Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.1 Bedeutung der beruflichen Weiterbildung

Rz. 11 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Instrument der aktiven Arbeitsförderung, weil es anders als die meisten anderen Instrumente die Eingliederungsprobleme von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern an der Wurzel beseitigt. Es wird weder die Eignung von Arbeitsuchenden durch Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber so...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.2 Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 enthält aufgelistet in den Nr. 1 bis 5 weitere spezielle Voraussetzungen für eine Förderung, die über die allgemeinen Anforderungen des 1. Halbsatzes hinausgehen. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, auch in Bezug auf die im 1. Halbsatz genannten Voraussetzungen. Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht gefördert werden sollten auch schon nach frü...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.6 Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 39g Eine Förderung von Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen i. S.v. Abs. 3a ist für die Teilnahme durch Arbeitnehmer bereits seit dem 1.8.2016 möglich. Die Förderungsregelung gilt unbefristet. Die Voraussetzungen des Abs. 1 für eine Förderung des teilnehmenden Arbeitnehmers gelten uneingeschränkt. Rz. 39h Bis zum 30.6.2023 sollte eine Weiterbildungsmaßnahme zum Erwer...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 7 Die außerbetriebliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ist auf Arbeitnehmer beschränkt. In einem Unternehmen selbstständig tätige Personen, die z. B. ihre Arbeitszeit frei bestimmen können und mit eigenem Kapital auf eigenes Unternehmerrisiko handeln, können nicht gefördert werden. Förderungsfähig sind zunächst nur die Weiterbildungskosten (Abs. 1 und 2). Dafür...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (Abs. 1a)

Rz. 18c Abs. 1a lässt zu, dass nicht nur Anpassungsqualifizierungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert werden, die zwingend erforderlich sind, sondern darüber hinaus auch zusätzliche oder ergänzende berufliche Qualifikationen, sofern sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sind, also zumindest einem Bedarf des Arbeitsmarktes nachkommen. Nac...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.3 Angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 17 Abs. 2 führt eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten als zwingende Förderungsvoraussetzung ein. Ohne eine solche Kostenbeteiligung ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb, dem der zu fördernde Arbeitnehmer angehört, weniger als 50 Beschäftigte hat (Abs. 2 Satz 3). Dann soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden. Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 reg...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.7 Bildungsgutschein

Rz. 40 Das Instrument zur Steuerung der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein nach Abs. 4. Der Bildungsgutschein ermöglicht bereits eine vorausschauende Bildungs- bzw. Maßnahmenplanung, die den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsmarktes Rechnung tragen kann. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Agenturen für Arbeit können sich ge...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.4 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 enthält Zuschüsse zum Arbeitsentgelt als Kann-Leistung an Arbeitgeber. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass eine berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer stattfindet. Eine Förderung kommt in Betracht, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Andere Weiterbildungen schließen eine Förderung n...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gruppiert alle Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Entgeltersatzleistungen). Abs. 1 definiert zusammenfassend, dass die gesamten Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III im Dritten und im Vierten Kapitel des SGB III enthalten sind. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nach Maßgabe der...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.5 Zulassung von Träger und Maßnahmen

Rz. 32 Abs. 1 Nr. 3 setzt für eine Förderung voraus, dass sowohl die vom Arbeitnehmer aufgrund des Bildungsgutscheins ausgewählte Maßnahme selbst als auch der Träger der Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Welche Anforderungen der Träger von Maßnahmen erfüllen muss, um zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen zu werden, regelt § 178. Darüb...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.5 Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Rz. 39a Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Abschlusses nach Abs. 3 wird im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Weiterbildungskosten zu den Vorbereitungsmaßnahmen gefördert. Jeder Arbeitnehmer erhält damit die Gelegenheit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, wenn er nach einer Prognose der Vermittlungs- oder Beratu...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.6 Antrags- und Bewilligungsverfahren mit dem Arbeitgeber (Abs. 5)

Rz. 34c Abs. 6 in der seit dem 1.1.2021 maßgebenden Fassung sollte nach der Gesetzesbegründung dazu beitragen, die Einrichtung und Durchführung beruflicher Weiterbildung sowie der Förderverfahren und -entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach dem mit dem Qualifizierungschancengesetz neu eingeführten § 82 können Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung s...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zunächst für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und Maßnahmen der Assistierten Ausbildung. Mit Wirkung zum 1.1.2021 tritt eine weitere Übergangsregelung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Kraft. Ursprünglich wurde ein § 450 durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.5 Veränderungen des Umfangs der Beteiligung des Arbeitgebers bzw. der Leistungen durch die Agentur für Arbeit (Abs. 4 und 5 a. F.)

Rz. 34a Abs. 5 a. F. wurde mit Wirkung zum 1.4.2024 aufgehoben. Der Gesetzgeber hat aber an den Regelungen des Abs. 4 festgehalten. Wenn eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung, die betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht, vorliegt, verringert sich die Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten nach Abs. 2 kraft Gesetzes unabhängig v...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 77 nach § 81 überführt. § 77 wurde zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst. § 77 Abs. 3 wurde zum 1.1.2004 geändert und Abs. 1 zum 1.1.2005 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.4 Beratung durch die Agentur für Arbeit

Rz. 29 Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung setzt nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eine Beratung des Arbeitnehmers vor der Teilnahme an der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit voraus. Damit verfolgt der Gesetzgeber im Wesentlichen 2 Ziele: Die Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob eine Maßnahme zu fördern ist (Notwendigkeit zur beruflichen Eingliederung oder Beseitigung bzw...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 324 Abs. 2 lässt eine nachträgliche Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zu. Abs. 1 lässt als Folge der nachträglichen Antragstellung auch eine rückwirkende Leistungsgewährung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes zu. Diese Leistungen können von Beginn des Monates der Antragstellung gezahlt werden. Anträge, die am ers...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 323 bestimmt, welche Leistungen der Arbeitsförderung Anträge voraussetzen, wer sie zu stellen hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten und weitere Verpflichtungen hierbei bestehen. Ergänzende Regelungen können sich bei den Bestimmungen für die jeweilige Leistung der Arbeitsförderung finden, z. B. beim Arbeitslosengeld (Alg). Rz. 2a Abs. 1 Satz 1 bestimmt generell, dass...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4)

Rz. 38b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 setzt für beide Alternativen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zusätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer für den angestrebten Beruf geeignet ist. Die Eignung ist von der zuständigen Fachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters prognoseartig zu prüfen und die Eignung ist zu dokumentieren. Stellt sich später heraus, dass die Fachkraft sich mit ihrer Pro...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.7 Bildungsgutscheinverfahren; Feststellung der relevanten Anzahl von Beschäftigten (Abs. 6)

Rz. 35 Seit dem 1.1.2021 waren die früheren Abs. 6 und 7 als Folge des neu in Kraft getretenen Abs. 6 zu den Abs. 7 und 8 geworden. Zuvor war zum 1.10.2020 der frühere Abs. 4 als Folge der Einfügung der Abs. 4 und 5 (neu) zum Abs. 6 (bis zum 31.12.2020) geworden. Seit dem 1.4.2024 ist Abs. 7 der neue Abs. 6, ohne dass weitere Änderungen vorgenommen worden wären. Abs. 6 Satz ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflichten der Antragsteller auf oder Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) und Übergangsgeld zur unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Obliegenheit knüpft an die Leistungsfortzahlung bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung an. An eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.5 Beschäftigungen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld (Abs. 5)

Rz. 35 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für den Zeitraum nach Eintritt des Versicherungsfalls, in dem Anspruch auf Alg besteht. Herausragendes Ziel der Regelung ist, zu vermeiden, dass während des Anspruchszeitraums mit Bezug von Alg bereits wieder neue Ansprüche erworben werden können. Deshalb stellt Abs. 5 auch nicht geringfügige Beschäftigungen von der Versicherungspflic...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.4 Qualifizierungsgeld

Rz. 35 Abs. 3 Nr. 4 ist am 1.4.2024 gleichzeitig mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes nach § 82a in Kraft getreten. Ein Versicherungspflichtverhältnis für Beschäftigte wird nach § 24 Abs. 3 während eines weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls im Sinne der Vorschriften über das Qualifizierungsgeld nicht unterbrochen oder beendet, es besteht fort. Folglich ist eine so...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.6 Qualifizierungsgeld

Rz. 18b Das Qualifizierungsgeld ist als neue Leistung der Arbeitsförderung mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt worden. Für diese Leistung trifft insbesondere Abs. 3 Verfahrensregelungen. Abs. 3 Satz 1 bestimmt eine schriftliche Antragstellung durch den Arbeitgeber. Diese ist zwingend und kann nicht ersetzt werden. So ist es weder zugelassen, dass der Arbeitnehmer selbst das Q...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung trifft Bestimmungen zum Versicherungspflichtverhältnis als Oberbegriff für alle Lebenssachverhalte, die eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung auslösen. Damit geht die Ablösung des Begriffs der Beitragspflicht durch Versicherungspflicht einher. Als Folge werden wie auch in den anderen Bereichen der Sozialversi...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Neunte Kapitel

Rz. 2h Das Neunte Kapitel enthält gemeinsame Vorschriften für aktive und passive Leistungen zur Arbeitsförderung. Sie erstrecken sich über das gesamte Leistungsverfahren von der Zuständigkeit und Antragstellung über die Berechnungen bis zur Auszahlung. Außerdem werden Besonderheiten zum Leistungsverfahren geregelt. Die Zusammenfassung in einem Kapitel vermeidet Redundanzen i...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 40 Bosch, Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik, SoSich 2017, 161. Jakob, Weiterbildungsstrategie für die Zukunft, SoSich 2017, 268.mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist Nr. 3 zum 1.1.2004 neu gefasst und die Vorschrift im Übrigen redaktionell angepasst worden. Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.11.2006 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjähr...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und 2 zu den Abs. 2 un...mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2.3 Zulassung von Träger und Maßnahmen

Rz. 16 Maßnahmen nach § 16k dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Träger über die erforderlichen Zulassungen verfügt. Dies entspricht dem Grundsatz des § 176 Abs. 1 Satz 1 SGB III, wonach Träger der Zulassung durch eine fachkundige Stelle bedürfen, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Rz. 17 Maßnahmen der beruflichen Weiterbild...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 122 nach § 141 überführt. Mit Wirkung zum 1.8.1998 wurde § 122 Abs. 2 Nr. 3 aufgehoben und Abs. 3 geändert durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648). § 122 Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 ist zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell angepasst, Abs. 1 und 2 wurden geändert sowie Abs. 5 und 6 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen a...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.2 Qualifizierungsgeld

Rz. 9a Seit dem 1.4.2024 trifft den Arbeitgeber nach Abs. 1a auch die Verpflichtung zur Darlegung der Voraussetzungen für die Erbringung des Qualifizierungsgeldes. Ebenso hat er es zu berechnen und auszuzahlen. Dazwischen liegt die Bewilligung des Qualifizierungsgeldes durch die Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber hat der Agentur für Arbeit zum einen bei der Beantragung und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.1.2001 durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) geändert worden. Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) änderte zum 1.1.2004 Abs. 2 und zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 131 nach § 151 überführt. § 131 wurde zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst; Abs. 4 ist allerdings bereits zum 1.1.2004 in K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesunde Führung / 2.3 Multiplikatorenfunktion

Führungskräfte können als Vermittler von Wissen zu Gesundheit und Sicherheit eine Multiplikatorenfunktion einnehmen. Auch deshalb ist es wichtig, sie in die Planung und Umsetzung des Gesundheitsmanagements einzubeziehen und ihre Gesundheitskompetenz zu erhöhen. Wichtig Bewusstsein der Führungskräfte steigern In der klassischen Führungskräfteausbildung wird das Thema "Gesundhei...mehr