Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Feststellungen zur Person.

Rn 2 Die Vernehmung und damit die Beweisaufnahme beginnt erst (LAG Schleswig-Holstein LZA-RR 04, 551) gem § 395 II mit den notwendigen Feststellungen zu den Personalien des Zeugen; auch insoweit gilt die Wahrheitspflicht (Musielak/Voit/Huber § 395 Rz 1 aE), auf die gem § 395 I hinzuweisen ist. Hinsichtlich der Anschrift des Zeugen ist eine entsprechende Anwendung von § 68 I ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensmangel.

Rn 15 Den Zeugen als Partei, die Partei als Zeugen zu vernehmen stellt einen Mangel des Verfahrens dar, der indessen gem § 295 I geheilt werden kann (Zö/Greger Vor § 373 Rz 11). Ohnehin wird es in der Rechtspraxis bei der rechtsfehlerfreien (§ 286) Würdigung einer Aussage weniger auf die – wie vorstehend gezeigt häufig formal bedingte – Zuordnung zur Rolle als Partei oder al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nacheid.

Rn 2 Der Eid ist ›nach der Vernehmung‹ zu leisten. Dies ist dahin zu verstehen, dass die Aussage des Zeugen protokolliert sein muss gem § 160 III Nr 4. Außerdem ist die Genehmigung des Protokolls gem § 162 I oder (in der Praxis weit überwiegend) gem § 162 II einzuholen. Dies dient der Klarstellung, insb in Verfahren wegen § 153 StGB, welche Aussage genau der Zeuge beeidet ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 398 gilt nicht nur für den Zeugen, sondern über § 402 auch für den Sachverständigen und gem § 451 auch bei der Parteivernehmung. § 398 I stellt die wiederholte Vernehmung des Zeugen in das Ermessen des Gerichts, dies jedoch nur dann, wenn der Zeuge zum selben Gegenstand der Vernehmung (§ 377 II Nr 2) schon eine Aussage geleistet hat, sei es in dieser oder auch in eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Berechtigung.

Rn 7 Über die sachliche Berechtigung der Zeugnisverweigerung wird erst im Verfahren gem § 387 entschieden. Auch bei inhaltlich nicht bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht darf der Zeuge also fernbleiben, sofern nur die formellen Voraussetzungen des § 386 eingehalten sind (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 3), sofern nicht ein Fall vorliegt, in dem – auch für den Zeugen selbst erk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. ›Gewillkürte‹ Beweisregeln.

Rn 19 Der Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung entspricht die Pflicht, diese Freiheit auch auszuschöpfen. Demgegenüber neigt die Praxis zuweilen dazu, diesen gesetzlich gewährten Freiraum durch die Bildung von zusätzlichen ›gewillkürten‹ Beweisregeln wieder einzuschränken (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 4 Rz 18 ff). Bekannt und weit verbreitet war die sog ›Beif...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verlust von Beweismitteln/Erschwerung.

Rn 14 Bei Zeugen kommen gefährliche Erkrankung, hohes Alter (Nürnbg NJW-RR 98, 573; Hamm 20.8.20 – 6 W 32/20 = MDR 20, 1529; KG 21.12.20 – 9 W 1070/20; OVG Sachsen-Anhalt 9.3.21 – 2 O 132/20) u krankheitsbedingt (Hambg 25.9.19 – 12 UF 113/19 = NJW-RR 20, 193) drohende Erinnerungslücken in Betracht; nur bei Hinzutreten weiterer Umstände – zB keine freiwillig zu erwartende Rüc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 21 Die Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht erfolgt nach Maßgabe des § 529 I 1. Danach ist es an die Beweiswürdigung der 1. Instanz gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH NJW-RR 18, 651, 652 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Begründungspflicht (§ 284 I 2).

Rn 17 Nach § 284 I 2 sind im Urt die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. Diese Begründungspflicht dient sowohl als Grundlage für eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht als auch der Selbstkontrolle des Richters, der dadurch gezwungen wird, die wesentlichen Gesichtspunkte seiner Überzeugungsbildung im Urt nachvo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsache.

Rn 8 Das den Streit entscheidende Zwischenurteil lautet darauf, ob der Zeuge über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügt, ob also seine Aussageverweigerung berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist. Inhaltlich beschränkt sich die Prüfung auf die vom Zeugen in seiner Erklärung gem § 386 I geltend gemachten Weigerungsgründe (BGH 20.7.23 – IX ZB 7/22, Rz 15 = NJW 23, 3729).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 385 I Nr 2.

Rn 4 Über den Familienstand muss der Zeuge aussagen, aber auch nur über diesen, nicht dagegen über dessen jeweilige Vorgeschichte (also über Geburten, nicht aber über die Zeugung; über Todesfälle, nicht aber über deren Ursache; vgl LSG Hessen NJW 89, 2710, 2711, und Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 3; Zö/Greger § 385 Rz 3). Bloße Hausgenossen, die nicht mit dem Zeugen verwandt o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein Anwaltszwang.

Rn 2 Ein Anwaltszwang zu Lasten des Zeugen besteht nicht, § 387 II. Gleichwohl darf er anwaltlichen Beistand beiziehen (Musielak/Voit/Huber § 387 Rz 2). Ist der Zeuge Rechtsanwalt, kann er für die Vertretung seiner selbst (§ 78 IV) Verfahrens- und Terminsgebühren verlangen (Köln MDR 18, 1085 Rz 9).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, dasjenige, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. (2) Zur Aufklärung und zur Vervollständigung der Aussage sowie zur Erforschung des Grundes, auf dem die Wissenschaft des Zeugen beruht, sind nötigenfalls weitere Fragen zu stellen. (3) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Protokollierung.

Rn 6 Die Aussage des Zeugen ist zu protokollieren, § 160 III Nr 4. Für die spätere Beweiswürdigung, insb für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen kann es sich als sehr hilfreich erweisen, das Diktat hinsichtlich der vom Zeugen zunächst gem § 396 I ›im Zusammenhang‹ zu leistenden Aussage vorzunehmen, und erst danach und erkennbar hiervon abgesetzt die Antworten des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweiswürdigung bei ausgebliebener Entbindung.

Rn 13 Scheitert die Vernehmung des Zeugen daran, dass die zur Entbindung von der Schweigepflicht berechtigte Partei den Zeugen nicht von der Schweigepflicht entbindet, so ist dies gem § 286 als Beweisvereitelung frei zu würdigen (anders als die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den Zeugen selbst, § 383 Rn 22 f), bis hin zur Feststellung, die vom Gegner des Beweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Versäumung.

Rn 9 Ohne Androhung (§ 231) unterbleibt die Ladung des Zeugen (§§ 379 S 2; 230), wenn der Vorschuss nicht binnen der gesetzten und angemessenen (Rn 8) Frist oder in zu geringer Höhe einbezahlt wird; dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 15.4.16 – 10/16, Rz 11). Auf ein Verschulden der Partei kommt es dabei nicht an (BGH NJW 82,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsmaßnahmen bei wiederholter Weigerung.

Rn 6 Aus dem Fehlen einer § 380 II entsprechenden Vorschrift ist zu schließen, dass das gem § 390 I 2 zu verhängende Ordnungsgeld nicht mehrfach festgesetzt werden darf. Vielmehr ist – indessen nur auf Antrag, dessen Unterlassen Verzicht auf den Zeugen gem § 399 darstellt – Zwangshaft (Beugehaft) zu verhängen, längstens jedoch bis zum Ende des Prozesses in der derzeitigen In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufungsinstanz.

Rn 4 Für die Frage, ob in der Berufungsinstanz entgegen § 398 I eine Pflicht zur erneuten Vernehmung besteht, gelten die Regeln des § 529 (BGH NJW 04, 1876 [BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03]). Insbesondere muss das Berufungsgericht, will es die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders würdigen oder den Sinngehalt seiner protokollierten Aussage anders verstehen, würdigen oder werten a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine erste Belehrung über seine Pflichten hat der Zeuge bereits zu Beginn seiner Vernehmung gem. § 395 I erhalten. Normzweck des § 480 kann daher nur sein, den Zeugen erneut und nunmehr speziell hinsichtlich der Eidesleistung als solcher auf die Bedeutung seiner Rolle hinzuweisen. Praktisch betrachtet soll der Richter also versuchen, den Zeugen an dieser Stelle einersei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Glaubhaftmachung.

Rn 3 Nach dem Wortlaut des § 386 II hat der Zeuge die Tatsachen nicht nur zu erklären, sondern sie auch glaubhaft zu machen (§ 294). Dieses Erfordernis hat in der Rechtspraxis wenig Relevanz. Soweit es nicht etwa um ein zweifelhaftes Verlöbnis geht (§ 383 Rn 10; BGH NJW 72, 1334 zu § 52 StPO), werden sowohl Verwandtschaftsverhältnisse als auch besondere Vertrauensstellungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 7 Private oder berufliche und geschäftliche Interessen müssen von erheblichem Gewicht sein, um der Zeugenpflicht vorgehen zu können. Dass der Zeuge an seiner Berufsausübung gehindert ist, solange er sich bei Gericht aufzuhalten hat, ist Schicksal eines jeden Zeugen und stellt auch bei Freiberuflern oder Selbstständigen keine ungewöhnliche Belastung dar, die von der Zeugen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bestandteile der Eidesleistung.

Rn 1 Die Vorschrift benennt zunächst drei Bestandteile der Eidesleistung, nämlich (1) Eingangsformel, (2) Eidesnorm und (3) Eidesformel. Zu Beginn wird die (1) Eingangsformel (§ 481 I, II) dem Schwurpflichtigen vom Richter vorgesprochen, wobei der Richter unmittelbar die (2) Eidesnorm anschließt. Diese Eidesnorm findet sich nicht in § 481, sondern für Zeugen in § 392 S 3, fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nachfolgendes Bekanntwerden des Gegners.

Rn 5 Wird der Gegner vor Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bekannt, muss sogleich auf den Antrag des ASt das Verfahren gg diesen weitergeführt werden; das einmal eingeleitete selbstständige Beweisverfahren gg unbekannt entbindet den ASt nicht von der Vornahme weiterer Nachforschungen. Der ermittelte Ag ist über den Stand des Verfahrens seitens des ASt in Kenntn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 385 I Nr 4.

Rn 6 Die Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (BGH NJW 19, 517, Rz 18). Wer als Rechtsvorgänger einer Partei (wobei es gleichgültig ist, ob sie ihm im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge nachgefolgt ist, Zö/Greger § 385 Rz 5) oder – zB auch als Bote (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 5), nicht dagegen nur als vollmachtloser Vertreter (BGH NJW 19, 517, Rz 13) – als ih...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zedent.

Rn 11 Die Partei selbst kann als Beweismittel nur über ihre förmliche Vernehmung gem § 445 ff in den Prozess eingeführt werden. Zulässig und somit prozessual beachtlich ist es aber, die streitgegenständliche Forderung an einen Dritten abzutreten (sofern nicht materiell-rechtlich §§ 399, 400 BGB entgegenstehen), so dass der Zedent im vom Zessionar geführten Rechtsstreit nunme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gescheitertes Rechtsgeschäft.

Rn 3 Sachdienlich ist es, die Ausnahme des § 385 I Nr 1 auch auf die Fälle zu erstrecken, in denen das Rechtsgeschäft gerade nicht zustandegekommen ist, so dass der Zeuge auch über die – im Ergebnis gescheiterten – Vorverhandlungen aussagen muss, insb aber über die Tatsache, dass das – zB von einer Partei behauptete – Rechtsgeschäft eben nicht errichtet wurde (Musielak/Voit/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 383 Nr. 1 bis 3 und des § 384 Nr. 1 darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Das Scheitern der Schlichtung und der Streit vor dem staatlichen Gericht.

Rn 32 Soweit die Parteien ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach diesem Gesetz durchführen und der Streitmittler einen Schlichtungsvorschlag vorlegt, der letztlich nicht von den Parteien angenommen wird, ergibt sich die Frage, ob dieser erfolglose Schlichtungsvorschlag Auswirkungen auf ein späteres staatliches Gerichtsverfahren haben könnte. Diese Frage ist im Gesetz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Freie Beweiswürdigung (Abs 1).

Rn 3 Beweiswürdigung ist das Verfahren zur richterlichen Prüfung, ob ein Beweis gelungen ist. Kern dieses Grundsatzes ist also ein innerer Vorgang mit dem Ziel, dass der Richter sich eine Überzeugung vom tatsächlichen Geschehen verschafft. Grundlage dieser Würdigung ist der gesamte Inhalt des Verfahrens, also alle schriftlichen und mündlichen Vorgänge sowie alle Beweisführun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung des Streitgenossen an fremdem Verfahren.

Rn 7 Der Streitgenosse, der nur in seinem eigenen Rechtsstreit Partei ist, kann im Prozess eines anderen Streitgenossen sowohl diesem als auch dem gemeinsamen Gegners als Streithelfer beitreten (BGHZ 8, 72, 78 f = NJW 53, 420; BGHZ 68, 81, 85 = NJW 77, 1013). Während der Dauer der Streitgenossenschaft kann ein Streitgenosse nicht im Verfahren eines anderen Streitgenossen als...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unerheblichkeit des Beweisthemas.

Rn 47 Ein Beweisantrag ist unerheblich, wenn die betreffende Tatsache auch bei Gelingen des Beweises keinen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung haben kann (für den Strafprozess BGH NJW 00, 370, 371), etwa weil das Klagevorbringen auch ohne diese Tatsache schlüssig ist oder eine Hilfsbegründung der Klage ohne eine Beweisaufnahme zum Erfolg verhelfen kann. Bei einem Ind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Parteivernehmung als Beweismittel.

Rn 1 Die Parteivernehmung ist ein zwar subsidiäres, jedoch vollwertiges Beweismittel. Zweck der Parteivernehmung ist es, die Wahrnehmungen der Parteien über streitige Tatsachen einer förmlichen Beweisaufnahme zugänglich zu machen. Regelmäßig sind die Parteien am besten über den im Prozess zu verhandelnden Sachverhalt informiert; nicht selten verfügen sie als einzige über unm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstandesunreife; Verstandesschwache.

Rn 3 Verstandesunreife oder -schwache Personen sind gleichfalls nicht zu beeiden, wenn sie wegen ihrer Defizite die besondere Bedeutung des Eides nicht zu erfassen vermögen. Vorausgesetzt ist dabei freilich, dass sie grds aussagetüchtig sind, so dass es überhaupt noch zu einer Vernehmung der Betroffenen kommen kann. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 393 Alt 2 hat der R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vernehmung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Für die Parteivernehmung tritt grds der gesetzliche Vertreter des Prozessunfähigen an dessen Stelle. Dementsprechend sind in Verfahren einer AG, GmbH oder Genossenschaft der Vorstand bzw die Geschäftsführer als Partei zu vernehmen; in Prozessen einer OHG, KG und der GbR die zur Vertretung berufenen Gesellschafter. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlass- un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 171b GVG – [Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre].

Gesetzestext (1) 1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. 2Das gilt nicht, soweit das Interesse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 1 EuBVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- oder Handelssachen, in denen das Gericht eines Mitgliedstaats nach seinem innerstaatlichen Recht (2) Um Beweisaufnahme darf nicht ersucht werden, wenn die Bewe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes 116 ZPO 2; 727 ZPO 14 Unterbrechung 244 ZPO 3 Partei kraft Amtes (Tod) Unterbrechung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gegen eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gegen ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbleiben de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie.

Rn 12 Gemäß § 383 I Nr 3 sind Verwandte (§ 1589 I 1 BGB) und Verschwägerte (§ 1590 I BGB) in gerader Linie zeugnisverweigerungsberechtigt unabhängig von der Anzahl der die Verwandtschaft vermittelnden ehelichen oder nichtehelichen (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 3) Geburten, also unbeschränkt (Zö/Greger § 383 Rz 10), zB Großeltern und Enkelkinder, Schwiegereltern und Schwieger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. 2Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleiben die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass den Zeugen an der Verspätung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In erster Instanz.

Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde einzulegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verspätungsfolgen.

Rn 16 Bei Fristversäumnis (§§ 296, 528) hat das Gericht iRd ihm eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (BGH NJW-RR 02, 646; Geisler AnwBl 06, 524); ansonsten ist die Anwendung der Präklusionsvorschriften missbräuchlich und unzulässig (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]), auch wenn die Verspätung nicht entschuldigt wurde (BGH NJW 79, 1988 [BGH...mehr