Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Buchwertklauseln

Rz. 868 Eine Buchwertklausel beschränkt die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters auf den Buchwert seines Anteils.[1176] Buchwertklauseln führen typischerweise zu einer Beschränkung der Abfindung ggü. dem anteiligen Ertragswert, da der Buchwert aufgrund der bilanzrechtlichen Grundsätze und des Vorsichtsprinzips niedriger, aber nicht höher als der Verkehrswert sein kan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Treuepflichten

Rz. 137 Der Gesellschaftszweck ist ferner prägend für die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis erwachsenden Pflichten. Alle gesellschaftsvertraglichen Pflichten, gleich ob diese ausdrücklich im Vertrag geregelt oder konkludent aus dem Gesellschaftszweck abgeleitet sind, setzen voraus, dass sie dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Eine Gesellschafter...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Finanzierbarkeit

Rn. 301 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine unübliche Pensionszusage ist auch dann anzunehmen, wenn sie nicht finanzierbar ist. Von einer nicht finanzierbaren Pensionszusage ist nach der Rspr des BFH vom 07.11.2001, DB 2002, 123 nicht schon dann auszugehen, wenn im ungünstigsten Fall – zB beim Eintritt von Invalidität – die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgest...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Beiträge der Partner (Finanzierung)

Rz. 40 Bei einem Equity Joint Venture regelt der Joint Venture-Vertrag auch Fragen der Finanzierung. Festzulegen sind mindestens Form und Umfang.[43] Verschiedene Finanzierungsformen stehen zur Auswahl. In aller Regel – bei Kapitalgesellschaften notwendigerweise – leisten die Partner einen Teil der Finanzierung als Eigenkapital. Sodann müssen sie überlegen, ob und in welchem...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Eingeschränkte Anwendung von § 613a BGB

Rz. 194 § 613a BGB ist grds. anwendbar, d.h. insb. gehen die mit dem übernommenen Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (Bestandschutzfunktion). Allerdings haftet der Erwerber grds. nicht für die bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche[197] der Arbeitnehmer.[198] Weiter haftet der Erwerber nur für die nach Insolvenzeröffnun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verbesserte Transparenz im Europäischen Gesellschaftsrecht

Rz. 2336 Mit der DRL II wird der Umfang der öffentlich und über das BRIS zugänglichen Gesellschaftsdaten in den mitgliedstaatlichen Registern erweitert. Unmittelbar grenzüberschreitend verfügbar und über das BRIS einsehbar sollen zukünftig zusätzlich sein:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 6. Dauer der Gesellschaft

Rz. 524 Die Dauer der Gesellschaft kann begrenzt oder unbegrenzt sein. Mit Erreichung des Zwecks der Gesellschaft endet diese (§ 729 Abs. 2 BGB). Die ursprünglichen Poolmitglieder können fortan über ihre Anteile an der Hauptgesellschaft frei disponieren, ohne Vertragsstrafen o.Ä. ausgesetzt zu sein. Rz. 525 Eine auf bestimmte Zeit angelegte Gesellschaft ist jedoch weniger für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sicherungswirkungen der Vormerkung

Rz. 9 Die Sicherungswirkungen der Vormerkung nach § 883 BGB lassen sich in vier Kategorien untergliedern:[9]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Verpflichtungen

Rz. 277 Nach § 1581 BGB sind die Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für die Frage der Leistungsfähigkeit zu beachten. Dafür ist eine umfassende Abwägung der Interessen von Unterhaltsverpflichtetem, -berechtigtem und Drittgläubiger erforderlich.[675] Der Unterhalt darf gem. § 1581 BGB nicht dazu führen, dass dem Unterhaltsberechtigten ein höherer Betrag zum Leben ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Maßnahmen zum Schutz des Käufers

Rz. 32 Die Zahlung des Kaufpreises ohne Sicherung ist Vertrauensangelegenheit. Deshalb wird dem Käufer empfohlen, seine Leistungen von einem vorherigen Schutz abhängig zu machen, z.B.mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Erzwingbare eintragungsfähige Tatsachen

Rz. 40 Die Vielzahl der nach § 14 HGB erzwingbaren registerlichen Eintragungen ist ausdrücklich gesetzlich normiert. Für das Handelsregister gilt dies insb. hinsichtlich der Umstände, welche die Existenz, die Firma, die Vertretungs- und die Haftungsverhältnisse des jeweiligen Rechtsträgers betreffen. Rz. 41 Für Einzelkaufleute lassen sich für folgende anmelde- und eintragungs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkungsfähigkeit schuldrechtlicher Ansprüche

Rz. 131 Nach Anlegung des Wohnungsgrundbuchs können schuldrechtliche Ansprüche nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 883 ff. BGB vorgemerkt werden.[597] Rz. 132 Vor Anlegung des Wohnungsgrundbuchs und auch vor Baugenehmigung oder Baubeginn ist der Anspruch auf Übertragung von Miteigentum und Einräumung von Sondereigentum am noch ungeteilten Grundstück vormerkungsfähig, wenn...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Teilbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 27 Liest man § 5 Abs. 1 lit. p FAO weiter, stellt sich als nächstes die Frage, ob § 14i Nr. 1 FAO als seinerseits in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt anzusehen ist (das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie das internationale Kaufrecht), obwohl § 14i Nr. 1 FAO nicht wie § 14i Nr. 2 FAO in verschiedene Buchst. a)–g) untergliedert wurde. Wäre dies der F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung

Rz. 40 Für die Geschäfte aus der Zeit der Vor-GmbH trifft die Gründer, wenn es zur Eintragung der GmbH kommt, die sog. Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung,[125] die das frühere Vorbelastungsverbot ablöst. Die Vor-GmbH kann also schon über das eingezahlte Stammkapital verfügen und Verbindlichkeiten eingehen, die letztlich wie die Aktiva mit der Entstehung der GmbH durch d...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Prokurafähigkeit

Rz. 4 Die Prokura kann nur durch Kaufleute (vgl. hierzu § 1 Rdn 8 ff.) erteilt werden. Hierzu zählt zunächst der Kaufmann kraft Gewerbebetriebs (§ 1 HGB) als Inhaber des Handelsgeschäfts.[6] Auch ein Apotheker kann wirksam eine Prokura erteilen. Die persönliche Leitungspflicht des Apothekeninhabers nach § 7 ApoG steht dem nicht entgegen.[7] Weiter sind der im Handelsregister...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Mangelnde Antragsberechtigung

Rz. 35 Das Hindernis liegt in der mangelnden Antrags- oder Bewilligungsberechtigung der Beteiligten, wenn der Erklärende selbst nicht zum Kreis der Berechtigten gehört[87] oder der die Bewilligende in seiner Verfügungsbefugnis durch ein absolutes Verfügungsverbot beschränkt ist. Rz. 36 Liegt nur eine relative Verfügungsbeschränkung (vgl. dazu § 19 GBO Rdn 92 ff.) vor, so ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkungsfähigkeit bedingter und befristeter Ansprüche

Rz. 23 Alle bedingten und befristeten Ansprüche sind vormerkungsfähig, sofern sie von einer echten Bedingung oder Zeitbestimmung i.S. §§ 158 ff. BGB abhängen und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.[60] Jedenfalls gelten für sie die für künftige Ansprüche bestehenden Einschränkungen nicht.[61] Denn sie beruhen auf einem bereits "begründeten Rechtsverhältnis",[62] das gege...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Vinkulierung

Rz. 848 Die Satzung kann bei Namensaktien gem. § 68 Abs. 2 AktG die Übertragung von Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft binden.[2604] Bei Inhaberaktien sind nur schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen möglich (Poolvertrag).[2605] Rz. 849 Über § 68 Abs. 2 AktG hinaus kann die Übertragbarkeit nicht weiter eingeschränkt werden. Als Minus einer Vinkulierung ist es aber zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bedeutung im Grundbuchverfahren

Rz. 75 Einschränkungen der Verfügungsmacht sind im Grundbuchverfahren von Bedeutung, wenn das GBA sie als Einschränkung der Bewilligungsmacht berücksichtigen muss.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Konten

Rz. 672 Die Gestaltung der Konten ist bei der Abfassung eines Kommanditgesellschaftsvertrages wegweisend für die Regelungen über den Jahresabschluss, über die Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung und über die Entnahmen/Auszahlungen. Alle diese Regelungskomplexe hängen i.d.R. zusammen. Die Gesellschafterkonten haben ferner Bedeutung für die Ermittlung der Abfindung des Kommand...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 24 Liegt ein Antrag des Passivbeteiligten (vgl. § 13 GBO Rdn 84) auf Eintragung einer Rechtsänderung vor und läuft nach ihm ein Antrag oder Ersuchen auf Eintragung einer Verfügungsbeschränkung ein, so ist zu prüfen, ob es sich um eine Verfügungsbeschränkung handelt, die dem zuerst Beantragenden die Verfügungsbefugnis mit absoluter Wirkung entzieht, wie z.B. bei Eintritt ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 459 Für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Anteilseigner, in welchem Umfang der Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Kapitalgesellschaft steuerlich Berücksichtigung finden kann. Für den Bereich der Anteile in einem Betriebs- oder Sonderbetriebs...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Grundlagen

Rz. 295 Als Akquisitionsfinanzierung wird die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen und/oder Vermögensgegenständen einer Zielgesellschaft durch einen Investor – meist durch die Zwischenschaltung einer Zweckgesellschaft[221] – verstanden. Zur Unternehmensfinanzierung kann sie also immer dann eingesetzt werden, wenn Wachstumskapital zur Ausweitung der operativen Möglichkeiten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Sicherungshypotheken

Rz. 64 Ist das Bargebot nicht berichtigt worden, so wird der Teilungsplan dadurch ausgeführt, dass die Forderung gegen den Ersteher auf die Berechtigten übertragen wird (§ 118 Abs. 1 S. 1 ZVG). Für diese Forderungen sind Sicherheitshypotheken im Grundbuch einzutragen (§ 128 Abs. 1 ZVG). Um deren Eintragung ist zu ersuchen. Gläubiger, Forderungsbetrag und Bedingungen der Ford...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Entschädigung nach § 642 BGB

Rz. 404 Muster 1.19: Entschädigung nach § 642 BGB Muster 1.19: Entschädigung nach § 642 BGB Die Klägerin war von der Beklagten mit den Trockenbauarbeiten bei dem streitgegenständlichen Bauvorhaben beauftragt. Sie sollte gemäß Vertrag parallel zum Rohbauer arbeiten, wobei die Arbeiten der Klägerin denen des Rohbauers jeweils um eine Etage "nachliefen". Die Klägerin hat die Arb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erklärung der Auflassung vor einer zuständigen Stelle

Rz. 96 Zur Entgegennahme der Auflassung sind zuständig:[242]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Kein Eigentumsvorbehalt, keine Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 1 Die Rechte des Erwerbers nach erklärter Auflassung bis zur Grundbucheintragung als Eigentümer sind gesetzlich nicht geregelt. Sie sind durch Rechtsprechung und Literatur mit den Begriffen "Anwartschaft" und "Anwartschaftsrecht" in dinglicher Hinsicht ausgestaltet worden.[1] Die rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gem. §§ 873, 925 BGB kann nicht von einer Bedingung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften

Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der Hand von Konzernen oder in der Hand von Insolvenzv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Rechtsfolgen des Ausscheidens

Rz. 857 Rechtsfolge des Ausscheidens eines Gesellschafters ist eine "Anwachsung" seines Anteils bei den verbleibenden Gesellschaftern und das Entstehen von Abfindungsansprüchen des ausgeschiedenen Gesellschafters bzw. seiner Erben. Scheidet der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer KG aus, ohne dass ihm ein Erbe nachfolgt, führt dies zur Auflösung der KG, da diese...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Weitere Auflösungsgründe

Rz. 183 Eine Auflösung der stillen Gesellschaft erfolgt zudem nach Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen ist, bei Eintritt einer auflösenden Bedingung (soweit nicht vor Zeitablauf oder Bedingungseintritt eine Fortsetzung vereinbart wurde)[236] oder durch Aufhebungsvereinbarung der Gesellschafter. Darüber hinaus endet die stille Gesellschaft bei Erreichung oder vollständig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reichweite des Vollmachtsstatuts

Rz. 179 Zum Vollmachtsstatut gehört zum einen die wirksame Begründung und Gültigkeit der Vollmacht.[597] Hierzu rechnet die Frage nach der Erteilung der Vollmacht (durch einseitige Willenserklärung oder durch Vertrag)[598] ebenso wie die Relevanz etwaiger Willensmängel bei der Erteilung[599] und die Frage, wem gegenüber die Vollmachtserklärung abzugeben ist.[600] Weiterhin s...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Auflösung, Liquidation

Rz. 1974 Die Auflösung und Liquidation der AG ist in den §§ 262 ff. AktG geregelt. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Mit der Auflösung verändert die Gesellschaft ihren Zweck, der nunmehr darauf gerichtet ist, das Gesellschaftsvermögen zu veräußern, alle Verbindlichkeiten zu tilgen und den Überschuss an die Aktionäre auszuschütten. Dies erfolgt durch eine Abwick...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vorstufen des Grundstückseigentums

Rz. 3 Erste Voraussetzung des Rechts des Auflassungsempfängers ist eine wirksame Auflassung (§ 925 BGB), weil ohne sie die mehraktige Eigentumsübertragung noch nicht begonnen hat und sich daran auch dann nichts ändert, wenn zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung eine Vormerkung eingetragen ist.[9] Auf dem Weg zum Erwerb des Eigentums am Grundstück (§ 873 Abs. 1...mehr

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§ 6 Franchiserecht / IX. Vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Rz. 123 Üblich sind vertragliche Wettbewerbsverbote, d.h. die Untersagung ggü. dem Franchise-Nehmer, sich während der Laufzeit des Vertrages an einem Konkurrenzunternehmen zu beteiligen oder gar einen Franchise-Vertrag mit einem Konkurrenzunternehmen abzuschließen. Rz. 124 Nach der Franchise-GVO, aber auch der derzeitigen Vertikal-GVO (EU-VO 720/2022) kann ein nachvertraglich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / aa) Umfang der Billigkeitsprüfung

Rz. 172 Die Billigkeitsprüfung kann den Ausgleichsanspruch einschränken bzw. im Extremfall sogar vollständig entfallen lassen. Als Umstände, die i.R.d. Billigkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, kommen nach dem Schutzzweck der Norm grds. nur vertragsbezogene[239] und keine sachfremden oder willkürlichen Umstände in Betracht. Billigkeitsbeschränkende Umstände können bspw. se...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Handeln durch Insolvenzverwalter

Rz. 164 Die Auswirkungen grenzüberschreitender Insolvenzen[544] beurteilen sich im Verhältnis der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks –, soweit das Verfahren nach dem 31.5.2002 und vor dem 26.6.2017 eröffnet wurde, nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (sog. EuInsVO 2000). Für Verfahren, die nach dem 26.6.2017 eröffnet wurden, gilt die ne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Recht zur Benutzung in einzelnen Beziehungen

Rz. 116 Benutzen ist ein fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufig und regelmäßig wiederkehrendes, für den Berechtigten mit einem Vorteil verbundenes Gebrauchmachen von dem belasteten Grundstück.[358] Das Benutzungsrecht kann von Handlungen des Berechtigten bedingt abhängig gemacht werden. Daher kann ein Geh- und Fahrtrecht als Grunddienstbarkeit auch den Inhalt haben...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Firmenrechtliche Fragen

Rz. 242 Auch hier galt nach § 19 Abs. 5 HGB a.F. wegen des propagierten Grundsatzes der Firmenidentität, dass die ausländische Firma in die Firma der KG wörtlich aufgenommen werden musste, und zwar einschließlich des ausländischen Rechtsformzusatzes.[720] Auf diese Begründung kann aber nach dem neuen Firmenrecht nicht mehr abgestellt werden. Es gibt keinen Grundsatz im deuts...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Cash-Pool

Rz. 719 § 27 Abs. 4 AktG hat v.a. Bedeutung für einen Cash-Pool.[2293] Beim physischen Cash-Pool oder Zero-Balancing [2294] werden die Salden auf den Konten der beteiligten Gesellschaften (regelmäßig Konzerngesellschaften) auf das regelmäßig bei der Konzernmutter geführte Zentralkonto übertragen. Hieraus resultiert dann entweder eine Forderung der Tochter ggü. der Mutter oder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 27 Nach § 874 BGB kann bei der Eintragung eines Rechts auf die Bewilligung Bezug genommen werden. Das zulässigerweise in Bezug Genommene gilt als eingetragen (sog. "mittelbare Eintragung") und ist Bestandteil des Grundbuchinhalts. Abs. 2 schreibt vor, von der Bezugnahmemöglichkeit soweit wie möglich Gebrauch zu machen. In Abs. 2 S. 2 ist geregelt, wie das eintragungstechn...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Einziehung (Amortisation)

Rz. 213 Die Einziehung von Gesellschaftsanteilen darf nur erfolgen soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG) und der Gesellschaftsanteil voll eingezahlt ist. Dies gilt sowohl für die zwangsweise Einziehung als auch für die Einziehung mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters. Soll die Einziehung ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgen, muss ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Heilung

Rz. 78 Auch nach der GmbH-Reform durch das MoMiG bleibt laut Regierungsbegründung eine Heilung der verdeckten Sacheinlage nach der vom BGH entwickelten Methode weiterhin zulässig.[297] Nach Eintritt der Insolvenz kann die Heilung allerdings nicht mehr verwirklicht werden, da mit der Insolvenzeröffnung nicht mehr die Gesellschafterversammlung, sondern nur noch der Verwalter ü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Recht des Auflassungsempfängers aus Auflassung und Vormerkung

Rz. 18 Meinung des BGH: Das Recht des Auflassungsempfänger, für den eine Vormerkung eingetragen ist, wurde vom BGH mit der Begründung als selbstständig verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht anerkannt, dass in diesem Fall auch ohne eigenen Antrag des Auflassungsempfängers sein Recht wegen des durch §§ 883 Abs. 2, 888 BGB gewährten Schutzes vom Veräußerer nicht mehr einseitig zer...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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