Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliche Regelung zur Bestellung eines Ersatzschiedsrichters.

Rn 3 Liegt eine Parteivereinbarung nicht vor, so ist ein Ersatzschiedsrichter nach denjenigen Regeln zu bestellen, die auf die Bestellung des weggefallen und nunmehr zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren (§ 1035). Auch hierbei ist wiederum der Grundsatz des § 1034 II anzuwenden. Es darf also nicht durch ein Übergewicht einer Partei eine Benachteiligung der anderen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift beruht auf der im Unionsrecht verbreiteten Gesetzgebungstechnik, zu Beginn eines Rechtsakts einige für denselben wesentliche Begriffe und Kategorien zu definieren. Art 2 übernimmt dabei zum Teil Definitionen, die früher verstreut geregelt waren (s iE nachstehend). Die Definitionen des Art 2 sind vor allem (aber nicht nur) für die Anerkennung und Vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) 1Zuständig für das Mahnverfahren ist das Amtsgericht, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die Amtsgerichte im ersten Rechtszug sachlich unbeschränkt zuständig wären. 2 § 689 Abs. 3 gilt entsprechend.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Aufzeichnung von Grunddaten

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Betreiber hat zur eindeutigen Identifizierung folgende Grunddaten (§ 22f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 UStG) aufzuzeichnen: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des liefernden Unternehmers, unter der dieser im Inland steuerlich erfasst ist oder die er im Antrag auf steuerliche Erfassung angegeben hat, die elektronische Adresse ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Reisekosten des Anwalts.

Rn 5 Näher geregelt ist auch, inwieweit die Reisekosten eines Anwalts zu erstatten sind Reisekosten eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts sind immer zu erstatten, etwa zur Teilnahme an auswärtigen Beweisterminen (AG Zeitz AGS 19, 45 = NJW-Spezial 19, 125 [AG Zeitz 05.12.2018 - 4 C 164/17]), Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind ebenfalls immer zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 3 Durch den Einsatz und die Förderung von Videokonferenztechnik will der Gesetzgeber Zeit und Kosten einsparen sowie eine Verfahrensbeschleunigung erreichen. Während Videoverhandlungen bis 2019 nur eine sehr seltene Ausnahme waren, hat sich die Praxis 2020/21 unter dem Druck der Corona-Pandemie stark verändert. Hierbei will der Gesetzgeber die Praxis mit dem Entwurf zu § ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6 ff., 25b dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Reihengeschäft wird eine Kette von Umsatzgeschäften bezeichnet, bei der mehrere Steuersubjekte über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die Warenbeförderung oder -versendung zwischen dem ersten Lieferanten und dem letzten Abnehmer stattfindet. Eine gesetzliche Definition liegt dazu im uUStG nicht vor. Die Regelung zur Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Teilweises Obsiegen und Unterliegen (§ 92).

Rn 9 War der Gegner der unterstützten Hauptpartei nur tw unterlegen, so dass eine Kostenquotierung nach § 92 I ergeht, dann sind die Kosten des Nebenintervenienten in Höhe der Erstattungsquote der Hauptpartei dem Gegner aufzuerlegen (Abs 1 Hs 1). Im Übrigen trägt der Nebenintervenient seine Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Er ist in Höhe des Unterliegens der Hauptpartei nicht dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Differenzierungskriterium.

Rn 7 Als Differenzierungskriterium für die Größe der 5 von Abs 2 vorgesehenen Arten von Präsidien dient die Anzahl der zugelegten Planstellen des gesamten Gerichts. Die Zulegung der Planstellen ist Aufgabe der Exekutive und kann von dieser nur nach Maßgabe der im Haushaltsgesetz für das Gericht ausgewiesenen Planstellen vollzogen werden. Entscheidend für die Größe des Präsid...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung galt bis zum 31.12.1995 für Telekommunikationsleistungen der Deutschen Bundespost bzw. Telekom. Die EU-rechtlichen Grundlagen hierfür waren bzw. sind in Art. 13, 132 Abs. 1 Buchst. a, 371 MwStSystRL (bis einschließlich 2006 in Art. 4 Abs. 5 i. V. m. Anhang D Nr. 1, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 28 Abs. 3 Buc...mehr

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AGS 04/2024, Henssler/Prütting, BRAO - Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung

Herausgegeben von Dr. Martin Henssler und Dr. Dr. Hanns Prütting. 6. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. LXI, 2.468 S., 219,00 EUR Kommentiert werden die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie weitere Vorschriften BORA, FAO, EuRAG, RAVPV, RDG, MediationsG, ZMediatAusbV wie auch das PartGG. Ein Team von 19 Autoren sorgt für eine detaillierte und umfassende Komme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich des Freibeweises.

Rn 3 Die Basis für die Anwendung des Freibeweises ist der Zweck der Norm. Dieser wird so umschrieben, dass der Freibeweis ein flexibles Erkenntnisinstrument sei, das ein zügiges, effizientes und ergebnisorientiertes Arbeiten ermögliche. IE ist anzuerkennen, dass der Freibeweis iRd Ermittlung aller Verfahrensvoraussetzungen und aller weiteren Verfahrensfragen in Betracht komm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Offensichtliche Unrichtigkeit.

Rn 21 Problematisch erscheint, dass nach der Rspr des BGH die offensichtliche Unrichtigkeit des Berufungsurteils allein kein Grund für die Zulassung der Revision sein soll (BGHZ 154, 288, 294 f). Das BVerfG hat diese Rspr zwar gebilligt (BVerfG NJW 05, 3345, 3346). Fehlt es an Anhaltspunkten für eine Wiederholungsgefahr oder Nachahmungsgefahr, wären danach selbst grobe und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begünstigung des § 24 UStG ist für alle Unternehmer anwendbar, die mit ihrem Betrieb entsprechend begünstigte land- und forstwirtschaftliche Umsätze ausführen (landwirtschaftliche Erzeuger) und deren Gesamtumsatz i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat. Unter den Anwendungsbereich fallen auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Eigenjagdbezirke

Rn. 46 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Der vorstehend dargestellte Zusammenhang besteht grundsätzlich dann, wenn ein LuF Eigentümer zusammenhängender (land-, forst- o fischereiwirtschaftlich nutzbarer) Ländereien ist, welche nach § 7 BJagdG einen sog Eigenjagdbezirk bilden (regelmäßig mindestens 75 ha, in Bayern mindestens 81,75 ha) u dieser die LuF sowie die Jagd selbst betreibt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Gerichtsstandsvereinbarungen, die mit Art 23 vereinbar sind, sind wirksam, sofern sie zusätzlich den Erfordernissen des Art 25 genügen. Das gilt auch dann, wenn sie vor Inkrafttreten der Verordnung bzw des Brüsseler Übereinkommens geschlossen wurden und nach dem zum Abschlusszeitpunkt geltenden nationalen Recht unwirksam waren (EuGH Slg 79, 3423). Die Schranke von Art 2...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Betriebsbezogenheit

Rz. 90 Maßgebend dafür, ob dringende betriebliche Erfordernisse zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten geführt haben, sind allein die Verhältnisse des Betriebs, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz ist betriebsbezogen.[196] Es gilt der allgemeine Betriebsbegriff des KSchG (ausführlich hierzu vgl. Rdn 25). Eine Beschränkung der Überprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift regelt bei einem bestehenden Gemeinschaftskonto den Anspruch auf Einrichtung von Einzelkonten und Begründung des Pfändungsschutzes für das Guthaben auf diesen Einzelkonten. Bislang fehlte dafür eine gesonderte Regelung, weswegen zahlreiche Einzelfragen umstritten waren. Da der Kontopfändungsschutz als persönliches Recht des Kunden ausgestellt ist und von ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beratungskonsequenzen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Den Schreiben hängt daher eine Positivliste an. Nur die nicht in die Listen aufgenommenen Schreiben werden außer Kraft gesetzt. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen (grundlegend bereits Weimann, GStB 2007, 277): Wenn die Aufhebung der bis zum 16.03.2018 ergangenen BMF-Schreiben keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allg Grundsätze zur Liebhaberei im Ertragsteuerrecht

Rn. 280 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bei der Ermittlung des Einkommens sind für die ESt nur solche positiven wie negativen Einkünfte anzusetzen, die unter diejenigen des § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG subsumiert werden können. Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrundeliegenden Tätigkeiten o Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen in der Abs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis zum 15. Juli des Folgejahres (bei abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 15. des siebten auf das Ende des Wirtschaftsjahres folgenden Monats) ist eine zusammengefasste Umsatzsteuerjahreserklärung als Bestandteil der Jahressteuererklärungen abzugeben. Der Steuerpflichtige hat in diesem Rahmen auf einem elektronisch von der portugiesischen Fi...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / A. Überblick

Rz. 1 Ein Rechtsgeschäft kann gem. § 158 BGB unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen werden. Der Eintritt der auflösenden Bedingung beendet das Dauerschuldverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Rz. 2 Auflösend bedingte Arbeitsverträge sind solche, deren Ende von einem ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt nicht Voraussetzung des Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 796c.

Rn 18 Nach § 797 VI sind auf notariell für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche gem § 796c die Vorschriften des § 797 II–V entspr anzuwenden. Insoweit werden die für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiche den notariellen Urkunden des § 794 I Nr 5 gleichgestellt. Vollstreckbar ausgefertigt wird die notarielle Vollstreckbarerklärung und nicht der Anwaltsvergleich; die U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Absehen von der Bewilligung wegen geringer Ratenanzahl (Abs 4).

Rn 67 Nach § 115 IV wird PKH nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen. Zur Ermittlung hat das Gericht zunächst die zu erwartenden monatlichen Raten zu ermitteln und danach die zu erwartenden Prozesskosten. Berücksichtigt werden die Gerichtskosten und ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Tariflich unkündbare Arbeitnehmer

Rz. 60 Bei tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern gelten ebenfalls keine Besonderheiten. Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten, also auch mit dem Sonderkündigungsschutz, auf den Betriebserwerber über. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Darstellung unter § 2 (siehe § 2 Rdn 11 ff.) verwiesen. Widerspricht hingegen der Unkündbare dem Betri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Begriff des "Neu"fahrzeugs

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Kfz ist neu, wenn es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Folge der 6.000 km–Grenze ist, dass auch sehr alte Fahrzeuge (z. B. Sammler- oder Ausstellungsfahrzeuge) als neu i. S. dieser Vorschrift gelten k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personenkreis

Rz. 117 [Autor/Stand] Mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht des § 4 AStG wird die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ergebende beschränkte Steuerpflicht über das Inlandsvermögen des § 121 BewG hinaus auf alle Fälle des Erwerbs erweitert, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i.S.d. § 34c Abs. 1 EStG wären (ausführlich dazu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kraft Gesetzes verfahrensfähige Personen (Nr 4).

Rn 6 Nach dieser Bestimmung sind Personen verfahrensfähig, die durch das FamFG oder ein anderes Gesetz dazu bestimmt werden. Dies gilt insb für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Mit den §§ 275 Abs 1, 316 (dazu BGH MDR 21, 441, 442 [BGH 02.12.2020 - XII ZB 456/17]) wird die verfahrensrechtliche Gleichstellung geschäftsunfähiger Betroffener erreicht, nicht aber ihre Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 16 EuGFVO – Kosten.

Gesetzestext Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Verfahrens. Das Gericht spricht der obsiegenden Partei jedoch keine Erstattung für Kosten zu, soweit sie nicht notwendig waren oder in keinem Verhältnis zu der Klage stehen. Rn 1 Für die im EuGFVO-Urteil zu treffende Kostengrundentscheidung übernimmt S 1 der Vorschrift die in Europa weitgehend anerkannte ›loser pays‹-R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.4.1 Fortbestand vieler "Alt"regelungen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundstücksleistungen werden grundsätzlich unverändert dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsortprinizip, § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Daher übernimmt Abschn. 3a.3. UStAE – wie schon das das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009 (Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 24–33) – unter Auswertu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Kritik.

Rn 1 Mit § 2c (entspricht § 2b UKlaG aF) wird eine fragwürdige Tradition aus dem Wettbewerbsrecht kodifiziert, die in der gewinnorientierten Bekämpfung von Rechtsverstößen einen ›Missbrauch‹ rechtlicher Befugnisse sieht (›schmarotzerhaft‹, so Kisseler WRP 89, 623). Anders als in der sonstigen Marktwirtschaft ist hier die Verfolgung finanzieller Interessen verpönt, auch wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden durch das G zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffregisterverfahren vom 28.4.17 (BGBl I 17, 969); zuletzt geändert wurde sie durch Art 2 SanInsFoG v 22.12.20 (BGBl I 3256). Für Fälle, die am...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Neuer Tatsachenvortrag.

Rn 14 Neue Tatsachen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG nach §§ 1059 ff waren, können nicht in das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH eingeführt werden. Hiervon ausgenommen ist neuer Tatsachenvortrag zu Prozessvoraussetzungen, die vAw zu prüfen sind (BGH WM 16, 1714 Rz 8). Hierzu gehört die Frage, ob das Rechtsschutzinteresse auf gerichtliche Entscheidung in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm legt die objektive Schiedsfähigkeit fest, also den Umfang der Streitigkeiten, bei denen schiedsgerichtliche Verfahren zulässig sind. Damit dient die Norm in erster Linie der Rechtsklarheit. Darüber hinaus führen die Trennung von vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Ansprüchen und die generelle Zulassung vermögensrechtlicher Ansprüche als Gegenstan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler erbringen ihre Leistungen regelmäßig unmittelbar gegenüber den von ihnen bedienten Bausparkassen und Versicherern. Deren Leistungen sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG oder § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Wenn in diesem Gefüge die Vermittlungsleistung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 24 UStG findet ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage in Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden sind, durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, oder andere von dem betref...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 3. Niederschlagung der Kosten

Im Einzelfall kann auch an § 20 FamGKG gedacht werden. Danach sind Kosten nicht zu erheben, die bei einer richtigen Behandlung der Sache nicht entstanden wären. Grundsätzlich kann auf dieser Grundlage von der Erhebung der Auslagen für den zweiten Verfahrensbeistand abgesehen werden.[53] Voraussetzung hierfür ist freilich, dass dem Familiengericht im Verfahrensverlauf ein Feh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder Leistung zu deren Abwendung.

Rn 11 Der Schadensersatzanspruch aus § 717 II setzt voraus, dass aus dem Urt bereits vollstreckt wurde. Nicht maßgebend ist, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirksam ist (ThoPu/Seiler § 717 Rz 9). Betrieben wird die Zwangsvollstreckung noch nicht, wenn dem Schuldner ein Unterlassungstitel im Wege der Parteizustellung zugestellt wurde, in dem die Androhung eines Ordnungsmittels ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gegen den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragungspflicht Dritter.

Rn 6 Dritten, die nicht Beteiligte iSv § 7 sind, können Kosten bei grob schuldhafter (Rn 4) Veranlassung gerichtlicher Tätigkeit, auferlegt werden (IV). Das umfasst Fälle, in denen zB Nachbarn, Verwandte, Altenheime, Behörden usw unmittelbar oder mittelbar das gerichtliche Verfahren in Gang setzen oder innerhalb eines solchen Kosten verursachende Tätigkeiten (zB Beweisaufnah...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 64 Besonderheiten bestehen für den Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz. Die Einzelheiten waren bis zum Grundsatzurteil des BAG v. 28.10.2004 heftig umstritten.[144] Nach dieser Entscheidung ist der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz nunmehr zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung besteht kein Anspruch auf Wiedereinstel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.6 Einlageentsteuerung

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einlageentsteuerung ist das Gegenstück zum Eigenverbrauch. Sie findet Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt des Empfangs der Lieferung, der Dienstleistung oder bei der Einfuhr nicht gegeben waren, jedoch später eintreten. In diesen Fällen kann die früher nicht in Abzug gebrachte Vorsteuer, einschließlich ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Rn 10 In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit waren Schiedsvereinbarungen schon immer nur in sehr engen Grenzen zulässig, soweit sie sich auf privatrechtliche Streitsachen bezogen (s § 1030 Rn 4). Daran hat das neue FamFG (in Kraft seit 1.9.09) nichts geändert, obgleich es nunmehr dem GVG untersteht. Im Einzelnen Prütting, in: Prütting/Helms FamFG, 5. Aufl § 1 Rz 16.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 42 Die Präklusionsregelung des § 323 II entspricht § 767 II. Sie ist durch die Neufassung iRd FGG-RG nur zum Zwecke der Präzisierung und Klarstellung sprachlich modifiziert, nicht aber inhaltlich verändert worden (BTDrs 16/6308, 257). Die Gründe, auf welche die Abänderungsklage gestützt wird, dürfen erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung über den Sa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F. waren sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder ausschließlich Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind, von der Umsatzsteuer befreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abzuändernder Vergleich.

Rn 13 Der Abänderungsantragsteller ist zur Erhebung eines zulässigen Antrags gehalten, substanziiert die Grundlagen des Vergleichs darzulegen, und zwar zunächst die Umstände, die für den Grund, die Höhe und die Dauer der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung maßgebend waren. Dabei sind alle für die Unterhaltsbemessung im Vergleich maßgeblich gewesenen Faktoren darzustellen. H...mehr