Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Im Fall des Abs 1 genügt ein Titel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner, obwohl beide der Vollstreckung unterliegen (Zö/Seibel § 740 Rz 8). Der andere Ehegatte oder Lebenspartner muss nicht Titelschuldner sein und hat auch kein Widerspruchsrecht nach § 809 (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 6). Jeder Ehegatte oder Lebenspartner hat die Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. 2Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbesta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere vollstreckbare Ausfertigung bei Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 4 Auf Gläubigerseite ist § 733 anwendbar, wenn Gesamthandsgläubiger gemeinsam eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragen oder wenn ein Gesamthandsgläubiger allein die ihm erteilte Ausfertigung durch eine weitere ersetzen oder ergänzen möchte (s § 724 Rn 8). Doch ist das die Ausnahme. Grds erfolgt bei einer Gläubigermehrheit die Klauselerteilung unabhängig von § 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsbeschränkende.

Rn 19 Gegen Abreden, die Gläubiger und Schuldner treffen, um den Vollstreckungszugriff zu begrenzen, bestehen keine rechtlichen Bedenken (Hergenröder DGVZ 13, 145). Sie wirken ausschließlich inter partes, sind formfrei möglich und haben einen ausschließlich vollstreckungsrechtlichen Inhalt. So können Gläubiger und Schuldner verabreden, dass aus einem Vollstreckungstitel über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1034 BGB – Feststellung des Zustands.

Gesetzestext 1Der Nießbraucher kann den Zustand der Sache auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Eigentümer zu. Rn 1 Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten können bei der Bestellung oder später der Berechtigte und der Eigentümer den Zustand der Sache, Mobilie oder Immobilie durch einen Sachverständigen feststellen lassen. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage des Schiedsspruchs.

Rn 5 Art IV 1 UNÜ verlangt, Schiedsspruch und Schiedsvereinbarung im Original oder in legalisierten Kopien vorzulegen. Ist der Schiedsspruch in einer Fremdsprache abgefasst, ist nach Art IV 2 UNÜ zusätzlich eine amtliche Übersetzung in die Gerichtssprache beizufügen. Rn 6 § 1064 III enthält jedoch mit dem Verweis auf § 1064 I für die Vorlagepflicht ausländischer Schiedssprüch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 910 regelt die Geltung des Kontopfändungsschutzes bei der Verwaltungsvollstreckung. Dabei besitzt die Vorschrift va eine klarstellende Funktion. Einerseits werden dadurch für die betroffenen Verwaltungen ihre Aufgaben und ihre Befugnisse im Gefüge des Kontopfändungsschutzes verdeutlicht. Dadurch wird die Pflicht der Vollstreckungsbehörden betont, den Kontopfändungssch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 40 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 40 Brüssel Ia-VO0 Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, jede Sicherungsmaßnahme zu veranlassen, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats vorgesehen ist. Rn 1 Zum Begriff der vollstreckbaren Entscheidung vgl Art 39 Rn 2. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit einstweiliger Sicherungsmaßnahmen und verweist hierfür auf da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Tatbestand.

Rn 1 § 759 dient der Transparenz des Vollstreckungsverfahrens und hat einen doppelten Regelungszweck. Zum einen schützt die Vorschrift den GV vor nicht zutreffenden Verdächtigungen des Schuldners, zum anderen den Schuldner vor sonst kaum nachweisbaren Übergriffen bei der Zwangsvollstreckung. In objektiver Hinsicht stellt die Vorschrift die jederzeitige Kontrollierbarkeit des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vollstreckbares Urteil des Gläubigers gegen den Bürgen (Nr 4).

Rn 14 Unter Nr 4 fallen: (1.) rechtskräftige Urteile (Wortlaut); (2.) vorläufig vollstreckbare Urteile (arg § 704 I ZPO; LG Meiningen ZIP 98, 991, 993); (3.) Vollstreckungsbescheide nach §§ 699, 700 I ZPO (MüKoBGB/Habersack § 775 Rz 9; Erman/Zetzsche § 775 Rz 4); (4.) vollstreckbare Schiedssprüche nach §§ 1054 I, 1060 ZPO (MüKoBGB/Habersack § 775 Rz 9; Staud/Stürner § 775 Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sicherungsgut.

Rn 19 Sicherungsgut können sein fremde bewegliche Sachen (§ 90), iRd § 138 auch unpfändbare (§§ 811, 812, 865 II ZPO; BGH WM 61, 243, 244), Sachgesamtheiten wie etwa Warenlager, Tiere (§ 90a; BGH NJW 96, 2654 [BGH 03.06.1996 - II ZR 166/95]), auch Zubehör (§ 97) sowie Scheinbestandteile (§ 95) (zu Windkraftanlagen Schlesw ZfIR 06, 62, 64; Flensburg WM 00, 2112; Nobbe/Fischer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdefähige Entscheidungen nach § 794 I Nr 3.

Rn 36 § 794 I Nr 3 umfasst die Entscheidungen, die wegen ihrer Art und ihres Inhalts nach der ZPO beschwerdefähig wären, wenn die 1. Instanz sie erlassen hätte, dies auch dann, wenn im konkreten Fall der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstandes nicht erreicht ist, wie dies iRd § 567 II der Fall ist (St/J/Münzberg Rz 100; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 123; Schuschke/Walker/Walk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtslage ab dem 1.1.24.

Rn 11 MWz 1.1.24 wird § 735 durch das MoPeG vom 10.08.21 (BGBl I 3436) ersatzlos aufgehoben. Der Gesetzgeber verleiht dem nicht eingetragenen Verein Rechtsfähigkeit. Will also künftig ein Gläubiger auf das Vereinsvermögen des nicht eingetragenen Vereins zugreifen, muss er den Verein verklagen und aus diesem Titel vollstrecken. Ein Titel gegen die Vereinsmitglieder genügt kün...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kappungsgrenze.

Rn 31 Hat das Vollstreckungsgericht den notwendigen Unterhalt des Schuldners bestimmt, muss es eine Vergleichsrechnung nach Abs 1 S 3 vornehmen. Der dem Schuldner verbleibende Teil des Einkommens darf danach nicht den Freibetrag aus § 850c ggü nicht privilegierten Gläubigern übersteigen, sonst ist der Pfändungsfreibetrag zugrunde zu legen (LG Hamburg NJW-RR 92, 264, 265 [LG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 45 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 57 Brüssel IIa-VO – Arbeitsweise.

Gesetzestext (1) Jeder Träger der elterlichen Verantwortung kann bei der Zentralen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder bei der Zentralen Behörde des Mitgliedstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in dem es sich befindet, einen Antrag auf Unterstützung gem Artikel 55 stellen. Dem Antrag werden grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Prozessuale Durchsetzung.

Rn 6 Wird der Anspruch aus § 861 im Wege der Klage geltend gemacht, handelt es sich um eine normale Leistungsklage, mit der in Anspruchskonkurrenz zugleich die Herausgabeansprüche aus §§ 985, 1007, 823 I, 812 geltend gemacht werden können. Wird die Klage auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, handelt es sich dennoch um einen einheitlichen Streitgegenstand, nicht um einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorrang des Verteilungsverfahrens.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen des Verteilungsverfahrens vor, dann besteht kein Wahlrecht der Gläubiger, eine andere Verfahrensart oder Klage zu benutzen, um den Streit zu klären. Das Verfahren tritt vAw ein. Während des Verteilungsverfahrens ist eine auf § 812 BGB gestützte Klage auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages durch die Hinterlegungsstelle oder auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 2 Das Gericht ist Vollstreckungsorgan für die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. Zu erklären ist die gerichtliche Zuständigkeit aus den erhöhten Anforderungen an das Vollstreckungsorgan. Im Gegensatz zur Sachpfändung kann die Zugehörigkeit einer Forderung zum Schuldnervermögen nicht durch einen äußeren Rechtsscheintatbestand bestimmt werden. Zudem is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Voraussetzungen, Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. In diese Interessenabwägung sind va die Erfolgsaussichten des Verfahrens nach § 54 I, II bzw des Rechtsmittels einzubeziehen u es ist eine Folgenabwägung einer Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Bestätigung der EA einerseits sowie einer nicht erfolgten Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Aufheb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auswahl der zu pfändenden Gegenstände.

Rn 14 Die Auswahl der Sachen, die gepfändet werden, obliegt dem GV. Dabei berücksichtigt er, dass der Gläubiger auf schnellstem Wege befriedigt, der Schuldner aber nicht unnötig beeinträchtigt werden soll. Daher sind zunächst Geld, Kostbarkeiten, wie bewegliche Sachen pfändbare Wertpapiere oder diejenigen Sachen zu pfänden, die der Schuldner am ehesten entbehren kann (§ 81 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristwahrende Handlungen.

Rn 9 Um die Frist zu wahren, muss mit der Vollstreckung bereits begonnen worden sein. Dem Sinn und Zweck der Vollziehungsfrist, die Vollziehung einer einstweiligen Rechtsschutzanordnung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, genügt es, wenn der Gläubiger innerhalb der Vollziehungsfrist die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Klageerhebung nach Inkrafttreten (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 bestimmt, dass die Neufassung der EuGVO (VO 1215/2012) nur auf solche ›Verfahren‹ Anwendung findet, die nach dem 10.1.2015 (entspricht dem zeitlichen Geltungsbereich nach Art 81 II) ›eingeleitet‹ worden sind. Zwar hat man damit die vorherige Wendung von der ›erhobenen Klage‹ aufgegeben, doch liegt darin wohl eine Angleichung an die schon in der Ursprungsfassung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rentenschuld.

Rn 61 Gesetzlich ist die Rentenschuld als besondere Form der Grundschuld ausgestaltet, § 1199 BGB (PWW/Waldner § 1199 Rz 2). Die Rentenschuld ist deswegen so wie eine Grundschuld zu pfänden. Die Vollstreckung in die Rentenschuld erfolgt durch den Pfändungsbeschluss und die Eintragung ins Grundbuch, §§ 857 VI, I, 830. Für die Pfändung einzelner Leistungen sind nach § 1200 BGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände (Abs 2).

Rn 4 Für den Fall des § 2208 I 2 BGB bestimmt Abs 2, dass ein Leistungstitel gegen den Testamentsvollstrecker und ein Duldungstitel gegen den Erben erwirkt werden muss, um in den Nachlass vollstrecken zu können. Für Titel nach § 794 I Nr 5 ist § 794 II zu beachten. Es ist zudem nicht erforderlich, dass die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände im Dul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1110 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Ausstellung der Bescheinigung nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind die Gerichte oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Rn 1 §§ 1110 und 1111 regeln die Ausstellung der gem Art 53 Brüssel-Ia-VO erforderlichen Bescheinigung für inländische Entscheidungen oder sonstige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2187 BGB – Haftung des Hauptvermächtnisnehmers.

Gesetzestext (1) Ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung nicht ausreicht. (2) Tritt nach § 2161 ein anderer an die Stelle des beschwerten Vermächtnisnehmers, so haftet er n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe.

Rn 22 Eine Vollstreckungshandlung, die Abs 4 verletzt, ist nicht unwirksam, aber anfechtbar. Soll die Entscheidung des GV angefochten werden, mit der dieser die Vornahme einer Vollstreckungshandlung innerhalb einer Wohnung ablehnt, so steht dem Schuldner dagegen die sofortige Beschwerde nach § 793 zu (str; aA: Erinnerung nach § 766 bei fehlender Anhörung LG Karlsruhe NJW 86,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung der Einrede.

Rn 6 Die Einrede hat keine materiell-rechtliche Wirkung, weshalb Verzug des Erben mit all seinen Folgen (§§ 286 ff) nicht ausgeschlossen ist (str, Staud/Dobler § 2014 Rz 8 mwN); sie ist nur im Prozess und in der Vollstreckung von Bedeutung (RGZ 79, 201). IÜ kann der Gläubiger auch die Rechte aus § 326 geltend machen. Rn 7 Eine Klage auf Leistung oder eine Verurteilung hierzu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortgesetzte Gütergemeinschaft nach § 1489 BGB.

Rn 2 Nach § 1489 BGB haftet der überlebende Ehegatte persönlich bei fortgesetzter Gütergemeinschaft; er hat allerdings die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 1489 II BGB die Haftung wie ein Erbe zu beschränken. § 1489 II BGB verweist ausdrücklich auf die entspr Anwendung der für die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten geltenden Vorschriften und bestimmt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 4 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (G v 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der künftige § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die dem entgegenstehende Regelung des § 736 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Surrogation.

Rn 1 Das vom Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft Erworbene geht, ohne Durchgangserwerb bei ihm (Staud/Gursky § 2019 Rz 4), unmittelbar (vgl aber Rn 2) dinglich auf den Erben über (dingliche Surrogation); es bedarf also keiner Übertragung oder Abtretung durch den Erbschaftsbesitzer. Die unmittelbare Ersetzung hat den Erhalt des Nachlasses als Ganzes zur Folge und kom...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Auslandsbezug.

Rn 5 Im europäischen Rechtsraum stellt sich die schwierige Frage, ob Anordnungen, durch die ein Gericht eines europäischen Staates das Führen eines Verfahrens in einem anderen Mitgliedsstaat mit der Begründung verbietet, es verstoße gegen eine Schiedsvereinbarung (sog anti-suit-injunction) mit der EuGVO (bzw dem Lugano-ÜE) vereinbar sind. Dies ist va deshalb zweifelhaft, wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 89 I 1 bestimmt, dass bei Zuwiderhandlungen gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs Ordnungsmittel angeordnet werden können. Zudem regelt die Vorschrift in den Abs 1, 2 und 4 die Voraussetzungen für verschiedene Ordnungsmittel und legt in Abs 3 auch ihre Folgen fest. Rn 2 § 89 erfasst nur verfahrensabschließende Entsche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterlassungstitel.

Rn 11 Unterlassungstitel sind hinreichend bestimmt und damit vollstreckungsfähig, wenn sie die konkrete Handlung, die unterlassen werden soll, für die Parteien und für jeden Dritten erkennbar umschreibt (Köln MDR 14, 1451 [BGH 17.09.2014 - XII ZB 604/13] für Maßnahmen nach dem GewSchG). Das Maß der Verpflichtung lässt sich bei Unterlassungstiteln bisweilen nur schwer festleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchsetzbarkeit.

Rn 22 Die Realisierung der Forderung aus § 661a ist regelmäßig schwierig: Versender sind meist vermögenslose ausl Briefkastenfirmen. PKH darf aber allein deshalb nicht verweigert werden (BGH NJW 03, 1192; Köln, Beschl v 7.10.04, 16 W 25/03; Hamm NJW-RR 05, 723; Karlsr v 22.10.03 – 14 W 59/03; aA vorbehaltl Darlegung ausnw Realisierungsmglk Kobl VersR 09, 1427; Hamm OLGR 05, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zuständigkeit/Verfahren.

Rn 30 Für die Festsetzung des Ordnungsmittels besteht eine ausschl Zuständigkeit für das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, § 802, also das Gericht, das den Vollstreckungstitel erlassen hat (BPatG GRUR 96, 402, 403 [BPatG 29.02.1996 - 2 Ni 8/93]). Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht im Erkenntnisverfahren zu Unrecht von seiner Zuständigkeit ausgegangen war (BPatG aaO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Das Merkmal ›Entscheidung‹ ist europäisch-autonom auszulegen (BGH NJW-RR 06, 144). Beispielhaft werden in der Vorschrift ausdrücklich aufgezählt: ›Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich des Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Gerichtsbediensteten.‹ Dies stellt klar, dass nicht nur Urteile der Anerkennung und Vollstreckung fähig sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Internationale Forderungspfändung.

Rn 105 Die internationale folgt der örtlichen Zuständigkeit (§ 828 Rn 6). Diese ist grds begründet, wenn der Drittschuldner seinen Wohnsitz im Inland hat (anders für die Lohnpfändung BAG NZA 97, 336 [BAG 19.03.1996 - 9 AZR 656/94]). Ob der Drittschuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat, ist zunächst einmal unerheblich (St/J/Würdinger § 829 Rz 24). Allerdings d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 7 Der einzelne Gesamtgläubiger kann die Forderung in vollem Umfang einklagen u vollstrecken, die Klageerhebung ist neben rechtshängiger Klage eines anderen Gesamtgläubigers möglich. Auf das Wahlrecht des Schuldners haben jedoch, wie § 428 2 klarstellt, Klageerhebung u Vollstreckung keinen Einfluss. Die Klage wird durch Erfüllung an einen anderen Gläubiger unbegründet, was...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Zusätzlich zu den in § 103 Rn 15 ff genannten Voraussetzungen ist Folgendes erforderlich: Eine einfache oder vollstreckbare Ausfertigung des Titels darf weder im Zeitpunkt des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrags noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtspflegers für das vereinfachte Verfahren erteilt sein (Musielak/Voit/Flockenhaus § 105 Rz 2). Durch die Verbindun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Bei Verfahrensfehlern oder der Weigerung des GV, die Zwangsvollstreckung durchzuführen, bildet die Vollstreckungserinnerung gem § 766 den einschlägigen Rechtsbehelf. Ebenso verhält es sich, wenn zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber besteht, ob die wegzunehmende Sache der im Schuldtitel bezeichneten entspricht (Zö/Seibel Rz 5). Auch in Fällen, in denen der Schuldne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eigentümerhypothek.

Rn 58 Sie entsteht, wenn der mit dem persönlichen Schuldner nicht identische Eigentümer Inhaber der Forderung wird, sei es als Gesamtrechtsnachfolger, sei es, weil er die Forderung befriedigt, etwa um eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu verhindern. Bei einer Erfüllung geht mit der Forderung, § 1143 I 1 BGB, auch die Hypothek auf ihn über, §§ 412, 401 I, 1153 I BGB,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 18 Ist der Herausgabe- oder Übereignungsanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe und die Sequesterbestellung nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 40 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 1989 vor, ist im Rechtsstreit des Erben mit den Nachlassgläubigern die eingetretene Haftungsbeschränkung im Urt festzustellen; dadurch wird die Zwangsvollstreckung auf den Nachlass beschränkt (Soergel/Magnus § 1989 Rz 6). Rn 7 Vollstreckt ein Gläubiger nach § 201 II aus dem Tabellenauszug in das Eigenvermögen des Erben, kann dieser, auch ...mehr