Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 6 Entscheidung

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 6 Entscheidung

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Zwar hätten die Wohnungseigentümer 10 und 11 kein Interesse an der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen die Bauträgerin. Die übrigen Wohnungseigentümer verfolgten aber dasselbe prozessuale Ziel. Ob das Abstimmungsverhalten der Wohnungseigentümer zu 10 und 11 ansonsten regelmäßig jenem der übrigen Wohnungseigentümer gegenläufig sei, t...mehr

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Bauliche Veränderung: Beein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben vielen prozessualen Fragestellungen vor allem um zweierlei: Welcher Mehrheit bedarf eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG? Ist es relevant, ob ein Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung eine Beeinträchtigung i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG erfährt? Erforderliche Mehrheit für eine bauliche Veränderung Haben die Wohnungseigentümer nichts...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Einwirkung auf das Verhalten seiner Mieter in Anspruch. Eine solche Klage ist zwischen Wohnungseigentümern auch nach der WEG-Reform 2020 möglich und hat Erfolg, wenn die Mieter, für die der vermietende Wohnungseigentümer einzustehen hat, den Rahmen des Zumutbaren überschreiten. Im Verhä...mehr

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Im Fall sei ein Wille der Wohnungseigentümer zu erkennen, dass die Altvereinbarung weiter anwendbar sein soll. Maßgebend für einen solchen "Versteinerungswillen" sei der Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergebe. Umstände außerhalb der Eintragung dürften nur herangezogen werden, wenn si...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht es wie K und meint, dieser sei prozessführungsbefugt! Dies gelte auch, soweit K Rechte verfolge, die auf die mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtet seien. § 9a Abs. 2 WEG stehe der Geltendmachung dieser Rechte durch K nicht entgegen. Dabei könne offenbleiben, ob die Geltendmachung primärer Mängelrechte aus einem Bauträgervertrag (= N...mehr

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Kostenbeschluss: Reichweite / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen. Zu diesen Kosten gehören die Kosten im Zusammenhang mit der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Zu den Erhaltungskosten gehören auch die Kosten der Erhaltung der Bauteile, die sich im Bereich des Sondereigentums befinden, beispielswei...mehr

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Bauliche Veränderung: Beein... / 1 Leitsatz

Eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn ein Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung eine Beeinträchtigung i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG erfährt.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer, wohl gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG, seine Räumlichkeiten, die als Teileigentum gewidmet sind und also nicht bewohnt werden dürfen, in ein Wohnungseigentum umzuwidmen. Eine solche Klage ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, da die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG in aller Regel nicht vorliegen werden! Die Entscheidung...mehr

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob eine Vereinbarung, die vor dem 1.12.2020 Verwaltungs- und Kostenregelungen abweichend von §§ 18 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 1 WEG bestimmt hat, nach dem 30.11.2020 noch anwendbar ist. Das LG bejaht die Frage, weil es meint, nach einer Auslegung sei zu erkennen, dass die Umlagevereinbarung bzw. Verwaltungsvereinbarung weiterhin anwendbar s...mehr

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Zuständigkeitsbestimmung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss ein zuständiges Gericht für 3 Beklagte bestimmt werden. Die Zuständigkeit ist auf Grundlage von Zweckmäßigkeitserwägungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit im Wege einer Ermessensentscheidung zu bestimmen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist. Anknüpfungspunkt i...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger. Zu fragen ist, wer für die Geltendmachung der Mängelrechte in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zuständig ist. Primäre Mängelrechte Die primären Mängelrechte (= Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses) kann jeder Wohnungseigentümer selbst durchsetzen. Dies galt vor ...mehr

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Zuständigkeitsbestimmung / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht die Frage! Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO lägen vor. Im Fall bestünden überwiegende Gesichtspunkte für eine Zuständigkeit des AG. Dieses sei für die gegen den Wohnungseigentümer gerichtete Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG ausschließlich sachlich zuständig. Für die weiteren Antragsgegner, die Mieterin und ihren E...mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 1 Leitsatz

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwächst.mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, für die Berechnung könne man nicht § 9 ZPO nutzen. Voraussetzung hierfür sei nämlich, dass das in Rede stehende Recht seiner Natur nach voraussichtlich noch für eine Dauer von wenigstens 3,5 Jahren bestehe oder erfahrungsgemäß noch so lange bestehen könne. Dies sei bei der Vorschusszahlung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG erfahrungsgemäß nicht der Fall. Zwar entspre...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage nach einer Beweisaufnahme statt! Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlich...mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 2 Normenkette

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 24.3.2023, 980b C 35/19 WEGmehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 9a Abs. 2 WEG stehe einer Ermächtigung nicht entgegen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei vielmehr berechtigt, einen Wohnungseigentümer zu ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums geltend zu machen (Hinweis u. a. auf B...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Das LG fragt, wie der Gebührenstreitwert für den Antrag zu ermitteln ist, einen Wohnungseigentümer auf künftigen Vorschuss zu verpflichten, bis ein neuer Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG gefasst ist. Das LG Karlsruhe, Beschluss v. 8.7.2022, 11 T 42/22, meinte, der Streitwert richte sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 ZP...mehr

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Kostenbeschluss: Reichweite / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Beein... / 2 Normenkette

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Beein... / 4 Die Entscheidung

K erzielt einen Teilerfolg! Für eine Gestattung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG bedürfe es nur einer einfachen Mehrheit, wenn, wie im Fall, nichts Anderes vereinbart sei. Unstreitig hätten aber 12 Wohnungseigentümer für und nur 7 gegen die Gestattung gestimmt. Die Anfechtungsklage sei daher begründet. Etwas Anderes gelte hingegen für die Beschlussergebnisfeststellungsklage. Denn in...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Mange... / 2 Normenkette

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Zuständigkeitsbestimmung / 2 Normenkette

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 2 Normenkette

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Das LG ist der Ansicht, Wohnungseigentümer 2 sei der falsche Beklagte. Wohnungseigentümer 1 hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen müssen. Bei der Zustimmung zu einer Veräußerung des Wohneigentums handele es sich im Zweifel um eine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für das allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zus...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 2 Normenkette

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Bauträger: Durchsetzung von... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt die Frage, ob es möglich ist, einen Wohnungseigentümer in Bezug auf Ansprüche zu ermächtigen, welche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Prozessstandschafterin nach §§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG eigentlich selbst durchsetzen müsste. Das LG bejaht diese Frage mit der h. M. Für diese Sichtweise spricht ihre Praktikabilität. Wie vo...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 1 Leitsatz

Der Gebührenstreitwert für den Antrag, einen Wohnungseigentümer auf künftigen Vorschuss bis zu einem neuen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes. Maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K begehrt von Wohnungseigentümer B im Urkundenprozess u. a., B zur Zahlung auf künftigen Vorschuss bis zu einem neuen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu verpflichten. Fraglich ist, nach welchen Bestimmungen der Gebührenstreitwert zu berechnen ist.mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 2 Normenkette

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Schadensersatzpflicht (§ 94... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, der Anspruch stehe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu! Denn Beklagte einer Anfechtungsklage sei die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 44 Abs. 1 Satz 1 WEG). Deshalb sei seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1.12.2020 eine auf Suspendierung eines Beschlusses abzielende einstweilige Verfügung gegen die Gemeinschaft der W...mehr

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Schadensersatzpflicht (§ 94... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: V... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K will im Wege der Beschlussersetzungsklage gerichtlich eine Gestattung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG erstreiten. Fraglich ist, ob dem Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussersetzungsklage entgegensteht, dass K versucht hat, die Gestattung nur durch einen Beschluss außerhalb der Versammlung zu erreichen.mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 2 Normenkette

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Der Beschluss außerhalb der Versammlung sei ungenügend! Eine Vorbefassung in einem "Umlaufverfahren", bei dem eine Allstimmigkeit erforderlich sei, reiche nicht. § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG ermögliche zwar eine Abstimmung ohne Versammlung, setze für eine Beschlussfassung aber die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer in Textform voraus. Daher müsse ein Kläger vor Erhebung eine...mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint ja! Es gehöre zu den Pflichten eines Notars, AGB-Klauseln, die zu Zweifeln an ihrer Wirksamkeit Anlass geben könnten, einer näheren Prüfung zu unterziehen. Im Fall hätte der Notar darauf hinweisen müssen, dass das jedem einzelnen Wohnungseigentümer als Erwerber zustehende Recht zur Abnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum durch die Regelung unterlauf...mehr

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Spitzboden sowie der Dach- und der Konstruktion eines jeden Hauses dem jeweiligen Wohnungseigentümer. Ferner heißt es in der Gemeinschaftsordnung, die einzelnen Wohnungseigentumsrechte seien so weit wie möglich als...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Mange... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Zum anderen geht es um eine prozessuale Frage, nämlich die, ob es einen Mangel des Nachschuss-Beschlusses darstellt, wenn die Jahresabrechnung Mängel aufweist. Nachschuss-Beschluss Die Verwaltung hatte einen Beschluss vorgeseh...mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 4 Die Entscheidung

Das VG meint, es gebe schon keine rechtlichen Beziehungen des K zur Gemeinde B! Zwar sei das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Es vermittele K aber lediglich eine schuldrechtliche Rechtsposition. Auch ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht sei wie jede andere Vereinbarung weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Es handele sich um eine...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für die Erhebung einer Beschlussersetzungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis gibt, wenn die anderen Wohnungseigentümer nicht in einer Versammlung auf Grundlage eines konkreten Beschlussantrags, sondern außerhalb der Versammlung im Rahmen einer Beschlussfassung befasst wurden, bei der sämtliche Wohnungseigentümer dem Beschlussa...mehr

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Kostenbeschluss: Reichweite / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint diese Frage! Der Beschluss sei inhaltlich nicht zu beanstanden und halte sich im Rahmen des Ermessens, welches die Wohnungseigentümer im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hätten. Den Wohnungseigentümern komme bei Änderungen des Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Der Beschluss müsse lediglich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Die Wohnun...mehr