Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.4 Gemischte Aufwendungen

Rz. 583 Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Prüfung und die Gewichtung der infrage kommenden Ursachen (Rz. 577) ergeben, dass sowohl ein betrieblicher als auch ein privater Anlass für die Aufwendungen vorliegt und beide Ursachen nicht unerheblich sind. Dabei kann sich die private bzw. betriebliche Veranlassung jeweils auf einen abgrenzbaren Teil des Aufwands beziehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.10 Versicherungen

Rz. 222 Versicherungen gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind, also ein betriebliches Risiko abdecken; sie gehören zum Privatvermögen, wenn sie Vorsorge für ein privates Risiko treffen. Nicht entscheidend ist, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Stammt das versicherte Risiko aus de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. Eine betriebliche Veranlassung kann nur insoweit vorliegen, als durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.1 Systematik und Bedeutung

Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit auch der Gewinn, soll die wirtschaftlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10.1 Tatbestand der Nichtabziehbarkeit

Rz. 830 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG bestimmt, dass Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die inländische Behörden oder Gerichte oder Organe der EGen verhängt haben, nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Gleichgestellt sind Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in berufsgerichtlichen Verfahren erteilt wurden und keinen wiedergutmachenden Charak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.1 Allgemeines

Rz. 570 Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Definition ist im Zusammenhang zu sehen mit der Funktion des Betriebsausgabenbegriffs. Dieser Begriff soll einmal die Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart sicherstellen, um den Nettoertrag aus dieser Einkunftsart zu ermitteln. Dies drückt § 4 Abs. 4 EStG d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.3 Rechtsfolgen

Rz. 867 Rechtsfolge ist, dass die Zuwendungen und andere Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfasst werden sowohl die Zuwendung an den Empfänger selbst als auch Aufwendungen, die zwar durch die Zuwendung veranlasst, selbst aber keine Zuwendung sind, weil sie nicht als Vorteil beim Empfänger "ankommen". Vom Abzug ausgeschlossen sind daher auch Nebenkoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 17 Erststudium und Erstausbildung (§ 4 Abs. 9 EStG)

Rz. 904a § 4 Abs. 9 wurde zuletzt neu gefasst m. W. v. 1.1.2015 durch G. v. 22.12.2014[1] und regelt somit weiterhin das Abzugsverbot von Aufwendungen des Stpfl. für die erstmalige Berufsausbildung sowie das Erststudium. Dieses Abzugsverbot als Betriebsausgaben wurde bereits in § 4 Abs. 9 EStG in der ab 14.12.2011 geltenden Fassung aufgenommen, allerdings mit der Einschränkun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.3 Unübliche, unzweckmäßige, unangemessene, erfolglose und schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 580 Betrieblich veranlasst können auch Aufwendungen sein, die nicht üblich oder nicht zweckmäßig sind. Das Steuerrecht befindet nicht darüber, welche Aufwendungen für den Betrieb erforderlich sind; der Unternehmer entscheidet grundsätzlich nach freiem Ermessen, ob und welche Betriebsausgaben er tätigen will.[1] Der Begriff der Betriebsausgaben setzt auch nicht voraus, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.7 Nachweis von Betriebsausgaben

Rz. 603 Es obliegt dem Stpfl., den Nachweis über die von ihm aufgewendeten Betriebsausgaben zu erbringen, sie sind also von ihm dem Grund und der Höhe nach nachzuweisen. Er trägt die objektive Beweislast.[1] Da die Betriebsausgaben in seiner Sphäre anfallen und überwiegend von ihm bewusst aufgewendet werden, ist es seine Obliegenheit, die Betriebsausgaben ihrer Höhe nach sowi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.3 Betriebliche (berufliche) Veranlassung

Rz. 781 Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind begrifflich nur dann Betriebsausgaben (Werbungskosten), wenn sie ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasst sind.[1] Eine Abziehbarkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben kommt daher nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Raum so gut wie ausschließlich für betriebliche Zwecke genu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8a EStG)

Rz. 849 Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.7.1988[1] für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1989 enden, eingefügt worden. Dabei bezieht sich die Bedeutung des Wortes "Steuern" auf den Begriff, wie er dem verfahrensrechtlichen Gesetzestatbestand des § 235 AO zugrundeliegt, sodass das Abzugsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 15 Aufzeichnungspflichten (§ 4 Abs. 7 EStG)

Rz. 893 § 4 Abs. 7 EStG enthält für bestimmte Arten von Betriebsausgaben, die in § 4 Abs. 5 EStG genannt sind, eine besondere Abzugsvoraussetzung in Form von Aufzeichnungspflichten. Bei den betroffenen Betriebsausgaben ergibt sich damit eine zweifache Prüfung der Abzugsfähigkeit. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob diese Betriebsausgaben bereits nach § 4 Abs. 5 EStG ga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.5 Rechtsfolge der Entnahme

Rz. 345 Mit der Wirksamkeit der Entnahme scheidet das entnommene Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögensvergleich aus. Aufwendungen und Erträge berühren ab diesem Zeitpunkt den Betrieb nicht mehr, sondern treffen die private Sphäre. Etwaige Veräußerungsgewinne sind nur noch im Rahmen der §§ 17, 23 EStG und ab Vz 2009 im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG steuerbar. Der Zeitpunkt de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mit Wirkung ab Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 14 Aufwendungen für staatspolitische Zwecke (§ 4 Abs. 6 EStG)

Rz. 890 § 4 Abs. 6 EStG bestimmt, dass Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 2 EStG keine Betriebsausgaben sein können. Ausgaben für staatspolitische Zwecke sind nach § 10b Abs. 2 EStG Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien. Die Vorschrift ist durch G. v. 22.12.1983[1] mit Wirkung ab 1.1.1984 eingefügt worden und. Ausfluss der D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.9 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 36 Der Stpfl. bestimmt selbst, in welchem Umfang er am Marktgeschehen teilnehmen will; daraus folgt, dass er den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit ebenfalls selbst bestimmt. Im Rahmen dieser von ihm bestimmten betrieblichen Tätigkeit bestimmt er ebenfalls selbst, welche seiner Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) er für diese betriebliche Tätigkeit einsetzen will....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen

Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG beschränkt. Dabei gilt eine Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.2 Nutzungsrechte an im Eigentum oder Miteigentum anderer Personen (insbesondere naher Angehöriger) stehenden Wirtschaftsgütern

Rz. 191 Über die Figur der Nutzungsrechte löst die Rspr. auch das Problem der Nutzung eines Wirtschaftsguts, das im Eigentum oder Miteigentum einer anderen Person als dem Stpfl. steht, aber von diesem für betriebliche oder berufliche Zwecke des Stpfl. genutzt wird. Es handelt sich regelmäßig um Fallgestaltungen zwischen nahen Angehörigen (insbesondere Ehegatten). Ebenfalls a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004

Leitsatz 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004 sind die AfA‐ und AfS-Beträge eines Geschäftsjahres gesondert (und ggf. einheitlich) festzustellen, die bei der Ertragsermittlung auf der Ebene des Investmentsondervermögens gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG als Werbungskosten abgezogen wurden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Höhe diese Beträge mit positiven...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.1 Werbungskosten (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 35 Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 werden abweichend von § 21 Abs. 1 BAföG Werbungskosten des Auszubildenden aufgrund der Ausbildung nicht berücksichtigt. Werbungskosten, die aus anderen Einkünften des Auszubildenden resultieren und die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, werden hingegen berücksichtigt (Wagner, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer-Sammelbeförderung / 1.1 Grundsatz: Beförderung zur Arbeitsstätte dient dem privaten Bedarf des Personals

Auch eine "unentgeltliche" Sammelbeförderung kann beim Unternehmer zur Umsatzbesteuerung führen, sei es zur Verwendungsbesteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG oder zur Leistungsbesteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG. Wichtig Eigenes oder fremdes Beförderungsmittel Bei Verwendung eines unternehmenseigenen (dem Unternehmen zugeordneten) Beförderungsmittels ist § 3 Abs. 9a Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2019

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

Leitsatz 1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. 2. Die gewerbliche Darlehenshingabe ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich des § 146 Abs. 3 BewG vor 2007

Rz. 191 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG sind die Fälle genannt, in denen es zum Ansatz der üblichen Miete kommt, und zwar bei Nichtnutzung, Eigennutzung durch den Eigentümer oder dessen Familie, unentgeltlicher Überlassung an andere und Überlassung an Angehörige oder Arbeitnehmer des Grundstückseigentümers gegen Zahlung einer Miete. Rz. 192 [Autor/Stand] Der Anwendungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vermögensverluste

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich, > Umzugskosten Rz 70, > Verluste, > Werbungskosten Rz 18, 41ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verpflegung

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Verpflegung ist ein geldwerter Vorteil iSv § 8 EStG, der als > Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterliegt; in bestimmten Fällen bleibt er steuerfrei. Zu den Grundsätzen der Bewertung freier oder verbilligter Verpflegung > Mahlzeiten und > Sachbezüge. Rz. 1/1 Stand: EL 118 – ET: 06/20...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verrechnungsverbot

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 > Auslagenersatz Rz 10ff, > Werbungskosten Rz 70/1, 108.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwaltungsakademien

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Ausgaben für den Besuch von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind > Werbungskosten, wenn sie für die Berufsfortbildung aufgewandt werden; beim Erststudium an einer Berufsakademie können sie ausnahmsweise nicht abziehbar sein; im Einzelnen > Bildungsaufwendungen Rz 70 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. Zur Berücksichtigung von Mehraufwa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Versicherungsbeiträge können – wenn sie vom ArbG getragen werden – steuerfrei sein oder zum stpfl > Arbeitslohn gehören. Trägt sie der Versicherte selbst, können sie als > Betriebsausgaben, > Werbungskosten oder > Sonderausgaben abziehbar sein. Im Übrigen sind sie als Aufwendungen für die > Lebensführung und der allgemeinen Vermögensverwaltun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Krankheitskosten sind im Prinzip Aufwendungen für die private > Lebensführung, die in Höhe eines durch keine Krankenversicherung übernommenen Sockelbetrags zum Existenzminimum gehören und mit dem > Grundfreibetrag abgegolten sind; sie werden durch § 12 EStG vom Abzug ausgeschlossen. Übersteigen die Aufwendungen jedoch einen Sockelbetrag in Hö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versicherungsgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zur Art der Einkünfte, die Mitarbeiter im Außendienst als ArbN oder Gewerbetreibende beziehen, > Versicherungsvertreter Rz 1. Rz. 2 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Provisionen, die Versicherungsangestellten für die gelegentliche Vermittlung von Versicherungen gezahlt werden, sind > Arbeitslohn, wenn die Vermittlungstätigkeit im Rahmen des Dienstver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versicherungsvertreter

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Ob ein Versicherungsvertreter > Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wie es sich aufgrund der individuellen Gestaltung des Vertrags zwischen dem Versicherer und dem Vertreter und der Vertragsdurchführung darstellt (> Arbeitnehmer Rz 5ff, 60ff). Ein Versicherungsvertreter kann auch dann Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004

Leitsatz Der Verlust aus dem Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, ist nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 6 i.d.F. am 31.12.2004, § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG Sachverhalt Der Kläger schloss zwei fondsgebundene Lebensversicherungen ab. Versi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mietkosten auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Sachverhalt Im Streitfall ging der Steuerpflichtige einer Beschäftigung in Berlin nach, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Nordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / 1 Steuerfreie Einnahmen

Einnahmen sind steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen des § 3 EStG erfüllen, d. h. unter die dortige abschließende Aufzählung fallen. Die aufgeführten Fälle betreffen überwiegend die Steuerfreistellung von Zuwendungen an Arbeitnehmer, wie z. B. Lohnersatzleistungen [1], Erstattung von Werbungskosten [2], Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer[3]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / 2 Zufluss in Geld oder Geldeswert

Mit Überschusseinkünften im Zusammenhang stehende Einnahmen können dem Steuerpflichtigen in Geld oder Geldeswert zufließen. Geldwerte Güter sind Sachbezüge, die dem Steuerpflichtigen durch Zuwendung von Sachen, Rechten, Leistungen, Nutzungen sowie sonstigen Vorteilen jeder Art (auch durch Zuwendung von Dritten) zufließen. Voraussetzung für die steuerliche Erfassung als Einna...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Überschusseinkunftsart zufließen .[1] Es handelt sich also um die Bruttobezüge vor Abzug der Werbungskosten, die dem Steuerpflichtigen z. B. als Arbeitslohn (§ 19 EStG), Kapitalertrag (§ 20 EStG), Miet- oder Pachteinnahmen (§ 21 EStG) oder wiederkehrende Bezüge (§ 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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