung des Briefes.

Gesetzestext Ist zur Berichtigung des Grundbuchs die Vorlegung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs erforderlich, so kann derjenige, zu dessen Gunsten die Berichtigung erfolgen soll, von dem Besitzer des Briefes verlangen, dass der Brief dem Grundbuchamt vorgelegt wird. Rn 1 Nur soweit nach §§ 41 f GBO die Vorlage eines Grundpfandrechtsbriefes erforderlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Sonstige Verfahren.

Rn 12 Ebenfalls als VA-Sachen sind Verfahren anzusehen, die die Vollstreckung von VA-Entscheidungen zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für Verfahren, in denen die ausgleichsberechtigte Person bereichungsrechtliche Ansprüche gegen die ausgleichspflichtige Person nach § 30 III VersAusglG geltend macht (Haußleiter/Eickelmann § 217 Rz 21f). Denn diese Bereicherungsansprüche fin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Weitere Einzelfälle.

Rn 22 Ein Räumungstitel gegen Mitarbeiter des Schuldners (etwa Hausangestellte, AN oder Auszubildende) ist nicht erforderlich (LG Berlin DGVZ 67, 152; ebenso für Gäste AG Hannover DGVZ 73, 158), weil sie nicht Besitzer, sondern lediglich Besitzdiener iSd § 855 BGB des Schuldners und damit dessen Weisungen untergeordnet sind. IRd Räumungsvollstreckung ersetzt der GV die Weisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 794a gilt nur für die Räumung von Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen kann § 794a angewendet werden, wenn die Wohnraummiete im Vordergrund steht und eine getrennte Rückgabe der Wohn- und Geschäftsräume weder möglich, wirtschaftlich sinnvoll noch dem Vermieter zuzumuten ist (MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 3; Schuschke/Walker/Walker Rz 1). Rn 3 Ausgenommen von der Regelung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vermerk auf dem Titel.

Rn 16 Liegt noch keine Zahlung vor und hat das Gericht Kenntnis vom ersten Kostenfestsetzungsbeschluss – was normalerweise der Fall sein muss, da der Beschl in derselben Akte ergeht –, so kann auch der zweite Kostenfestsetzungsbeschluss klarstellen, welcher Titel vorrangig ist. Die Wirkungslosigkeit des ersten Beschlusses kann auf dem zweiten Kostenfestsetzungsbeschluss verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insbesondere Insolvenz.

Rn 14 Die Insolvenz kann sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite (Schreinert RNotZ 13, 161) ein Fall der Rechtsnachfolge iSv § 727 sein. Der Insolvenzverwalter (auch der vorläufige nach § 22 I 1 InsO, sofern die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergeht: BGHZ 151, 353) ist als Partei kraft Amtes Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners (s Rn 2 mwN), auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1038 BGB – Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. 2Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. 3Die Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtskraft/Vorläufige Entscheidungen.

Rn 5 Die Rechtskraft einer Entscheidung ist nicht Voraussetzung für ihre Anerkennung und Vollstreckung (Jenard-Bericht zu Art 26 EuGVÜ; München NJW-RR 08, 736 [OLG München 11.12.2007 - 25 W 2462/07]). Der Anerkennung unterliegen daher neben für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen bspw auch ein ›decreto ingiuntivo‹ (italienischer Mahnbescheid), der nach Einlegung des W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sachlich.

Rn 9 Soweit es für die Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit auf die Zuordnung zu einem bestimmten Rechtsgebiet ankommt, ist der mit der Klage geltend gemachte Anspruch maßgebend. Die Zuständigkeit ist deshalb nicht ausgeschlossen, wenn für die Entscheidung eine Rechtsfrage vorgreiflich ist, die in den Ausnahmekatalog von Abs 2 fällt (EuGH Slg 03, I-4207; BGH ZIP 15, 2192)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung.

Rn 7 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 36–57) geregelt (Durchführungsbestimmungen in §§ 4–10, 15–26 IntGüRVG). Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 36 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungserstreckung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbares Recht.

Rn 21 Kollisionsrechtlich anwendbar ist zwar nach Art 3 ROM I das durch Zugrundelegung im Prozess von den Parteien stillschweigend gewählte Recht (BGH NJW 04, 1653 [BGH 19.02.2004 - III ZR 226/03] und 3040 [BGH 15.07.2004 - III ZR 315/03]; 03, 3620 [BGH 16.10.2003 - III ZR 106/03]; aA BGH NJW 06, 232), sonst das objektive Vertragsstatut des Art 4 ROM I (Braunschw NJW 06, 162...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 23 Für das Verfahren zur Wohnungsüberlassung ist das Familiengericht ausschließlich sachlich zuständig (§§ 23a I 1 GVG, 111 Nr 6, 210 FamFG). Wird der Antrag nach GewSchG mit Schadensersatzanträgen wegen unerlaubter Handlung verbunden, ist wegen Letzterer an das Zivilgericht zu verweisen (Karlsr FamRZ 20, 172). Anträge nach GewSchG und § 1361b BGB können in einem Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 60 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 60 Brüssel Ia-VO0 Die zuständige Behörde oder das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung mit einer Zusammenfassung der in der öffentlichen Urkunde beurkundeten vollstreckbaren Verpflichtung oder der in dem gerichtlichen Vergleich beurkundeten Parteivereinbarung unter Verwendung des Formblatts in Anhang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schuldnermehrheit.

Rn 5 Lautet der Schuldtitel auf mehrere Schuldner, muss für den Empfang der vollständigen Leistung nach § 757 danach unterschieden werden, ob es um Teil-, Gesamt- oder Gesamthandsschulden geht. Handelt es sich um eine Mehrheit von Teilschuldnern iSv § 420 BGB, wird demjenigen, der zuletzt leistet, die vollstreckbare Ausfertigung des gesamten Titels ausgehändigt, weil er die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschleunigungsgebot (Abs 3).

Rn 7 Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und zum Umgangsrecht ist wegen der möglichen schnellen Veränderung der tatsächlichen Umstände besonders eilbedürftig. Es gilt daher ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, das durch die Beschleunigungsrüge nach § 155b und durch die Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c abgesichert wird. Bei einer Verle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1080 ZPO – Entscheidung.

Gesetzestext (1) 1Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 46 sieht eine Ausweichklausel für die sachenrechtlichen Anknüpfungen nach Art 43 und 45 vor, die teleologische Abweichungen im Einzelfall und hierdurch die sukzessive Herausbildung von Sonderkollisionsnormen ermöglicht (Mansel FS Heldrich 899, 902). Wegen der verkehrsschützenden Funktion insb der lex rei sitae aber auch der Anknüpfung nach Art 45 I ist bei der Abwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsziel.

Rn 2 Die Vorschrift grenzt den Kreis der Entscheidungen ein, die nach Kapitel III anerkannt und vollstreckt werden. In Betracht kommen insoweit nur Entscheidungen von Gerichten der Mitgliedstaaten, die sachlich Zivil- und Handelssachen iSv Art 1 zum Gegenstand haben und die in den zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung fallen (vgl Art 66, insb Abs 2, Art 76). Die früher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung lässt die Anwendung internationaler Übereinkommen unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung angehören und die Bereiche betreffen, die in dieser Verordnung geregelt sind. Insbesondere wenden die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form let...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 2 Den besonderen Schutz des § 712 muss der Schuldner beantragen (Wintermeier/Langbehn ZJS 14, 30). Dabei handelt sich um einen Sachantrag nach § 714 , der in der letzten mündlichen Verhandlung zu stellen ist (BGH Grundeigentum 09, 1041; BGH FamRZ 03, 598) und dessen tatsächliche Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 714 II bedürfen. Seinem Inhalt nach kann der Antrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 31 Brüssel IIa-VO – Entscheidung des Gerichts.

Gesetzestext (1) Das mit dem Antrag befasste Gericht erlässt seine Entscheidung ohne Verzug und ohne dass die Person, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, noch das Kind in diesem Abschnitt des Verfahrens Gelegenheit erhalten, eine Erklärung abzugeben. (2) Der Antrag darf nur aus einem der in den Artikeln 22, 23 und 24 aufgeführten Gründe abgelehnt werden. (3) Die E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Derselbe Schuldner.

Rn 3 Die Anschlusspfändung ist nur gegen denselben Schuldner möglich (§ 116 I GVGA; MüKoZPO/Gruber Rz 2; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 4; St/J/Würdinger Rz 1; Zö/Herget Rz 2; aA Gerlach ZZP 89, 294 ff). Wird gegen einen anderen Schuldner vollstreckt, zB gegen den Ehegatten (s § 739), hat eine weitere Pfändung nach § 808 zu erfolgen (Doppelpfändung; s § 808 Rn 35). Eine An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. (2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 765 ist ebenso wie § 756 gebotene Konsequenz der in den §§ 320, 322 BGB festgelegten Verbindung von Leistung und Gegenleistung bzw der in den §§ 273, 274 BGB festgelegten Austauschabhängigkeit kraft besonderen Zurückbehaltungsrechts (Schilken AcP 181 [1981], 355, 357, 358). Dem Vollstreckungsgläubiger sollen auch in den Fällen des Ausgleichs ungleichartiger Vorteile d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Gesamtbelastung.

Rn 11 Die Gesamthypothek gewährt dem Gläubiger das Wahlrecht, aus welchem Grundstück er sich befriedigen will; in der Zwangsversteigerung gelten die §§ 44, 64 ZVG. Wird der Gläubiger durch Vollstreckung in ein Pfandobjekt befriedigt, werden die anderen Grundstücke von der Haftung frei. Rn 12 Der Gläubiger ist aber berechtigt, die Gesamthypothek in beliebiger Weise auf die ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher mit hinreichenden Informationen für die Entscheidung über das (weitere) Vorgehen in der Vollstreckung versorgen. Sie setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus. Der Schuldner ist allein wegen seiner ausbleibenden Leistung zur entsprechenden Mitwirkung verpflichtet (BTDrs 16/10069, 25). Verweigert der Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufforderungen und Mitteilungen.

Rn 2 Aufforderungen iSv Abs 1 regelt die ZPO selbst nicht explizit, setzt sie aber an verschiedenen Stellen voraus, etwa in §§ 756, 758, 882c II 2 (LG Rottweil BeckRS 14, 03449). Einzelheiten enthält insoweit die GVGA, zB in §§ 59 II 1, und § 81 I (Aufforderung zur Bewirkung der Gegenleistung). Mitteilungen enthalten §§ 806a, 808 III, 811b II, 826 III, 885 II. Insb ist dem G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwendungen.

Rn 39 Der Bekl kann Einwendungen geltend machen, durch welche die Rechte des Drittwiderspruchsklägers entweder geleugnet, gehemmt oder vernichtet werden (St/J/Münzberg Rz 56). Derartige Einwendungen sind bspw Nichtigkeit, Scheingeschäft, Anfechtung. Der Gläubiger kann weiter geltend machen, dass der Widerspruchskläger persönlich für den zu vollstreckenden Anspruch nach mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 57 AVAG – Bescheinigungen zu inländischen Titeln.

Gesetzestext Die Bescheinigungen nach den Artikeln 54, 57 und 58 des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen werden von dem Gericht, der Behörde oder der mit öffentlichem Glauben versehenen Person ausgestellt, der die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung.

Rn 14 Eine im Ausland ergangene Entscheidung zur elterlichen Sorge, zu Teilbereichen der elterlichen Sorge oder zum Umgang ist im Inland anzuerkennen, sofern die Voraussetzungen der nachfolgend dargestellten Rechtsgrundlagen vorliegen (Andrae NZFam 16, 1011 ff). Einschlägig sind: Brüssel IIb-VO (Art 30 ff), – Luxemburger europäisches Üb über die Anerkennung u Vollstreckung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1117 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) Für Klagen nach § 795 Satz 1 in Verbindung mit § 767 gilt § 1086 Absatz 1 entsprechend. (2) Richtet sich die Klage gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich oder einer öffentlichen Urkunde, ist § 767 Absatz 2 nicht anzuwenden. Rn 1 Ebenso wie bereits zum Europäischen Vollstreckungstitel (§ 1086), zum Europäischen Zahlungsbefehl (§ 1096 II) und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Siche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessuales Verständnis.

Rn 14 § 885 I stellt zur Bestimmung des Schuldners auf diejenige Person ab, die die unbewegliche Sache (das Schiff oder Schiffsbauwerk) herauszugeben, zu räumen oder zu überlassen hat, und begreift den Schuldner damit nicht im materiell-rechtlichen, sondern im prozessualen Sinne. Vollstreckungsschuldner ist damit nur derjenige, den entweder der Titel oder die Vollstreckungsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1114 ZPO – Anfechtung der Anpassung eines Titels.

Gesetzestext Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs 1).

Rn 6 Bei der Abgabe der Offenbarungsversicherung gelten nach Abs 1 S 2 die §§ 478–480, 483 entspr. Insb sind Belehrung und Eidesleistung in Person erforderlich. Die Abgabe erfolgt nur im Falle seiner Prozessunfähigkeit durch den gesetzlichen Vertreter des Schuldners, dann aber auch, wenn dieser nicht im Titel benannt ist (St/J/Bartels Rz 12). Der Inhalt der eidesstattlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorlagepflichten.

Rn 2 Die Vorlagepflichten für die Vollstreckbarerklärung inländischer und ausländischer Schiedssprüche sind identisch. Das folgt aus § 1064 III. Über Art VII UNÜ ist im Verfahren über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche § 1064 als günstigeres deutsches Recht und nicht Art IV UNÜ anzuwenden. Mit dem Antrag vorzulegen ist lediglich der Schiedsspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Heirats- und Geburtsbeihilfen (Nr 5).

Rn 19 Geschützt sind Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Geburt, der Eingehung einer Ehe oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft entstandenen Ansprüche betrieben wird. Dies sind Sonderleistungen des ArbG aus einem bestimmten Anlass. S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschluss.

Rn 6 Bei Vorliegen der genannten Voraussetzung kann das FamG nach § 214 I 1 eine vorläufige Regelung nach den §§ 1u 2 GewSchG treffen. Die Entscheidung kann nach § 51 II 2 ohne mündliche Verhandlung ergehen. Die Entscheidung ergeht als Endentscheidung durch Beschluss gem § 38 I, der zu begründen ist (§ 38 III 1). Versäumnisentscheidungen sind ausgeschlossen (§ 51 II 3). Im R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berichtigung.

Rn 70 § 319. IdR kein Anlass zur Wertfestsetzung, vgl Nr 9000 KV Anl 1 GKG, Nr 3100 VV Anl 1 RVG, Änderungsinteresse nach § 3 zu schätzen vom Minimalwert bei geringfügigem Schreibfehler über Quote des Hauptsachewertes bis hin zum vollen Hauptsachewert etwa bei angestrebtem Ausschluss der Vollstreckung (Frankf JurBüro 80, 1893; Saarbr JurBüro 89, 522). Berichtigung des Grundb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 313 stellt die zentrale Vorschrift über die Gestaltung des Urteils dar. §§ 313a, b enthalten Vereinfachungsvorschriften für bestimmte Fallgestaltungen. § 313 unterstützt die Funktionen und Wirkungen des Urteils, indem es eine genaue Bezeichnung der Parteien (persönliche Grenze der Rechtskraft) und des Gerichts verlangt, ferner die Angabe des Datums des Verhandlungssch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 757 soll den Schuldner vor erneuten Vollstreckungsmaßnahmen schützen, nachdem die Vollstreckungsforderung durch den Gerichtsvollzieher im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Entgegennahme freiwilliger Leistungen bereits beigetrieben worden ist (Celle FGPrax 09, 278 [OLG Celle 28.05.2009 - 2 W 131/09]; St/J/Münzberg § 757 Rz 2). Die Vorschrift ist nur auf die Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffnung verschlossener Türen und Behältnisse (Abs 2).

Rn 6 Eine zusätzliche Erlaubnis zur zwangsweisen Öffnung verschlossener Haus- und Zimmertüren sowie Behältnisse auch gegen den Willen des Schuldners muss der GV nach Abs 2 dann nicht einholen, wenn er aufgrund richterlicher Anordnung bereits zur Durchsuchung befugt ist (Ddorf NJW 80, 485). Grds soll das dem Schuldner vor deren gewaltsamen Öffnung nach § 61 VI 3 GVGA schriftl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfügungsgewalt eines Dritten.

Rn 5 Befindet sich die Urkunde in den Händen eines Dritten, wird der Beweis gem §§ 441 IV, 431 durch den Antrag auf Fristsetzung angetreten. Mit der Fristsetzung wird der Prozess angehalten; dem Beweisführer soll die nötige Zeit eingeräumt werden, um die Vergleichsschrift erforderlichenfalls im Wege der Klage und Vollstreckung gegen den Dritten herbeizuschaffen (vgl zum ähnl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 27 EuVTVO – Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr 44/2001.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Möglichkeit, die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung über eine unbestrittene Forderung, eines gerichtlichen Vergleichs oder einer öffentlichen Urkunde gem der Verordnung (EG) Nr 44/2001 zu betreiben. Rn 1 Die Regelung verweist gem Art 80 Abs. 1 Brüssel Ia-VO nunmehr auf diese VO. Ist der Anwendungsbereich der EuVTV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll mit der Endentscheidung die Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchführung erforderlich sind. (2) Die Endentscheidung in Ehewohnungs- und Haushaltssachen wird mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht soll in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 die sofortige Wirksamkeit anordnen. (3) Mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kann das Gericht auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 3 Das Verfahren der Klauselumschreibung richtet sich nach den Vorschriften über die Erteilung einer sog qualifizierten Klausel (s § 726 Rn 2 ff). Nachzuweisen sind dem nach § 20 Nr 12 RPflG klauselerteilenden Rechtspfleger die Gütergemeinschaft, die Regelung der Gesamtgutverwaltung (Musielak/Voit/Lackmann § 742 Rz 3) sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit (ThoPu/Seiler §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen Dritter.

Rn 18 Auch dritte Personen sind bisweilen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen (s Rn 8). Wie der Vollstreckungschuldner können sie Einwendungen, soweit sie sich gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung richten, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 geltend machen. Die Drittwiderspruchsklage nach §§ 771 f gibt dem Dritten die Möglichkeit, die weitere Vollstreckun...mehr