Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bewegliche.

Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34; Maibaum RNotZ 23, 193,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 266 ordnet im Interesse des Gläubigers an, dass der Schuldner nicht zu Teilleistungen berechtigt ist und korrespondiert insofern mit § 294, nach welchem dem Gläubiger die Leistung so angeboten werden muss, ›wie sie zu bewirken‹ ist. Dadurch soll der Gläubiger vor Belastungen geschützt werden, die eine unvollständige Leistung mit sich bringen (RGZ 79, 361; Grüneberg/Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mangelhaftigkeit des digitalen Elements (Abs 2).

Rn 5a Durch II wird den Anforderungen von Art 11 III WKRL entsprochen. Bei Waren mit digitalen Elementen und dauerhafter Bereitstellung (s § 327e I 3) der digitalen Komponenten wird auf die Normierung eines festen Zeitraums der Beweislastumkehr verzichtet. Vielmehr wird für dessen Bestimmung an den Bereitstellungszeitraum angeknüpft, die Mindestdauer beträgt jedoch zwei Jahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 9 Der Unternehmer ist dafür beweispflichtig, dass die Verschlechterung der Sache auf eine übermäßige Ingebrauchnahme der Sache zurückzuführen ist (vgl bereits BTDrs 17/5097, 17; s dazu auch Bartholomä NJW 12, 1761, 1762f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL.

Rn 1 § 475b wurde iRd Umsetzung von Art 3 II 2 iVm Art 2 Nr 5 lit b WKRL neu aufgenommen und entspricht den Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der Waren in Art 6, 7 u 8 der RL (BTDrs 19/27424, 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 Die WKRL enthält jedenfalls außerhalb des Verbrauchsgüterkaufrechts keine Vorgaben zu Regelungen der Gefahrtragung. Zu beachten ist beim Verkauf von Waren mit digitalen Elementen zwischen Unternehmer u Verbraucher, dass § 475b II–IV Abweichungen vom Grundsatz der Mangelfreiheit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs enthalten, vgl § 475b Rn 7.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 IGgs zu den vorangegangenen Vorschriften findet § 475d auf alle Verbrauchsgüterkäufe Anwendung und nicht nur auf solche über Waren mit digitalen Elementen. Er modifiziert die im allg Schuldrecht geregelten Voraussetzungen für Rücktritt und Schadensersatz für Verbrauchsgüterkaufverträge ab dem 1.1.22. Für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge gilt die alte Rechtslag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 475c findet bei Verbrauchsgüterkäufen über Waren mit digitalen Elementen Anwendung, soweit die Bereitstellungsverpflichtung für die digitalen Elemente über einen gewissen Zeitraum hinweg besteht. Umfasst sind nur Verträge, welche ab dem 1.1.22 geschlossen wurden, für den Zeitraum davor s Kommentierung zur 16. Aufl.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Aktualisierungspflicht beim Verbrauchsgüterkauf.

Rn 46 Ergänzende Sonderbestimmungen über die subjektiven Anforderungen beim Verbrauchsgüterkauf von Waren mit digitalen Elementen enthält der neu eingefügte § 475b III. Als zusätzliche Anforderung wird darin die vereinbarte Aktualisierungspflicht während des nach dem Vertrag maßgeblichen Zeitraums genannt (s § 475b, dort Rn 7 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmerischer Verein.

Rn 4 Bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rn 3) ist der Verein unternehmerisch, wenn er als Anbieter (und nicht nur als Nachfrager) von Waren und/oder Dienstleistungen an einem äußeren Markt tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht oder kaufmännische Tätigkeit werden dabei nicht vorausgesetzt (KG NZG 16, 1155; BeckOK/Schöpflin Rz 108) Der BGH rechnet dem Verein die wirtsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufverträge.

Rn 2 § 437 gilt für den Sach- und über § 453 für den Rechtskauf. Zu Verbraucherverträgen über den Verkauf digitaler Inhalte s § 453 Rn 3a. Zu Waren mit digitalen Elementen s § 475b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der Entnahme

Rn. 201 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 4 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, was Gegenstand der Entnahme sein kann: "alle WG (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen)". Entsprechend des Klammerzusatzes sind nicht nur WG aller Art im bilanzrechtlichen Sinne entnahmefähig, sondern ebenso "Nutzungen und Leistungen". Die gesetzliche Abgrenzung des Entnahmegegenstands ist z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Andere Sicherungsmaßnahmen.

Rn 50 Die Aufzählung in § 1960 II ist nicht abschließend, im Bedarfsfall sind andere Sicherungsmaßnahmen möglich, wie zB bei verderblichen Waren der freihändige Verkauf, wobei der Erlös dem Nachlass zufällt (vgl Staud/Mesina § 1960 Rz 18).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Miet- u Pachtverhältnisse

Rn. 1425 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Miet- u Pachtverhältnisse sind nicht bilanzierbare schwebende Geschäfte (s Rn 471). Aktivierungen insb des Anspruchs auf die für die Gesamtmietdauer vereinbarte Miete u Pacht u Passivierungen kommen nicht in Betracht. Einmalige Mietzahlungen u Pachtzahlungen an den Eigentümer oder Hauptmieter sind als RAP, nicht jedoch als AK für ein Mietre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum 31.12.2007

Rn. 1651 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 6 EStG aF hatte der StPfl die Wahlmöglichkeit, die AK bzw HK für GWG (bis zu 410 EUR) entweder zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen oder in voller Höhe im Jahr der Aufwendung abzuschreiben. Dabei galt bei der Aktivierung seit 2004 die monatsgenaue Berechnung des Abschreibungsbetrages im Herstellun...mehr

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AGS 08/2024, Kostenfestsetz... / IV. Höhe der erstattungsfähigen Kosten

1. Grundsatz Zu den gem. § 380 Abs. 1 ZPO aufgrund des Ausbleibens des Zeugen im Termin vom 16.2.2023 Kosten zählen nach den weiteren Ausführungen des OLG Bamberg alle Kosten, die durch seine neuerliche Ladung und durch einen neuen Termin zu seiner Vernehmung erforderlich gewesen seien (BGH NJW-RR 2005, 725 = RVGreport 2005, 233 [Hansens]; OLG Celle AGS 2009, 254 = RVGreport ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der Verbraucher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sanktionen.

Rn 11 Fehlt die Angabe des Gesamtbetrags (Teilzahlungspreises; Rn 7) o des effektiven Jahreszinses, ist nach II 3 der Barzahlungspreis höchstens mit dem gesetzlichen Zinssatz (§ 246) zu verzinsen. Haben die Parteien einen Zins vereinbart, der unter dem gesetzlichen liegt, bleibt dieser maßgebend. Ist ein Barzahlungspreis nicht genannt, so gilt ›im Zweifel‹ der Marktpreis (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verhältnis zu den Verwandten.

Rn 13 Neben Verwandten der ersten Ordnung erbt der Ehegatte ¼, I 1. Dieses Viertel erhöht sich im gesetzlichen Güterstand auf ½. Rn 14 Neben Verwandten der zweiten Ordnung erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses. Bei bestehender Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil um ¼ auf ¾. Dies gilt auch dann, wenn beide Eltern des Erblassers bereits verstorben sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebrauchte Sachen.

Rn 10 Von großer praktischer Bedeutung ist die Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren auf ein Jahr, da sie für Mobilien entspr den Marktusancen, zB Gebrauchtwagenhandel, Tiere, Second Hand Shops, eine Halbierung der gesetzlichen Frist von 2 Jahren (§ 438 I Nr 3) vorsieht. Nach bisheriger Rechtslage war § 476 II aE aF allerdings richtlinienwidrig, weil Art 7 I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zugang u hinreichende Bestimmtheit.

Rn 3 Nach § 130 I wird das Angebot im Moment seines Zugangs wirksam. Der Antrag ist grds formlos möglich und kann daher auch konkludent durch sog Realofferte erfolgen. Insofern liegt in der Zusendung unbestellter Waren grds ein Angebot auf Abschluss eines entspr Kaufvertrags (Vor §§ 145 ff Rn 43). Auch in der Zurverfügungstellung von Leistungen an die Öffentlichkeit wie bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 2 Grds hat niemand ein Recht auf Offenbarung von Tatsachen, die für eine Annahme grdl waren, noch der Umstände im Einzelfall. Aufgrund der Ausnahmeregelung, dass ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes keinerlei Auskünfte erteilt werden dürfen, folgt, dass sich das Verbot zunächst gegen Dritte richtet, nicht also das Innenverhältnis zwischen Annehmendem und Kind be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sonstiges.

Rn 6 Nicht hinterlegungsgeeignete Sachen kann der Schuldner bei Annahmeverzug öffentlich versteigern lassen (§ 383). Nach § 373 HGB kann der Verkäufer beim Handelskauf im Falle des Annahmeverzugs ›die Ware‹, also jede Ware unabhängig von ihrer Hinterlegungseignung nach § 372, in einem öffentlichen Lagerhaus oder in sonst sicherer Weise hinterlegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sachmangelfreiheit; Mindesthaftungsdauer (Abs 2).

Rn 4 II statuiert in Hs 1 eine Einstandspflicht des Unternehmers für die Mangelfreiheit der digitalen Elemente auch während des jeweiligen Bereitstellungszeitraums. § 475c II weicht diesbezüglich von §§ 434 I, 475b II ab. Für die Mangelfreiheit der Ware selbst verbleibt es beim Zeitraum des § 475b II (HP/Faust Rz 5). Die Norm trägt dem Umstand Rechnung, dass maßgeblicher Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 385 BGB – Freihändiger Verkauf.

Gesetzestext Hat die Sache einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Schuldner den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken. Rn 1 Die Regelung greift, sofern die Sache einen Börsenpreis oder einen Marktpreis hat. Maßgebend ist grds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Untersuchungs- und Abwicklungspflichten.

Rn 46 Den Käufer trifft abseits von § 377 HGB keine Untersuchungspflicht, auch nicht als Obliegenheit zur Wahrung seiner Rechte auf Schadensersatz (MüKo/Westermann Rz 76). Gleichwohl kann auch ein Käufer, den die Untersuchungs- u Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nicht trifft, bei Vorliegen besonderer Umstände eine alsbaldige Untersuchung der Ware u Anzeige etwaiger Mängel vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung, Begriff.

Rn 1 Tauschgeschäfte haben in den letzten Jahren im internationalen Handel erheblich zugenommen (Bartergeschäfte, s Rn 3). Die Leistungsbeziehung beim Tausch liegt im Umsatz von Ware gegen Ware. Die parallele Vereinbarung von Geldbeträgen steht nicht entgegen, wenn sie den Transaktionswert festlegt (abw wohl LG Köln BeckRS 14, 09469). Dasselbe gilt für Zuzahlungen zum Ausgle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausn: Öffentlich zugängliche Versteigerung gebrauchter Sachen; Rückausnahme: Information des Verbrauchers (Abs 2 S 2).

Rn 11 Zur öffentlich zugänglichen Versteigerung s die Legaldefinition in § 312g II 1 Nr 10 (Erman/Grunewald Rz 7). Abw zu § 445 spielt es keine Rolle, ob Ware als Pfand versteigert wird; umfasst sind auch Versteigerungen über Online-Plattformen, wenn eine Möglichkeit zur persönlichen Anwesenheit von Verbrauchern sichergestellt ist (BTDrs 19/27424, 28). Zur Gebrauchtheit s § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Fall der dauerhaften Bereit stellung digitaler Elemente nach § 475c Absatz 1 Satz 1 verjähren Ansprüche wegen eines Mangels an den digitalen Elementen nicht vor dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums. (2) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht nach § 475b Absatz 3 oder 4 verjähren nicht vor dem Ablauf von zwölf Mon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. 2Sie muss Folgendes enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gutgläubigkeit.

Rn 3 Geschützt wird der gute Glaube (§ 932 II) des Gläubigers an das Eigentum, nach § 366 I HGB auch an die Verfügungsbefugnis des Verpfänders, bei der Vollendung des Erwerbstatbestands. Bei einer aufschiebend bedingten Verpfändung kommt es anders als bei einer solchen für künftige oder bedingte Forderungen (BGHZ 86, 300, 310) jedoch auf den Zeitpunkt der Einigung an (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf einen Verbrauchsgüterkaufvertrag, welcher einen körperlichen Datenträger zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient, sind § 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln nicht anzuwenden. 2An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Gattungsschuld.

Rn 6 Bei der Gattungsschuld bestimmt der Schuldner den Leistungsgegenstand im Wege der Konkretisierung (s Rn 10 ff). Er ist darin jedoch nicht frei, sondern hat aus der vereinbarten Gattung nach § 243 I mangelfreie Sachen mittlerer Art und Güte auszuwählen. Die Vorschrift wird weitgehend durch die speziellen Regeln der §§ 434 I–III, 524 II, 535, 600, 633 II, 651i verdrängt. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 794 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nach der Gliederungssystematik des § 266 HGB zählen zum UV einerseits Vorräte, zum anderen Forderungen verschiedenster Art. Eine Legaldefinition des UV gibt es nicht. Stattdessen ist auch für steuerliche Zwecke (s § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG) auf den Umkehrschluss nach Maßgabe des § 247 Abs 2 HGB zurückzugrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen unterlassener Aktualisierung (Abs 5).

Rn 13 Der Unternehmer ist zwar zur Bereitstellung u Information verpflichtet, die Vornahme der Aktualisierung selbst ist jedoch eine Obliegenheit des Verbrauchers. Das Unterlassen der Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist bringt den Verbraucher um seine Gewährleistungsrechte, soweit die Voraussetzungen der Nr 1 u 2 erfüllt sind. Zwar ist es Sache des Verbrauchers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente vereinbart, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Haben die Parteien nicht bestimmt, wie lange die Bereitstellung andauern soll, so ist § 475b Absatz 4 Nummer 2 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer haftet über die §§ 434 und 475b hinaus auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verkäuferhaftung.

Rn 5 Den Schuldner trifft die allgemeine Verkäuferhaftung. Das schließt nicht nur die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 437, 434, 435; dazu BGH NJW 13, 1735 [BGH 19.12.2012 - VIII ZR 117/12]), sondern auch die sonstige Haftung für Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff ein (Binder NJW 03, 393). Leistet der Schuldner überhaupt nicht (§§ 281 I, 323 I), so fehlt es gänzlich an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. VerbraucherrechteRL.

Rn 4 Die VerbraucherrechteRL gilt wie gewohnt fort und wird durch die WKRL nicht tangiert. Diese tritt ausweislich deren Erw 11 vielmehr ergänzend hinzu. I dient der Umsetzung des Garantiebegriffs in Art 2 Nr 14 VRRL: ›Gewerbliche Garantie‹ ist ›jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines He...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgen.

Rn 29 Liegen die in Rn 27–28 genannten Voraussetzungen vor, kann der Vermieter einseitig durch Erklärung in Textform (§ 126) bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Aufwendungen.

Rn 8 Durch die Modernisierungsmaßnahme bedrohte vorausgegangene Aufwendungen (zum Begriff § 256 Rn 3) sind idR unerheblich. Waren Aufwendungen erlaubt und haben sie die Mietsache verbessert, spielt dies bereits bei der Frage, ob überhaupt eine Modernisierungsmaßnahme vorliegt, eine Rolle (§ 555 Rn 1). Haben Aufwendungen die Mietsache hingegen nicht verbessert, sind sie berei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 § 312i I definiert den elektronischen Geschäftsverkehr: Der Unternehmer muss sich zum Vertragsschluss über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedienen. Dieser Begriff ist erheblich enger als die Fernkommunikationsmittel des § 312c II, die zB auch Briefe und Telefonate umfassen (vgl § 312c Rn 9). § 312i defini...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beschäftigte, Abs 1.

Rn 2 § 6 I definiert Beschäftigte iSd AGG. Das sind (1) Nr 1: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen, nicht im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (§ 611 BGB Rn 15 ff, § 611a BGB Rn 1 ff), auch Leiharbeitnehmer (BAG NZA 11, 653 [BAG 15.03.2011 - 10 AZB 49/10]); zu Fremdgeschäftsführern Rn 7, (2) Nr 2: Auszubildende, § 1 III BBiG, § 1 II, IV, V BBiG, sofern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Europäisches Deliktsrecht.

Rn 27 Das Deliktsrecht hat Bedeutung im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt und den Verbraucherschutz: Unterschiedliche Haftungsregeln, va unterschiedliche Haftungsstandards (ggf iVm öffentlich-rechtlichen Sicherheitsanforderungen), können den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr (Art 34, 56 AEUV) behindern, insb wenn sie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorschriften des 3. Untertitels (Alt 2).

Rn 7 Darunter fallen §§ 474–479 einschließlich § 475 III, so dass der Ausschluss der §§ 442, 445, 447 II unabdingbar ist (Erman/Grunewald Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann § 475 Rz 8f). Für § 447 II gilt dies aber gem Rn 5 nicht für Vereinbarung zu anderen als Mängelrisiken. Auch den neu eingefügten §§ 475a–e kommt somit im Grds zwingende Wirkung zu, sodass im Einklang mit § 434...mehr